17-07-2019, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2019, 11:55 von Zahlesel_RUS.)
Hallo zusammen,
ich versuche gerade bei UV Kasse die an die Mutter gezahlte Leistungen zu bestreiten.
im Internet steht es so:
aber nein, hier ist die Antwort:
Was sagt ihr dazu?
ich versuche gerade bei UV Kasse die an die Mutter gezahlte Leistungen zu bestreiten.
im Internet steht es so:
Zitat:Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
aber nein, hier ist die Antwort:
Zitat:Zu 4.: Nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 UVG besteht auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres Anspruch auf Unterhaltsleistung, wenn durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 SGB II vermieden werden kann, also immer dann, wenn die Unterhaltsleistung höher ist als der Hartz IV-Betrag. Die war bei xxxxx der Fall.
Was sagt ihr dazu?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch