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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#51
Kurze Rückfrage:

warum Post vom Anwalt?
Warum nicht einfach Beistandschaft?
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#52
(28-06-2021, 14:58)Huhnlus schrieb: Kurze Rückfrage:

warum Post vom Anwalt?
Warum nicht einfach Beistandschaft?

Ja, geht auch.

Irgendeine "Post" mit einer Aufforderung wird kommen. Egal welche. Ab Aufforderung und Ignorieren dieser Aufforderung, würdest Du Anlass zur Klage geben, d.h. ggf. die Anwalts-/Gerichtskosten zahlen müssen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#53
D.h. ich reagiere auf die Aufforderung, indem ich sage: "kein Problem, zahle gern. Betrag x bis 18. Lebensjahr".
Wenn sie dann nicht will, geht's vor Gericht, wobei der Streitwert €500,- minus Betrag x ist?
So richtig? Und einen Anwalt brauche ich - sobald es trotzdem vor Gericht geht?
Oder ist es in jedem Fall richtig, VOR Unterzeichnung eines Titels ebendiesen von einem Anwalt prüfen zu lassen?
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#54
Guten Morgen!
Also: es ist soweit.
Die Situation hat sich derart zugespitzt, dass ich etwas unternehmen muss.
Die Kindsmutter hat mir - obwohl ich kein Sorgerecht habe - am letzten Wochenende die Krankenversicherungskarte meines Sohnes in die Hand gedrückt bzw. mir gesagt, sie gäbe mir diese zu seinen Sachen in den Kindergarten mit - mein Sohn sei jetzt schon erkältet. Am Freitag um 10h rief die Tagesstätte mich an und bat um Abholung: mein Sohn hätte sich übergeben.
Am Freitagabend klagte mein Sohn über Schmerzen im Arm, woraufhin ich die Mutter kontaktiert habe und nachfragte, ob sie die off-Label-Corona-Impfung, von der sie immer sprach, nun hat durchführen lassen (unser Sohn ist 4).
Dies wurde seitens der Mutter bejaht. Ich bat deshalb darum, dass sie unseren Sohn Morgen bei mir abholen solle. Mir sei die Gesamtsituation zu unheimlich: kein Sorgerecht, nicht ausreichend über medizinische Vorgeschichte informiert, Corona-Impfung off-Label.
Die Mutter sagte daraufhin (3std später, da sie nicht zu erreichen war), sie sei gar nicht im Land, sondern in die Schweiz verreist, um ihre Schwester zu besuchen.
Da bat ich dann endgultig um Abholung.
Dies verweigerte mir die Mutter, sie könne unseren Sohn von "einer Freundin" oder "einer Verwandten" abholen lassen.
Dies verweigerte ich mit Hinweis darauf, dass ja dadurch meinem Sohn überhaupt nicht geholfen sei, die Alleinsorgeberechtigte müsse sich jetzt um das kranke Kind kümmern und eine medizinische Versorgung sicherstellen.
Samstagmorgen Anruf Mutter: sie komme nicht, vielmehr würde sie mich anzeigen wegen Kindesentführung.
Sie würde eine Verwandte bevollmächtigen. Ich verweigerte mich dem nicht.
Als Kirsche auf der Sahne nahm noch die Schwester den Telefonhörer zur Hand und bedrohte mich, dass wenn ich nicht aufhöre, sie "persönlich dafür sorgen würde, dass ich mein Kind nicht wiedersehe".
Die Vollmacht war dann auch dementsprechend abgefasst "bitte ich um sofortige Abholung, da der Vater droht, mir das Kind zu entziehen".
Was tun? Das Maß der Willkür ist voll - ich halte das Verhalten der Mutter außerdem für Kindswohlgefährdend.
Anyway: ich kann mit der Unsicherheit nicht mehr umgehen. Wie es hier so oft gesagt wird bin ich an einem Punkt, wo ich ein "Ende mit Schrecken" allem anderen vorziehe.
Ich möchte die Dinge ordnen: von mir aus mich titulieren lassen, um ein für alle Mal Klarheit hinsichtlich der finanziellen Situation zu schaffen.
Eine Umgangsregelung zumindest schriftlich festhalten, ob sich an diese dann gehalten wird, ist mir egal. Aber dass die Mutter einfach tut, was sie will, das ertrage ich nicht mehr.
Wie gehe ich mit dem Sorgerecht um? Beantragen? Lassen?

Viele Grüße
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#55
Ordne zunächst die Relevanzen.

Das gemeinsame Sorgerecht: Schön, aber hätte auch nichts geändert. Im Konfliktfall würdest du doch wieder überstimmt und mehr wie jetzt kannst du nicht tun. Relevanz, aber gering.

Der Titel: Ist normalerweise immer ein Nachteil. Schaffe Sicherheit für dich durch Rücklagen. Die hast du unter Kontrolle. Ein Titel hat dich unter Kontrolle. Titel schaffen hat geringe bis negative Relevanz.

Umgang: Das schlägt bei dir am stärksten zu, deine Organisation, deine psychische Gesundheit. Hohe Relevanz. Die Aktion mit Schwester und erkältetem Kind ist sehr negativ gelaufen. Es gibt in solchen Situationen immer nur zwei Wege durch: Voll und ganz Unterwerfung oder Ende, aus, vorbei. Ansonsten wirds immer ein rumhandeln, das du als Vater immer verlierst, das sich immer aufschaukelt, bei dem du immer der Depp bist. Wie auch diesmal. Unterwerfung hört sich sehr negativ an, muss das aber nicht sein. Man isoliert die Ex geistig, betrachtet sie als irren Chaosaffen und fuchtelt ihr den Tanz vor, den sie jeweils sehen will, nimmt das aber nicht ernst und strebt maximale Distanz an. Das schafft allseitige Ruhe. Bei dir habe ich den Eindruck, du kommst mit der Unterwerfung nicht klar. Und vielleicht ist es auch schon so weit eskaliert, dass dir dieser Weg gar nicht mehr offensteht. Dann gibts nur noch Abstand, Selbstschutz.
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#56
Scheint alles verspielt: die Mutter macht ernst.
Heute E-Mail, dass mir die Abholberechtigung im Kindergarten entzogen wurde.
Umgang soll ausgesetzt werden (--> wohl Anzeige wegen Kindesentführung?)
Was tun?
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#57
Anzeigen wegen Kindesentführung oder Kindesentzug sind gegenstandlos. Kann man machen, wird eingestellt.

Ansonsten hängts von dir ab, was du meinst tun zu können.
Wenn du es weiter probieren willst und meinst, du kannst deine Haltung ändern, würde ich jetzt erst einmal ein, zwei Wochen völlig Ruhe und Stille halten. Die Ex ist hochmotional und kommandierende Herrscherin. Sie muss sich abkühlen. Anschliessend kontaktierst du sie, entschuldigst dich, fragst wie es weiter gehen soll.

Ja, entschuldigen. Pfeife auf Symbole und irrelevante Worte, sag ihr einfach was sie hören will. Es geht hier nicht um Recht haben, Gesicht wahren, Ehrquatsch. Es geht darum, Ziele zu erreichen und gesund zu bleiben. Wenn dich irgendein schwachsinniges Gefuchtel leichter Ziele erreichen lässt, dann spiel schwachsinniges Gefuchtel vor. Betrachte es als notwendiges Affentheater zugunsten eines Zieles, das seinerseits kein Affentheater ist.

Springt sie nicht mehr drauf an, kannst du klagen oder aufgeben. Wenn du meinst, keine Show liefern zu können, hefte alles ab. Mit recht haben und sich so benehmen, als wärst du gleichberechtigt (wie du es getan hast) kommst du jedenfalls nicht weiter, das ist die harte Wahrheit.
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#58
Aber ist der Weg nicht folgender: Strafanzeige Kindesentzug/Kindesentführung --> Entfremdung liegt vor --> kein Kontakt mehr/"zwiebeln", bis mir die Lust vergeht?
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#59
Nochmal: Strafrechtlich ist es keine Kindesentführung. Man kann eine Anzeige machrn, aber die wird eingestellt.
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#60
Zeitrahmen? (ungefähr)

(Von: Anzeige bis: Einstellung)
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#61
Eine Woche bis drei Jahre.
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#62
Aber sind wir da nicht beim Punkt? Sie will ernst machen: die Anzeige ist offensichtlich nur ein Strohmann --> um mich zu entfremden --> um Umgang aufs Minimum zu reduzieren.
Wovon hängt es ab ob eine Woche oder drei Jahre?
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#63
Jetzt mach einfach mal, was p dir schon geraten hat: nicht im Dreieck herumspringen und sich selber fertig machen, sondern einfach mal ein paar Wochen stillhalten. Irgendwann wird die Exe schon wieder mal einen Babysitter brauchen, um eigene Aktivitäten zu machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#64
(22-02-2022, 16:52)Huhnlus schrieb: Wovon hängt es ab ob eine Woche oder drei Jahre?

