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Kein Unterhalt? Ex-Frau und Richter haben sogar Verständnis
#1
Bei meiner täglichen Presse-Schau habe ich diesen interessanten Artikel im Nord-Kurier gefunden:

https://www.nordkurier.de/neubrandenburg...50501.html

Stimmt es eigentlich so, dass man die Umgangskosten vom Netto-Verdienst abziehen kann und dann erst den Unterhalt berechnet, so wie im Artikel beschrieben?
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#2
Dieser anbiedernd-süffisante Ton im Artikel ist furchtbar und peinlich. Als ob irgendwas daran witzig wäre.

Nein, Umgangskosten führen nicht dazu, dass die das Einkommen so weit verringen dass man in den Selbstbehalt rutscht und keinen weiteren Barunterhalt zahlen muss. Darum ging es in diesem Fall auch nicht, sondern um die strafrechtliche Beurteilung seiner Handlung. Die konsequenterweise nicht zu einem Freispruch, sondern zu Auflagen geführt hat.

In Fällen wie diesem muss der Vater zur Arbeitsagentur, Aufstocker werden, sich teilweise oder ganz Umgangskosten dort erstreiten. Das ist nicht einfach, aber das wird einfach zu seinem Problem gemacht. Hinten muss Unterhalt rauskommen, egal wie, egal woher.

Es gibt andere Fälle, in denen wegen Umgangskosten Abstufungen in den Tabellestufen gegeben werden oder die sogar zu einer Teilbeteiligung der Mutter führen. Je nach dem. Hier natürlich nicht, weil sie selber nix verdient. Aber eben nicht dazu, dass kein Unterhalt mehr fällig wird.
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#3
Sehe ich genauso... Was für ein Schweineartikel ...

Der Vater nimmt über Jahre etwas auf sich, was kaum jemand sonst trotz bestem Willens durchhält.. den persönlichen Kontakt zu seinen Kindern trotz 1000 km Fahrt aufrechtzuerhalten und
das wird von dieser Redaktion als lächerliche Kleinigkeit und Selbstverständlichkeit abgetan.

Kein Wort darüber, dass die liebe Mami sich vor Jahren einfach so sanktionslos in der Osten zurückverp..st hat. Und jetzt : Sie möchte nicht dass er bestraft wird, die Gute ... Wie edel ...

Aber die Anzeige hat sie trotzdem bei der Staatsanwaltschaft gestellt - und nicht den Rechtsstreit mit der Unterhaltsvorschussstelle gesucht.. 

Das zeigt letztendlich wieder einmal, wie Vaterschaft in unseren Qualitätsmedien wahrgenommen und beurteilt wird - als ein Fliegenschiss... 
Oder frei nach Max Liebermann: Ich könnte gar nicht so viel fressen, wie ich ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#4
Das ist Müll !!! Und leider hatte der Vater MAL WIEDER keinen vernünftigen Rechtsanwalt !!!...
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#5
(10-01-2022, 11:44)ArJa schrieb: Kein Wort darüber, dass die liebe Mami sich vor Jahren einfach so sanktionslos in der Osten zurückverp..st hat. Und jetzt : Sie möchte nicht dass er bestraft wird, die Gute ... Wie edel ...



Aber die Anzeige hat sie trotzdem bei der Staatsanwaltschaft gestellt -


Tja, wenn Papi in den Knast geht, gibts garantiert überhaupt nichts mehr.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
"Das bedeutet KEINEN Freispruch f. den Beschuldigten, gewisse Auflagen MÜSSEN erfüllt werden. Sechs Monate lang soll der Angeklagte 150,00 Euro 
an die jüngste Tochter ZAHLEN u. die Sache ist vergessen !"

Bei mir hätte er es vergessen können !

Und sein Strafverteidiger hat das vielleicht noch als Erfolg verbucht... Dodgy Rolleyes
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#7
In dem Fall hätte ich das als Angeklagter akzeptiert. Bei 1500-1750 EUR Nettoeinkommen nie Unterhalt bezahlt zu haben, das ist eine schwache Position. Fahrtkosten für Umgang sind halt kein Grund.

Wäre er hier beraten worden, hätte er von der Aufstockeroption erfahren. Tja. Väterberatung bekommt keine Stimme.
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#8
Also bei mir wurden die Umgangskosten voll abgezogen, aber sicher nicht die Regel, ich hab mit allein diesem Prozess die Justiz acht Jahre lang beschäftigt. Und da es nur vergleichsweise erledigt wurde, kommt diese „Entscheidung“ auch nie in die Tagespresse. Musste mir egal sein, sämtliche Unterhaltsschulden von über acht Jahren zu drei Kindern wegverglichen, das war einfach zu verlockend.
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#9
Eigentlich müssten sie abgezogen werden, das Problem ist dass die Amtsrichter das meistens einfach verweigern, das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist stärker.

Umgang mit den Kindern ist nicht nur im BGB, sondern verfassungmässig geboten. BGH vom 09.01.2008 - XII ZR 170/05, auch BGH vom 23.02.2005 - XII ZR 56/02. Das bezeiht sich aber noch auf die alte Kindergeld-Rechtslage.
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