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Auskunftsansprüche des Vaters über sein bei der Mutter lebendes Kind?
#1
Hallo zusammen,

meine Ex möchte nie mehr ohne Anwesenheit Dritter mit mir kommunizieren.
Immerzu darf ich Schriftsätze an Ihre Anwältin übermitteln, oder zu einem Sozialarbeiter dackeln, sobald es etwas zu klären oder entscheiden gibt.

Dieses kindische Verhalten geht mir dermaßen auf den Senkel, dass ich am liebesten ganz auf Kommunikation verzichten möchte.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren 5-Jährigen Sohn. Das Kind wohnt und lebt bei seiner Mutter.

Welchen Auskunfts- und Informationsanspruch habe ich bzgl. des gemeinsamen Kindes? Was kann ich von der Mutter verlangen? Und was, wenn sie sich dem verweigert?

Mir schwebt ein 14-tägiger oder monatlicher Bericht vor, der alles vollumfänglich umfasst was geschehen ist.
Also z.B. ärztliche Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen... Kindergartenereignisse... Therapiemaßnahmen... Gesundheitszustand... neue Entwicklungsschritte... Erziehungsdinge wie "Losungswort" beim Aufs-Töpfchen... etc. etc.

Wer kann mir aus seiner Erfahrung berichten?

Die Dame soll mir gefälligst sagen, was mit meinem Kind so los ist und was mit ihm so alles angestellt wird.
Wie handhaben es andere Eltern?

Momentan sind Kindesthemen bei einer Familienberatungsstelle aufgehängt und vom Gericht entkoppelt.
Ist dies ein guter Weg oder lieber gleich Nägel mit Köpfen machen und die Regelauskunft mitsamt Entwicklungsbericht bei Gericht einklagen?

Danke Euch! Cool
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#2
Hallo Maestro, ich kenne die totale Kommunikationsverweigerungstaktik. Leider kommen die Mütter damit nach wie vor immer noch sehr weit vor Gericht, insbesondere was zur Debatte stehende gemeinsame Sorgeregelungen angeht.

Allerdings habt ihr das gemeinsame Sorgerecht ja schon, was schon mal gut ist. Daher hast Du natürlich auch gewisse Rechte, was Informationen über euer Kind angeht. Ich habe mich da etwas eingelesen.

Aber mal eine diskrete Frage vorab: Es klingt so, als ob du momentan auch keinen Umgang mit dem Kind hättest? Ich denke dein persönlicher Eindruck als Vater sollte zunächst mal vor Berichten, Gutachten, etc. stehen. Oder habe ich das was missverstanden?

Gruss, P.

Ansonsten ist für derlei Fragen das BGB zunächst eine sehr hilfreiche Quelle. Ab § 1626 wird die elterliche Sorge geregelt. Da mal querlesen lohnt sich meiner Meinung nach immer.

Gruss
P.
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#3
Doch habe Umgang, immerhin 6-8 Tage pro Monat. Rolleyes
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#4
Na immerhin, das ist ja schon mal gut. Dann kannst Du dir ja prinzipiell einen Eindruck bilden, wie es dem Kind gehtSmile

Was die Informationen über euer Kind angeht: Natürlich muss dich die Mutter bei wirklich maßgeblichen Dingen informieren und sich im Zweifel mit dir abstimmen, das stimmt. Aber sie muss dir nicht sagen, was sie für Worte bei Gesprächen mit dem Kind verwendet und auch nicht, wann es aufs Töpfchen geht. Das würde vermutlich zu weit gehen (aber ich bin natürlich kein ExperteWink

Ansonsten schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html

Dort steht nämlich: "...Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens..." (BGB, § 1687)

Durch diese alleinige Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat die Mutter einen sehr hohen Spielraum. Solang das Kind nicht ernsthaft krank ist, sie den Wohnort wechseln will, etc. muss sie dir eigentlich nicht viel sagen.

Einen Bericht einzuklagen halte ich daher für ein äußerst schwieriges Unterfangen. Dazu müsstest Du vermutlich die Erziehungsfähigkeit der Mutter als solche in Frage stellen und das alleinige Sorgerecht beantragen.

Gruss, P.
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#5
Also ist es strittig, eine "Einzelfallentscheidung" und nicht klar definiert, was die Mutter dem Vater mitteilen muss, und was nicht.
Ich danke Dir für den Gesetzeshinweis.

Als Mann hat man wirklich keine Druckmittel nirgendwo oder was?
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#6
Genau, und mit so einer Einzelfallentscheidung würdest Du vermutlich nicht viel Freude haben, sondern nur Ärger, Kosten und ein mehr als unklares Ergebnis. Eine verweigernde Mutter zu einem detaillierten Bericht bringen zu wollen halte ich für ziemlich sinnlos.

Nein, die Druckmittel sind rar gesät und finden sich irgendwo in diesen schwer zu durchschauenden, rechtlichen Grundlagen.

Wobei ich dein Anliegen voll und ganz verstehen kann. Es ist eine schreckliche Situation, wenn man nicht wirklich weiß, was eigentlich mit dem Kind passiert...:/

Gruss, P.
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#7
Die einen kapieren es früher, die anderen später und maestro wohl gar nicht ;-)
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#8
(09-01-2018, 16:32)Bitas schrieb: Die einen kapieren es früher, die anderen später und maestro wohl gar nicht ;-)
Ich kämpfe noch. Wer aufgibt, hat schon verloren. Big Grin
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#9
(09-01-2018, 14:59)Maestro schrieb: Mir schwebt ein 14-tägiger oder monatlicher Bericht vor, der alles vollumfänglich umfasst was geschehen ist.

Nicht durchsetzbar. Nicht mal annähernd.
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#10
Meine Ex wollte auch solche Berichte von mir. Alle 14 Tage. Kam sogar per Anwalt die Aufforderung. Ist aber lächerlich so eine Bitte.

Im Prinzip ist es so:
Alles was Dir Dein Kind auch selbst erzählen kann, kannst Du es auch kindgerecht selbst fragen. Also wie läuft die Kita/Schule, was machen die Freunde, etc...
Auskunftspflicht besteht, aber echt nicht über jede Kleinigkeit. Irgendwo im Netz habe ich mal was von alle drei Monate gelesen.

Ich habe von mir aus dann ein mal im Monat eine Mail geschickt plus ein paar Fotos. Wollte die Mutter irgendwann nicht mehr haben.
Wenn ihr jetzt ein Kind mit Therapiebedarf habt, tut sich auch in 4 Wochen nicht viel. Spar Dir selbst die Rennerei und geh da alle 6 Wochen hin mit der Bitte um ein paar Infos.
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#11
Sonderfall bei mir: Kind kann nicht sprechen und wird es auch so schnell nicht lernen.
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#12
Was du versuchen kannst, ist dass dir das zugänglich gemacht wird, was sowieso produziert wird. Entwicklungsberichte einer eventuellen Behinderten- oder Betreuungseinrichtung etwa. Hier ist aber zuerst der direkte Kontakt mit der Einrichtung zu versuchen. Hingehen und mit Verweis aus die gemeinsame Sorge darum bitten, dass dir sowas direkt zugeschickt wird.
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