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In ein paar Wochen beginnt der nächste Familiengerichtstag. Was dazu so nach draussen kommt, soll in diesen Thread.
Das Wichtigste zuerst. Endlich, endlich tagen die Familienjuristen dort, wo es bei diesem Figuren mal so richtig passt: Im Phantasialand bei Bühl. Für die Teilnehmer ist auch zugleich der Eintritt in das Phantasialand eingeschlossen, ich bin sicher man wird den Unterschied nicht immer erkennen, ob man nun Faxen von Juristen oder anderen Unterhaltern serviert bekommt.
Auch der Grund für die Verlegung ins Phantasialnd spricht Bände. Der juristische Moloch mit seinem Milliardenbusiness ist derart angewachsen, dass die staatliche Tagungsstätte nicht mehr ausreicht. Das Programm wird immer fetter, die Teilnehmerzahlen immer grösser.
Hier der Flyer: https://www.dfgt.de/resources/2019_Programm.pdf
Auffällig im Programm ist weniger das Programm selbst, sondern was darin fehlt: Nachdem es das letzte Mal richtig Zoff gab, ist es nun weg, das Wechselmodell. Und zwar voll und ganz, kein Punkt, kein Wort mehr davon. Es herrscht wieder Ruhe im Karton und man konzentriert sich diesmal auf das Unterhaltsrecht. Und dabei den Versorgungsausgleich, eines der am meisten kafkaesken (und gewinnbringendsten!) Machwerke der Juristen bei einer Scheidung.
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Sicherlich diskutieren die den Versorgungsausgleich für kinderlose Unverheiratete, die die Holde nicht binnen Jahresfrist wieder aus der Wohnung geworfen haben.
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Die Forderung nach der Verrechtlichung auch nichtehelicher Paare kommt sowieso immer wieder. Im Sozialrecht ist es ja auch schon lange umgesetzt. Explizit steht das Thema aber jetzt nicht im Programm des DFGT.
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Im Sozialrecht zum Glück aber nur halbherzig. Eine Tatsächliche Unterhaltspflicht existiert dort ja nicht und somit auch keine Titulierung oder gar Pfändung.
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Sicher existiert da eine Unterhaltspflicht. Nur nicht über einen Auszug hinaus und ein paar Begriffe werden anders genutzt.
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Eine Unterhaltspflicht wird doch lediglich unterstellt, bzw. der Wille, den anderen zu unterstützen, zB in einer BG. Die bedürftige Person bekommt keine Unterstützung. Der Person mit eigenem Einkommen kann aber nichts weggenommen werden.
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Ja, eben. Den Unterhalt, den der Staat Anderen gewährt, verlagert er hier auf einen Dritten. Das braucht er auch nicht durchzusetzen, den Beutel zumachen reicht dafür.
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Aber nur temporär. Nachweislich nicht unterstützen. Die H4 Person vor die Tür setzen und nach dem ersten Schwächeanfall wegen fehlender Nahrungsaufnahme vor der Notaufnahme absetzen und das JC verklagen. Dann fliesst das Geld, wenn auch rückwirkend.
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20-08-2019, 12:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2019, 12:01 von HeinrichH.)
Zitat:10 Kontinuität und Flexibilität bei Sorge und Umgang Dipl.Psych. Prof. Dr. Anja Kannegießer, Münster
Der Punkt könnte etwas verkappter als Wechselmodell interpretiert werden.
Interessant auch die Punkte Einkommensänderung und Patchworkkinder, sowie das Kind als Umgangsobjekt. Hier herrscht viel Machtmissbauch wie wir alle wissen.
Thema unverhiratete: Totale Gleichstellung
Patchwork: Pech gehabt.
Umgangsobjekt: Väter nutzen es mißbräuchlich und offensiv der Mutter gegenüber. Also komplett streichen.
Fazit der Verbände:
vamf: Alles viel zu wenig. Wir wollen mehr von allem! Petitionen werden gestartet. Feministinnen ohne Oberteile skanideren durch die Innenstädte.
Väterverbände: Jammern wieder mit irgendwas und verschwinden.
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Das Familiengerichtstag hat begonnen, im Moment laufen die ersten Arbeitskreise. Gestern kam ein Artikel in der Alpenprawda: https://www.sueddeutsche.de/politik/deut...-1.4606260
Interview mit einem Familienrichter, der "Reformbedarf" beim Unterhaltsrecht sieht. Wenigstens mal ein Praktiker. Und ganz typisch: Er ist in Pension. Der ganze Juristenhaufen traut sich grundsätzlich erst etwas zu sagen, wenn sie in Pension sind. Da haben sie nämlich nichts mehr zu sagen. Nett das hier:
Zitat:Stichwort hohe Mieten: Wie ist es, wenn ein Unterhaltspflichtiger sagt, ich kann mir meine Miete nicht mehr leisten, wenn ich so viel Unterhalt zahlen muss?
