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Einstweilige anordnung elterliche sorge
#1
Hallo Zusammen,

ich habe im Bezug auf Rechtsstreitigkeiten beim Familiengericht wenig Erfahrung. Habe mich scheiden lassen im März 2017 mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Wir haben 3 Kinder. Mit 2 Kindern haben wir ein Wechselmodell vereinbart. Das Dritte kam erst April 2017 zur Welt und lebt daher ausschließlich bei der Mutter. Letztendlich hat das nie funktioniert. Die Mutter hat mir in den letzten 12 Monaten 2 mal die "Annahme" der beiden verweigert. Immer Ende Juli oder Anfang August wenn die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben. Ich war mit Ihr in den vergangen 18 Monaten bei 5 verschiedenen Beratungsstellen. Sie hat immer mich zu erpressen versucht mit dem Baby. Wenn ich das nicht nach Ihren Vorstellungen nehme, dann finden wir keine Einigung bei den anderen beiden. Dieses Jahr hat Sie bei der Übergabe zu meinem 9 jährigen Sohn gesagt "Du kannst wieder zum Papa gehen". Das musste sich mein Sohn zweimal anhören bis er aus der Wohnung stürmte und mir weinend in die Arme lief. Seit meine Ex Frau weiss das ich eine neue Lebensgefährtin habe und meine Kinder manchmal die Namen bei der Mutter vertauschen ist es die Hölle geworden. Nachdem meine Ex Frau, laut Mail von Ihr vom 02/2018, an Depressionen leidet und auch Selbstmordgedanken hat, habe Ich Ihr meine beiden Kinder die im Wechselmodell leben, nicht mehr gegeben. Mein Rechtsanwalt schrieb Sie an das ich Ihr die Kinder nicht mehr geben werde. Das Sie ohne gerichtliche Auseinandersetzung mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen soll, Sie dafür aber großzügigen Umgang bekommt. Antwort kam.... Einstweilige Anordnung elterliche Sorge. Ich habe die letzten Tag verbracht alles zusammen zu schreiben und auszudrucken. Mein RA wird in den nächsten Tagen meinen Antrag stellen. Nachdem ich einiges gelesen habe, habe ich Respekt vor dem Verfahrensbeistand. Kann mir da jemand Tipps geben.
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#2
Ob die Kinder bei Dir bleiben dürfen hängt m. E. von den üblichen Fragen ab...
Wielange und wie oft waren sie bisher bei Dir? Wo haben sie ihre Kinderzimmer? Wo gehen sie zur Schule? Wo ist ihr Freundeskreis? Wie lief die Betreuung bisher ab und wie wird sie bei Dir ablaufen? Schaffst Du die Betreuung zeitlich und läßt sich "Kinder bei Dir" mit Deinem Job vereinbaren? Ist es finanziell stämmbar? Und: Was sagen die Kinder bzw. wollen diese am liebsten? All das wird ein Richter in seine Entscheidung miteinfließen lassen.
Sofern Du Dich als Superpapa darstellen kannst, die Umstände alle passen und die Kinder es auch wollen, können die Kinder bei Dir wohnen.
Andernfalls sieht es schlecht aus, Muttis müssen gar nichts von allem belegen und beweisen, die gelten per se als idealer Aufenthaltsort für Kinder.

Wenn die Mutter die Kinder "verliert" und nur noch Umgang hat, wird sie evtl. zu den üblichen schmutzigen Mitteln greifen: Du bist gewalttätig, drogenabhängig, psychisch gestört und pädophil. Dann geht die teure Gutachterei los - das Sachverständigen-Roulette. Kosten ab 5000€ aufwärts - Ausgang immer ungewiss. Meist sind es Gutachterinnen, die parteiisch pro Frau eingestellt sind.
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#3
Wenn sie Depressionen hat und mit Selbstmord droht, lass sie in die geschlossene Psychiatrie einweisen.

