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Ziemlich oft hört oder liest man das Unterhaltspflichtige und/oder Unterhaltsschuldner unter den Mindestunterhalt von gegenwärtig 1080,- gepfändet werden.
Von der allgegenwärtigen richterlichen Willkür abgesehen, würden mich die Grundlagen, juristisch gestützte Handhabe usw. für ein derartiges Vorgehen interessieren.
Mindestunterhalt sollte ja theoretisch nicht umsonst so heißen.
Soweit ich mich zu erinnern glaube beläuft sich ja auch der generelle Pfändungsfreibetrag bei jeglichen Schulden ebenfalls bei 1080,-.
Davon abgesehen ist es nur schwer vorstellbar das sich Leute finden die für weniger morgens um 6 aufstehen um mindestens 8 Stunden zu arbeiten und dann auf Hartz Niveau leben zu müssen.
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(29-09-2019, 12:23)Dassault schrieb: Davon abgesehen ist es nur schwer vorstellbar das sich Leute finden die für weniger morgens um 6 aufstehen um mindestens 8 Stunden zu arbeiten und dann auf Hartz Niveau leben zu müssen.
Deswegen richtet der § 850d zpo mehr Schaden an als das er nutzen bringt...Man muss sich mal überlegen das Rechtspfleger diesen defacto festsetzen...es gibt Foren da wird noch damit geprallt...Habe heute einen 850 d beantragt HaHaHa...und das sind meistens nicht die Prädikatsexamensinhaber.
Meistens sind das dann die Mäuse die später schreiben mist habe einen falschen PfüB ausgestellt...kann mir jemand helfen?
...deswegen sind Foren a la Trennungsfaq sehr unbeliebt. Da wird ihnen geholfen.
Ich habe hier im Forum mehr gelernt als ich je per Beratungsschein bekommen hätte. Du kommst ja im laufe der Unterhaltskarriere an jeder Station an...Unterhaltstitel, Strafverfahren, vollstationäre Jugenhilfe, begrenzter Titel unbegrenzter Titel u.s.w...
...und wir haben hier auch "Fachanwälte"....aus der Praxis
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Der Schaden besteht vor allem aus Opportunitätskosten. Der hocheffiziente und totale Durchgriff, das jahrzehntelang gegen den Pflichtigen optimierte Unterhaltsrecht ist eigentlich ein grandioser Sieg.
Aber was macht der denkende Mann wohl, der Dank dieser Maschinerie die gegen ihn steht merkt, dass er völlig verloren hat, er ausgeliefert und zu Zwangsarbeit gegen Hungerlohn festgezurrt wurde? Dass er ohne Begrenzung runtergepfändet werden kann, wenn er mal nicht sofort zahlen kann? Er machts wie ich und spielt nicht mehr mit. Grundlegend. Er wechselt vom Umsatzbringer zum Umsatzfresser, vom Brunnen zur Trockenzone. Man wirft die Luschen weg, spielt nicht mehr statt sich hin- und herzuwinden und zu fragen, ob man mit diesem Blatt nicht doch einen Stich machen kann.
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(29-09-2019, 15:11)p__ schrieb: ...[..]...spielt nicht mehr statt sich hin- und herzuwinden und zu fragen, ob man mit diesem Blatt nicht doch einen Stich machen kann.
Erkäre das mal jemanden im nüchternen Zustand...dauert ewig bis man das kapiert hat. Hätte mir das früher jemand erzählt hätte ich ihn für nicht zurechnungsfähig gehalten.
Du kannst sowieso erst ein "Krieg" führen wenn Du im "A****" bist. Alleine aus Kostengründen. Meine Strafverfahren haben bis heute einen grösseren vierstelligen Betrag gekostet bei 0,00 Einnahmen.
Wer mich Anklagt MUSS zum OLG..Wer ein Zwangsvollstreckung durchführt wird sich mit den Kosten beschäftigen müssen. Da hat keiner mehr Bock auf dich!
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Okay, was ist den nun die maximale Pfändungsgrenze?
Ich weiß natürlich das es in der BRD nicht wirklich das verfassungsmäßig vorgesehene Recht auf Existenzsicherung gibt. Das ergibt sich schon aus der Möglichkeit der Anwendung von 100% Sanktionierung bei Hartz 4 Empfängern.
Wird das Existenzminimum bei Unterhaltsschuldnern induviduell vom Richter festgelegt?
Was den Volkswirtschaftlichen Schaden und das vernichten von männlichen Leistungsträgern angeht, die auf Grund dieser Politik den Rest ihres Lebens am Existenzminimum krebsen nachdem sie gründlich abgesaugt worden, habe ich meine ganz eigene Theorie.
Schließlich betrifft das in der Mehrzahl "alte weiße toxische " Männer und die müßen ja nun mal weg. Möglichst total und unwiderbringlich.
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(29-09-2019, 15:45)Dassault schrieb: Wird das Existenzminimum bei Unterhaltsschuldnern induviduell vom Richter festgelegt?
Vom Vollstreckungsgericht wenn ein Antrag nach 850d zpo vorliegt. Sonst Normalpfändung !
Kein Antrag nur normale Pfändung !
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(29-09-2019, 15:45)Dassault schrieb: Okay, was ist den nun die maximale Pfändungsgrenze?
Lies doch einfach mal §850d ZPO. Ich zitiere daraus:
"Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf; von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben."
Der eigene notwendige Unterhalt liegt auf Höhe der Sozialhilfe. Das ist die Untergrenze. Der Begriff aus der ZPO des "notwendige Unterhalts" hat nichts mit dem Selbstbehalt aus der Düsseldorfer Tabelle zu tun.
(29-09-2019, 15:45)Dassault schrieb: Schließlich betrifft das in der Mehrzahl "alte weiße toxische " Männer und die müßen ja nun mal weg. Möglichst total und unwiderbringlich.
Gerne doch. Ich bin schon weg. Jetzt zahlen andere. Viel Spass dabei.
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29-09-2019, 18:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-09-2019, 18:39 von Dassault.)
Habe ich gelesen. Trotz Jahrelanger beschäftigung mit der Thematik Trennungsvater in der BRD, immer noch und immer wieder unglaublich, damit konfrontiert zu werden das der Faschismus auch nach 1945 auf deutschem Boden weiter exizistiert..
Danke das du "notwendiger Unterhalt" noch spezifiziert hast. Weil ja meist die Deutungs-und Definitionshoheit beim jeweiligem Richter liegt.
Also bei ca. Hartz IV.
Würde mal interessieren wieviele Leistungsträger, im Zeichen des "Fachkräftemangels" so aus dem Erwerbsleben regelrech geekelt werden......
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(29-09-2019, 18:36)Dassault schrieb: Habe ich gelesen. Trotz Jahrelanger beschäftigung mit der Thematik Trennungsvater in der BRD, immer noch und immer wieder unglaublich, damit konfrontiert zu werden das der Faschismus auch nach 1945 auf deutschem Boden weiter exizistiert..
Danke das du "notwendiger Unterhalt" noch spezifiziert hast. Weil ja meist die Deutungs-und Definitionshoheit beim jeweiligem Richter liegt.
Also bei ca. Hartz IV.
Würde mal interessieren wieviele Leistungsträger, im Zeichen des "Fachkräftemangels" so aus dem Erwerbsleben regelrech geekelt werden......
Ich denke, das werden etliche sein!
Ich seh das doch auch bei mir selbst: trotz neuem Job hab ich manchmal echt Motivationsprobleme, wenn ein guter Teil des Einkommens einfach weg ist, bzw. so wie aktuell wieder meine Lohnpfändung aufgelebt ist und ich daher nächsten Monat wohl mal wieder wochenlang kein Geld bekommen werde bis alles evtl. geregelt ist. Und auch dann werd ich evtl. erstmal "nur" etwa 1000 EUR bekommen (was man halt angemessen hielt, mir zu belassen). Gleichzeitig bin ich seit etwa 10 Tagen wegen ner sehr penetranten ekligen Erkältung krankgeschrieben, ebenfalls hat mich die Pfändung vor ein paar Tagen nochmals richtig psychisch angeknackst. Mir gehts derzeit "elend".
Gleichzeitig hat man aber einen fordernden Anspruchsvollen Job (der ja eigentlich auch entsprechend Vergütet wird), andererseits hat man davon nichts. Da könnt ich -verbleibendes- Einkommen-mäßig auch nen Job machen, der weniger wichtige und in menschliche Grundrechte bzw. Existenzen eingreifende Entscheidungen erfordert. Ebenso krieg ich regelmäßig die Krise, wenn meine Chefin mal wieder meint "das hast Du jetzt aber nicht so gut gemacht. Du weißt doch, Du bekommst das gleiche Geld wie Kollege XY, der das voll drauf hat.....". Jaja, gleiche Geld bekomm ich wohl.....................aber bleiben tut mir -fast- nichts. Also Motivationssteigernd sieht anders aus für mich. Leisten und Liefern - darauf scheint das Leben reduziert zu sein.
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Arbeite doch Teilzeit, Einkommen auf Pfändungsgrenze. Dann hast du wenigstens mehr andere Zeit für dasselbe Geld. In der Zeit lässt sich auch was machen. Manche Leute machen da noch Jobs gegen Bargeld oder Tätigkeiten, die nicht zu greifen sind. Helfen Verwandten, lassen sich helfen. Lernen, bereiten sich auf einen anderen lustigeren Beruf vor. Meditieren, werden zum Selbstversorger, verführen reiche Partner...
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Naja, p__, Du weisst doch: ich glaube fest daran, das das alles demnächst ein Ende hat und ich mein Leben zurück (vielleicht klappts dann auch mit der Motivation) ;-P
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Kann ich generell nachvollziehen, Gast1969.
Ich Liebe meine Arbeit und da liegt das erste Problem. Das zweite ist, wenn man(n) dauernd mich Mist beworfen wird, dann sind 3 Tage verlängertes Wochenende schon die Hölle; ständiges durchgehen der Unterlagen und Gedanken.
Zu der Generellen Frage: Ja, egal was Du hast, Du wirst auf Harz 4 gepfändet. Selbst, wenn die Forderung schon über ein Jahr her ist, dann lassen sich die Richter halt "etwas" Zeit und berichtigen das "Versehen" nach 3, 4 Monaten... So habe ich letztes Jahr über 700 € laufenden Unterhalt bezahlt Pfändungen von über 500 € dabei gehabt und mein Insolvenzverwalter lief AMOG. Mein Arbeitgeber musste Strafzahlungen leisten; ach was hat der sich gefreut
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Konsequenterweise sollten es alle so wie P beschrieben hat umsetzen. Dann wäre dieses System schon lange vor die Wand gefahren. Nun liegt es in den letzten Zuckungen und ist quasi klinisch tot. Bloß die Geräte werden noch nicht ausgeschaltet und der Patient künstlich am Leben erhalten.
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(29-09-2019, 20:19)p__ schrieb: Arbeite doch Teilzeit, Einkommen auf Pfändungsgrenze.
Wie das? Durch die auferlegte gesteigerte Erwerbsobliegenheit hätte Teilzeit arbeiten meiner Logik nach eine Verurteilung zu fiktivem Unterhalt mit real eintreibbaren Schulden und eventuell eine Straffanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§170) zur Folge.
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Vielleicht macht man vorher einen Umweg über die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Entsorgter Familienvater, amtlich pleite, Depression, Traumata. Dann Begutachtung für den 1. Arbeitsmarkt. Das trauen sich aber auch viele nicht, weil sie dann Angst haben, gar nicht mehr oder nicht mehr in dem bevorzugten Job arbeiten zu dürfen.
Als IT-Facharbeiter habe ich von meinem Gehalt noch noch 700 Euro übrig, wenn ich Unterhalt und Miete bezahlt habe. Damit soll ich auch die Betreuung von 4 Kindern an rund 90 Tagen in Jahr finanzieren.
Ich stocke jetzt zusätzlich zu meinem Job seit 8 Jahren mit Hartz IV auf und mittlerweile habe ich mich ganz daran gewöhnt. Das Jobcenter hat nun auch kapiert, daß der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht beizukommen ist und legt nach meiner Unterhaltszahlung an die Mutter jeden Monat ein paar Scheine drauf, damit die Kinder und ich auch mal ins Schwimmbad gehen oder ein Eis essen können (das nennt man sozio-kulturelle Teilhabe). Dazu kommt, daß ich keine Rundfunkgebühren zahlen muß und noch diverse kommunal aufgelegte Sozialprogramme für etwa Kunst und Kultur gratis oder vergünstigt nutzen kann. Bei dem Zahnersatz gibt es den doppelten Festkostenzuschuß und damit bekommt man z. B. im Rahmen einer Behandlung die Keramikkronen für einen Spottpreis. Ich werde vom Jobcenter weitgehend in Ruhe gelassen. Keine aktive Vermittlung in Arbeit. Bin ja schon voll im 1. Arbeitsmarkt integriert. Alle 2 Jahre mal Gesichtskontrolle für die Statistik und damit ist es gut.
Ich habe damit auch kein Problem und schäme mich auch nicht dafür. Ich zahle gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt und nehme dafür eine andere gesetzliche Regelung in Anspruch, daß mir finanziell wieder auf die Füsse geholfen wird. Machen ja andere Leute auch, welche z. B. die begünstigenden Regelungen der Steuergesetze voll ausreizen. Die müssen das auch nicht in Anspruch nehmen, tun es aber doch. Keiner will dem Staat was schenken.
Die Folge ist natürlich auch, daß ich beruflich keine weitere Entwicklung mehr habe. Jedenfalls nicht finanziell. Idealerweise hat man als Arbeitnehmer einen Arbeitgeber mit Verstand und Herz.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(29-09-2019, 22:15)Gast1969 schrieb: ich glaube fest daran, das das alles demnächst ein Ende hat und ich mein Leben zurück
Oft ist das Leben schneller zuende wie der Unterhalt. Du wirst ausserdem noch viele Jahre weiter bezahlen, Rückstände.
Steht man vor den ersten Forderungen, unterschätzt man das grundsätzlich. Es ist alles noch viel schlimmer wie es am Anfang aussieht. Unterhalt wird im Laufe der Jahre immer stärker wie Lohnsteigerungen erhöht, deshalb gibts auch immer mehr Mangelfälle. Passiert mal was (typisch: Krankheit, Arbeitsplatzwechsel), zieht das sofort Schulden nach sich, die die Unterhaltspflicht de facto verlängern. Mehrbedarfe und Sonderbedarfe kommen überraschend hinzu. Die Handlungsfreiheit ist für Jahrzehnte zum Teufel. Rücklagen können kaum aufgebaut werden, ein dauerndes Leben auf der Kante. Die Kosten werden unterschätzt - Umgang kostet auch noch Zeit und Geld.
Klar, ist hätte mich auch in gute Jobs stürzen können, die Qualifikation habe ich dafür. Viele Leute werden sagen, du bist doch dumm, dir winkt in Sichtweite gutes Einkommen, da kannst du doch bald die XXX EUR Unterhalt im Monat leisten ohne am Hungertuch zu nagen. Diese Ansicht unterschätzt die mit der Unterhaltspflicht einhergehende Unfreiheit. Ich hätte mein Leben als Arbeitspferd für alle möglichen Dritten (Unterhaltsberechtigte, Firma und vor allem Finanzamt) verbracht, unter Hintanstellung aller eigenen Wünsche. Meine weiteren Kinder selbst erziehen? Unmöglich. Bei den Bienen statt im daily Scrum, wie denn?
Teilzeitarbeit ist eine Alternative, wenn man keine Verwandten hat mit denen man was drehen kann. Wird man krank, hat man sogar eine Begründung dafür. §170 StGB ist selten ein Problem. Man muss halt damit leben können, offiziell dauerpleite zu sein. Aber das muss man auch wenn man auf andere Weise aussteigt.
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(30-09-2019, 10:34)p__ schrieb: (29-09-2019, 22:15)Gast1969 schrieb: ich glaube fest daran, das das alles demnächst ein Ende hat und ich mein Leben zurück
Oft ist das Leben schneller zuende wie der Unterhalt. Du wirst ausserdem noch viele Jahre weiter bezahlen, Rückstände.
Naja, Du weißt, das ich genau das gerade prüfen lasse. Theoretisch ist es jedenfalls möglich die Vollstreckung der Rückstände einstellen zu lassen. Ich bin mal gespannt.
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Hängt auch von deiner Tochter ab. Glaube an das Gute im Menschen und verlass dich auf das Schlechte :-)
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01-10-2019, 01:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2019, 01:12 von Corleone.
Bearbeitungsgrund: Tippfehler korrigiert
)
(29-09-2019, 18:36)Dassault schrieb: immer noch und immer wieder unglaublich, damit konfrontiert zu werden das der Faschismus auch nach 1945 auf deutschem Boden weiter exizistiert..
Das ist politisch-historischer Unsinn. Ich will den Gesprächsfaden nicht politisieren, aber du hast selbst damit angefangen
Zunächst gab es im Deutschen Reich keinen sog. "Faschismus". Das war eine italienische Bezeichnung (später dann auch in Großbritannien verwendet), aber keine deutsche. Die "Fasces" wurden im alten Rom verwendet, aber nicht in Germanien. Der Begriff ist vollkommen verwässert, da er von Linken generell als Kampfbegriff verwendet wurde und wird, und niemand sich näher mit Mussolini auseinandersetzt. Die meisten Leute, die das Wort "Faschismus" in den Mund nehmen, haben gar keine Ahnung, wovon sie reden.
Zweitens sind die Probleme, die wir heutzutage als Männer damit haben, eine Familie zu gründen, und die Unterhaltsausplünderung, historisch auf den Feminismus und die sog. "no-fault divorce" (Einführung des Zerrüttungsprinzips) zurückzuführen. Das sind Ausdrücke eines linken, kulturmarxistischen Zeitgeistes. "No-fault divorce" bedeutet, daß die Frau sich daneben benehmen kann so viel sie will, die Ehe ruinieren kann, und dann danach vom Unterhalt des Mannes leben kann. Dies gibt einen Anreiz, Familien zu zerstören, und genau das will der Marxismus. Bevölkerungsgruppen werden gegeneinander aufgehetzt, Proletariat gegen Bourgeoisie (wirtschaftlicher Marxismus), Frauen gegen Männer (Geschlechtermarxismus), Nicht-Weiße gegen Europäer (Rassenmarxismus) usw., um die Gesellschaft zu spalten (teile und herrsche). Laut https://infogalactic.com/info/No-fault_divorce wurde die erste no-fault divorce 1917 nach dem Umsturz der Bolschewisten in Rußland eingeführt, also von einer marxistischen Bewegung. In den USA zuerst im traditionell linken Staat Kalifornien (1970) und in der BRD 1976 under SPD-Regierung: https://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Ges...lienrechts. Die Scheidungsquoten gingen ab der linken 1968er-Kulturrevolution (marxistische Frankfurter Schule u.dgl.) in die Höhe und die Geburtenraten der Frauen in den Keller. Es ist also offensichtlich ein linkes Phänomen der Männerfeindlichkeit (kein rechtes), und harte staatliche Maßnahmen zur Knechtung der Bevölkerung sowie staatliche Umverteilung sind auch linke Phänomene, man denke nur an Stalin und die DDR. Es zeigt nur, wie gehirngewaschen die Menschen heutzutage sind, wenn sie von "Faschismus" reden und das marxistische Unrecht nicht beim Namen nennen.
Drittens hast du auf das Familienrecht im Dritten Reich angespielt. Hier gab es nach https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegesetz_...esetz_1938 noch andere Zustände, die Frauen waren einem Verschuldensprinzip unterworfen, wonach sie nicht einfach so fremdgehen und dann fröhlich von Unterhalt leben konnten. Bitte informiere dich besser - ich denke, einige hier müssen auch politisch mehr aufwachen...
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