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Unterhaltsrückstand, neuer Job
#1
Hallo,

ich versuch mal kurz meine Situation wiederzugeben:

- Tochter, 16 J., gerichtlicher Titel dynamisch unbefristet besteht
- konnte laaannge Jahre keinen Unterhalt zahlen (Insolvenz, Selbständigkeit mit teils geringem Einkommen, lange Jahre Abhängig vom Jobcenter -entweder als Aufstocker oder komplett-), oder nur teilweisen Unterhalt, teils habe ich aber einige Jahre auch -damals freiwillig titulierten- Unterhalt voll zahlen können
- Unterhaltsvorschuss wurde 6 Jahre lang gezahlt von JA
- Gesamt (Vorschuss + laufend) Rückstand von über 30.000 EUR Angry 

Nun ist es mir mit knapp 50 Jahren gelungen, nocheinmal in meinen alten Beruf (den ich über 20 Jahre nicht mehr ausgeübt habe) einzusteigen: öffentlicher Dienst, unbefristeter (!!) Vertrag, TvÖD 9c

Eigentlich ja ein Grund zur Freude, aber:

klar, den laufenden Unterhalt kann und werde ich dann in voller Höhe wieder Zahlen.

Was mir Sorgen macht, ist der Rückstand!

Mein Plan, war es, entweder eine vertretbare Rate mit dem JA auszuhandeln, oder über meine Eltern einen Vergleich über den Rückstand zu Schliessen (30.000+ sind jedoch volkommen illusorisch).

Jetzt lese ich aber, das das JA bis auf den ALG II-Satz runterpfänden kann. Dies wäre natürlich finanziell mehr als sehr traurig (zumal ich Aufgrund meines Alters mal langsam was für meine Altervorsorge tuen sollte, damit ich als Rentner nicht in die Altersarmut falle - soviele Jahre hab ich ja dafür nicht mehr Zeit, und schon gar nicht, wenn ich die nächsten 6-7 Jahre oder so aufm Minimumstexistenzsatz rumkrebse..........., Rücklagen und Vermögen nicht Vorhanden)

Ebenfalls lese ich, das das JA wohl gerne Lohnpfändungen macht. Dies wäre eine Katastrophe, da ich bei Arbeitsvertragsunterzeichnung zusichern musste, das keine Lohnpfändungen zu erwarten sind. Gehe davon aus, das der Vertrag dann wohl gekündigt würde bzw. nichtig ist.

Welche Möglichkeiten, gibt es, sich mit dem JA bzgl. der Rückstände zu Einigen?

Hoffe, es war alles verständlich und Danke für Eure Antworten!
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#2
Der ZPO 850d gilt nur 1 Jahr rückwirkend.

Alle Unterhaltsschulden dahinter sind nur nach normalen Grenzen pfändbar.

Also wenn Du ein Jahr auf Reihe bist oder schnell auf Reihe kommen kannst, ist das sehr vorteilhaft.

Die Frage ist, ob zu erst die ältesten oder die jüngsten Unterhaltsschulden gepfändet werden können. Das weiß ich gerade nicht.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
Du solltest meiner Meinung nach mit dem JA reden und ihnen eine vernünftige Ratenzahlung anbieten.

Was haben sie davon, wenn sie pfänden und Du Deinen Job verlierst? Dann bekommen sie gar nichts.

Laß Dich aber vorher von jemandem kompetentes beraten (Anwalt oder erfahrene Väterselbsthilfegruppe). Insbesondere verstehe ich nicht, wie Du auf eine solch hohe Summe kommst.

Simon II
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#4
Warte erst mal ab, was das Jugendamt will und konzentriere dich auf laufenden Unterhalt. Wenn der gezahlt wird, ist meiner Erfahrung nach die Pfländungs- und Zerstörunglust wegen Rückständen recht gering. Auch, weil das den laufenden Unterhalt wieder gefährden würde.
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#5
Kann mich den Vorrednern nur anschließen: Erstmal ist eine konkrete Analyse der Situation erforderlich.