Nimm alle drei Kinder zu dir, verklage die Ex auf Kindesunterhalt. Bis der fliesst, nimm Unterhaltsvorschuss in Anspruch.
Es sollte damit finanziell reichen, ein hauptamtliches Kindermädchen einzustellen, zudem deren Kosten auch noch steuerlich geltend gemacht werden können.

Das ist deine Chance, ergreife sie!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Ich denke das meine Infrastruktur passt. Wohne in einem Einfamilienhaus. Jedes Kind hat eigenes Zimmer. Ich bin selbstständig und arbeite zwischen 25 - 30 Std die Woche. zeitlich flexibel. Bringe meine Kinder selbst in den Kiga/ Schule(Hort) und hole sie selbst da wieder ab. Meine Lebensgefährtin arbeitet 25 Std pro Woche und Sie ist ab 13:30 im Haus. Meine Mama wohnt 200 m entfernt und kann kurzfristig unterstützen (Rentnerin). Meine Kinder sind immer im wöchentlichen Wechsel bei uns. Sie sind also bei beiden Elternteile gleich lang. Was die Kinder wollen ist natürlich nicht vorhersehbar. Nachdem wir aber immer viel Spaß gemeinsam haben und sie auch gut meiner Lebenspartnerin auskommen, denke ich das Sie gerne da sind. Da besteht dann eher ein Interessenkonflikt da die Mutter versucht die Kinder zu manipulieren. Mit Sätzen wie " der Papa braucht dich nicht der hat eine Freundin ich habe keinen Freund" oder "Wenn dir das nicht gefällt geh zu deiner neuen Mama.

Eine Persönlichkeitsstörung werde ich aber bis zur Einstweilige anordnung elterliche sorge nicht bekommen. Wird dann eher zur Verhandlung was. Hier geht es jetzt eher um den ersten Schritt den Verfahrensbeistand zu überzeugen. Was ich so lese sind da ja fast nur die Kinder von belange und nicht die Eltern persönlich. Sollte man Ihre Problem da ansprechen oder eher erst vor Gericht bei der Anhörung ?
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#5
Ich verstehe jetzt nicht ganz wer die einstweilige "Anordung der elterlichen Sorge" beantragt hat. Du oder die Exe?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Die Ex hat den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, weil er ihr die Kinder nicht mehr gibt.
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#7
Erstmal ruhig bleiben. Ich kann nur gutes vom Verfahrensbeistand sagen. Strukturell passt scheinbar alles. Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt seit einiger Zeit bei dir.
Dur kannst gut und sachlich am Kind orientiert begründen, warum du die Kinder nun komplett hast. Mutter nie schlecht machen.
Mir hat es beim Beistand und auch im Gutachten letztlich sehr geholfen immer einen auf "war halt wie es damals war, aber wir gucken zusammen, und Elternebene ist zukünftig auch wichtig" zu machen.
Immer lösungsorientiert am Kind arbeiten. Wenn die Mutter psychisch angeschlagen ist, kann es dir auch in die Hände spielen. Mach dich darauf gefasst, dass Dreck nach dir geworfen wird. Und zwar nicht zu knapp. Immer sachlich bleiben und nicht ewig rum erklären/rechtfertigen.
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#8
Genau. Ruhig bleiben und die Gegenseite einfach freundlich austrocknen.
Bleib strikt auf der Ebene der Kinder und lass dich nicht provozieren. Wenn die Mutti mit Dreck wirft, dann lass diese Atacke ins Niemandsland gehen. Pauschales und kurzes bestreiten reicht. Wenn die Ex durchdreht ( was vermutlich der Fall sein wird ) ab in die Klapse mit Ihr.
Schlage vor, dass begleite Umgänge mit der Mutter im Interesse des Kindeswohls sind. Damit dokumentierst Du, das Du bindungstolerant bist.
Lass Dir auch schriftlich bestätigen, dass bisher alles im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung super funktioniert hat.
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#9
Im damaligen Sorgerechtsstreit kamen teilweise Schriftstücke über zwölf Seiten mit Unterstellungen, Denunzierungen und anderen Phantasien.
Unsere Schriftstücke umfassten dann maximal drei Seiten und auf die Anschuldigungen wurde dann mit "die Behauptungen der XXX werden vollumfänglich zurückgewiesen" geantwortet.
Im Prinzip kam dann der Verfahrensbeistand mit dem man auch reden konnte und seine Lebenssituation darlegen.

