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Muss Unterhalt in einem Betrag überwiesen werden?
#1
Helas!

Wurde bestimmt schon mal gefragt, finde aber die Antwort gerade nicht.
Wäre zumindest ein kleines Ärgerspielchen, Unterhalt in cent-Beträgen mit Einzelüberweisungen zu zahlen.

Bitte Antwort möglichst mit Hinweis auf Gesetz/Paragraph oder Urteil. Danke.

Grüße Tongue
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#2
Und dann?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
Ich gehe davon aus, dass es in einem Betrag zu zahlen ist, denn ansonsten entstehen zusätzliche Kosten beim Empfänger.

Hat mich aber nicht gestört. Habe mal den Unterhalt auf 8 Tranchen überwiesen, verbunden mit dem Verwendungszweck, was mein Kind dafür erhalten könnte.

Das hat mein Kind alles bei mir ins Überweisungssystem eingegeben. Dem Kind ist klar geworden, wie viel Geld dafür ankommt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Die Zahl von Überweisungen ist nirgends vorgeschrieben, nur der Zeitpunkt. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es allgemein vorschreibbar ist. Schliesslich gibt es genug Gründe, einen Gesamtbetrag aus mehreren Quellen zu bezahlen, was mehrere Überweisungen bedeutet.
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#5
Dann steht im nächsten Urteil “muss in einem Gesamtbetrag / Einmalbetrag“, und fertig.

Was hindert den Amtsrichter? Will einer deswegen in die Berufung?

Dafür, dass manche sich hier über die Exen aufregen, sind sie selbst sehr streitsüchtig.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
Den Amtsrichter hindert, dass er so einen Antrag überhaupt erst mal entscheiden müsste. Das wird er nur, wenn sowieso wegen Unterhalt geklagt wird. Als freistehender Antrag würde der vermutlich gar nicht zur Entscheidung angenommen. Wenn man also sonst keinen Anlass gibt, verklagt zu werden kommt der Richter gar nicht so weit.

Solche Szenarien sind mitnichten immer Renitenz, sondern reine Notwendigkeit. Ich kenne z.B. Fälle, in denen die Grosseltern etwas zum Unterhalt zuschiessen. Unterhalt tituliert, Sohn (=Vater) pleite, Konto gepfändet, bemüht sich trotzdem noch ein paar EUR zu bezahlen, Grosseltern übernehmen den Rest. Erst aufs Konto des Sohn überweisen geht nicht - siehe Pfändung, also zahlen sie direkt. 2 Geldquellen, 2 Überweisungen, 2 Zeitpunkte. Vielleicht sogar wechselnde Beträge, weil Sohn nicht immer denselben Betrag erübrigen kann und eine Überzahlung vermieden werden sollte, dann wäre das Geld weg.

Wir sollten Vätern nicht immer automatisch dunkle Motive vorwerfen.
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#7
(29-11-2017, 00:56)Antragsgegner schrieb: Dann steht im nächsten Urteil “muss in einem Gesamtbetrag / Einmalbetrag“, und fertig.
Urteile sind in D wohl immer Einzelfallentscheidungen und nicht verallgemeinerbar.
Daher reicht bei z.B. dem VW Abgasskandal auch nicht ein Prozess zum Theme Entschädigung, sondern es darf jeder hübsch selbst Klage erheben, Zeit und Kosten auf wenden. Das stellt sicher, das nur der Recht bekommt der Zeit und Geld hat oder vom System gesponsert wird und nebenbei stellt das eine nicht endende Flut von Verfahren und eine entsprechende Auftragslage, Einnahmen und Daseinsberechtigung für die Helferindustrie sicher.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#8
(29-11-2017, 09:49)p__ schrieb: Wir sollten Vätern nicht immer automatisch dunkle Motive vorwerfen.

Das mache ich nicht immer, sondern nur in diesem Topic. Denn hier geht es rein darum die Ex in irgendeiner Form zu ärgern und nicht, wie Du beschreibst, aus der Not heraus in mehreren Teilüberweisungen den Unterhalt zu zahlen.

Was bringt mir das? Oh wow, die Ex wird sich richtig ärgern - der hab ich's dann richtig gezeigt. Und in einem Monat ist hier wieder ein Thema "Ex zieht 500km weg", "Ex vereitelt Umgang" und man wundert sich, wie das bloß passieren konnte. Achja: man brauchte ne virtuelle Penisverlängerung durch so eine Dünnschiss-Idee, die praktisch rein garnichts bringt.