Zunächst den laufenden KU zahlen. Und Probezeit überstehen. Dann prioritär Rückstände des letzten Jahres abbauen.
Trotzdem den Check machen, ob du nicht immer noch aufstocken könntest. Da gibst du zu wenig Infos. Freibetrag nicht vergessen.
Wenn du einen Plan hast, evtl. proaktiv aufs JA zugehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Danke, sorglos. Das habe ich vor, proaktiv auf das JA zugehen.

Wie über 30.000 EUR Rückstand entstehen können? Da ich mindestens 10 von 14 Jahren (vorher war ich noch mit Kind (jetzt 16 J.) und Ex-Frau zusammen) keinen Unterhalt zahlen konnte (oder nicht genug), kommt da einiges Zusammen.

Leider hat mir der Richter vor ein paar Jahren einen Gerichtsbeschluss mit schönem "fiktivem Einkommen" angehängt. Sad 

Was ich nicht Verstehe -egal wo ich das bis jetzt gelesen habe- ist die Sache mit dem "1 Jahr rückwirkend" ZPO 850D. Ist das grunsätzlich und immer so, oder von irgendwelchen Voraussetzungen Abhängig?
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#7
Da steht "Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat."

Das hast du nicht und das ist dir auch nicht unterzujubeln. Das Jugendamt wird auch nicht plötzlich lospfänden. Im Gegenteil, dort knallen die Sektkorken, dass von langjährigen Rückständen überhaupt mal etwas zurückkommt ist die absolute Ausnahme. Häufig werden die Schulden oder Teile davon einfach abgeheftet. Ich wäre schon deshalb nicht so eifrig dabei, proaktiv zu sein und Geld ins Jugendamt zu tragen. Du schuldest dem Jugendamt übrigens nur den Teil in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses, den Rest schuldest du dem Kind bzw. seiner Vertreterin, der Mutter. Das Jugendamt übernimmt bei einer Beistandschaft die Beitreibung. Wird das Kind 18, muss es die Schulden selbst eintreiben.

Deine Altersvorsorge ist sowieso längst gegen die Wand gefahren. Du wirst keine Ansprüche mehr aufbauen können, die dich über die Mindestrente bringen. Sicher kannst du jetzt auch eine zusätzliche private Altersvorge beginnen und unterhaltsmindernd geltend machen, aber das heisst Wasser von allesamt fast leeren Eimern umgiessen. Wie so oft in den heutigen Biografien lohnt es sich kaum mehr, irgendetwas zu machen wenn man mal draussen war.

Laut Rechner kommst du jetzt auf 1846,67 € netto unbereinigt. Abzug Unterhalt 394 Zahlbetrag bei einem Unterhaltsberechtigten, bleiben irgendwas um 1450 EUR. Nach Pfändungstabelle bleibt nicht viel zu pfänden. Den Gesamtrückstand wirst du nicht mehr abtragen können. Bei 100 EUR monatlich zahlst du deutlich über 20 Jahre. Dann bist über 70...

Wie ist eigentlich dein Verhältnis zum Kind und was verdient die Mutter?
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#8
Also wenn ich das richtig verstehe, muss die Mutter bzw. Kind die Differenz Unterhaltsvorschuss zu Gesamtrückstand seber beitreiben, das JA tut dies in ihrem Auftrag (Beistand) und wirs in dieser Hinsicht nicht selbständig automatisch aktiv?

Verhältnis zum Kind ist soweit gut, die Mutter dürfte etwa soviel wie ich verdienen.

P.S.: vergessen zu Erwähnen: inwiefern, @p__ , betreffen mich denn die Regelungen des §850D ZPO denn, wenn schon seit einigen Jahren eine Abtretungserklärung des JA beim Finanzamt liegt und dort meine (wahnsinnigen Tongue  ) Steuererstattungen gepfändet werden?
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#9
Wenn eine Beistandschaft besteht, treibt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss plus den Differenzbetrag zum titulierten Unterhalt ein. Fällt die Beistandschaft weg, verfolgt das Jugendamt nur noch den Unterhaltsvorschuss. Den Rest muss der Unterhaltsberechtigte bzw. sein Vertreter (bis 18 Jahre Kindesalter in deinem Fall die Mutter, danach das Kind selbst) eintreiben.

Wird das Kind 18, endet die Beistandschaft. Dan bleiben die Altschulden beim Kind eventuell halt liegen und irgendwann tritt Verwirkung oder Verjährung ein. Stürze dich also nicht zu eifrig in Rückzahlungen und sei nicht zu eilig, beim Jugendamt zu klingeln und dein Geld vorbeizubringen.

Dasselbe passiert mit den Unterhaltsvorschussschulden, wenn sich das Jugendamt nicht mehr melden würde und keine Vollstreckungsversuche unternimmt. Damit das nicht passiert, kriegst du jedes Jahr Briefe mit dem Schuldenstand, Aufforderungen, läuft der Abzweigantrag. Hemmung der Verjährung.

Eine Abtretungserklärung beim Finanzamt ändert nichts an der Einordnung alter Unterhaltsschulden als "normale" Schulden. Es ist allein deine Sache zu prüfen, ob nicht zu viel gepfändet wird. Das könnte durchaus mal kommen. Das Prinzip in Deutschland ist, erstmal mit der maximalen Keule auf den Schuldner draufzuhauen und es dem Schuldner zu überlassen, Klimmzüge zu machen um wenigstens den rechtsmässigen Betrag zurückzubehalten. Um das zu erreichen, muss der vors Vollstreckungsgericht um den pfändungsfreien Betrag hochzusetzen. Die Begründung muss der Schuldner liefern.
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#10
Da bleibt mir noch eine Frage: Du sagst, Du wärst mal in einer Insolvenz gewesen? Wann war das? Datum der Restschuldbefreiung?
Nach Deinem Wortlaut wären die 30.000 NACH Beendigung des Insolvenzverfahrens aufgelaufen.Ist das wirklich so?

Erst einmal solltest Du wirklich nicht zu früh dort beim JA anklingeln. Zum Anderen solltest Du zumindest einen Verwirkungstatbestand prüfen lassen. Ich kenne einen Anwalt, der das macht.

Schau mal bezüglich der Daten Deiner Insolvenz nach. Vielleicht ergeben sich da ganz andere Zahlen?

Sollte es zu einer Verhandlung mit dem JA kommen, dann würde ich denen darlegen, dass der Arbeitgeber unter der Voraussetzung den Vertrag gemacht hat, dass keine Pfändungen laufen (werden). Binde denen was auf den Buckel und erzähle was vom Pferd, wenn es notwendig sein sollte. Soviel kapieren die nämlich gar nicht. Sag`Ihnen, dass sie entweder eine angemessene Rate auf normalem Wege von Dir bekommen oder gar nichts, weil Du sonst Deinen Job verlieren würdest. Viele kriegen dann weiche Knie bei denen.

Im Übrigen ist aber davon auszugehen, dass Du selbst im schlimmsten Fall - also bei einer Pfändung- den Job behalten würdest. Eine Kündigung lässt sich hier nicht ernsthaft rechtfertigen. Aber diesen Super-Gau einer Pfändung sollte man mit allen Mitteln versuchen zu verhindern.
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#11
(18-11-2017, 21:13)Nappo schrieb: Im Übrigen ist aber davon auszugehen, dass Du selbst im schlimmsten Fall - also bei einer Pfändung- den Job behalten würdest. Eine Kündigung lässt sich hier nicht ernsthaft rechtfertigen.

Da bin ich mir nicht so sicher, da ich Unterschreiben musste, das keine Lohnpfändungen zu Erwarten sind (öffentlicher Dienst halt) und in "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebe. Ist ja quasi n Meineid.

