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Unterhaltsrückstand, neuer Job
#26
Ok............

Und noch was: ich hab jetzt seit 2011 oder 2012 (müsste ich jetzt raussuchen) nichts mehr von dem Aufrechnungsersuchen des JA beim FA gehört (ausser das es existiert). Ist das dann auf maximal der Summe, die damals existierte oder wird mein weiter aufgelaufener Rückstand dort jährlich automatisch fortgeschrieben (ohne das ich eine Mitteilung darüber erhalte)?
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#27
Das gilt normalerweise weiter. Kannst aber ja mal beim Finanzamt anrufen, ob da was vorliegt
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#28
Das das weiter gilt, ist mir klar. Hab mich vielleicht blöd ausgedrückt.

Ich wollte wissen, ob das Aufrechnungsersuchen von 2011 in Höhe von z.b. 10000 Eur auch in 2017 sich auf diese Summe  bezieht oder ob es in 2017 z.b. 15000 Eur durch neue Unterhaltsrückstände sein können, ohne das ich je eine Mitteilung darüber erhalten habe?
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#29
So, jetzt hat es mich scließlich doch erwischt.................................. :-(

Nachdem ich jetzt rund 5 Monate im neuen Job bin, eine positive Beurteilung habe und wohl meine 6-monatige Probezeit überstehen würde, trudelte heute der Lohnpfändungsbeschluss bei mir ein. Natürlich auch schon gestern ebenfalls an meinen Arbeitgeber geschickt worden. Denke da kann ich mich auf einen heißen Wochenanfang einstellen - und wenns schlecht läuft, wars das dann mit dem "tollen" unbefristeten Job im Öffentlichen Dienst.

Man möchte mir nur 1004 EUR von meinem Gehalt als Eigenbedarf belassen. Natürlich wurde auch bei mir eine Beschränkung der verschärften Pfändung auf die letzten 12 Monate vor Pfändungsbescheid NICHT vorgesehen :-(. Man möchte gerne von mir mittlerweile 35.000 rückständige EUR haben............

Dumm nur, das ich ja bei Einstellung Unterschreiben musste das insbesondere Lohnpfändungen nicht zu erwarten sind und ich dazu noch in einem korruptionsanfälligen Bereich Arbeite, was natürlich bei wenig verbleibendem Einkommen dem Dienstherren wohl auch nicht so gefallen dürfte.

Wie kann ein Jugendamt bloß so dumm sein? Wenns wie voraussichtlich läuft, bin ich dann ab nächsten Monat wieder Arbeitslos und komplett platt. Dann hat KEINER von den Beteiligten irgendwas von der Aktion gehabt. Muss ich ja nicht verstehen sowas.

Nachdem ich dann ebenfalls heute mit meiner Ex-Frau dann doch nochmal gesprochen habe, wusste diese angeblich (aufgrund der überraschten Reaktion auf mein Vorzeigen des Pfändungsbeschlusses auch durchaus überzeugend) nichts davon, das das JA so gehandelt hat. Sie hätte erst vor kurzem noch mit dem JA gesprochen und denen gesagt, das sie schon zufrieden wäre, wenn sie den laufenden Unterhalt für das Kind bekäme und ein gerichtliches Verfahren wolle sie nicht.

Jedenfalls habe ich mich mit ihr dahingehend einigen können, das ich zukünftig den Mindestunterhalt zahle zzgl. eine kleine Minirate auf den Rückstand. Dies würde mich finanziell erheblich besser stellen als og. Lohnpfändung.

Fraglich ist nur, ob der im Pfändungsbeschluss involvierte Gerichtsvollzieher mit sich Reden lässt respektive das JA, welches ja als Gläubigervertreter auftritt?

Ebenfalls fraglich bleibt, ob trotz obiger vereinbarter Regelung mein Arbeitgeber nicht trotzdem nach Erhalt des Lohnpfändungsbeschlusses meine Probezeit vorzeitig beendet, sprich: kündigt??

Weiterhin sind einige geforderte Summen fraglich. Das hatte ich ja schon in früheren Posts erwähnt, das die Rückstand-Aufstellung des JA für mich nicht immer nachvollziehbar war, insb. die Jahre 2004-2006, wo ich etliches an Unterhalt gezahlt hatte. In der Aufstellung stand aber immer 0,-- EUR.

