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Ich gehe natürlich davon aus, dass die KM auch schwarz arbeitet weil ich neulich erfahren habe, dass sie letztes Jahr den Unterhaltsvorschuss über Monate nicht in Anspruch genommen hat. Wenn sie kein Geld hätte wäre das garnicht erst möglich.
Wie sieht es generell mit der Prüfung der Finanzen aus? Bei jeder Anhebung des Unterhaltes würde mich das schon interessieren. Kann man das beantragen?
Wie sieht es mit den jobbemühungen aus? Diese Kuh arbeitet schon seit Jahren offiziell nix, hat sich bisher immer nur die Anwältin über Beratungsschein geholt. Es würde mich schon interessieren zu wissen was da los ist.
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Du meinst, du könntest als Unterhaltspflichtiger einfach so verlangen, dass die Staatsgewalt die Mutter des Kindes beschattet, durchleuchtet, verfolgt, prüft? Sonniger Gedanke :-)
Sei doch froh, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Weniger Rückforderung an dich.
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23-09-2019, 23:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-09-2019, 23:28 von IPAD3000.)
(gelöscht da Blödsinn)
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Das muesstest Du schon nachweisen, der Staat von sich aus tut da garnichts.
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Wenn sie schwarz arbeitet, dann müsstest Du wissen wo das passiert. Schwarzarbeit wird angezeigt beim Zoll, Abtlg. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Ob Dir das was nützt, ist wohl nicht der Fall. Und Bericht über deren Ermittlungen kriegst Du auch nicht ;-)
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(23-09-2019, 23:25)p__ schrieb: Du meinst, du könntest als Unterhaltspflichtiger einfach so verlangen, dass die Staatsgewalt die Mutter des Kindes beschattet, durchleuchtet, verfolgt, prüft? Sonniger Gedanke :-)
Sei doch froh, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Weniger Rückforderung an dich.
Moment. Das JA berechnet mir genau diesen Zeitraum an, für den sie nichts beantragt hat. Kann sie das etwa rückwirkend beantragen?
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24-09-2019, 07:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2019, 07:58 von Austriake.)
(23-09-2019, 23:18)Markus Müller schrieb: Ich gehe natürlich davon aus, dass die KM auch schwarz arbeitet............
Diese Kuh arbeitet schon seit Jahren offiziell nix
Aber in ein paar Jahren lauthals herumopfern, dass sie nach einem Leben voller Arbeit kaum eine Rente bekommt....
Was eine Möglichkeit wäre: das Hauptzollamt als wichtigste Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsmißbrauch bietet die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten - auch anonym. Diese Zöllner allerdings sind Beamte wie alle anderen Beamten auch, die Träger der Gesellschaft. Einer träger als der andere.....
Man sollte im Falle einer Anzeige schon mitliefern, was man selbst ermittelt und herausgefunden hat und dem Hauptzollamt auch gleich mitteilen, wo Zeugen zu finden sind unter welcher Adresse, wo das Hauptzollamt im Wege der Amtshilfe weitere Informationen bekommen kann (Stadtverwaltung unter Suchbegriff xy, Einwohnermeldeamt, Jobcenter etc. pp).
Als Anzeigeerstatter wirst du allerdings nicht informiert, d.h. du erfährst gar nicht, ob das Hauptzollamt überhaupt Ermittlungen und evtl. Strafverfolgung aufnimmt. Das wiederum müsstest du über andere Kanäle herausfinden.
Aber besser als nichts, meine ich.
Nachtrag: unter Umständen kann das auch nach hinten losgehen. Wenn du deiner Ex die Einkommensquelle der Schwarzarbeit austrocknest- kann sie dann daraus Unterhaltsforderungen gegen dich konstruieren? Auch indirekt, über das Sozialamt? Ex bezieht Sozialleistungen, Sozialamt holt sich bei dir das Geld wieder?
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(23-09-2019, 23:18)Markus Müller schrieb: Wie sieht es generell mit der Prüfung der Finanzen aus?
Wenn Du einen § 170 StGB am Hals hast...ist die StA verpflichtet eine Prüfung der Finanzen (Mutter Kind) vorzunehmen. Zivilrechtlich ist mir das aber nicht bekannt !
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(24-09-2019, 07:29)Markus Müller schrieb: Moment. Das JA berechnet mir genau diesen Zeitraum an, für den sie nichts beantragt hat. Kann sie das etwa rückwirkend beantragen?
Für Zeiträume, in denen die Unterhaltsvorschusskasse nichts ausbezahlt hat, kann die Unterhaltsvorschusskasse nichts von dir fordern.
Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden.
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(24-09-2019, 09:56)p__ schrieb: Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Vollbremsung!!! Bitte was?! Unterhaltszahlungen müssen vom anderen Elternteil vor Antragstellung eingefordert worden sein? Wo steht das?!!!
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Ohne Forderung nach Unterhalt gibts auch keinen Unterhalt. Die Forderung beginnt der Frage nach Auskunft über die finanziellen Verhältnisse.
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24-09-2019, 15:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2019, 15:43 von Vater Morgana.)
Meine Frage bezieht sich auf Unterhaltsvorschuss. Muss meine Ex vor Antragstellung Bemühungen zur Einforderung von Unterhalt mir gegenüber selbst betrieben haben und muss sie dies im Antrag auf UhV dokumentieren? Welche Anforderungen werden diesbezüglich an sie gestellt? Ist das per Gesetz oder Verordnung geregelt?
VM
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Ein Antrag der Ex auf Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse löst bei dir keine Unterhaltspflicht aus. Aber im Jugendamt wird was ausgelöst, nämlich eine sofortige Forderung an dich nach Auskunft, Geld, Seele, linker Niere. Und damit bist in der Praxis innerhalb von 24 Stunden unterhaltspflichtig.
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(24-09-2019, 17:37)p__ schrieb: Ein Antrag der Ex auf Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse löst bei dir keine Unterhaltspflicht aus. Aber im Jugendamt wird was ausgelöst, nämlich eine sofortige Forderung an dich nach Auskunft, Geld, Seele, linker Niere. Und damit bist in der Praxis innerhalb von 24 Stunden unterhaltspflichtig.
Naja, bei mir ziehen sich die 24 Std bereits über einen Zeitraum von 6 Jahren.
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Dann bist du der erste Fall, in dem die Unterhaltsvorschusskasse still an die Berechtigte auszahlt und niemals Auskunft und dann Geld vom Pflichtigen gefordert hat.
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Tja, das mag daran liegen, dass das Verfahren seit - haltet euch fest - 2014 ruhend gestellt ist. Eben bis das Verfahren am anderen Gericht, wegen meiner anderen Kinder, entschieden ist. Es ist zwar zweimal nachgefragt wurden, ob sich was an meiner finanziellen Situation geändert hat, auch trudeln jährlich Kontoauszüge ein, doch reichte es bisher immer, lediglich zurückzuschreiben: Nix geändert.
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Also sind auch bei dir die Ansprüche durchaus geltend gemacht worden. Dafür ist keine Vollstreckung und kein Gerichtsverfahren und kein Titel nötig, die Auskunftsfrage reicht. Solltest du unverhofft zu Geld kommt, z.B. weil du erbst, können und werden die sich Unterhalt ab erster Auskunft holen.
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