Ja, die 30.000 sind leider nach bzw. während der Inso entstanden. Die (Geschäfts)Inso war im Grunde dafür zu früh, da sind gerade mal knapp 2 Jahre Rückstand reingegangen. Confused Ich hab während der letzten 10+ Jahre nur ca. 3 Jahre 100 EUR/mtl. zahlen können und den Rest der Zeit gar nichts. Da kommt ganz offensichtlich so einiges zusammen (an Rückstand) Sad
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#12
P.S.: das mit der Verwirkung hört sich interessant an:

weil, ich habe "nur" eine Abtretung des Finanzamtes an das JA über den geleisteten Unterhaltsvorschuss (ca. 17.000 EUR).

Die rückständige Restsumme wurde noch nie versucht beizutreiben!
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#13
Wie kommts zu den 17000 wegen Unterhaltsvorschuss? Das macht pro Monat 236 EUR. So hoch ist Unterhaltsvorschuss nie gewesen und etwas Unterhalt hat du ja auch bezahlt. Die Unterschrift über die Aussage, in "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" zu leben angesichts der Abtretung und der unbezahlbaren Schulden ist natürlich ein dünnes Brett.
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#14
(19-11-2017, 11:41)p__ schrieb: Wie kommts zu den 17000 wegen Unterhaltsvorschuss? Das macht pro Monat 236 EUR. So hoch ist Unterhaltsvorschuss nie gewesen und etwas Unterhalt hat du ja auch bezahlt. Die Unterschrift über die Aussage, in "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" zu leben angesichts der Abtretung und der unbezahlbaren Schulden ist natürlich ein dünnes Brett.

Vermutlich ist da die Differenz zum titulierten Unterhalt mit einberechnet?
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#15
So, erstmal Danke für Eure vielen Beiträge!

Ich hab jetzt hier ungefähr 50:50 an Meinungen proaktiv auf JA zugehen/nicht proaktiv sein, auf Zeit spielen. Macht mich jetzt in dieser Hinsicht auch nicht wirklich schlauer, leider.

Mein angedachter Plan wäre jetzt folgender:

ab erstem Gehaltseingang zahle ich den laufenden Unterhalt und zusätzlich einen (kleinen) Betrag x auf den Unterhaltsvorschuss Rückstand? Und warte dann mal, ob das JA sich bei mir meldet und ggf. ne höhere Abtragung haben will

Allerdings liest man ja immer wieder, das das JA -woher auch immer- wohl oft schon ziemlich sofort weiss, ob und vor allem wo man zu Arbeiten gedenkt und schon das Gehalt pfändet, bevor man überhaupt nur 1 Tag im neuen Job gearbeitet hat? Risiko?
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#16
Du hattest "über den geleisteten Unterhaltsvorschuss" geschreiben. Wenn alle Schulden mit drin wären, dann wären es 30000 EUR, nicht 17000 EUR. Diese Zahl passt nicht zum Unterhaltsvorschuss und nicht zu den Gesamtschulden.

Du solltest dir mal einen klaren Überblick über den Stand deiner finanziellen Situation verschaffen und abschätzen was, noch auf dich zukommt. Bis jetzt scheint das alles ein Stochern im Nebel zu sein. Es könnte zum Beispiel sein, dass die 16jährige bald mit der Schule fertig ist, eine Ausbildung macht und sich damit auch beim Unterhalt einiges ändert. Auch die Volljährigkeit wird einiges ändern. Ferner solltest du durchrechnen lassen, ob du noch jemals über die Mindestrente kommen kannst. Davon hängt es ganz stark ab, ob du noch eine zusätzliche private Altersvorsorge machen solltest, die unterhaltsrelevant wäre. Wenn du das machst, dann sofort, nicht erst Monate nach Arbeitsaufnahme. In der Zeit ist dein Netto nämlich höher und die gierigen Blicke des Gläubigers kommen sofort.

