Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen
#1
Hallo liebe Forenkollegen, ich bräuchte bitte eure Hilfe.
Seit der Scheidung letztes Jahr zahle ich Unterhalt für meinen 14 jährigen Sohn, der bei meiner Exfrau lebt. Kontakt habe ich seither leider
fast keinen. Ich zahle seit dem Auszug im Juli 2018 monatlich € 549,00. Den Betrag hat unser Scheidungsanwalt damals ausgerechnet.
Nun ist es so, dass ich meinen Job gekündigt habe und anschließend ab 01.04.2019 hauptsächlich bei meiner Lebensgefährtin in Ungarn leben werde.
In D behalte ich nur mein kleines Appartement, wo ich auch gemeldet bleibe.
ALG werde ich mich nur für 1 Tag anmelden und 2019 sonst nicht in Anpruch nehmen.
Ab April werde ich von meinen Miet- und Kapitalerträgen leben und erst mal einen Sprachkurs machen. Ich lasse es auf mich zukommen, wieder eine
neue sinnvolle Aufgabe zu finden. Einkommen wäre ca. 12.000 Mieterträge (gem. Steuerbescheid) und ca. 5000 Zinsen/Dividenden.
Krankenkasse muss ich dann ja in D selber zahlen. Da wir in Ungarn mietfrei wohnen, kommen wir damit gut über die Runden, meine Freundin arbeitet
ja derzeit auch noch.
Wie mache ich das mit der Unterhaltsanpasssung am besten und könnte mir bitte jemand den richtigen Rechenweg aufzeigen?
Im September kommt nochmals Nachwuchs auf die Welt und wird in Ungarn geboren.
Hat das weitere Kind dann noch Auswirkungen auf den Unterhalt des ersten Kindes?
Hab leider doch viele Fragen und bin etwas Unsicher mit den diversen Onlinerechnern.
Falls ihr noch ergänzende Info braucht, bitte Bescheid geben.
Zitieren
#2
Warum willst Du in Deutschland gemeldet bleiben? Ungarn hat doch bei der Einkommenssteuer eine Flatrate von 10 oder 15%.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#3
Wenn ich mich ganz abmelde, fällt der Grundfreibeträg weg und ich müsste die deutschen Mieten vom ersten Euro an versteuern.
Untern Strich bringt es nicht viel.
Zitieren
#4
Welche Unterhaltsanpassung?

Du verringerst aus eigenem "Verschulden" Dein Einkommen und willst weniger Kindesunterhalt zahlen?

In dem feministischen Drecksstaat BRD?

Wuhahaha, der Witz ist gut!

Vergiß es! Man wird Dir Dein bisheriges Einkommen als fiktives Einkommen anrechnen und somit erreichen, daß Du weiterhin den bisherigen Betrag zahlst.

Eine gewisse Verringerung ist evt. machbar, wenn das weitere Kind da ist. Aber erst dann.

Simon II
Zitieren
#5
Naja, wenn er in Ungarn gemeldet ist, koennte das doch anders aussehen, oder?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#6
Den Job hinwerfen und deshalb weniger Unterhalt bezahlen verletzt §1603 Nr. 2 BGB. Wenn du so hohe Kapitalerträge hast und Mieteinnahmen, dann wird von dir verlangt werden, den Stamm deines Vermögens zu verwenden, um Unterhalt zu bezahlen. Lies mal beispielsweise die Unterhaltsleitlinien, Nr. 9: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...1-2019.pdf

Es ist auch nicht so, dass du du dich freikaufen kannst, wenn du weiter Mindestunterhalt zahlst.

Hast du schon versucht, mit der Mutter zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?
Zitieren
#7
Ich finde den Beitrag sehr interessant und hätte dort ebenfalls die ein oder andere Frage.

Variante 1:
Was wäre, wenn Christian einfach einen gleichwertigen Job in Ungarn annimmt. Sein Lohn wäre so ca. 1/3 von dem in Deutschland, was für Ungarn normal ist. Die Lebenshaltungskosten sind ja auch geringer. Außerdem hat er ja einen Grund für den Wechsel. Kind neue Beziehung. Seine Ex kann ja auch für nen neuen Partner ins Ausand ziehen und er kann nichts dagegen machen.


Variante 2:
Bspw. Christian macht sich selbständig und repariert bei seinen Mietern ständig irgend etwas, was er sich selbst in Rechnung stellt. Die Steuer bleibt die selbe. Aus Mieteinnahmen wird halt nur Einkommen aus Gewerbetätigkeit. Dem Finanzamt dürfte es egal sein, weil die Steuer die selbe ist.
Er hätte aber plötzlich eine Erwerbstätigkeit. Er kann also nichts anderes arbeiten, weil er ja ständig sein Haus repariert und die Reparaturen mindern die Mieteinnahmen.

Die Ex und das JA dürften das wahrscheinlich nicht mitbekommen, weil er ja die Belege nicht offen legen muss. Oder seh ich das falsch? Aber selbst wenn, so eine Handwerkerstunde kostet 60 €. Also einmal im Jahr bei dem Mieter ein paar kleine Reperaturen und die 12.000 Mieteinnahmen sind in Gewerbeertrag umgewandelt. Der Mieter freut sich und da er unter 17.000 ist zahlt er als Gewerbetreibender auch keine Märchensteuer.
Zitieren
#8
Ein neues Kind ist generell kein Grund für irgendeine Einkommensverringerung des Pflichtigen. Die Flucht in eine neue Familie darf man machen, aber damit kann man nicht aus der Unterhaltsfalle. Das Problem in diesem Fall ist auch die hohe Angreifbarkeit des Pflichtigen. Er hat Geld, er hat Immobilien. Es ist viel da, das abgreifbar ist und nicht zu schützen. Egal, wo er hingeht. Er bleibt verurteilbar, er bleibt pfändbar.

