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Du bzw. dein Anwalt kann einen beantragen, dass das Protokoll korrigiert wird. Einige Richter diktieren das Protokoll während der Verhandlung und fragen die Beteiligten, ob das so in Ordnung ist. Es ist Aufgabe des Anwalts auf korrekte Protokollführung zu achten.
Lässt man irrelevante Kleinigkeiten ändern wird man ggf. Querulant abgestempelt, der dem hohem Gericht nur unnötig Arbeit machen will.
Vielleicht kannst Du kurz darlegen um was es grob geht.
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(25-05-2022, 09:40)DerU schrieb: Du bzw. dein Anwalt kann einen beantragen, dass das Protokoll korrigiert wird. Einige Richter diktieren das Protokoll während der Verhandlung und fragen die Beteiligten, ob das so in Ordnung ist. Es ist Aufgabe des Anwalts auf korrekte Protokollführung zu achten.
Lässt man irrelevante Kleinigkeiten ändern wird man ggf. Querulant abgestempelt, der dem hohem Gericht nur unnötig Arbeit machen will.
Vielleicht kannst Du kurz darlegen um was es grob geht.
Es wird im Protokoll eigentlich nur dargelegt, was der Verfahrensbeistand und das JA sagen.
Da das JA auf meiner Seite war, ist die Aussage sehr neutral gehalten. Der VB hingegen macht sich die Vorwürfe der Mutter zueigen. Und das wechselt dann flux vom Konjunktiv ("die Mutter sagt, der Vater HABE") in den Indikativ ("der Vater hat").
Außerdem hat die Mutter zwei "Zeugen" benannt - angeblich Nachbarinnen - von denen sich herausgestellt hat (NACH Prozess), dass sie gar keine Nachbarinnen sind. Der VB beruft sich aber auf die Aussagen dieser "Nachbarinnen"...
Das ist es grob.
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Eine Prokollberichtigung iist prinzipiell möglich, aber hat hohen Hürden. Wegen tendentiösen Formulierungen wird kein Protokoll berichtigt. Mich wundert es eh, dass das so detailliert geworden ist. Uns hat der Richter es am Ende des Verfahrens vorgelesen, als er es ins Gerät diktierte. Das ist die letzte Mögichkeit, es ohne Aufwand zu korrigieren. Inhalt war immer sehr knapp.
Wenn sich nach dem Verfahren rausstellt, dass etwas keine Grundlage hat ("Nachbarinnen") ist das auch kein Grund für ein anderes Protokoll.
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(25-05-2022, 09:53)p__ schrieb: Eine Prokollberichtigung iist prinzipiell möglich, aber hat hohen Hürden. Wegen tendentiösen Formulierungen wird kein Protokoll berichtigt. Mich wundert es eh, dass das so detailliert geworden ist. Uns hat der Richter es am Ende des Verfahrens vorgelesen, als er es ins Gerät diktierte. Das ist die letzte Mögichkeit, es ohne Aufwand zu korrigieren. Inhalt war immer sehr knapp.
Wenn sich nach dem Verfahren rausstellt, dass etwas keine Grundlage hat ("Nachbarinnen") ist das auch kein Grund für ein anderes Protokoll.
Inhalt ist auch "knapp". Vorgelesen worden ist der Beschluss - was der Verfahrensbeistand gesagt hat - das war (zumindest mir) so nicht klar, dass das ins Protokoll kommt.
Spielt das Protokoll denn eine übergeordnete Rolle? Auch eventuell in zukünftigen Verfahren? Oder kann man das genauso vergessen wie den Rest?
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Im Normalfall wird es nie wieder angesehen. Aber wenn Verfahren auf Verfahren folgen, Revisionen, dann spielt es durchaus eine Rolle.
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Also ich finde es schön krass. Das Protokoll liest sich einerseits wie eine Urteilsbegründung, andererseits wie eine Präventivmaßnahme. Aber gut - wenn man nix tun kann, kann man nix tun
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Ist ein typischer Anfängerfehler. Man sitzt im Verfahren und ist froh, dass der Termin zu Ende ist, der Richter murmelt das Protokoll runter und man hört gar nicht mehr richtig zu. Warum sollte der auch was falsches schreiben?
Tatsache ist aber, dass nur das geschehen und gesagt wurde, was im Protokoll steht. Es ist völlig okay, bei der Protokollaufnahme etwas richtigzustellen. Genau das ist der Sinn des Vorlesens. Wenn dem Richter das nicht passt, ist das schon kriminelle Energie und bei dem hast du sowieso verloren.
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Mein Richter hat mal vorsätzlich versucht, mich anzuschmieren. Ins Protokoll hat er diktiert, ich sei mit dem Sorgerechts-Entzug einverstanden (nur weil ich in einem Halbsatz darauf hingewiesen habe, dass das GSR in der Praxis sowieso nix wert ist).
Vier mal habe ich ihn das Protokoll korrigieren lassen müssen, bis es der Wahrheit entsprach.
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(25-05-2022, 11:14)Austriake schrieb: Mein Richter hat mal vorsätzlich versucht, mich anzuschmieren. Ins Protokoll hat er diktiert, ich sei mit dem Sorgerechts-Entzug einverstanden (nur weil ich in einem Halbsatz darauf hingewiesen habe, dass das GSR in der Praxis sowieso nix wert ist).
Vier mal habe ich ihn das Protokoll korrigieren lassen müssen, bis es der Wahrheit entsprach.
Ist das eine der "hohen Hürden", die man dann überspringen kann?
Könnt ihr da mal noch genauer erklären?
Ich finde es schon arg, wenn der Verfahrensbeistand sagen kann "eine Nachbarin der Mutter hat [xy] ausgesagt" - und es stellt sich danach raus, dass besagte Nachbarin nur eine Freundin mit anderer Adresse ist.
Wo ist hier der qualitative Unterschied zur Richtigstellung von Austriake?
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Wenn zum Zeitpunkt der Verhandlung "Nachbarin" behauptet wird und du nichts dagegen sagst weil du nicht weisst dass das gelogen war, dann war das so und gehört so ins Protokoll. Ein Protokoll beschreibt, was am mündlichen Termin gesagt wurde und nicht, was sich zu einem späteren Zeitpunkt als richtig oder falsch herausstellt.
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