Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mutter Kind Kur (MKK)
#1
Hallo zusammen,

Mein Kind soll über Weihnachten zur MKK mit ohne das es einen Ausgleich für den fehlenden Umgang gibt, noch das es eine angemessene Umgangregelung an Weihnachten gibt.

Aber der Reihe nach - Zunächst die Rahmenbedingungen:Es ist mir gestattet mein Kind 5 Tage und Nächte auf 14 Tage zu sehen - also fehlen zwei Tage und Nächte zum echten Wechselmodell! Einem zuvor praktizierten Wechselmodell folgte das Gericht leider nicht, da die Mutter die Kommunikation ausreichend lange zuvor gestört hatte und das Gericht ein Wechselmodell nur bei funktionierende Kommunikation als sinnvoll erachtet.
Ferienzeiten sind ebenfalls gerichtlich geregelt.

In diesjährige Ferienzeit um Weihnachten herum soll mein Kind zur MKK mit. Die Kur ist beantragt und genehmigt für die Mama. Nach Rücksprache mit dem Hausarzt meines Kindes, hat dieser nichts dergleichen für mein Kind ausgeüllt. Mein Kind geht zur ersten Klasse und wurde entsprechend Lehrinhalte verpassen und aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen werden. Meine diesjährige Urlaubszeit um Weihnachten herum fällt ohnehin auf die Schulzeit. Vor dem Hintergrund würde mein Kind bei mir sein können, die Schule wie üblich besuchen und seinen Freundeskreis weiterhin wie gewohnt haben. Die paar zusätzlichen Tage würde ich als leidenschaftlicher Papa zusätzlich sehr begrüßen.

Ab dem ersten Weihnachtsfeiertag wäre mein Kind ohnehin bei der Mama in der "Urlaubszeit" und könnte dann auch logischerweise mit zur Kur. Aber erst dann und nur, wenn mein Kind es auch möchte, ansonsten kann es sehr gerne bei mir verleiben.

Die Kur ist wie gesagt zur Entschleunigung der Mama an dieser Stelle gedacht. Aus meiner Sicht wäre es auch für sie ideal, wenn sie sich auf die Kur Inhalte konzentrieren könnte um in das Leben wieder zurück zu finden.
Immerhin heißt es ja immer, dass ein Kind stabile Verhältnisse braucht und nichts gegen das Kindeswohl sprechen darf.

Also darf es eigentlich nicht aus der Schule und dem Freundeskreis in einen andere Umgebung gerissen werden. Ich habe die Ausstattung und Mittel meinem Kind entsprechend einen schönen Aufenthalt auch bei mir zu ermöglichen.

Was würdet ihr tun?
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Macht es aus Eurer Erfahrung aus Sinn hier einen Eilantrag zu stellen?[/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Danke vorab und viele Grüße,[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]NoName88 aka ein Papa der Papa sein will und von der KindesMama daran gehindert wird.[/font]
Zitieren
#2
Das heist "Mutter und Kind" Kur und daher soll das Kind ja auch mit. Ich denke da wirst Du wenig Chancen haben dagegen anzugehen. Es wird der Kindbesitzerin ohne Probleme von irgendwem gerichtsfest bescheinigt werden dass sie diese Kur MIT Kind unbedingt braucht. Versuch Dich mit der Kindbesitzerin zu einigen dass die verlorenen Tage nachgeholt werden, z. B. ueber Neujahr.

Echt eine absolute Frechheit dass sowas ueber Weihnachten gemacht wird.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#3
Hast du kaum eine Chance gegen anzugehen. Versäumter Umgang ist nachzuholen. Ansprechpartner Mutter>JA>Gericht.
Ansonsten das Kind bei der MKK besuchen und zu Weihnachten gratulieren.
Zitieren
#4
Insbesondere die Argumentation "Kind wird aus der vertrauten Umgebung gerissen" ist nicht für diesen Zweck geeignet. Wenn ein paar Wochen fern der "vertrauten Umgebung" dem Kindeswohl entgegenstünden, dürfte niemand mehr einen Urlaub mit Kind machen. Das ist lachhaft.
Zitieren
#5
(18-11-2019, 15:26)NoName88 schrieb: Aber der Reihe nach - Zunächst die Rahmenbedingungen:Es ist mir gestattet mein Kind 5 Tage und Nächte auf 14 Tage zu sehen - also fehlen zwei Tage und Nächte zum echten Wechselmodell! Einem zuvor praktizierten Wechselmodell folgte das Gericht leider nicht, da die Mutter die Kommunikation ausreichend lange zuvor gestört hatte und das Gericht ein Wechselmodell nur bei funktionierende Kommunikation als sinnvoll erachtet.
Ferienzeiten sind ebenfalls gerichtlich geregelt.

Willkommen im Club! Ich habe exakt das gleiche Modell. Unterhalt zahlst du aber auch voll oder?

Gegen die Mutter und Kind Kur hast du keine Chance. Mein Vorschlag falls machbar ist, dass du die Zeit nutzt und parallel auch in Urlaub gehst, am besten weit weg in die Sonne. Du kannst dann immerhin 3 Wochen am Stück machen ohne Kind, das ist in der Konstellation eher selten möglich.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#6
Ich hatte auch mal ähnliches, jedoch nur ein ausgefallenes Wochenende. Zu einem Ersatztermin meinte das Gericht, solche wären in unserer gerichtlichen Umgangsreglung nicht vereinbart = Kein Anspruch.

Das tollste: Muss ich mal Umgang ausfallen lassen, verlangt die Mama regelmäßig, das Kind am folgenden Wochenende nehmen zu müssen.

Es ist also immer mütterliche Willkür entscheidend.
Zitieren
#7
Für derart geringe Erfolgschancen lohnt es sich einfach nicht, ein Faß aufzumachen.

Stattdessen würde ich an dem Thema 60:40 Betreuung bei vollem Kindesunterhalt arbeiten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#8
Austriake schrieb:Stattdessen würde ich an dem Thema 60:40 Betreuung bei vollem Kindesunterhalt arbeiten.

Hallo Austriake,

auch wenn das jetzt off-topic ist: Hast du hier konkrete Vorschläge/Handlungsempfehlungen? Mir wurde ein Wechselmodell abgelehnt, aber 40% Umgang eingeräumt mit der Folge dass ich trotzdem vollen KU zu zahlen habe. Ich habe keine Ahnung was ich daran ändern könnte.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#9
Die einzige Möglichkeit ist eine einvernehmliche Regelung mit der KM oder alternativ eine Entscheidung beim OLG.

Letzteres sehe ich bei einer Verweigerungshaltung der Mutter als nicht zielführend.
Zitieren
#10
(19-11-2019, 11:14)Lullaby schrieb: Mir wurde ein Wechselmodell abgelehnt, aber 40% Umgang eingeräumt mit der Folge dass ich trotzdem vollen KU zu zahlen habe. Ich habe keine Ahnung was ich daran ändern könnte.
Willkommen im Club. Wechselmodell mit Zeitaufteilung 40/60. Mein Angebot, zeitlich auf 50/50 zu gehen, war eher noch der Anlass, meine Entsorgung in die Wege zu leiten. Ist die Ex auf deine Babysitter-Dienste nicht mehr angewiesen, solltest Du dich in Acht nehmen. Meine Ex hat sich auf die Lauer gelegt und dann im richtigen Moment per Strafanzeige meine Entsorgung in die Wege geleitet. Resultat: Die Kinder werden in dieser "hochstrittigen" Gemengelage von mir entfremdet und die Ex sichert sich damit UhV/KU für die Jahre, in denen die Jungs möglicherweise zu mir gezogen wären. Frauen sind kalte Strategen, wenn es um die Sicherung von Ressourcen geht. Glaube nie etwas anderes - egal, wie sehr Du glaubst, deine Ex zu kennen!

VM  Cool
Zitieren
#11
Also ich bin auch ein ganz eiskalter Stratege und habe den Karren mit Vollgas an die Wand gedonnert. Ganz legal, natürlich.
Diese "Logik* habe ich nicht verstanden. Mutti wird mit 40% entlastet und trotzdem soll voller Unterhalt bezahlt werden?

Solche Frauen "verstehen" am Ende nur eine Sprache.
Zitieren
#12
Einszweidrei schrieb:Die einzige Möglichkeit ist eine einvernehmliche Regelung mit der KM oder alternativ eine Entscheidung beim OLG.

Letzteres sehe ich bei einer Verweigerungshaltung der Mutter als nicht zielführend.
Beides aussichtslos bei mir.

Alberto schrieb:Also ich bin auch ein ganz eiskalter Stratege und habe den Karren mit Vollgas an die Wand gedonnert. Ganz legal, natürlich.
Diese "Logik* habe ich nicht verstanden. Mutti wird mit 40% entlastet und trotzdem soll voller Unterhalt bezahlt werden?

Solche Frauen "verstehen" am Ende nur eine Sprache.
Recht hast du!

Mir konnte auch niemand erklären warum 40:60 ok sind aber 50:50 nicht. 3 Wochen am Stück in den Ferien sind ok, regelmäßig 1 Woche am Stück unter der Zeit nicht...

Bei mir reicht der Mutti noch nicht mal der volle Unterhalt. Sie bekommt 100+X% gemäß DDT und fordert aktuell noch Mehrbedarf und Sonderbedarf (siehe anderer Thread)!

Grüße

Lullaby
Zitieren
#13
Ist immer noch nicht überall angekommen das ausschließlich NUR ums Geld geht.....es gibt für den ganzen Müll keine andere logische Erklärung!
Zitieren
#14
Realisiere, dass du als Mann keine durchsetzbaren Rechte hast, dass alle Versuche, auf deinem guten Recht zu beharren darauf hinauslaufen werden, dass sie dir das Kind letztendlich entfremden wird. Handele klug und besonnen mit einer langfristigen Strategie.
Zitieren
#15
Wer sich das leisten kann, soll auf die Kohle und Prinzipien schei... und den Umgang der Kinderbesitzerin abkaufen. Letztendlich ist es egal ob Anwaelte, Gutachter und der Staat das Geld bekommen oder die Exe. Nur es gleich der Exe zu geben spart oft sogar noch viele Maeuse und schont die Nerven. Wenn die Gutste allerdings psychisch Krank ist, sieht das wieder ganz anders aus, da ist auch mit Geld nichts zu machen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#16
Mit Frauen kann man keine Geschäfte machen. Mit Weibern aus Madagaskar schon gar nicht. Da ist das Papier mehr wert als das, was drauf steht.
Zitieren
#17
Willst wirklich wegen zwei Tagen an einem Weihnachten im langen Leben eines Kindes und noch sehr vielen Weihnachten ein Fass aufmachen?
Mir wäre es zu viel Stress.

In meinem Umgangsbeschluss steht sogar, dass ausgefallener Umgang der vom anderen Elternteil verursacht am WE danach nachgeholt werden muss. Also sehr präzise formuliert.
Zitieren
#18
(19-11-2019, 11:14)Lullaby schrieb:
Austriake schrieb:Stattdessen würde ich an dem Thema 60:40 Betreuung bei vollem Kindesunterhalt arbeiten.

Hallo Austriake,

auch wenn das jetzt off-topic ist: Hast du hier konkrete Vorschläge/Handlungsempfehlungen? Mir wurde ein Wechselmodell abgelehnt, aber 40% Umgang eingeräumt mit der Folge dass ich trotzdem vollen KU zu zahlen habe. Ich habe keine Ahnung was ich daran ändern könnte.

Grüße

Lullaby

Hallo Lullaby,

ist der Kindesunterhalt tituliert?

Wenn nicht, der Ex vorschlagen die Höhe des Kindesunterhalts anzupassen. Wenn schon tituliert, dann wirds schwieriger, weil nicht mehr so einfach abänderbar.

Vermutlich wird deine Ex da herumzicken wollen, beim Geld werden die verbiestert und unzugänglich. Andererseits kann dir nicht abverlangt werden, dein ganzes Leben um den Umgang mit dem Kind herum aufzubauen - Arbeitszeiten, Urlaub, Wochenenden etc.pp. Auch Du hat ein Recht darauf, deinen Terminkalender nach deinen Bedürfnissen zu gestalten. Es gibt für dich keine Verpflichtung, am Tag X oder Tag Y für die Exe als Babysitter bereitzustehen. Mann kann ja auch mal was anderes vorhaben....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#19
(21-11-2019, 19:00)Austriake schrieb:
(19-11-2019, 11:14)Lullaby schrieb:
Austriake schrieb:Stattdessen würde ich an dem Thema 60:40 Betreuung bei vollem Kindesunterhalt arbeiten.

Hallo Austriake,

auch wenn das jetzt off-topic ist: Hast du hier konkrete Vorschläge/Handlungsempfehlungen? Mir wurde ein Wechselmodell abgelehnt, aber 40% Umgang eingeräumt mit der Folge dass ich trotzdem vollen KU zu zahlen habe. Ich habe keine Ahnung was ich daran ändern könnte.

Grüße

Lullaby

Hallo Lullaby,

ist der Kindesunterhalt tituliert?

Wenn nicht, der Ex vorschlagen die Höhe des Kindesunterhalts anzupassen. Wenn schon tituliert, dann wirds schwieriger, weil nicht mehr so einfach abänderbar.

Vermutlich wird deine Ex da herumzicken wollen, beim Geld werden die verbiestert und unzugänglich. Andererseits kann dir nicht abverlangt werden, dein ganzes Leben um den Umgang mit dem Kind herum aufzubauen - Arbeitszeiten, Urlaub, Wochenenden etc.pp. Auch Du hat ein Recht darauf, deinen Terminkalender nach deinen Bedürfnissen zu gestalten. Es gibt für dich keine Verpflichtung, am Tag X oder Tag Y für die Exe als Babysitter bereitzustehen. Mann kann ja auch mal was anderes vorhaben....

Hallo,

ja der Kindesunterhalt wurde durch einen gerichtlichen Beschluss ("Im Namen des Volkes") tituliert auf 1XX% vom Mindestunterhalt. 

Gespräche mit KM sind unnötig, sie will nur noch mehr Geld. Obwohl ich ausreichend Umgang habe, ist es dennoch keine befriedigende Situation und offenbar auswegslos an der Ungerechtigkeit was den Unterhalt angeht irgendwas zu drehen. Ich habe vor Gericht vorgerechnet, dass ich (Kindesunterhalt+Betreuung) ca. 170% des Kindesbedarfes decke, die Mutti nur ca. 60% (Betreuung). Ich bin also ca. dreimal so viel belastete wie die Mutti. Hat keinen interessiert.

Grüße

Lullaby
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur wackelpudding 89 75.266 24-05-2014, 20:35
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste