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Ganz so einfach ist es nicht. Grundsätzlich kann erstmal überhaupt niemand zum Arbeiten gezwungen werden ;-)
Hier kommt aber der eventuelle Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zum Tragen - siehe § 1570 BGB (und Folgende...). D.h. sobald das Kind 4 wird, muss sie theoretisch Arbeiten gehen, um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht zu verlieren. Da beginnt dann aber die Willkür, denn die Frage der "Billigkeit" wird vom Richter nach Lust und Laune beantwortet.
In der Praxis wird oft Teilzeit verlangt (bzw. fiktiert), bis das Kind ca. 12 ist - danach wird Vollzeit verlangt. Es gibt aber, wie du dir sicher inzwischen gut vorstellen kannst, viele gute Gründe, warum eine Frau eben auch danach nicht Vollzeit arbeiten kann...
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Und was ist dann mit dem Kindesunterhalt nach DT? Der Barunterhalt für ein Kind ist ja Betrag x, der dann zum Teil von der Expartnerin erwirtschaftet wird. Entsprechend müßte sich der Anteil des Mannes verringern, oder etwa nicht?
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Derjenige Elternteil. bei dem das Kind lebt, erbringt seinen Anteil in Form von Betreuungsunterhalt (auch wenn dieser Elternteil Vollzeit arbeitet und das Kind fremdbetreut werden sollte), der andere Elternteil erbringt seinen Anteil in Form von Bargeld.
Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern, d.h. sie erbringen ihre Unterhaltsleistungen wie beschrieben - oder sie teilen sich die Betreuung (Wechselmodell), dann zahlt keiner Barunterhalt, und beide Elternteile betreuen je hälftig.
Eine prozentuale Aufteilung gibt es nicht. Wer zu 45% das Kind betreut, zahlt 100% Unterhalt. So die Rechtssprechung.
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Das mag in dem einem oder anderen Fall so sein, ich kenne jedoch keinen Fall, wo der Kindesmutter fiktiv an den Kragen gegangen wird.
Zu deiner Ehe: Ja, vielleicht lebst du noch in der Illusion, nach der Trennung wird alles entspannter. Ich für mich kann aus heutiger Sicht sagen, hätte ich mir als Ausgleich lieber ne Affäre angeschafft, weiter ‚zuhause‘ immer brav den Ehemann gespielt - der Stressfaktor wäre geringer gewesen. Wobei das Gesagte nur auf meine zweite Ehe zutrifft. Meine erste Ex war und ist heute noch der Teufel in Person.
Es hängt viel von deiner Frau ab. Will sie dich finanziell ausziehen, wird sie es tun. Es gibt aber auch Frauen, deren Selbstwertgefühl lässt ein Leben auf Kosten anderer nicht zu. Mit deinen 4.000 netto könntest du die KU-Ansprüche locker bedienen und würdest nicht auf HartzIV - Niveau hinabsinken. Will sie Trennungs- und nachehelichen Unterhalt gehen 3/7 eurer Einkommensdifferenz zusätzlich zu ihren Gunsten. Dann bist du pleite.
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(28-05-2019, 15:22)IPAD3000 schrieb: Will sie Trennungs- und nachehelichen Unterhalt gehen 3/7 eurer Einkommensdifferenz zusätzlich zu ihren Gunsten. Dann bist du pleite.
Ist es richtig, dass TU ein Jahr lang bezahlt werden muss?
Der nacheheliche Unterhalt bemisst sich an den fin. Verhältnissen während der Ehe, oder? Wie wird dessen Dauer bestimmt?
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Die Dauer des Trennungsunterhalts ist nicht definiert. Alles bis zur Scheidung nennt sich Trennungsunterhalt. Danach Ehegattenunterhalt.
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Ich habe Trennungsunterhalt zu zahlen gehabt von Mai 2010 bis November 2014, bis zur Rechtskraft der Scheidung.
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(09-06-2019, 21:04)Austriake schrieb: Ich habe Trennungsunterhalt zu zahlen gehabt von Mai 2010 bis November 2014, bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Jupp, deshalb verzögern die Anwälte der Gegenseite gerne die Scheidung, hängen sich an Themen wie Zugewinn etc. auf, nur um länger TU kassieren zu können. Also drauf achten, dass alles was nicht direkt mit der Scheidung zu tun hat, in einem gesonderten Verfahren bearbeitet wird. Denn viele Ex‘en haben zwar noch TU-Ansprüche, aber nachehelichen eben nicht. TU ist deutlich einfacher durchzusetzen.
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Nach einem Jahr steigen auch die Anforderungen an die Weiterzahlung von Trennungsunterhalt. Das Problem ist, dass man das erst durchsetzen muss. Es ist immer der Pflichtige, der tun und machen und klagen muss. Erst ein Ehegattenunterhaltbeschluss bietet auch ein langfristige Sicherheit, wie es weitergeht.
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Hallo Männer, Sportweck mal wieder.
Lage ist mittelmäßig. Habe gute Zeiten, dann wieder ganz schlechte.
Meine Frau verdient nach wie vor ein wenig Geld, ich bin immer noch Hauptverdiener in Vollzeit. Ich rechne konkret mit einem Scheitern der Ehe; ich kann das Auf und Ab nicht mehr lange ertragen und bin eigentlich nur noch wegen den Kindern und der nackten Existenzangst am Start.
Ich habe meine betriebl. Altersvorsorge erhöht (x% vom Brutto). Durch Versorgungsausgleich wird sie die Hälfte des Mehrbetrags bekommen, aber da mein Netto ja dann geriner ist, hoffe ich auf bessere Bedingungen für mich, falls es Streit um UH gibt. Falls es kein Streit gibt, umso besser... ;-)
Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten für mich, mein Einkommen zu erhöhen (Prämien). Diese Möglichkeiten kann ich auch später noch ziehen und ich habe es daher erst mal gelassen.
Dokumente sind in der Cloud, schwarze Kasse wächst.
Es ist im Gespäch, dass meine Frau zunehmend ihre Tätigkeit ausbaut und ich meine evtl. sogar reduziere. Sie ist der Meinung, sie sei finanziell an mich gebunden und sie hat glaube ich ein großes Bedürfnis, aus dieser von ihr als unangenehm empfundenen Abhängigkeit rauszukommen indem sie selbst mehr verdient. Wenn ich es richtig verstehe, haben wir damit dasselbe Ziel... ;-)
Ich stelle mir vor, dass der (finanziell gesehen) ideale Trennungszeitpunkt dann wäre, wenn die Kinder 12 sind und die Ehe <15 Jahre gedauert hat, richtig? Dann wäre der Zeitraum für KU überschaubar und die Gefahr für langen nachehelichen U nicht so groß.
Ciao, SW
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Der Zeitraum wurde immer weiter verkürzt. Besser wäre <12 Jahre Ehe.
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17-12-2021, 10:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2021, 10:54 von IRFP.)
Hallo Sport_weck
> Frau auch Akademikerin, dzt. nicht berufstätig, betreut Kinder.
Das ist etwas was mir übel aufstößt, es gibt keinen Grund dass eine Akademikerin zu Hause bleibt, Kinder betreut, von deinem Geld lebt.
Des weiteren jammert deine Frau auf hohen Niveau, Sie hat alles, ihr habt eigenes Haus etc., Sie trägt jahrelang kaum was zum Familieneinkommen bei, versuch mal logisch zu diskutieren, erfolglos., deiner noch Frau wird das alles egal sein, she don't care you, denn die ist ja gesetzlich finanziell bei dir abgesichert egal was sie tut
Tut mir leid für dich aber um zu retten was zu retten ist, solltest du dein Einkommen massiv reduzieren, dass Kredite nicht mehr bezahlt werden können, das Geld im Monat nicht mehr reicht reicht, lass dir von der Bank den Kredit für das Haus kündigen, dann die Scheidung durchziehen.
Nur auf diese Art und Weise kannst du die zukünftige Unterhaltsforderungen Gerichtsfest auf das minimalste runterschrauben,
deinen zukünftigen wirtschaftlichen Ruin vermeiden.
Raus kommst du aus der Sache nur wenn du bis nach der Scheidung so wenig wie möglich verdienst,
noch besser ist arbeitslos am besten Hartz 4.
Nach erfolgreicher Scheidung kannst du wieder verdienen wie vorher.
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(17-12-2021, 10:35)IRFP schrieb: Tut mir leid für dich aber um zu retten was zu retten ist, solltest du dein Einkommen massiv reduzieren,
Schon nach kurzer Recherche habe ich begriffen, dass das so nicht funktioniert.
Es grüßt, sport_weck
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Du musst Wege und Möglichkeiten finden, dass du auf einmal ein Low Performer bist, das Geld im Monat nicht mehr reicht,
als Familie Hartz 4 beantragen, dann wird sie notgedrungen Vollzeit arbeiten gehen müssen,
und wenn sie als Akademikerin Vollzeit putzen muss.
Und wenn Sie immer noch die Scheidung will, bist du am Ziel, hast finanziell gewonnen
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