Wenn Sie in die Düsseldorfer Tabelle schauen, sehen Sie, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll, wenn die angemessenen Wohnkosten den Betrag von 380 Euro übersteigen. Ähnliche Formulierungen stehen auch in den Leitlinien vieler Oberlandesgerichte. Die gerichtliche Praxis macht von dieser Möglichkeit jedoch kaum Gebrauch, weil das Argument, es gäbe doch Wohnungen für eine Warmmiete von 380 Euro, schwer zu widerlegen ist.
Die gerichtliche Praxis, das war er selbst! Und die Tabelle, die er behandelt wie ein Gesetz obwohl sie das nicht ist: Ein heisser Dank an seine Kollegen beim OLG Düsseldorf dafür.
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Zitat:Jeder braucht einen Mindestbetrag zum Leben, den man nach sozialrechtlichen Maßstäben für einen Erwerbstätigen mit etwa 700 Euro veranschlagen kann.
Wow. 700 Euro für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen in Vollzeit abzgüglich der Kosten des Umgangs mit seinen Kindern. Kein Wunder, daß die vielen Mangelfälle ganz wild auf das Geldverdienen in lohnabhängiger Beschäftigung sind.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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19-09-2019, 13:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2019, 13:38 von Austriake.)
Fürs gar nichts mehr tun gibts mehr....
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Die Teilnehmer scheinen sich lieber im Fantasialand draussen rumzutreiben statt im Fantasialand der Juristenkonferenz. Die 12 Donnerstag-Arbeitskreise sind fast alle unterbelegt. Ausnahme: "Grenzüberschreitender Unterhalt" und Kannegiessers "Kontinuität und Flexibilität bei Sorge und Umgang". Auch Schürmanns (siehe Interview) "Düsseldorfer Tabelle – Empfehlung oder Gesetz?" interessiert nicht Viele.
Für morgen siehts noch herber anders aus. "Eigenbedarf beim Volljährigenunterhalt" fällt sogar ganz aus mangels Interesse.
Wir könnten für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Wie wärs mit einem virtuellen Unterhaltsprellerkongress? Oder in Echt, Ort könnte z.B. 67311 Nackterhof sein. Da gründen wir den Verein "Verband der Unterhaltsnichtzahler", erarbeiten Lösungen in passenden Arbeitskreisen, bringen schnittige Pressemeldungen und Ergebnisse...
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Ab auf die Straßen und ein Schild um den Hals:
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(19-09-2019, 14:15)p__ schrieb: Wir könnten für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Wie wärs mit einem virtuellen Unterhaltsprellerkongress? Oder in Echt, Ort könnte z.B. 67311 Nackterhof sein. Da gründen wir den Verein "Verband der Unterhaltsnichtzahler", erarbeiten Lösungen in passenden Arbeitskreisen, bringen schnittige Pressemeldungen und Ergebnisse... DATUM UND UHRZEIT, BITTE!!!
VM
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsmeierei
Trifft mutmasslich auf einige Exponate in diesem Forum zu, die sich auch gerne im Fantasialand herumtreiben und "für Aufmerksamkeit" sorgen wollen.
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Wenn jemand aus dem Forum auf dem Familiengerichtstag im Fantasialand wäre, bitte ich um einen Bericht aus erster Hand. Oder war das bloss eine Schaumschläger-Äusserung?
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(19-09-2019, 14:15)p__ schrieb: Wir könnten für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Wie wärs mit einem virtuellen Unterhaltsprellerkongress? Oder in Echt, Ort könnte z.B. 67311 Nackterhof sein. Da gründen wir den Verein "Verband der Unterhaltsnichtzahler", erarbeiten Lösungen in passenden Arbeitskreisen, bringen schnittige Pressemeldungen und Ergebnisse...
Steig mit ein...wäre lustig!
Effektive Bekämpfung der Scheidungs und Unterhaltsindustrie...mehr Aufstockung und vernünftig hohe Kosten produzieren. Villeicht sogar ein anerkannten Studiengang "Unterhaltsprellen"... mit Staatsexamen oder Master of Arts/Science.
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Ein solcher Kongress würde die Aufmerksamkeit erzeugen, nach der die Väter suchen. Bin dabei ;-)
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Erstmal ein paar Ergebnisse aus dem Fantasialand:
Den Richtern wird vor ihrem eigenen Müll Angst, der Düsseldorfer Tabelle: https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_2.pdf
Im grenzüberschreitenden Unterhalt gibts abartige Sachen, zum Beispiel Wahlrecht in verschiedenen Ländern um Unterhalt zu verlangen: https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_4.pdf
Die fröhliche Inflation im Familienrecht geht weiter: Noch mehr Beteiligte, noch mehr Antragsrechte und weniger Ablehnungsrechte, Helferfiguren loszuwerden. So kann man die Verfahren auch begrenzen, sie brechen einfach unter ihrer eigenen Last zusammen. https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_6.pdf
Die grösste Ladung von heisser Luft haben Radikalfeministin Heinke und Oberpfeife Heyne auf typisch weibliche Weise abgelassen: https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_8.pdf
Das einzige, was man aus diesem Gelabere schliessen kann ist die Tatsache, dass es beim Thema Qualifikation in Jugendamt und Gericht elend schlecht bestellt ist. Gleich danach kommt Frau Kannegiesser mit ihren "digitalen Methoden": https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_10.pdf Man merkt, es wird von weiblich nun weiblicher, so wie nach dumm dümmer folgt.
Die bekannte Täterin Walper hätte gerne Stiefeltern weiter berechtigt, sie will das kleine Sorgerecht ausbauen, was typischerweise zu Lasten des tatsächlichen Vaters geht: https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_11.pdf . Neue Begriffe bringt sie auch fleissig ins Spiel, z.B. "soziale Elternschaft". Und sie möchte gerne leibliche Elternteile benachteiligen, wenn ein Elternteil stirbt. Die Frau hängt sehr der herrschenden Juristenkirche der Inflation der Eltern, Begriffe und Verfahren an.
Märchenstunde bei Amtsgerichtsdirektor Sailer: Betreuungsunterhalt statt 880 EUR nun mindestens 1200 EUR. Bravo, da prellt sichs um so schöner :-) Die weiteren Erhöhungs- und Verlängerungsideen hat das Publikum aber kritischer gesehen. https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_13.pdf
Für einen Lacher sorgte Oberrichterlein in Celle Schwonberg: "Unterhaltsrecht soll vereinfacht werden". Weil es immer zu wenig Unterhalt gibt. Gleich mal den Erwerbstätigenbonus abschaffen. Immer runden nach oben (Unterhaltsmaximierungsprinzip): https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_14.pdf Das Besäufnis am Unterhaltsfuttertrog wird immer hemmungloser, zwischen den Zeilen allerdings auch etwas Untergangsstimmung, die eigene Schamlosigkeit kriecht kühl den Rücken hinauf.
Seltene Einsicht im Arbeitskreis "Der verfrühte Scheidungsantrag": " Dem Gesetzgeber wird empfohlen, das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung abzuschaffen, da es rechtspolitisch und gesellschaftlich überholt sowie im internationalen Vergleich problematisch ist.". Tjaja. Nicht nur das Trennungsjahr. https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_18.pdf
Die Qualität, die Qualität, wo ist sie nur? Jedenfall nicht bei den Verfahrensbeiständen, wie Richter Hammer konstatiert: https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_21.pdf
Beratung, Beratung, Beratung, das ist die Lösung für den Familienrechtsmist: https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_23.pdf Beratung im Kindergarten, Schule, auf dem Genderklo und bei der Klimademo. Dazu noch ganz viel begleiteter Umgang. Und ganz lange, auch jahrelang. Umgangshäuser einrichten. Liest sich wie Frauenhäuser. Wahrscheinlich geniessen da die Kinder Schutz vor dem gefährlichen Umgang.
Viel war über Aspekte des Versorgungsausgleichs zu lesen. Hier fiel auf, wie sehr die Juristen mit ihrem selbst geschriebenen kafkaesken Regelungen nicht klarkommen und dass es unmöglich ist, sie ständig an die Praxis anzupassen. Nebenffekte und Probleme ohne Ende. Ziel erreicht, denn wer kassiert fett für das angerichtete Chaos? Juristen.
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Also Im Westen nichts Neues... @p Danke für die Synopsis.
VM
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Die Empfehlungen des Vorstandes kann man jetzt nachlesen: https://www.dfgt.de/resources/2019_Vorst...lungen.pdf
Diesmal viel Klein-Klein. Man war wohl im Fantasialand mit anderen Vergnügungen beschäftigt und vermied Kontroversen. Nur drei Punkte daraus:
Fürs Kindschaftsrecht steht da " Die Bedeutung und Gewichtung von Kontinuität und Flexibilität ist bezogen auf das Kind und die Familie im Einzelfall zu bestimmen. Dabei ist die Kindesperspektive zu berücksichtigen.". Herrlich. Ich übersetze mal: "Alles ist mit allem zu bestimmen. Alles kann sich verändern und anders bestimmt werden. Juristen können alles. Jeder Einzelfall kann alles. Fest steht nur eines: Das Kind gehört zur Mutter."
" Das Gericht sollte von den Vorschriften der §§ 235, 236 FamFG Gebrauch machen." - das bezeichnet den Durchgriff des Richters auf alle Daten von Kläger und Beklagtem. Offenbar passiert das gar nicht so oft wie es sich die Rechtspflege wünscht. Ich vermute stark, dass es dabei auch um Fälle geht, in denen der Pflichtige wegen der im auferlegten idiotischen Auskunftsrechtsbeschränkung der Gelackmeierte ist, weil er seinerseits nicht nachweisen kann, was die Unterhaltskassiererin hat. Denn Pflichtige werden sowieso schnon vor dem Verfahren nackt gemacht und mit Auskunftsverpflichtungen zugeschossen.
Sätze aus den Empfehlungen zum Unterhaltsrecht:
"Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung. Die Anwender, insbesondere die Gerichte, sind aufgefordert, ihre Vorgaben nicht ungeprüft auf den Einzelfall anzuwenden."
"Die Hinweise zur Anpassung der Selbstbehalte sind zu beachten. Dies betrifft insbesondere die individuellen Wohnkosten"
"Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sollten vereinheitlicht werden."
"Dem Unterhaltsschuldner ist auf jeden Fall ein tatsächliches Einkommen (ohne Nutzungsvorteile) in Höhe des individuellen Selbstbehalts zu belassen."
Da klingt Unruhe heraus angesichts der üblichen Einheits-Schnellbehandlung mit anschliessender Pleite des Pflichtigen und dem Wechsel vom Familien- und Schuldrecht.
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http://eurojournalist.eu/das-wohl-der-ki...etzgebung/
Wie man hier aus einem älteren Bericht erlesen kann, ist das Jugendamt sammt Mannschaft ehr für die Rechtsbeugung zuständig.
Lese daraus, dass Richter nur Sklaven des Jugendamtes sind.
Wie auch zu erlesen, kann das Jugendamt immer wieder vor Gericht klagen, biss es Recht bekommt.
Das bedeutet, dass man dem Jugendamt immer Recht gibt um weitere Kósten zu vermeiden.
Und das Jugendamt lebt von den Kursen, Betreuung, Umgangspflegerin, Psychologen, wie auch schon bewiesen Geld macht mir Kindesentzug und Weisenhäusern oder Pflegefamilien.
Also immer eine Win-Win Situation für die.
Hier geht es nur um Geld, Kinder sind denen egal.
Das die die Zukunft sind und denen mal später das Leben schwer machen werden, haben die noch nicht begriffen.
Die Coronasituation zeigt gerade auch Staat wie schnell man mal in einer Kriese gerät und die werden sehen wie lange es dauert, finantiell wieder stabiel zu sein. Dies ist Privat nicht anders.
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(10-04-2020, 11:49)p__ schrieb: Sätze aus den Empfehlungen zum Unterhaltsrecht:
"Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung. Die Anwender, insbesondere die Gerichte, sind aufgefordert, ihre Vorgaben nicht ungeprüft auf den Einzelfall anzuwenden."
"Die Hinweise zur Anpassung der Selbstbehalte sind zu beachten. Dies betrifft insbesondere die individuellen Wohnkosten"
"Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sollten vereinheitlicht werden."
"Dem Unterhaltsschuldner ist auf jeden Fall ein tatsächliches Einkommen (ohne Nutzungsvorteile) in Höhe des individuellen Selbstbehalts zu belassen."
Da klingt Unruhe heraus angesichts der üblichen Einheits-Schnellbehandlung mit anschliessender Pleite des Pflichtigen und dem Wechsel vom Familien- und Schuldrecht.
Naja. Das haben sie auf dem FGT 2013 und 2015 auch schon gemeint. Was macht die denn so unruhig, daß sie seit 7 Jahren darüber reden, aber sonst nichts passiert?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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