Heute kam meine Ex-Frau dann darauf, das sie ja 2006 in eine andere Gemeinde umgezogen ist und vermutlich hat das jetzige JA/Beistandschaft die Unterlagen des alten JA/Beistandschaft evtl. nie bekommen hat. Ebenso gibt es noch andere fragwürdige Zeiträume.

Bin mal gespannt, wie das ausgeht :-( :-(
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#30
(20-04-2018, 22:18)Gast1969 schrieb: Man möchte mir nur 1004 EUR von meinem Gehalt als Eigenbedarf belassen. Natürlich wurde auch bei mir eine Beschränkung der verschärften Pfändung auf die letzten 12 Monate vor Pfändungsbescheid NICHT vorgesehen :-(. Man möchte gerne von mir mittlerweile 35.000 rückständige EUR haben............

Das ist üblich. Die hauen immer volle Kanne rein, auch wenn sie ganz genau wissen dass sie Recht brechen. Du musst dann den Klimmzug machen, beim Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag zu korrigieren. Aber warte mal nächste Woche ab, kann sehr gut sein dass es bald sowieso kein Gehalt mehr gibt, das gepfändet werden kann.

Ich kenn das so, dass man dann einfach rausfliegt. Aber vielleicht hast du ja einen speziellen Job, für den es sehr schwer ist, qualifizierte Bewerber zu finden, dann werden auch Personaler etwas flexibler. Ich hatte jetzt nichts mit der Ex vereinbart, wenn du keinen Job mehr hast kannst du auch keine Zusage für Unterhalt mehr einhalten und du bist wieder mal der Schuldige, der seine Versprechungen nicht hält.
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#31
Danke für Deine Auskunft. Ja, gottseidank dauert in meinem Bereich (Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten) die Einarbeitung eeeeeeeeettttttttwwwwwwaaaaaasssssss länger, ein halbes Jahr ist da nichts. Aber gleichzeitig ist eben dieser Bereich auch sehr korruptionsanfällig (s. auch aktuellen Fall in den Nachrichten). Was ist wohl ein Mitarbeiter (nach Meinung der Chefs), der nur noch über geringe Geldmittel auf Jahre verfügt? Daher, wie oben gesagt: ich bin gespannt, wie das ausgeht.

Und mit meiner Ex-Frau hab ich das natürlich in Hinblick auf einen noch existierenden Job vereinbart. Bei Jobverlust gibts wohl......... nichts :-P
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#32
Solltest Du tatsächlich deinen Job verlieren aufgrund der Vollstreckung...wirst Du wohl auch keine Unterhaltsschulden mehr haben...
Das überlebt kein OLG...
Es muss alles vermieden werden was die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt...
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#33
OLG?

@Flo: Danke. Werde dann darüber nachdenken!
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#34
(22-04-2018, 16:18)Arminius schrieb: Solltest Du tatsächlich deinen Job verlieren aufgrund der Vollstreckung...wirst Du wohl auch keine Unterhaltsschulden mehr haben...

Ich denke, das ist Quatsch. Seine Unterhaltssrückstände werden ihn die nächsten dreissig Jahre seines Lebens begleiten - er sei denn, er bezahlt sie ab.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#35
Austriake, ich glaube, er meinte das eher so, das ich die Unterhaltszahlungen dann wohl nie mehr leisten kann. Dürfte schwierigst werden, nach einer solchen Kündigung (Probezeit, öffentlicher Dienst) und darüberhinaus sicher dann auch zukünftig zu erwartenden Lohnpfändungen bei jedem neuen Job überhaupt noch einen Job zu bekommen bzw. längerfristig halten zu können. Die Rückstände würden dann wohl bis zum Sankt Nimmerleins Tag bestehen bleiben...................


P.S.: habe mittlerweile meine Teamleiterin und meine Sachgebietsleiterin in die Lohnpfändung eingeweiht. Positiv ist ja, das diese mich beide nach der Probezeit gerne weiter beschäftigen würden.................... negativ allerdings, das keiner eine Erfahrung damit hat, wie unsere Personalabteilung mit dieser Situation umgehen wird.
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#36
Mal kurzer Zwischenstand:

bisher sieht es wohl so aus, das man mich seitens Arbeitgeber nicht entlassen möchte, sondern ich nach meiner Probezeit übernommen werde.

Mit dem Jugendamt bin ich derzeit bei einer Einigung (nach deren Rücksprache mit der Kindsmutter) das ich mich verpflichte den laufenden titulierten Unterhalt freiwillig zu zahlen + 50 EUR auf den Rückstand. Dafür wird die Lohnpfändung dann ruhend gestellt.

Sieht bisher so aus, als sei ich mit einem "blauen Auge" davongekommen.
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#37
Danke!
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#38
So, geb nochmal nen kurzen Zwischenstand (oder hoffentlich Endstand):

meinen Job hab ich behalten, hab da auch kein unangenehmes Gespräch oder sonstiges führen müssen, Lohnpfändung "ist halt so" oder so ähnlich. Meine Probezeit hab ich jetzt auch überstanden, starte also ab diesen Monat in den "unbefristeten" Teil meines Arbeitsvertrages :-) .

Unterhaltsmäßig zahle ich jetzt den festgelegten titulierten Mindesunterhalt, die Lohnpfändung ruht. Eine kleine Rückstandsrate soll ich noch zahlen, tu ich aber erst, wenn ich die genauen Zahlen zum Rückstand hier habe.

Von meinem Gehalt bleiben mir demnach noch ca. 1.500 EUR netto über + Wochenenddienste/Rufbereitschaft + Weihnachtsgeld + Alters-/Lohnerhöhungen. Das ist wohl deutlich besser als 1004,-- EUR, die man mir nach Lohnpfändung belassen wollte. Da mein Kind nächstes Jahr volljährig wird und studieren geht dürfte sich mein Gehalt noch zu meinen Gunsten weiterhin verändern (Mutter auch Barunterhaltspflichtig), denke ich. Und in ein paar Jahren ist der Spuk dann hofffentlich ganz vorbei und darf dann mal mein komplettes -gutes- Gehalt für mich behalten............................. :-)

Jedenfalls alles besser als ALGII-Bezug oder/und aufs Minimum gepfändet!
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#39
Gut, Glück gehabt. Bei Lohnpfändung gibts auch ganz anders reagierende Arbeitgeber. Was verdient denn die Mutter? Je mehr, desto besser für deine Haftungsquote.
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#40
Ja, ich weiss. Deshalb hatte ich ja Sorge, meinen schönen neuen Job direkt wieder zu verlieren. Confused 

Ach die Mutter................................... dürfte etwa das Gleiche wie ich verdienen. Quasi "Öffentlicher Dienst" (Krankenkasse).
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#41
Bei mir ist aktueller Sachstand jetzt, das die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) Sorge hatte, von meinem gezahlten Rückstand nix abzubekommen. Hab mich jetzt geeinigt, das von meinen Zahlungen auf Rückstand jeweils 50/50 an die UVK und mein Kind (bzw. die Kindsmutter) geht. Der Zahlbetrag erhöht sich dadurch für mich nicht, gottseidank.
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#42
Das wird gerne probiert, ist aber unzulässig. Laufender Unterhalt für das Kind geht immer vor. Erst danach kommt die Tilgung alter Rückstände bei der Unterhaltsvorschusskasse. Die UVK darf sich nicht zu Lasten des Kindes vollfressen.
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#43
(22-10-2018, 20:15)p__ schrieb: Laufender Unterhalt für das Kind geht immer vor.

Dann dürfte doch rückständiger Unterhalt OHNE Erwerbseinkommen gar nicht gepfändet werden, oder ? Wäre jetzt für mich interressant !

Laufender Unterhalt hat doch immer vorrang.
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#44
Nein. Es geht nur um die Wünsche der Unterhaltsvorschusskasse. Selbstverständlich können die auch rückständigen Unterhalt pfänden. Aber mit den laufenden Zahlungen die eigenen Rückholquote verbessern auf Kosten des Kindes, das könnte denen so passen.
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#45
(22-10-2018, 20:52)p__ schrieb: Nein. Es geht nur um die Wünsche der Unterhaltsvorschusskasse. Selbstverständlich können die auch rückständigen Unterhalt pfänden. Aber mit den laufenden Zahlungen...[...]

p_Verständnisfrage: Man hat kein Einkommen und wird Zwangsvollstreckt...z.B. Pfüb (Kontopfändung u.s.w)...Dann hat man ja plötzlich ein viel höheren Pfändungsfreibetrag als wenn man "regulär" zahlen würde. Dodgy 

Das macht doch keinen Sinn !...und macht nur probleme für den laufenden Unterhalt. Oder meinetest Du nur Pfändung bei Einkommen ?
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#46
Das sind verschiedene Ebenen. Pfändung läuft nach Schema F, daran kann auch die UVK nichts ändern.

Aber wenn der Pflichtige mal nicht zahlt, dann wieder zu Geld kommt, dann ist es eine nicht zulässige Unsitte, dass die Unterhaltsvorschusskasse auch aus vom dann wieder gezahlten Unterhalt frisst, anstatt dass alles an das Kind geht.
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#47
Nein p_, so ist es nicht bei mir.

Ich zahle den vollen laufenden Unterhalt (!) und zusätzlich eine geringe Summe X auf den Rückstand. Und nur von dieser Summe wird 50/50 aufgeteilt.
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#48
So, schon wieder ein Schreiben vom Jugendamt. Jedesmal gehen mir die Haare zu Berge......................

Ich hätte ja mal geäußert (kann mich da gar nicht dran erinnern, das ich so konkret etwas gesagt haben soll) das ich ab November mtl. 150,-- EUR auf den Rückstand zahlen wolle (man erinnere sich: geeinigt war sich schriftlich ! auf 50 EUR mtl.). Ich möchte doch die fehlenden 100 EUR diesen Monat zeitnah nachzahlen und dann zukünftig eben immer 150 EUR mtl.

Jetzt weiss ich nicht, inwiefern ich die JA-Mitarbeiterin erzürne, wenn ich mal dezent nachfrage, wann ich das denn so konkret mal gesagt habe soll (ich hab damals, wo meine Lohnpfändung reinkam, mal erwähnt, das ich bereit sei 50 EUR mtl zu zahlen und dann evtl. später auch mal mehr -um halt meine Bereitschaft zu signalisieren und die Pfändung wegzukriegen-, danach (!) wurde sich auf die Zahlung von 50 EUR mtl. geeinigt)? Und lauf ich dann Gefahr, das meine Lohnpfändung wieder auflebt, wenn ich die geforderte Summe nicht zahle?
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#49
Beiträge in deinen Fallthread verschoben.

Wieso erzürnen? Schreib denen doch einfach mal, dass 50 EUR vereinbart waren und wenn du das schriftlich hast, kopiere das und lege es bei.
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#50
Na, hab bei Durchsicht meiner Unterlagen festgestell, das damals mal von Seiten des Jugendamtes darüber geredet wurde, das 50 EUR mtl erstmal in Ordnung seien, aber irgendwann mal mehr gezahlt werden solle. Den Zeitpunkt hält man wohl für gekommen?

Wahrscheinlich muss ich auch noch froh sein, das mir immerhin noch ca. 30 EUR über dem Pfändungsfreibetrag verbleiben und das man mich nicht bis auf 1.000 EUR runtergepfändet hat........................

Hab trotzdem mittlerweile nen dicken Kopf, nach Palaver mit anderen Behörden (FA und JC) jetzt noch mehr -und vor allem langfristigen- Ärger. Bin über den ganzen Palaver diese Woche krank geworden. Seh da auch kein Land mehr. Trotz (eigentlich) guten bis sehr guten Einkommens bin ich ohne meine Partnerin (die aber auch nur nen Teilzeitjob hat) nicht 1 Monat alleine finanziell Überlebensfähig bzw. so gerade auf ALG II-Niveau, wenn ich meine Fixkosten berücksichtige. Da kommt doch echt Freude auf.............. aber wem sag ich das.......... So, musste mich mal Auskotzen!
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