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Unterhalt/Mehrbedarf/Sonderbedarf
#1
Mal zwischendurch ne frage, auch wenns noch nicht konkret ist. 
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?
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#2
Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Der Grund ist einfach: Das würde dann auch für die Mutter gelten, denn Mehr- und Sonderbedarf ist von beiden Eltern zu decken. Pflichten für die Mutter, das geht natürlich gar nicht.
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