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Hallo Gemeinde,
hätte mal ne Frage an die Sozialexperten.
Es gibt ja nun den "neuen" Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig in Anspruch genommen werden vor Wohngeld, Jobcenter, Kindergeldzuschlag u.s.w.
oder können sich die Berechtigten das aussuchen ?
Lg
A.
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Ich glaube der hat Vorrang und wird dann abgezogen, da ja Hartz 4 bereits alles "notwendige" beihaltet. Grund: Er kann später beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden. Die anderen Zahlungen nicht.
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(24-08-2018, 17:40)Barbouille schrieb: Die anderen Zahlungen nicht.
Also kann der Unterhaltsberechtigte Wohngeld und/zusätzlich Kinderzuschlag kassieren ohne den "neuen" Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Dachte immer das der Unterhaltsvorschuss Vorrang hat vor allen anderen Sozialleistungen.
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Hallo,
kurze Nachfrage.
Wenn Unterhaltsvorschuss an dass Kind bezahlt wird muss der Kindesvater über die Zahllungen benachrichtigt werden, oder ?
Lg
A.
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Eigentlich muss derjenige, der betroffen ist, vorher angehört werden, muss ja geprüft werden ob überhaupt Anspruch besteht. Sonst könnte es passieren, das normal Unterhalt fließt, und dann dazu noch UHV ausgezehlt wird. Als betroffener hat man auch immer noch ne Möglichkeit, dem zu widersprechen und aufzuzeige, das die Vorraussetzungen zu UHV nicht vorliegen.
Da hält sich aber irgendwie keine Behörde dran
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Bei mir hat sich UV Kasse nach mehreren Monaten wieder gemeldet, obwohl alle 4 Kinder Harz4 bekommen und im Schreiben ging es nur um Zwillinge(7)
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Mein Sohn ist 14...und es gibt ja nun den Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 17 Lebensjahr. Bei mir meldet sich nur niemand.
Es muss ja einem rechtlich auch mitgeteilt werden das Unterhaltsvorschuss bezahlt wird. Kann mir kaum vorstellen das meine EX auf das Geld verzichtet.
Könnte allerdings auch an meiner charmanten Art liegen
...
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Wenn sich die Unterhaltsvorschusskasse nicht meldet, dürfte auch kein Unterhaltsvorschuss fliessen. Oder bist du schwer erreichbar, im Ausland?
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(26-09-2018, 10:13)p__ schrieb: Wenn sich die Unterhaltsvorschusskasse nicht meldet, dürfte auch kein Unterhaltsvorschuss fliessen. Oder bist du schwer erreichbar, im Ausland?
@P
Nee...bin nicht schwer erreichbar...allerdings hatte ich einige "Probleme" mit der Unterhaltsvorschusskasse....(etliche Strafanzeigen und Hauptverhandlungen § 170 StGB, Beleidigungen, Bedrohung, u.s.w).
Das war aber alles vor dem "neuen" Unterhaltsvorschuss...
Na ja dann wird Sie wohl keinen Unterhaltsvorschuss bekommen...fällt mir nur schwer zu glauben das Sie auf monatlich 272,00 Euro verzichtet.
Ich werde seit einigen Jahren voll in Ruhe gelassen von der UHVK. Kein Brief, keine forderung von rückständigen Beträgen...keine Strafanzeigen.
Ich bekomme einfach keine Zuneigung mehr...werde hier schon richtig Eifersüchtig.
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Nicht ungewöhnlich. Bei mir verschwenden sie auch keine Zeit, nachdem absolut klar war, dass der Brunnen knochentrocken ist und ich nicht erpressbar bin. Schade, es freut mich immer wenn der Staat mit viel Energie bohrt, denn das Ergebnis sind Verluste für ihn selber.