Klar, diese Zeit hochemotional für mich -insbesondere das unerwartete Gutachten, nachdem es in der ersten Instanz schon erfolgreich lief- und ich musste wirklich Vertrauen in meine Anwältin haben. Die war dazu gerade mal 30 geworden, aber bereits Fachanwältin im Familienrecht.
Rückwirkend lesen die Beteiligten im Familienrecht tagtäglich hysterischen Blödsinn und tiefe Anschuldigungen von Menschen die sich wohl mal genau so tief liebten. Da fällt es eher positiv auf, wenn man cool bleibt und genau sowas hat die Mutter unseres Sohnes damals bei den Verhandlungen massiv getriggert, so dass sie keine gute Figur machte. Ich muss aber auch sagen, sie dachte wohl echt ich würde ihr unser Kind entziehen und war auch sehr verzweifelt. Inzwischen haben wir ein gutes Verhältnis und seitdem es so ist, merkt man auch wie sich das Verhältnis der Eltern auf die Unbeschwertheit eines Kindes auswirkt.
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#10
So meinen Gegenantrag hat mein Anwalt am Freitag ans Familiengericht geschickt. Meiner Ansicht nach ist der Antrag gut und vor allem alles Belegbar mit Fakten (SMS,email) und nicht wie bei Ihr nur eidesstattlichen Versicherungen. Meine Kinder sind jetzt wieder bei Ihr. Sie hat meine Tochter einfach am Kindergarten abgeholt. Zum Wohle der Kinder habe ich den ursprünglichen Wechsel beibehalten. Am Donnerstag kommt der Verfahren Beistand zu mir. Habe darauf hingewiesen das meine Kids erst am Freitag wieder für 1 Woche bei mir sind. Wie die gute Dame dann beurteilen will wo die Kinder besser aufgehoben sind... bin ich ja gespannt. Habe mir fest vorgenommen über die Ex nicht zu schimpfen. Das einzige was ich sagen werden ist das Sie Depressionen hat und Selbstmordgedanken. Das Sie so Ihren Kindern keinen halt geben kann. Habt Ihr noch Tipps ??
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#11
Nichts extra aufräumen, es so soll nicht "geschleckt" aussehen, sondern normal, nach Alltag. Sprich am Besten so wenig wie möglich von der Mutter, sprich über das was die Kinder bei dir haben, wie sie bei dir leben. Wenn du von ihr sprichst, dann nur als Zitat ihrer eigenen Worten. Also nicht sagen, dass die Mutter Selbstmordgedanken hat, sondern sagen dass du besorgt bist weil sie Dir am X.X.XXXX geschrieben hat, Selbstmordgedanken zu haben, die Mail sei in den Unterlagen.
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#12
So der Beistand war bei mir und ich hatte einen Termin bei Jugendamt. Ich habe kein Gefühl wie das gelaufen ist alles was man sich vornimmt geht nicht ganz so. Ich habe so gar kein Gefühl in welche Richtung das geht. Einziger Trost mein Sohn (9) hat gesagt er wäre gerne länger bei mir. Die Tochter(5) sagt Sie will beim Bruder bleiben. Auf die Frage was die Kinder beim mir besser haben. Konnte ich nur sagen das Sie geliebt werden, in mir eine Anlaufstelle haben die immer da war selbst wenn die Mutter die Kinder weggeschickt hat und Sie bei mir eben ein ruhiges und geordnetes Leben haben. Die Mutter eben Depressionen hat und Sie sich erst mal selbst helfen lassen muss bevor Sie für Ihre Kinder da sein kann.
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#13
Klingt doch gut. Ist ganz normal kein Gefühl zu haben. Man kann den Leuten nur vor den Kopf gucken. Der Bericht vom Beistand wird es dann zeigen und auch sehr ausschlaggebend für den Ausgang sein.
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