Es gibt drei Haufen: Den laufenden Unterhalt. Der ist am wichtigsten und den kannst du bald uneingeschränkt bedienen.
Haufen 2 sind die Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse. Der ist am zweitwichtigsten, den kriegst du nicht so leicht von Backe. Haufen 3 sind die übrigen Unterhaltsschulden, einzutrieben zum Jugendamt und ab 18 vom Kind. Der ist am unwichtigsten, den kannst du eventuell aussitzen. Und alles zahlen kannst du sowieso nicht.

Wenn du jetzt mehr wie den Unterhalt zahlst, geht das zusätzliche Geld an die Ex und tilgt Haufen 3 und nicht deinen Haufen 2. Das ist ungünstig für sich, weil es nur den unwichtigsten Haufen abträgt.
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#17
(19-11-2017, 16:34)p__ schrieb: Du hattest "über den geleisteten Unterhaltsvorschuss" geschreiben. Wenn alle Schulden mit drin wären, dann wären es 30000 EUR, nicht 17000 EUR. Diese Zahl passt nicht zum Unterhaltsvorschuss und nicht zu den Gesamtschulden.

Du solltest dir mal einen klaren Überblick über den Stand deiner finanziellen Situation verschaffen und abschätzen was, noch auf dich zukommt. Bis jetzt scheint das alles ein Stochern im Nebel zu sein. Es könnte zum Beispiel sein, dass die 16jährige bald mit der Schule fertig ist, eine Ausbildung macht und sich damit auch beim Unterhalt einiges ändert. Auch die Volljährigkeit wird einiges ändern. Ferner solltest du durchrechnen lassen, ob du noch jemals über die Mindestrente kommen kannst. Davon hängt es ganz stark ab, ob du noch eine zusätzliche private Altersvorsorge machen solltest, die unterhaltsrelevant wäre. Wenn du das machst, dann sofort, nicht erst Monate nach Arbeitsaufnahme. In der Zeit ist dein Netto nämlich höher und die gierigen Blicke des Gläubigers kommen sofort.

Es gibt drei Haufen: Den laufenden Unterhalt. Der ist am wichtigsten und den kannst du bald uneingeschränkt bedienen.
Haufen 2 sind die Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse. Der ist am zweitwichtigsten, den kriegst du nicht so leicht von Backe. Haufen 3 sind die übrigen Unterhaltsschulden, einzutrieben zum Jugendamt und ab 18 vom Kind. Der ist am unwichtigsten, den kannst du eventuell aussitzen. Und alles zahlen kannst du sowieso nicht.

Wenn du jetzt mehr wie den Unterhalt zahlst, geht das zusätzliche Geld an die Ex und tilgt Haufen 3 und nicht deinen Haufen 2. Das ist ungünstig für sich, weil es nur den unwichtigsten Haufen abträgt.

Die 16-jährige wird ihr Abitur mit 17 machen und danach wohl sofort Studieren gehen (was bei einem 1er-Schnitt wohl auch sinnvoll ist).

Naja, Rente..................... wird wohl wenig werden, aber in Verbindung mit Zusatzversorgungskasse + Vermögenswirksame Leistungen könnte ich zumindest evtl. schon noch an der Grenze zur Grundsicherung landen, so das ich da ggf. nicht drauf angewiesen wäre.

So, mein Rückstand an Unterhalt (hab mich nochmal durch meine Unterlagen gewühlt):

das JA rechnet mir einen Gesamtrückstand von über 30.000 EUR vor (für die Zeit von 2004 - heute), keine gesonderte Aufstellung des Unterhaltvorschuss-Rückstandes.

Seit 2012 besteht beim Finanzamt ein Aufrechnungsersuchen des JA, über die bis damals aufgelaufene Summe, seitdem hab ich davon nichts mehr gehört, ausser es gab mal wieder ne kleine Umbuchungsmitteilung des FA.

D.h. wohl, das das JA wohl anscheinend nicht "nur" den Unterhaltsrückstand versucht beizutreiben, sondern die Gesamtsumme (bis jedenfalls Stand 2012, keine Ahnung ob die Höhe bis heute beim FA automatisch fortlaufend mitgeschrieben wird).

Die Gesamthöhe des Aufrechnungsersuchens wollte ich gerne vom FA erfahren, konnte allerdings noch niemanden erreichen dort.

Hoffe, Du kannst jetzt mit den Angaben mehr Anfangen?

Ansonsten, wie gesagt, sieht mein Plan momentan so aus, den laufenden Unterhalt ab 1. Gehaltseingang zu Zahlen und eine kleine Summe x an Unterhaltsvorschuss-Rückzahlung zu tätigen. Risiko?
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#18
Zur Rente lass dich mal kostenlos beraten: http://www.deutsche-rentenversicherung.d..._node.html

Private Absicherung ist sinnlos, wenn du nicht Grundsicherungsniveau erreichst. Erst wenn deine zu erwartende Rente aufgrund TVÖD 9c (und der Hoffnung, dass du den Job behälst und gesund bleibst) über Grundsicherungsniveau führt, lohnt sich dwas zusätzliches.

Klar, dass das Jugendamt die Gesamtsumme will, denn es besteht ja offenbar eine Beistandschaft. Das ändert sich aber mit Volljährigkeit des Kindes oder sogar schon füher, wenn es fürs Studium bei der Mutter auszieht. Betreut die Mutter das Kind nicht mehr, ist Ende Beistandschaft. Sie wird ausserdem früher mit unterhaltspflichtig als gedacht. Wäre alles sehr gut für dich.

Zitat:und eine kleine Summe x an Unterhaltsvorschuss-Rückzahlung zu tätigen.

Auf keinen Fall mehr als den pfändbaren Betrag nach §850c ZPO. Und berechnet unter Berücksichtigung der Bereinigung deines Einkommens um die Kosten einer privaten Altersvorsorge (Gesamtquote 24%), falls du entscheidest dass die sinnvoll ist. Wie gesagt, du kannst nicht bestimmen, wohin deine Rückzahlung geht, Tilgung Unterhaltsschulden oder Tilgung Vorschuss-Schulden. Nicht, bis die Beistandschaft weg ist. Dann schon.
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#19
Ich hatte gedacht, freiwillig so ca. 50 EUR auf den Rückstand zu zahlen. Sollten die dann auf die Summe lt. §850c ZPO bestehen, könnt ich damit auch noch leben.

Sorge macht mir halt nach wie vor, ob die ggf "verschärft" Pfänden und evtl. direkt ne Lohnpfändung veranlassen - unabhängig von meinen freiwilligen Zahlungen, so nach dem Motto: ach, da kommt ja endlich mal Geld, und nen neuen Job hat der auch, na prima, kriegen wir endlich den Hals nicht voll - ab mit Pfändungsbescheid zum Arbeitgeber......................  Huh 

Und meine Ex-Frau hat sowieso glaub ich, noch gar nicht auf dem Schirm, das sie mal mit Bar-Unterhaltspflichtig wird Tongue
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#20
Ein Lohnpfändungsversuch geht auch über §850c ZPO, der Betrag ist dann halt geringer. Der Schaden ist gleich hoch, weil du gleich wieder rausfliegst. In dem Fall würde ich aber eine Abänderungsklage auf Verfahrenskostenhilfe probieren und die nächste Insolvenz vorbereiten. Bringt zwar auch nicht mehr viel, aber so langsam kannst du dann auch darauf umschalten, dem Staat Kosten zu verursachen statt zu versuchen, Leistungen zu erbringen, die dir dann mit dem rundweg schwachsinnigen fiktivem Einkommen und Pfändung kaputtgeschlagen werden.

Die Schulden sind ja nur entstanden, weil sich Zahlen auf Papier erhöht haben, Zahlen die sich aus nichtvorhandenem Einkommen speisen. Eine Insolvenz löscht dann die Zahlen wieder. Geld fliesst keines, vorher nicht, nachher nicht. Ein Irrsinn der Fiktionen oder anders gesagt: Rechtsstaat at Work im Familienrecht.

Mir hat das Jugendamt bei meinen Schulden übrigens einen Vollstreckungsverzicht angeboten, wenn ich nur den laufenden Unterhalt bezahlen würde. Pfff, dann würde ja die schönen Schulden nicht wachsen, die möchte ich doch noch an das Kind vererben :-) Laufender Unterhalt ist immer das Hauptziel von denen (bei einer Rückholquote von 14% auch logisch, die wissen dass eh selten wieder was kommt) und das ist auch dein Pfund. Du kannst auch mal der Ex deine Situation erklären und freudig anbieten, jetzt vollen Unterhalt direkt zu bezahlen. Und wenn sie das Risiko senken will, dass die Zahlungen gleich wieder stoppen, soll sie die Beistandschaft beenden, daduch verliert sie nichts.
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#21
Ich sehe schon, das Thema ist wohl komplexer, als wie ich mir bei der Freude über eine neue gute + unbefristete Stelle in meinem Alter auch noch, vorgestellt habe.

Hab ja wohl fast keine andere Chance, als es ggü. JA drauf ankommen zu lassen. Ich werd auch gerne proaktiv, ich will ja auch keine schlafenden Hunde wecken, das die schon von sich aus direkt und sofort nachdem ich deren Büro verlasse ne Lohnpfändung veranlassen.....................

Vielleicht mach ich mir auch zuviel Sorgen. Aber hab insb. die letzten Jahre so viel Schxxx erlebt, das es mich einfach immer wieder Überkommt, also die Sorgen, mein ich. Confused
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#22
Probiere es doch mal im "Forum Schuldnerberatung" mit deinem Teilproblem "Schulden und ÖD".

Ich habe bei einer flüchtigen Suche nur etwas aus den Nullerjahren gefunden, da gibt es durchaus durchwachsene Erfahrungen, besonders mit der Verschwiegenheit, aber schaue mal selbst: http://forum.f-sb.de/archive/index.php/t-23324.html , wobei es hier mehr um das Thema Privatinsolvenz geht.
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#23
Danke, kannte ich aber schon.
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#24
So, mal kleines Update:

neuen Job begonnen und bis dato noch nichts vom JA in dieser Richtung gehört (das einzige, was ich bekommen habe, ist im Rahmen der Mitteilung über die neue DT ab 2018 einen üblichen Fragebogen zur aktuellen Einkommenssituation - den füll ich erst so spät wie möglich aus).

Jetzt hab ich aber mal ne Verständnisfrage zur Beistandschaft: weiss der Auftraggeber dieser (also meine Ex) eigentlich nicht, was die Beistandschaft alles macht? Also bekommt die nicht immer alle Infos?

Hintergrund meiner Frage ist, das meine Ex ggü. meiner Mutter erwähnt hat, das sie mich ja nur NIE  verklagt hätte (auf UH-Zahlung), da ich ja sowieso nur ALG II/Hartz IV bekommen würde und bei "solchen Leuten" ja eh nichts zu holen sei.

Tatsächlich hat mich das JA aber ja mal vor Familiengericht geschleppt um mir nen schönen Titel samt fiktivem Einkommen anzuhängen. Ebenso existiert ja ein Aufrechnungsersuchen für Unterhaltsrückstände beim Finanzamt.

Meine Ex scheint davon nichts zu Wissen?
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#25
Ja, die Bebeistandete bekommt alle Informationen, die du an die Beistandschaft schickst.Wenn die Ex davon nichts weiss, dann lügt sie entweder platt oder sie wirft die Schreiben des Jugendamts ungelesen weg.

In der Regel ist Lüge der Grund. Die Damen zimmern sich eine ganz eigene Welt zurecht, die nicht viel mit der Realität zu tun hat.
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