Deshalb würde es auch nichts bringen, abzutauchen. Typisch für die Gründung einer neuen Familie ohne Unterhalt an die Alte ist der Gang in die Unpfändbarkeit, man lässt die Dinge über die neue Frau laufen, aber das geht hier eben auch nicht.

Um da rauszukommen, wäre ein Bruch nötig gewesen, ein Zwischenschritt, um wenigstens auf Mindestunterhaltsniveau runterzukommen und das amtlich zu machen. Typisch dafür wären gesundheitliche Gründe. Nun bleibt noch die Einvernehmlichkeit. Oder er findet einen genialen Anwalt und hat Glück mit dem Richter und er schafft es, den Unterhalt zu reduzieren. Einfach wird das garantiert nicht.
Zitieren
#9
Gesundheitliche Gründe sind bei privatversicherten oftmals schädlich.

Entweder hat er einen hohen Selbstbetrag oder einen höheren Beitrag. Wenn ich die Nummer krank machen würde, dann könnte ich auch gleich knapp einen hunderter mehr Unterhalt p.m. zahlen. Ausserdem ist er im Ausland - Krankschreibung durch ausländischer Arzt oder er muss reisen. Ob das alles Sinn macht?

Warum nicht die Nummer selbständig machen als Gewerbetreibender und sich dann sozusagen selbst Rechnungen für Instandhaltungsareiten am Haus schreiben? An einem Haus ist immer was zu tun.
Zitieren
#10
Das löst kein Problem. Der Unterhalt bleibt hoch, weil man als Unterhaltspflichtiger nicht einfach einen gutbezahlten Job hinwerfen darf und dann auf unterbezahlten Handerker umsatteln. Man darf schon, aber daraus resutiert halt keine Unterhaltssenkung.
Zitieren
#11
Ok. D.h. wer einmal viel Unterhalt zahlt, der kommt nicht mehr so leicht runter.

Wie sieht das denn bei mir aus. Zahle seit 2 Jahren Stufe 1, bin selbständiger Elektroing, habe Mieterträge und seit rd. 10 Jahren immer nur geringes Einkommen aus Selbständigkeit gehabt, weil ich nicht viel gearbeitet habe. Habe aber immer schön den Vollzeitjob angegeben.

Ab dieses Jahr laufen Abschreibungen aus. Ich will daher noch weniger arbeiten und die Gewerbenummer machen. In der Summe würde ich auf Stufe 1 bleiben.

Kann man mir ein fiktives Einkommen anhängen oder würde bei mir die Umwandlungsnummer funktionieren?

Meine Ex hat an JA abgetreten.
Das JA hat nämlich schon angekündigt mich zu verklagen. Vordergründig geht es um unzureichende Offenlage, was unsinnig ist. Die haben die Unterlagen 3 und 4 fach. Die sind zu blöd eine Bilanz zu lesen.

Ich denke daher, dass es einfach um mehr Geld geht, weil Elektroing kann halt mehr als 1.500 netto.

Insbesondere wenn die Hälfte aus Mieteinnahmen besteht.
Zitieren
#12
Ich möchte mich an der Stelle gleich mal für die zahlreichen Beiträge bedanken.

Den Gedanken an eine Anpassung werde ich jetzt mal zurückstellen, aber wenn das neue Kind da ist wieder aufgreifen.

Könnte Ihr abschließend noch kurz einen Info geben, wie sich das dann auf den Unterhalt auswirkt?
Besten Dank.
Zitieren
#13
Das neue Kind steht im gleichen Rang wie das ältere Kind. Es zählt in der Unterhaltsberechnung ebenso mit. Zum Beispiel wird dadurch der Unterhalt schon mal um eine Tabellenstufe sinken, weil sie sich auch nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten richtet.
Zitieren
#14
Bin soeben nochmal Vater geworden, und schon geht die Diskusion mit der EX wegen der Unterhaltszahlung los.

Der ältere Sohn der bei der Mutter lebt, ist jetzt 15 geworden. Bei der Trennung vor einem Jahr haben wir vereinbart, dass ich bis auf weiteres Unterhalt mit einem fiktiven Einkommen von 50.000 EUR zahle, d.h. ich habe jeden Monat 539 EUR überwiesen. Das Kindergeld wird ihr ausbezahlt.

Da ich ja derzeit nicht arbeite und mich erstmal mit einem Sprachkurs beschäftige um die interessante aber auch sehr schwierige ungarische Sprache zu lernen, ist mein Einkommen in der Realität viel geringer.

Ich weiss es gibt diverse Rechner im Internet. Aber ich bräuchte den Rechenweg erklärt. So dass ich es weitergeben kann. Könnt ihr mir da helfen - ich danke vielmals
Zitieren
#15
Ich weiss nicht, wie du auf die 539 EUR gekommen bist. Eine Tabellenstufe der Düsseldorfer Tabelle ist das nicht. Stufe 6 hat 513 EUR Zahlbetrag und Stufe 7 hat 551 EUR Zahlbetrag. Bei nunmehr zwei Kindern ändert sich nur die Tabellenstufe, geht um eins runter.

Ein fürstlicher Unterhalt übrigens. Die Ex bekommt damit fast einen dreiviertel Tausender (Kindergeld + U) steuerfrei in die Kasse gespült. Finanziert von fiktivem Einkommen...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. Grant79 13 2.599 21-06-2024, 13:38
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
  Unterhalt ab nächstem Jahr berechnen MasterOfDesaster 10 5.754 03-10-2019, 11:52
Letzter Beitrag: MasterOfDesaster
  Kann man Unterhalt im Knast absitzen? Maestro 25 22.938 19-04-2017, 21:54
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste