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Diskussion zu: So kann's gehen...
#76
(04-11-2014, 21:53)JonDon schrieb: Um es zu Verstehen was es bedeutet, würde ich gerne erfahren wie viele Verfahren du hattest, was es bedeutet in Zahlen an Finanzellen aufwand und auch der Zeitliche Rahmen würde mich Interessieren.

Genau 1 Jahr.
Vorher einige juristische Schriftsätze seitens der Gegenpartei, die waren allesamt auf einem Niveau, so tief kann ein normaler Mensch gar nicht sinken.
Es gab eine einzige Verhandlung, und während der Verhandlung ist mir dann auch klar geworden, wie sinnlos diese Veranstaltung ist.
Vorherige Vermittlungsgespräche seitens des Beistandes und Jugendamtes wurden ebenso konsequent abgelehnt.
Klar, ich hab verloren, die Frage ist doch nur - hat die KM gewonnen.
Finanziell war das alles nicht so dramatisch, irgendwo so um die 3 scheine oder so...
Unterhalt zahle ich auch, zwar nur 'fiktiv'. Aber so als Erinnerung, für mich.
Hab ein extra Konto angelegt, da gehen monatlich 400€ drauf.
Wer weiß, vielleicht gebe ich es irgendwann mal dem Kind, oder ich mache in zwanzig Jahren 'ne Weltreise, wer weiß.

(04-11-2014, 21:58)wackelpudding schrieb: Besonders im Sinne des Kindes hoffe ich, dass die Mutter und der rechtliche Vater doch noch zur Vernunft kommen.  

Nein, da glaube ich ehrlich gesagt nicht dran.
Die leben in einer kleinen, eigenen bunten Traumwelt.
Alle Beide im Leben gescheitert, fahren auf Sparflamme und sehen in dem Kind in ihren Lebensinhalt.
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#77
Ich nehme mal den gestrigen Film ''Weil du mir gehörst'' zum Anlass...
Meine Geschichte ist ja vielleicht dem Ein oder Anderen noch geläufig.
@p bat mich, mal ein kleines Update zu geben.

Nach der Verhandlung vor Gericht lief der gerichtliche Vergleich einige Zeit recht vernünftig.
Umgang hatte ich ja keinen, aber wenigstens etwas Auskunft über die Entwicklung des Kindes.
Eines Tages blieben jedoch die Berichte aus und mir wurde seitens des JA nur lapidar mitgeteilt, dass die KM unbekannt verzogen wäre.
Für das JA war damals der Fall somit erledigt.
Ich hab dann wochenlang privat recherchiert und auch in Erfahrung bringen können, wo sich die KM nebst Ehemann nun aufhält. (europäisches Ausland)
Nach Kontaktaufnahme meinerseits ist diese dann total ausgepflippt und hat mich schriftlich ganz unfein beschimpft.
Nun, das war dann irgendwie das Signal für mich, alles sein zu lassen...
Das ist jetzt über drei Jahre her, das Kind müsste jetzt glaube ich in der Schule sein.

ich hatte ja so ziemlich genau vor 7 Jahren @p um Rat gefragt, wie er sich in meiner Situation verhalten hätte.
Retrospektiv betrachtet kann ich nur sagen, @p hatte Recht.
Mein Leben lief, läuft und wird auch in Zukunft (...hoffe ich zumindest mal) in absolut geregelten Bahnen laufen.
Ich empfinde keinen Hass auf die KM, ist mir alles gleichgültig.
Das Kind wird als Kuckuckskind aufwachsen, was soll's ...ist eben so.
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#78
Das ganze Thema könnte eines Tages dann doch wiederbelebt werden, denn dein leibliches Kind ist erbberechtigt. Um zu verdeutlichen, was ich meine mal folgendes (natürlich rein fiktives) Szenario:

Du triffst morgen die Frau deines Lebens (ich hab meine erst mit 53 getroffen..), gründest mit ihr eine Familie, Kinder werden geboren. Oder auch nicht. Ihr schafft euch ein schmuckes Eigenheim an. Irgendwann stösst dir etwas zu, Unfall, Krankheit oder sonst etwas.
Deine Witwe und deine Kinder müssen fortan mit der schmalen Witwenrente zurecht kommen, das Eigenheim ist glücklicherweise mit deiner Lebensversicherung gesichert gewesen.

