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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#1
Schönen guten Tag an alle!

Ich finde das Forum hier eine super Idee! Ich bin seit längerem ein "stiller Mitleser" und lese gespannt die meisten Kommentare hier durch. Daumen hoch an alle hier, die sich die Zeit für andere nehmen und ihnen helfend zur Seite stehen.


Nun habe ich aber zwei Probleme mit dem Jugendamt bzw. der eingereichten Beistandschaft und wollte euch mal um Rat fragen.

1. Die JA Mitarbeiterin möchte, dass ich ihr meinen Arbeitsvertrag zusende. Ich bin der Meinung, dass die JA Mitarbeiterin das eig gar nichts angeht. Meine Lohnabrechungen hat sie erhalten. Obwohl ich ihr schon ein paar mal widersprochen habe, fordert sie meinen Arbeitsvertrag immer und immer wieder (mit der Begründung, ich könnte ja zusätliche Boni, ein 13. Gehalt, etc. haben, was auf der Lohnabrechung nicht ersichtlich ist).

Meine Frage - was kann bzw. muss ich tun? Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen (ich hab momentan nichts zu verbergen - kein Boni/13 Gehalt/Geschäftswagen/..., aber evtl. in Zukunft - es wäre deshalb gut zu wissen Big Grin )? Außerdem möchte ich bei denen nicht immer klein bei geben, da die Damen mir gegenüber immer sehr unverschämt sind!


2. Ich war Student (Vollzeit, keine abgeschlossene Ausbildung gehabt) bis etwa März/April 2019. Seit November 2014 bin ich aufgrund der Beistandschaft im Kontakt mit dem Jugendamt. Im November 2014 musste ich den hier "beliebten" Fragebogen ausfüllen  Big Grin  . Das habe ich auch gemacht. Seitdem hat sich das JA mit meinen Immatrikulationsbescheinigungen (Studentenbescheinigung) begnügt, die ich ihnen 2x jährlich zugesendet habe. Als ich dann ab März keine mehr vorlegen konnte (ich habe mein Studium beendet), musste ich erneut den Fragebogen ausfüllen und meine Lohnabrechnungen zusenden.

Nun ist den Damen aufgefallen, dass ich schon seit mehreren Monaten neben meinem Studium gearbeitet habe (ca. ein halbes jahr - seit Aug/Sep 2018) - das stand auf meiner Lohnabrechnung.

Ich bin der Meinung, ich muss erst ab März (Beendigung meines Studiums zahlen, da es ein Vollzeitstudium war und ich mal gelesen habe, dass ein richtiger Job (kein Minijob) neben einem Vollzeitstudium nicht zumutbar ist). Die Damen vom JA wollen nun, dass ich meine Lohnabrechnungen von Aug/Sep 2018 bis jetzt alle zusende (Momentan haben sie nur von März - Juni 2019).

Muss ich Ihnen diese zusenden? Und vor allem, muss ich nun rückwirkend bis Aug/Sep 2018 zahlen? Das wäre Unterhalt für knapp 1 Jahr was ich auf einmal zahlen müsste  Huh (bis dato zahle ich noch nichts, da die Dame zu unfähig ist, irgendwas zu berechnen bzw. sie denkt, ich verheimliche ihr irgendwas Boni/13 Gehalt/...).


Momentan habe ich ca 1600-1900€ Netto - ich werde aber bald einen neuen Job antreten und dann über das doppelte verdienen. Deshalb hoffe ich, dass die Dame vom JA endlich mal in die gänge kommt. Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)


Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe! Sleepy 
Falls noch Fragen sind (oder irgendetwas unklar ist), einfach fragen.
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#2
(25-09-2019, 15:36)Mix schrieb: Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen

So schnell verduftet der angeblich weltbeste deutsche Datenschutz, was? :-)
Ein Arbeitsvertrag muss nur vorgelegt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers die tatsächliche Höhe der insgesamt bezogenen Einkünfte nicht ausreichend belegt wird. Wenn in deinen Lohnnachweisen Lohnbestandteile fehlen also. Fehlen keine, so lass dir eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit der Aussage ausstellen, dass keine fehlen.

Auskunft geben musst du für die vergangenen 12 Monate.
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#3
+++++++++++++Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)++++++++++

Deine Logik stimmt nicht ganz. Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben. Und bei einer Verdoppelung Deines Einkommens ist das wohl fraglos. Hast Du einen existierenden Unterhaltstitel? So wie sich das liest wohl eher nicht? Dann können die zumindest für die Vergangenheit nichts mehr einfordern.
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#4
(25-09-2019, 17:18)Gast1969 schrieb: Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben.

Nö, muß er nicht.

Jedenfalls nicht ohne konkrete Aufforderung. Er ist mitnichten dazu verpflichtet, auf nach der Abgabe der Auskunft eintretende Einkommenserhöhungen von sich aus hinzuweisen.

Zu allem anderen hat p das Notwendige geschrieben.
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#5
Ich würde darauf verweisen, dass du lediglich verpflichtet bist, deine Lohnabrechnungen und nach Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen. Sie möchten dir bitte die Rechtsgrundlage für deren Anliegen nennen. Zugleich packst du eine ordentliche Auskunft der vergangen 12 Monate nebst eben dieser (vermutlich alten) Steuererklärung und - nicht vergessen - eine von dir rechtsverbindlich gezeichnetes Bestandsverzeichnis bei (Auflistung der anliegenden Belege, Auflistung unterhaltsmindernder Posten, Summe des verbleibenden unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) bei und weist darauf hin, damit hättest du Auskunft gemäß §1605 BGB vollständig erteilt. Von weiteren Beleganforderungen mögen diese daher bitte absehen. Vielleicht noch der Hinweis, dass die Weitergabe des Arbeitsvertrages gegen deine dur auferlegten Verschwiegenheitspflichten eben in diesem Vertrag verstoßen würde, wenn sich den solch eine Klausel dortdrin (wie üblich) befinden sollte.
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#6
(25-09-2019, 17:35)Simon ii schrieb:
(25-09-2019, 17:18)Gast1969 schrieb: Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben.

Nö, muß er nicht.

Jedenfalls nicht ohne konkrete Aufforderung. Er ist mitnichten dazu verpflichtet, auf nach der Abgabe der Auskunft eintretende Einkommenserhöhungen von sich aus hinzuweisen.

Zu allem anderen hat p das Notwendige geschrieben.

Hmm, also mir hat man erst neulich noch vorgeworfen, man hätte die Lohnpfändung gegen mich ja nur veranlasst, da ich eben Änderungen in meinem Einkommen nicht angegeben hätte - neben meiner damaligen Arbeitsaufnahme hätte ich im folgenden ja auch nicht über meine Lohnerhöhungen informiert etc.
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#7
(25-09-2019, 16:51)p__ schrieb:
(25-09-2019, 15:36)Mix schrieb: Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen

So schnell verduftet der angeblich weltbeste deutsche Datenschutz, was? :-)
Ein Arbeitsvertrag muss nur vorgelegt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers die tatsächliche Höhe der insgesamt bezogenen Einkünfte nicht ausreichend belegt wird. Wenn in deinen Lohnnachweisen Lohnbestandteile fehlen also. Fehlen keine, so lass dir eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit der Aussage ausstellen, dass keine fehlen.

Auskunft geben musst du für die vergangenen 12 Monate.


Stand heute fehlen keine - ich erhalte ein festes (leicht variierendes Gehalt). Gibt es für dieses Dokument eine Vorlage? Ist mir schon etwas unangenehm, meinen Arbeitgeber damit zu nerven.




(25-09-2019, 17:18)Gast1969 schrieb: +++++++++++++Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)++++++++++

Deine Logik stimmt nicht ganz. Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben. Und bei einer Verdoppelung Deines Einkommens ist das wohl fraglos. Hast Du einen existierenden Unterhaltstitel? So wie sich das liest wohl eher nicht? Dann können die zumindest für die Vergangenheit nichts mehr einfordern.

Ich habe keinen existierenden Unterhaltstitel.
D.h. ich sollte so lange es geht dieses spielchen mit der Beantwortung aller Fragen hinauszögern? Ich dachte mal gelesen zu haben, ab dem Zeitpunkt, bei dem das JA mich zur Auskunft auffordert bin ich verpflichtet es rückwirkend zu zahlen.

Ich wurde vom JA im märz 2019 sowie im November 2014 aufgefordert (verjährt das? Big Grin ) Auskunft zu geben - deshalb meine Frage, ob ich nun erst ab März oder wirklich rückwirkend
ab ca. August 2018 zahlen muss.


+++"So wie sich das liest wohl eher nicht? Dann können die zumindest für die Vergangenheit nichts mehr einfordern."+++
Ich verstehe das so, dass ich nun möglichst lange den Titel hinauszögern muss/soll, um dann erst ab Zeitpunkt des Erstellung des Titels zahlen zu müssen? Huh



(25-09-2019, 17:46)IPAD3000 schrieb: Ich würde darauf verweisen, dass du lediglich verpflichtet bist, deine Lohnabrechnungen und nach Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen. Sie möchten dir bitte die Rechtsgrundlage für deren Anliegen nennen. Zugleich packst du eine ordentliche Auskunft der vergangen 12 Monate nebst eben dieser (vermutlich alten) Steuererklärung und - nicht vergessen - eine von dir rechtsverbindlich gezeichnetes Bestandsverzeichnis bei (Auflistung der anliegenden Belege, Auflistung unterhaltsmindernder Posten, Summe des verbleibenden unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) bei und weist darauf hin, damit hättest du Auskunft gemäß §1605 BGB vollständig erteilt. Von weiteren Beleganforderungen mögen diese daher bitte absehen. Vielleicht noch der Hinweis, dass die Weitergabe des Arbeitsvertrages gegen deine dur auferlegten Verschwiegenheitspflichten eben in diesem Vertrag verstoßen würde, wenn sich den solch eine Klausel dortdrin (wie üblich) befinden sollte.

Da ich ja bald deutlich mehr verdiene wäre es doch ein Eigentor, am Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen?
Wenn ich nach einer Rechtsgrundlage frage, kommen immer unpassende Standard Antworten die sogar ich als Laie als falsch erkenne. Sie ist der Meinung, sie hat aber Recht und das ist ausreichend.
Im Allgemeinen lässt sich sagen, sie ist sowieso nicht die hellste Kerze auf der Torte - manchmal schicke ich ihr Dokumente (wie bspw. meine Lohnabrechnung) und kurze Zeit später im nächsten Brief fordert sie mich auf, diesen jetzt endlich mal zu schicken (obwohl ich es bereits gemacht habe). Dann schreib ich ihr dass ich es schon gemacht habe und verweise auf meine Mail (mit Datum). Dann fragt sie im nächsten Brief wieder und ich sende es ihr halt dann teilweise schon ein zweites und drittes mal zu. Diese Unfähigkeit ist echt unglaublich nervig. Ich weiß nicht, ob sie wirklich so blöd ist oder mich einfach nur nerven möchte, weil ich sie schon wochen- bzw. monatelang an der Nase herumführe. Big Grin
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#8
Hallo,
"Da ich ja bald deutlich mehr verdiene wäre es doch ein Eigentor, am Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen?"

Den können Sie auch beim zuständigen Finanzamt anfordern, dazu brauchen sie Deine Mitwirkung nicht.
Vorraussetzung ist allerdings, dass sie beim richtigen FA nachfragen. Bei mir war die Sachbearbeiterin so blöd, bei einem FA nachzufragen in dessen Zuständigkeitsbereich ich nie gemeldet war oder gearbeitet habe, nur weil ich zu der Zeit bei einer Freundin gewohnt habe (bei der ich allerdings nicht gemeldet war). Auf die Idee mir die 80km (tatsächlichen) täglichen Arbeitsweg leistungsmindernd anzurechnen, ist sie aber komischerweise nicht gekommen. Sie hatte schon schwere Bauchschmerzen mit den von meiner Meldeadresse aus gemessenen 50km.
Grüße Marcus
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#9
Die EkSt-Erklärung 2019 musst du doch erst bis Mitte 2020 beim FA einreichen. Bis der bearbeitet und beschieden ist, haben wir Herbst / Winter 2020. Wenn du noch sinnigerweise Unsinniges an Sonderausgaben in der Erklärung abzusetzen versuchst, provozierst du die Möglichkeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, so zieht es sich dann bis dessen Ablehnung bis in 2021 hin. Bis dahin muss dein helles Törtchen mit den Zahlen aus 2018 rechnen, schließlich kannst du noch nichts neueres liefern. 2021 ist dann aber spätestens der Zeitpunkt gekommen, die Hosen herunterlassen zu müssen.
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#10
Hallo zusammen,

"endlich" gibt es von mir mal wieder ein Update - nach Monaten hat sich die nette Dame vom Jugendamt mit einem 4 Seitigem Brief wieder gemeldet.

Für euch gibts ne Kurzfassung:
Folgendes wird nun von ihr gefordert:

Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2018
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 366€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 97€
Zu zahlender Unterhalt: 269€


Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 372€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 97€
Zu zahlender Unterhalt: 275€


Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 372€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 102€
Zu zahlender Unterhalt: 270€


Ab 01.01.2020
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 388€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 102€
Zu zahlender Unterhalt: 286€


Diese Unterhaltsverpflichtungen soll ich in urkundlicher und vollstreckbarer Form anerkennen, ansonsten gehen die Damen zum zuständigen Familiengericht.

Meiner Meinung nach ist die hälfte von ihren Forderungen falsch. Bis März 2019 war ich noch in einem Vollzeitstudium und habe nebenher gearbeitet. Wie kann die Dame vom Jugendamt dann verlangen, dass ich trotz Vollzeitstudium einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe? In Ihrem schreiben teilt Sie mir mit, dass meine Zahlen quasi "hochgerechnet" (auf Vollzeit) wurden. Nach Beendigung meines Studiums kann ich das vielleicht noch nachvollziehen, aber nicht während meines Vollzeitstudiums (mein Tag hat auch nur 24 Stunden).
Soll ich diese Titel so ausfüllen? Oder nur einen und den dann erst ab Februar 2020? Ich habe gelesen, man kann den Betrag auch einfach etwas kürzen z.B. die geforderten 286€ auf 250€ und die lassen es dann so durchgehen?

Auch schreibt die Dame, dass die Düsseldorfer Tabelle von einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht, da ich aber nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet bin, erfolgt eine Höherstufung in Gruppe 2 der Maßgeblichen Düsseldorfer Tabelle. Ist dies wirklich so erlaubt?

Außerdem würde ich gerne noch wissen, ob die Frau vom Jugendamt der Kindmutter alle meine Unterlagen zeigen darf (auch Briefe/E-Mails etc.)? Die Kindmutter hat mir nach dem Besuch beim Jugendamt erst einmal wieder die Hölle heiss gemacht (davor war es gerade wieder einigermaßen erträglich...- schöne Scheiße).


Was würdet ihr mir raten? Soll ich damit zu einem Anwalt gehen (hab es leider nicht so dick...)? Lohnt sich das? Muss ich wirklich nun rückwirkend bis zum Oktober 2018 alles zahlen?

Ich war der Meinung, dass ich bei einem Vollzeitstudium sowieso nicht zahlen muss (ich hatte davor keine abgeschlossene Berufsausbildung - sonst müsste evtl ich schon).
Die Aufforderung zur Unterhaltszahlung kamen im März 2019 sowie im November 2014 (falls das irgendwie relevant sein sollte). Im Zeitraum von Nov 14 bis zum März 19 hat dem Jugendamt meine Immatrikulationsbescheinigung genügt.

Vielen Dank für Eure Hilfe & Tipps.

Grüße Mix
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#11
Rückwirkend würde ich erst mal alles ablehnen, Unterhalt erst ab der letzten durch das Jugendamt geforderten Auskunft. Wann war das?

Künftigen Unterhalt musst du titulieren, wenn das eingefordert wird. Die Höherstufung in der Tabelle kann, aber muss nicht stattfinden. Was du an Unterlagen einreichst, geht 1:1 auch zur Kindsmutter. Dagegen kannst du Null machen. Das geht über eine Kette durchs Jugendamt und dann eben zur Mutter. Eine ganze Gruppe von Figuren kann sich dran aufgeilen.

Wieso streitest du dich mit der Mutter? Derartige Kommunikation würde ich sofort unterbrechen. Die kriegt viele Jahre lang massig Geld von dir, dafür musst du dich nicht auch noch ihre Nöhlerei und Geschwallere anhören.
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#12
Wann haben die Dich das erste Mal angeschrieben und Auskunft gefordert? Wie p schon geschrieben hat, vorher alles ablehnen. Wenn Du titulierst, dann UNBEDINGT befristet bis zum 18 Lebensjahr des Kindes!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#13
(26-01-2020, 19:34)p__ schrieb: Rückwirkend würde ich erst mal alles ablehnen, Unterhalt erst ab der letzten durch das Jugendamt geforderten Auskunft. Wann war das?

-> März 2019 sowie im November 2014, also Sollte ich erst ab März 2019 zahlen? (Das wäre auch der Zeitpunkt an dem ich mein Studium beendet habe)


(26-01-2020, 19:34)p__ schrieb: Künftigen Unterhalt musst du titulieren, wenn das eingefordert wird. Die Höherstufung in der Tabelle kann, aber muss nicht stattfinden. Was du an Unterlagen einreichst, geht 1:1 auch zur Kindsmutter. Dagegen kannst du Null machen. Das geht über eine Kette durchs Jugendamt und dann eben zur Mutter. Eine ganze Gruppe von Figuren kann sich dran aufgeilen.

-> Eingefordert durch ein Gericht oder eingefordert durch einen Brief von Jugendamt? 
Kann aber muss nicht stattfinden - was sind hierfür die Kriterien?


(26-01-2020, 19:34)p__ schrieb: Wieso streitest du dich mit der Mutter? Derartige Kommunikation würde ich sofort unterbrechen. Die kriegt viele Jahre lang massig Geld von dir, dafür musst du dich nicht auch noch ihre Nöhlerei und Geschwallere anhören.

-> Ich versuche immer nett und höflich zu ihr zu sein, damit ich mein Kind auch ab und zu sehen kann. Sie rastet gerne aus und beleidigt mich, dann melde ich mich halt wieder eine Zeit lang nicht, weil ich dafür auch keine nerven habe - dann nervt mein Kind sie wieder, dass sie ihren Papa sehen möchte dann ist sie wieder "normal".
Ich muss halt bis das Kind alt genug ist die Launen, Beleidigungen und Anschuldigungen ertragen.

Ups, da ist wohl irgend ein Formatierungsfehler in meinem vorherigen Beitrag passiert, kann ich das nochmal anpassen oder könnt ihr die Antworten trotzdem raus lesen?
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#14
Seht euch mal den Bräunig an, Folge Jugendamt, der schnippelt da was raus und erklärt es eigentlich richtig.
Fakt ist aber, dass man wie immer ohne Anwalt nicht gegen die Abzockmafia ankommt.
Also bei mir war es so, dass Jugendamt und Jobcenter sich meine Zahlungen teilten.
Wo das Jugendamt damals 175€ von mir verlangten, kam danach das Jobcenter und wollte was von 1350€ Monatlich haben.
Das war dann schon so fast an der Hälfte meines Lohnes.
Mit denen reden ist nicht möglich.
Also ohne weiteren balbla zu machen sendete ich denen dann wie verlangt und vorher noch nicht abgegeben meinen Lohnzettel zu, welcher dann 1300€ belegte.
Der Herr war nicht begeister, konnte aber nichts machen, da vorige Auskünfte nur irgendwie Mündlich erfolgten.
Immer noch verlangte das Jobcenter dann noch 250€ von mir wo wieder kein Regeln und Einigung von denen kam.
Also Lohn nochmals gesenkt und Anwalt beauftragt, da ja jetzt alle Kosten vom Staat bezahlt werden.
Und siehe da, nach vielem Hin und Her brauchte ich dann nur noch was von 175€ Jugendamt und 90€ Jobcenter zu bezahlen.
Ging dann einige Monate gut, bis die Erhöhungen kamen und ich denen schrieb, dass mein Selbstbehalt mit den neuen Forderungen, welche nicht vor Gericht geregelt wurden unterschritten werde und ich die Summe nicht mehr bezahlen werde.
Ruck zuck waren wir wieder vor Gericht, ich mit meinen 1300€ die belegt werden, Hauskredit, sonstige kosten usw. Interessierte aber keinen, Vor Gericht wie immer nur Bla Bla und im Beschluss kam dann eine Rechnung, welche mir viel mehr Lohn anrechnete als ich vorgelegt habe, Keine Unkosten abgezogen wurden und man mich verpflichtete wieder mehr als gesetzlich geregelt verlangte plus Nachzahlungen und Zinsen.
Jetzt wird es lustig, getrennt von dem Verfahren wurde durch meine Anwältin angefragt, wie es mit den Zahlungen aussieht, welche die Mutter durch mich in Belgien wohnend als Kindergeld bekäme? Hier kam der Bescheid, dass diese Summe im Durchschnitt 180€ Monat mir von meinen Zahlungen abgezogen werden müssten.
Also machte ich mal meine Rechnung und belegte, dass ich seit Jahren die 180€ Monatlich zufiel gezahlt hatte und dies Summe über 4000€ erst zurückerstattet bekommen muss.
Natürlich mit Zinsen, denn die werden ja auch von mir verlangt. Hier war das Amtsgericht wie immer stur und bleibt bei den Berechnungen die nicht stimmen.
Nun zahle ich mal nichts, bis irgendwann vielleicht mal ein Termin beim Oberlandesgericht stattfinden wird.
Aus Erfahrung weis ich, das die sich nicht gerade viel Mühe geben und das AG meistens einfach nur zustimmen.
So habe ich schon vorsorglich meine Selbständigkeit gemacht um mich vor dem was dann auf mich zukommt schon mal zu schützen.
Wenn die danach schreien, und sich selber nicht an Gesetzen halten, brauche ich das bestimmt auch nicht.
Hier kann man nur eins machen, alle Vorsorgen zu treffen und genau wie die Ex von Anfang an vor Gericht lügen, nur so kommt man zum Ziel.
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#15
Zur Formatierung: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12430

Der rechtlich haltbare Zeitpunkt für die erste Unterhaltszahlung wäredann ab inclusive März 2019.
Beim Titel bist du chancenlos, wenn du das verhindern willst: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Eine Aufstufung in der Düsseldorfer Tabelle kann unterbleiben, wenn du z.B. in der untersten Stufe am unteren Einkommensrand bist oder wenn du das Kind überdurchschnittlich viel mitbetreust oder hohe Umgangskosten geltend machst. Kann, aber muss nicht.

Zitat:Ich muss halt bis das Kind alt genug ist die Launen, Beleidigungen und Anschuldigungen ertragen.

Musst du nicht. Offenbar telefonierst du mit der Dame oder führst Diskussionen an der Haustür. Grosser Fehler. eMail, Whatsapp & Co rulez. Schriftlich.
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