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Zugewinn und Nachehelicherunterhalt
#1
Ich hätte gerne eure Meinung zu folgenden Szenario wegen Zugewinn und Unterhalt.
Frau und Mann haben vor der Ehe gemeinsam ein Haus auf dem Grundstück der Frau gebaut,
Darlehensnehmer waren damals beide zu gleichen teilen, Haus war komplett finanziert.
Ein paar Jahre später wurde dann die Ehe geschlossen und weitere Jahre Später ein Kind geboren das Aktuell 9 Jahre alt ist.
In der Ehe wurde dann das Haus verkauft und ein weiteres Haus auf einen anderen Grundstück der Frau gebaut.
Schulden für das erste Haus wurden komplett durch den Erlös des Verkaufs gezahlt, das Restguthaben flos in das neue Haus und es wurde ein weiterer Kredit für das neue Haus abgeschlossen, Darlehensnehmer beide, wobei das Darlehen nur vom Mann abbezahlt wird da die Frau nur Halbtags wegen Kinderbetreuung arbeitet.
Sollte es jetzt zur Trennung, Scheidung kommen wird es zu einer Zugewinn und Unterhaltsfrage kommen.
Nach ersten groben Rechnungen ist der Zugewinn der Frau höher als der des Mannes, da das zweite Haus in der Ehe auf dem Grund der Frau gebaut worden ist aber dadurch als Zugewinn für beide Zählt, also wäre hier eine größere Geldsumme an den Mann zu zahlen.
Wenn jetzt aber die Frau Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt stellt und diesen aus noch nicht erklärbaren Gründen zugesprochen bekommen würde, könnte dieser Anspruch mit dem Zugewinn verrechnet werden, somit das der Mann weniger Zugewinn bekommt dafür aber keinen Nachehelichenunterhalt zahlen müsste?
Oder kann die Frau sagen Zugewinn zahle ich nicht aus, weil mein Haus, verkaufen will ich nicht da ich mit Kind drin wohnen bleibe und Barvermögen habe ich auch nicht, auch die nächsten Jahre nicht weil ich jetzt die Schulden vom Haus alleine zahlen muss.
Das würde dann bedeuten das der Mann Jahrelang gezahlt hat nichts bekommt und weiter zahlen müsste.
Vielleicht könnt ihr mir da ein paar fragen beantworten?
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#2
Da musst du unterscheiden zwischen einer Einigung unter den Expartnern und dem, was ein Richter entscheidet.

Wenn sich Mann und Frau einigen und eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben, die diesen Kompromiss enthält (Zugewinn statt Unterhalt), dann ist das problemlos möglich, solange keine Lasten auf Dritte verschoben werden oder ein Expartner stark benachteiligt wird. Bei der Scheidung sind dann diese Punkte unstrittig und werden nicht weiter verhandelt, schliesslich habt ihr euch bereits geeinigt.

Wenn die beiden bei der Scheidung aber ohne Einigung vor Gericht stehen und der Mann diese Anträge stellt, die Frau das aber nicht will, entscheidet der Richter und der wird sehr wahrscheinlich nach Schema F entscheiden, d.h. Zugewinn nach üblicher Zugewinnrechnung und Unterhalt ebenso. Es gibt keinerlei Recht, das eine Verschiebung erzwingen kann.
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#3
Zwei Aspekte möchte ich beifügen:

1. nachehelicher Unterhalt wird eigentlich nicht mehr so üppig gewährt, in der Tendenz maximal als Aufstockungsunterhalt befristet auf etwa 1/3 bis zur Hälfte der Ehedauer.

2. Wohnwert wenn Frau im Haus wohnen bleibt und dafür keine Miete bezahlen muss, wird ihr ein Wohnwert in Höhe der ersparten Miete für das Haus angerechnet. Das sind quasi schon einmal fiktiver Einkünfte, die ihr angerechnet werden und die zumindest in manchen Konstellation den Unterhaltsanspruch mindern.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Nachehelicher Unterhalt wird immer noch gewährt, nach Gusto des Richters. Wenn die Frau laut herumjammert und irgendwelche Gefälligkeitspapierchen (Atteste) daher bringt, gerne auch lebenslänglich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Das Prädikat "lange Ehe" ist der beliebteste Rammbock zugunsten lebenslangem Unterhalt. Dadurch entstehe ein besonderer "Vertrauenstatbestand". Ab 15 Jahre Ehedauer ist es ziemlich sicher eine lange Ehe, ab 12 Jahren Ehedauer könnte es eine sein. Faktoren für eine Verkürzung sind z.B. gemeinsame Kinder, die schon vor der Ehe geboren wurden.
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#6
Bei mir war es ähnlich. Auskunft der Ex beantragt, während der Trennungszeit schwindete ihr Vermögen auf wundersame Weise auf die Hälfte. Das wurde dann auch Thema bei der Verhandlung. 1. Instanz sollte ich nichts bekommen, in zweiter Instanz hat nur einer der drei Richter begriffen, dass hier Gelder zur Seite geschafft wurden. Es ging um rund 12.000 Euro. Hatten wir also zwei Richter gegen einen Richter, macht nach Adam Riese 1/3 der Summe = 4.000, die empfahl das Gericht als Vergleich, auf den ich mich zähneknirschend einlassen musste, weil zwei Richter in Mathe gepennt haben. Die Hälfte wurde dann netterweise gleich mit rückständigen Unterhalt verrechnet, die andere mir fiktiv zugesprochen. Fiktiv, da ich auch den Grossteil der Prozesskosten tragen musste. Die gegnerische Anwältin sagte schon im Termin, dass Geld würde sie gleich für ihr Bemühungen pfänden. Dem hab ich einen Riegel vorgeschoben, denn auch bei der Unterhaltsvorschusskasse hatte ich noch Rückstände. Ich kann nur sagen, es ging mir runter wie Butter, das Jugendamt selbst über die Pfändungsmöglichkeit zu informieren: Meine Ex wurde per Pfändungsbefehl gezwungen, diese übrigen 2000 an die Unterhaltssvorschusskasse zu zahlen, statt diese mir zu überweisen. Das Ende vom Lied: Ex musste 2000 ihres selbst bezogenen Unterhaltsvorschusses zurückzahlen, zudem blieb ihre Anwältin auf 2500 Euro sitzen, die sie sich - ich bin pleite - auch noch von meiner Ex holte.

Unterm Strich hat sich all das für mich nicht gelohnt. Wochenlang hab ich die Zahlen durchrechnen müssen, kein Anwalt dieser Welt hätte soviel Zeit für Mathematik aufgewandt. Ohne die Mathematik hätte ich die Vermögensminderung nie beweisen können, dann ganz verloren.

Mein Tipp: Räum vor der Trennung die Konten leer, geht schneller und ist völlig legal ... Kontovollmachten sind hoffentlich vorhanden? Ein Tag später vollziehst du die Trennung. Glaub mir, tust du es nicht, deine Ex wird es tun ... meine hatte auch keine Skrupel
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#7
(15-11-2018, 01:32)IPAD3000 schrieb: Mein Tipp: Räum vor der Trennung die Konten leer, geht schneller und ist völlig legal ... Kontovollmachten sind hoffentlich vorhanden? Ein Tag später vollziehst du die Trennung. Glaub mir, tust du es nicht, deine Ex wird es tun ... meine hatte auch keine Skrupel

Das hatte meine Exe auch vor. Kam "leider" zwei Tage zu spät zur Bank, da war schon alles weg.

Später hat mich natürlich das Richterlein gefragt, wo denn die fraglichen 7.000.- € geblieben sind, Stichwort "illoyale Vermögensverringerung". Meine Antwort: "nachdem sich meine Frau von mir getrennt hat, habe ich die Kohle im Puff verjubelt." Der Richter musste grinsen und nahm es so zu Protokoll. Auswirkung: KEINE
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Zitat:"nachdem sich meine Frau von mir getrennt hat, habe ich die Kohle im Puff verjubelt."

Großartig!!!!

[Bild: w940_h528_x470_y264_a1a039c3a21ca908.jpg]
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#9
(08-11-2018, 09:43)CheGuevara schrieb: Zwei Aspekte möchte ich beifügen:

1. nachehelicher Unterhalt wird eigentlich nicht mehr so üppig gewährt, in der Tendenz maximal als Aufstockungsunterhalt befristet auf etwa 1/3 bis zur Hälfte der Ehedauer.

2. Wohnwert wenn Frau im Haus wohnen bleibt und dafür keine Miete bezahlen muss, wird ihr ein Wohnwert in Höhe der ersparten Miete für das Haus angerechnet. Das sind quasi schon einmal fiktiver Einkünfte, die ihr angerechnet werden und die zumindest in manchen Konstellation den Unterhaltsanspruch mindern.

zu2.
Wenn ein Wohnwert angerechnet wird, wie verhält sich das wenn noch ein Darlehen bedient werden muss, kann es dann sein, das der Wohnwert wieder vom Darlehen ausgehoben wird?
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#10
Nur der Zinsaufwand ist gegen zu rechnen- Tilgung gilt als Vermögensbildung.
remember
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and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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