Und irgendwann taucht da ein völlig unbekannter Mensch auf, wedelt mit einem Stück Papier herum das ihn als deinen leiblichen Abkömmling ausweist, und erhebt Ansprüche auf das was du hinterlassen hast. Deine Familie ist finanziell nicht so aufegstellt, dass die mal eben einen fünf- bis sechsstelligen Betrag auf den Tisch werfen können, um die Erbansprüche dieses Menschen zu befriedigen. Dieser beantragt daher die Verwertung, sprich Zwangsversteigerung eures Eigenheims, deine Familie landet auf der Strasse.

Das kannst du so nicht wollen, von daher rate ich dringend Vorsorge zu treffen für so einen Fall.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#79
@Austriakrake

Da haste durchaus Recht, jedoch muss die Vaterschaft des juristischen Vaters erstmal durch das Kind erfolgreich angefochten werden.
Das kann frühestens durch das Kind selbst im Alter von 18 Jahren erfolgen, durch die KM und den juristischen Vater kann nicht mehr angefochten werden. 
Ob das Kind das macht, glaube ich eher nicht. Die KM wird dem Kind nichts über ihren leiblichen Vater sagen, in der Geburtsturkunde stehe ich ja auch nicht. 

Klar, ein gewisses Risiko besteht da schon, weil irgendwann letzten Endes sich alles nur ums Geld dreht. 
Aber glaube mir, auch für diesen unwahrscheinlichen Fall werde ich gewappnet sein.
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#80
Ein Risiko ist schon da. Das Hauptproblem ist, dass da nichts verjährt und du nichts davon steuern kannst. Am Anfang der Geschichte steht, dass die Mutter und ihr Mann eh nie was erreicht haben. Vielleicht haben sie auch nicht viel zu vererben. Kann schon sein, dass man sich in ferner Zukunft nochmal an jemand erinnert, der vielleicht mehr zu vererben hat. Und dann die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft. Das geht problemlos.
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#81
(13-02-2020, 17:10)Austriake schrieb: Das ganze Thema könnte eines Tages dann doch wiederbelebt werden, denn dein leibliches Kind ist erbberechtigt. Um zu verdeutlichen, was ich meine mal folgendes (natürlich rein fiktives) Szenario:

Du triffst morgen die Frau deines Lebens (ich hab meine erst mit 53 getroffen..), gründest mit ihr eine Familie, Kinder werden geboren. Oder auch nicht. Ihr schafft euch ein schmuckes Eigenheim an. 

Mal jetzt ganz ehrlich wer von uns steht noch mit dem Wissen im Grundbuch ?...Sollte der Fall eintreten hat die Ehefrau das Haus und im Falle ihres Todes geht das Haus auf die Kinder über und Du hast lebenslanges Wohnrecht.
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#82
@Austriake..genau das Thema Erbe beschäftigt mich momentan. Was muss ich tun um zu verhindern, dass im Falle meines vorzeitigen Ablebens, Geld und Besitz meiner Familie (Eltern) nach Brasilien abwandert? Stichwort Enterben.
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#83
@p

Richtig, ein latentes Risiko ist immer da. 
Bzw., das Kind wird spätestens mit 18 Jahren informiert werden, dass es einen leiblichen Vater gibt. 
Ab diesem Tag beginnt die zweijährige Frist zur Anfechtung. 
Entweder in diesen zwei Jahren, oder der Zug ist abgefahren. 
Ich glaube auch nicht, dass sich dahingehend die Gesetze ändern werden. 
Aber sicher ist man natürlich trotzdem nie.
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#84
Die Gesetze wurden diesbezüglich schon mehrfach geändert und das sogar rückwirkend. So waren nichteheliche Kinder früher nicht erbberechtigt. Das hat man einfach so geändert und so sahen sich eine Menge Leute 50 Jahre nach Geburt eines Kindes plötzlich einer völlig veränderten Erbsituation gegenüber.
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#85
@p

Ja, aber die Zeit etwas zu regeln bleibt mir immer noch. 
So ein Anfechtungsverfahren dauert ja auch einen Moment. 
Das ist jetzt natürlich Kaffesatzleserei, mich beunruhigt das dahingend aber im Moment so rein gar nicht.
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#86
Kleines Update mal wieder...

Diese Woche musste ich sehr laut lachen.
Hab erfahren, dass die ''Vorzeigefamilie'' wieder in heimischen Gefilden weilt.
Getrennt inzwischen, die Ehe ist gescheitert.
Na da bin ich nun mal sehr gespannt, wie das alles weiter geht...
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#87
Da bin ich auch gespannt. Du als Backupvater, mal sehen ob sie auf diese Idee kommt. Wahrscheinlich eher nicht. Erfahren hast du ihre Rückkehr nicht von ihr, oder?
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#88
@p
Nein, durch einen absoluten Zufall.
Ich wohne ja auch nicht in der gleichen Stadt.
Ihr - nun inzwischen zum zweiten Male - Ex, wohnt wohl angeblich mit einer neuen Frau ebenso woanders.
Die KM wird mit Sicherheit keinen Kontakt zu mir aufnehmen.
Ich man mir ein lautes Lachen wirklich nicht verkneifen.  Big Grin
Sehe der Zukunft ganz gelassen entgegen....
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#89
Und ihr Ex ist (von Anfang an bewusst) juristischer Vater für ein Kuckuckskind und darf jetzt richtig schön Unterhalt zahlen. Scheinvaterregress sollte ja nicht mehr möglich sein oder? Meine Güte, so blöd muss man erstmal sein - verdient hat er es auf jeden Fall.
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#90
Vielleicht taucht er bald hier auf :-)
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#91
@ExistenzImSack
Nein, Thema Scheinvaterregress ist durch...
Anfechtungsfristen sind lange vorbei.
Hab damals extra einen Vaterschaftstest gegen den Willen der Mutter und ihres Ehemannes durchgesetzt.
Aber so wie ich die Situation einschätze ist der Typ eh' nicht in der Lage, auch nur den Mindestunterhalt zu zahlen.

@p
Das wäre die Krone auf dem Ganzen! Big Grin Big Grin Big Grin
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#92
Dann wird die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen und den Ex pressen zu zahlen.

Es gibt da aber noch fiese Gemeinheiten, wie immer wenn es darum geht Männer zu prügeln und sie sich so zurechtzuschneiden wie es das Feminat gerade haben will. Lies mal § 1600b Abs. 6 BGB.
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#93
@p

Ja, möglich...
Mich erfüllt das sehr stark mit Genugtuung. Tongue
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#94
Das Kind kann einem nur leid tun, von Anfang an belogen und betrogen. Wenigstens konnte sich Zuschauer finanziell rausziehen.
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#95
Juni 2022, mal wieder ein kleines Update:

Also, wir ihr ja wisst, ist die Ehe der KM mit dem juristischen Vater meines Kindes gescheitert.
Nun hab ich per Zufall erfahren, dass der juristische Vater sich wieder mit der neuen Frau ins Ausland verzogen hat. (Entfernung ca. 700 Km)
Ich vermute nun, dass regelmäßiger Umgang mit dem Kind nicht mehr stattfindet. Sofern er jemals nach der Trennung stattgefunden hat, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist, die KM lebt nun als Alleinerziehende nur unweit von meinem Wohnort entfernt.
Allerdings weiß die KM noch immer nicht, dass ich von alledem Kenntnis habe!  Smile
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#96
Bei rechtlichen, aber nicht biologischen Kindern bricht der Kontakt noch schneller ab wie bei biologischen Kindern. Die Mutter manövriert alle verschiedenen Väter nacheinander aus, übrig bleibt das Kind, ihr Unterhaltsgarant, ansonsten hängt es zwischen den Stühlen. Alle verlieren, das Kind sogar massiv - ausser der Mutter, die ihren [Unterschreitung des Mindestniveaus] immer trocken hält und das Kraft der vereinigen Anstrengungen von Familienrecht, staatlicher Bevorzugung und Heiligung auch kann.

Bleib schön im Hintergrund und nicht erreichbar.
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#97
@p

Na klar, ich warte mal weiterhin schön ab... Big Grin
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