Vom Staatsanwalt. Eine Anzeige ins blaue hinein blockiert überhaupt nichts. Sie berechtigt nicht, den Umgang einzustellen. Das kann sie de facto auch einfach so, ohne Anzeige. Es könnte höchstens eine Erwähnung wert sein, wenn du auf Umgang klagst und sie argumentiert, dass das was gegen dich läuft. Wird aber auch dann nichts bewirken. Das ist einfach zu durchsichtig. Dreh das mal und spiel nach Stille den zerknirschten, hilfreichen Unterstützer. Wenn sie sich abgeregt hat, fällt sie vielleicht drauf rein.

Du solltst die menschliche Ebene finden und probieren, nicht die Gerichtliche.

Wenn du meinst, das läuft nicht und es macht dich fertig, dann hefte alles ab. Auf die gerichtliche und gradlinige Tour wirst du bei der nichts erreichen.
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#65
Was heißt "ins Blaue hinein"?
Es gibt einen Passus der mir zu denken gibt (entkontextualisiert):

Ich:"Du holst [xxx] bitte Morgen ab. Wieviel Uhr?"
Sie: "[Antwort irgendwas: nein, mach' ich nicht! Er hat ja nur einen Schnupfen!]"
Ich: "Ist mir egal. Nenn' mir jetzt bitte eine Zeit oder du musst Morgen die Polizei rufen, falls ich nicht da sein sollte. So geht es nicht."

Gibt das was her? Wie gesagt: entkontextualisiert. Aber kann man das ausschlachten?

Frage präzisiert: ich dachte, ein STRAFANTRAG gegen den Vater (bezüglich des Kindes) ermöglicht erst einmal jede Umgangsverhinderung?
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#66
Präzisiere: "Strafantrag gegen den Vater bezüglich des Kindes" meint ALLES wie Kindesentführung/Kindesmissbrauch/Kindesirgendwas - ihr wisst, worauf ich hinaus will...die übliche Argumentation: Strafgerichtsverfahren dauert Mooooooooooooooonate --> so lange setzt Fam. Gericht Umgang aus weil eben Strafverfahren schwebend --> Unschuld Vater bewiesen --> dann Fam. Gericht, Umgangsregelung --> Fam. Gericht Richter sagt "liebend gern Umgang, aber sie haben ihr Kind ja so lange nicht gesehen: höchstens begleitet, höchstens 2std./Monat!" --> Vater nach allen Anstrengungen "zermürbt" (Iteration vorstellbar um Druck zu erhöhen) --> Aufgabe --> Kind weg
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#67
Ist doch alles komplett gaga. Kindesentführung bezeichnet einen Straftatbestand, bei dem ein Kind gewaltsam verschleppt und unter Zwang an einem unbekannten Ort festgehalten wird. Hast du das alles getan oder nicht?

So, und nun noch Kindesentzug: Das ist für Verschleppungen innerhalb Deutschlands. Das minderjährige Kind wird mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List dem Elternteil entzogen.

Das sind Witzanzeigen in deinem Szenario, die in solchen Situationen höchstens dann gestellt werden, wenn der anzeigende Elternteil durchdreht und die aufnehmenden Polizisten zu wenig "ist eh zwecklos" sagen. Nochmal: Diese Anzeigen bewirken überhaupt nichts. Sie sind Ausdruck einer konflikthaften Elternbeziehung. Und hör auf, dir Szenarien vor dem Familiengericht vorzustellen, sogar die meisten Richter erkennen solche Anzeigen als das an, was sie sind: Wasserglassturm eines durchgeknallten Elternteils. Ich würde sogar sagen, dass die sich mehrheitlich negativ auf die Anträge dieses Elternteils auswirken. Ist eh alles Firlefanz. Der Richter beschliesst, Entscheidungen sind wohlfeil, es scheitert dann an der Durchsetzung, wo sich die Juristen dann feige zurückziehen. Wie üblich alles an sich reissen und dann drauf scheissen. Willst du wirklich jetzt alle Szenarien und Vorgänge vor Gericht geschildert haben? Wenn du so gerichtsfixiert bist, wirst du sowieso krachend scheitern, da hilft der beste Rat nichts.
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#68
Sorry...alles recht: aber meine Frage war eine andere. Hat dieser Straftrag AUFSCHIEBENDE Wirkung hinsichtlich eines Umgangs-/Sorgerechtsverfahrens?
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#69
NEIN, hat er NICHT. Wie schon in #64 und anderen Beiträgen gesagt. Du willst also ein Umgangs/Sorgerechtsverfahren, wenn das so relevant ist für dich?
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#70
Nein, nächste Frage: wenn das keine aufschiebende Wirkung hat - was bezweckt die Kindsmutter damit, mir zu VERSCHFRIFTLICHEN, dass ich meinen Sohn nicht mehr sehen werde?
Es ist doch eine Sache, diesen Umstand durch Manipulation/Ausreizung des Rechtssystems/etc. indirekt herbeizuführen, und eine ganze andere, dem Vater per E-Mail zu schreiben "der Umgang wird ausgesetzt"? Wie selbstbewusst muss man sein, um so etwas zu tun, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt?
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#71
Warum wohl? Weil sie hohl dreht, der typische Exenaufruhr. Sie will es dir schreiben, damit du es liest, dir reindrücken, du sollst leiden, Angst haben, dich entwerten. Sie will dir auch sagen: "Ich und ich allein bestimme, wann das Kind wo ist, du bist eine unwürdige Null, du hast dich nicht gebeugt und nun bestrafe ich dir, weil es mir so gefällt."

"der Umgang wird ausgesetzt" - das kann jeder sagen. Es ändert überhaupt nichts an einer Umgangsregelung. Die ist genau dafür da, um Willkür zu verhindern. Die tatsächlichen Folgen sind aber genau dieselben wie wenn sie nichts gesagt hätte und auch den Umgang blockiert. Du kannst nur vor Gericht, wo das Juristengesockse dann die üblichen Ausreden erfindet, sich windet wie Ekelwürmer, um ja kein Ordnungsgeld zu verhängen. Das tun sie völlig unanbhängig von vorherigen Exenbehauptungen und Exenanzeigen.
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#72
Warum sagt sie dann überhaupt irgendwas? Mal ernsthaft: will sie mich aus der Reserve locken? Sie ist dumm und obrigkeitshörig: sowas macht sie nicht ohne Anwalt - ist das der dümmste Anwalt der Welt?
Wenn ich keine Begründung brauche für das, was ich tue - warum begründe ich es dann?
WTF? Es würde ja auch schon wieder bedeuten, dass sie um ihre Machtposition WEISS?! (nur - wenn sie das tut, warum dann dieser "Sturm im Wasserglas" und nicht einfach "Kopf ab"?)

So provoziert sie doch nur eine Reaktion meinerseits? (und wenn wir nach dem Theater logischerweise davon ausgehen, dass sie sich ihrer Machtposition nicht vollends bewusst ist - dann wäre das doch eventuell nur zu ihrem Nachteil?)
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#73
(22-02-2022, 21:44)Huhnlus schrieb: Warum sagt sie dann überhaupt irgendwas?

Du fragst nach einer Begründung, wieso eine Ex ihren Quatsch ablässt? Da stehen dir ja noch einige Semeseter über das Wesen des Weibes bevor :-)
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#74
Nur mal zum formaljuristischen Verständnis: warum hat der Straftatbestand "Kindesmissbrauch" aufschiebende Wirkung und der Straftatbestand "Kindesentführung" hat es nicht?
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#75
All diese Anzeigen sind nur als Argument im Vortrag der Ex verwertbar, wenn danach ein anderes Verfahren begonnen wird. Die Ex kann sie als Argument anführen. Es gibt keinerlei Gesetz und keinerlei Regelung, dass sie ein Richter in einem Zivilverfahren beachten muss. Bei Kindesentführung sind die Voraussetzung so klar, dass die meisten Richter das als ziemlich durchsichtigen und untauglichen Torpedierungsversuch der Mutter sehen werden. Bei Kindesmissbrauch werden sie öfter, aber beileibe nicht immer wenigstens zuhören, weil sie mehr Schiss haben, dass da "was dran sein könnte". Wenn aber die Anzeige ebenso schwachsinnig rausgehauen wird, dann eher nicht.
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