Ach doch: Der Richter wird bei jedem nächsten Verfahren einem sofort den Querulanten-Stempel aufdrücken - zu Recht! "Was, sie wollen Umgang? Sie sind zu blöd für ne Überweisung - keine Erziehungsfähigkeit. Nächster!"

(29-11-2017, 15:31)Bruno schrieb: Urteile sind in D wohl immer Einzelfallentscheidungen und nicht verallgemeinerbar.

Ja, aber trotzdem ziehen gerade Amtsrichter gern höhere Entscheidungen ran. Warum? Man, weil es Arbeit spart!!!

Aber probiert's gern aus. Und vergesst nicht, zu berichten, wieviel Zentimeter euch diese fiese fiese Attacke auf die Ex gebracht hat!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Kleckerweise den Unterhalt zu zahlen, um jemanden zu ärgern, ist typischerweise ehr so nen Tussi Ding. Würde ich nicht als Domäne eines Mannes ansehen. Entweder gar nicht zahlen, oder ordentlich. Alles dazwischen ist was für Leute, die Langeweile haben.

Davon ab...Mutti mit PKH behauptet, der Schuft hätte nicht gezahlt. Anstatt einen Kontoauszug zu schwärzen und vorzulegen, macht sich der Streithammel nun extra Arbeit und kramt 30-50 Belege hervor.

Oder die Mutti macht es wie meine. Trotz jahrelanger und ausnahmslos pünktlicher Zahlung in korrekter Höhe, haut die (strategisch) einfach mal eine Lohnpfändung beim AG in den Briefkasten. Es genügte die Behauptung, ich hätte angekündigt, nächsten Monat nicht zahlen zu wollen. Bullshit. Beweise brauchte sie nicht. Titel reicht vollkommen. Ärger gab es auch keinen, ausser bei mir.
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#10
(29-11-2017, 15:43)Antragsgegner schrieb: Ja, aber trotzdem ziehen gerade Amtsrichter gern höhere Entscheidungen ran. Warum? Man, weil es Arbeit spart!!!
Wenn man immer nur auf andere verweist, braucht man keine eigene Meinung und keinen Hintern in der Hose.
--
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#11
Lange war meine Devise kein Öl ins Feuer zu giessen, nach aber nun 10 Monaten ausgiebigen durchweg negativen Reaktionen auf höfliche und sachliche Anfragen, habe ich die Nase voll vom freundlichen Schmusekurs.

Meine Ex ist ein Fall für die Klapse und ein Kollateralschaden fürs Kindeswohl. Interessiert es das Gericht? Nicht im Geringsten! Nur, dass ich zahlen soll, das ist über die Paragraphen händelbar.
Vor Gericht fehlt es einem natürlich immer an Beweisen. Also natürlich gibt es welche, aber die Richter lassen kaum etwas als solchen gelten.
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#12
(11-12-2017, 18:55)Maestro schrieb: Lange war meine Devise kein Öl ins Feuer zu giessen, nach aber nun 10 Monaten ausgiebigen durchweg negativen Reaktionen auf höfliche und sachliche Anfragen, habe ich die Nase voll vom freundlichen Schmusekurs.

Meine Ex ist ein Fall für die Klapse und ein Kollateralschaden fürs Kindeswohl. Interessiert es das Gericht? Nicht im Geringsten! Nur, dass ich zahlen soll, das ist über die Paragraphen händelbar.
Vor Gericht fehlt es einem natürlich immer an Beweisen. Also natürlich gibt es welche, aber die Richter lassen kaum etwas als solchen gelten.

Leider ist das so, außer du kannst eindeutig beweisen, dass sie eine Gefährdung für die Kinder darstellt. Alkoholsucht, psychische Störungen etc. wären dafür gute Argumente, doch die zu beweisen ist selbst wenn sie vorhanden sind extrem schwer.
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#13
Interressant!

Was passiert eigentlich wenn man einen Pfändungs - und Überweisungsbeschluss auf dem Konto hat ?

Dort werden doch auch unterschiedliche Beträge überwiesen.

Bei mir wird in nächster Zeit "Cent Beträge" an die Rechtsexperten überwiesen...Der Beschluss ist aus dem Jahre des Herren 2012...

Weis jemand was über die Rechtslage ?...Vor allen im Hinblick auf das neuen Unterhaltsvorschuss...
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