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Hallo zusammen,
ich suche Zahlen und Statistiken. Bei den üblichen Verdächtigen (Bundesamt f. Statistik) finde ich leider nichts.
Könnt ihr bitte etwas beisteuern?
Mich würde brennend interessieren:
Wieviele Ex-Eheleute sind unterhaltspflichtig für a) Ex-Frau/Mann und b) Kind(er)?
Und wieviel wird monatlich im Schnitt bezahlt? Und wie lange geht die Unterhaltspflicht im Schnitt?
Gibt es dazu Studien/Untersuchungen?
Danke.
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20-11-2018, 17:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-11-2018, 17:01 von Maestro.)
Ich komme auf mind. 1 Mio. Ehegattenunterhaltsberechtigte und auf über 3 Mio. Kindesunterhaltsberechtigte.
Bundesamt für Statistik sagt: 190 000 Scheidungen p.a., 150 000 Scheidungskinder p.a. in BRD
Als Annahmen habe ich zugrunde gelegt: im Schnitt 7 Jahre Ehegattenunterhalts-Zahldauer und 22 Jahre Kindesunterhaltszahldauer
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Irgendwo steht was von zwei Millionen Trennungsvätern mit noch minderjährigen Kindern, hier werden 1,6 Millionen Alleinerziehende genannt:
https://www.t-online.de/leben/familie/er...hler-.html- wenn das Mütter sind, müssen es
mindestens 1,6 Milionen Väter sein, denn manche Mütter haben Kinder von mehreren Vätern. Plus Väter unterhaltsberechtigter Kinder über 18. 2 Mio ist also eine plausible Zahl.
Was dann noch an Betreuungs und Ehegattenunterhaltspflichtigen aufläuft - keine Ahnung.
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Sehr interessant...finde auch nichts genaues über wieviel unterhaltspflichtige es genau gibt. Die Zahl muss ja riesig sein...
Ob das so gewollt ist ?
Könnte sehr Abschreckend sein...
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Ein Schelm wer Böses dabei denkt, warum finden wir diese Zahlen nicht bei destatis?
Das wäre mir doch glatt mal ein Anruf im Bundesfamilienministerium wert
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Natürlich gibt es einige Zahlen. Im Mikrozensus werden Alleinerziehende relativ gut beleuchtet. Von da her kann man sehr genau auf die Zahl unterhaltspflichtiger Väter schliessen. Hier etwas dazu von destatis:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen...nband.html
Überhaupt nicht beleuchtet und solide statistisch erfasst ist die Situation der Unterhaltspflichtigen. Arbeiten, die sich mit Unterhaltspflicht beschäftigen beklagen das auch regelmässig. Es wäre kein Problem, im Mikrozensus darauf einzugehen. Dass das unterlassen wird, hat auch meiner Ansicht nach politische Gründe. Das will man nicht wissen.
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In der Statistik ist Unterhalt eine Konsumausgabe (des Vaters).
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and
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