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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#26
Ich würde nicht auf das noch laufende Verfahren hinweisen und auch die Behauptungen der Kindsmutter auf etwaige Dinge würde ich nicht nennen. Auch nicht, dass Du die Umgänge per Video aufzeichnest. Liest sich so, als müsstest dich selbst kontrollieren.

Einfach nur kurz und knapp welchen Umgang Du beantragst. Jedes WE, Ferienregelung, was passiert bei Krankheit des Kindes, wer holt das Kind ab und wer bringt es zurück, Telefonate, etc. Geh von diesem Zweistunden-Schmarrn weg. Du bist Vater und hast das Recht auf normalen Umgang.
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#27
Solange das Strafverfahren läuft ist unbegleitetet fast unmöglich, das lehnte der Richter schon beim letzten mal ab auch weil die mutter behauptet ich würde mit dem kind übers verfahren reden und es beeinflussen fals es aussagen müsste. Deshalb diesmal der Versuch das die Mutter diesen verfolgen kann, und die Aufnahme deshalb das mir nicht unterstellt wird ich beeinflusse das kind.

Länger als 2 Std begleitet wären zwar möglich aber die Mutter lehnt Begleiter aus meinem privaten umfällt ab.
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#28
(20-09-2022, 23:10)Ruffys schrieb: Hätte mein Schreiben soweit fertig, kann man das so dem Gericht schicken oder sollte noch was geändert werden?

[Bild: resized-10cc07965-173a427badebe0e32c6370796.jpg]

[Bild: resized-c5d708067-28bf1211fd4b7b94526370806.jpg]

Gibt es hierzu noch andere Meinungen?
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#29
Tippfehler korrigieren und kürzer. Eine Seite ist der Goldstandard. Formal hätte ich die Anträge auch in Absätzen mit vorangehender Nummerierung gebracht. Antrag Punkt 1, Punkt 2 etc. Die Sätze sind teilweise etwas lang und verschachtelt.

Generell tue ich mich schwer, sowas zu korrigieren. Das würde ganz anders rauskommen. Es muss aber ZU DIR passen, weil DU es dann im Termin vertreten musst. Anwalt ist ja nicht.
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#30
warum beantragst du nicht gleich "normale" Umgänge.
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#31
Wie gesagt ich würde es so nicht schreiben. Keinen Hinweis auf ein laufendes Verfahren oder auf Inzestvorwürfe der Ex.

Deinen Antrag nimmt er doch als Steilvorlage. "Sehr geehrter Herr Ruffys, mir sind leider die Hände gebunden. Sie schreiben doch selbst, dass das Verfahren noch läuft. Wie sollte Ihrer Meinung nach der Umgang unbegleitet ablaufen?"

Als nächstes würde ich mir denken, dass Herr Ruffys gar nicht so viel Umgang mit seiner Tochter möchte. 2 Stunden genügen ihm und ein bisschen telefonieren. Der ist aber bescheiden. Und seine eigenen Umgang will er aufzeichnen? Wenn der Richter böse ist, denkt er sich noch was anderes. 

Gerade das noch laufende bzw. bereits sehr lange Zeit laufende Verfahren kannst Du für dich nutzen. Oder anders gesagt: Wenn's denn schon so lange läuft und nichts passiert, wird wohl nichts dran sein lieber Herr Richter.

Ich würde maximal Umgang beantragen. Ein Beispiel: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...53782.html

Der Umgang ist im Übrigen durch das Familiengericht auch dann positiv zu regeln, selbst wenn Du begleitete Umgänge gänzlich ablehnen würdest.
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#32
Normaler Umgang is leider fast unmöglich, das lehnte der Richter schon beim letzten mal ab.

Mal schauen ob ich das schreiben verkürzen kann... zum 6 seitigen schreiben der Gegnerin schienen meine 2 angemessen zu sein.
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#33
Wenn der Richter zwei lange Schreiben vor sich hat, liest er gar nichts. Bei einer Seite liest er quer und bleibt bei den Anträgen hängen. Das ist ein Vorteil für dich. Die sechs Seiten der Gegenseite geht er nie und nimmer durch.
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#34
Ich würde maximal beantragen. Es macht keinen Sinn sich selber so klein zu machen. Und wie p schreibt, kurz fassen. Wurde dein Kind in den 2 Jahren noch nicht mal verhört?
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#35
Nein das kind wurde in diesen 2 jahren nicht verhört auch einen Verfahrensbeistand hat es nicht da das Familien Gericht vermeiden wollte das mit dem Kind auf grund des Strafverfahrens geredet wird, was man als Beeinflussung hätte auslegen können. Einzig von der Polizei und nem Gutachter im Strafverfahren wurde es verhört.

Dann werd ich mein Schreiben im laufe des Tages mal auf eine Seite einkürzen.
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#36
(22-09-2022, 07:53)Ruffys schrieb: Dann werd ich mein Schreiben im laufe des Tages mal auf eine Seite einkürzen.

Tip: Stell das Schreiben hier als Text rein. Dann kann man sich einzelne Sätze vornehmen und direkt einen Korrekturvorschlag machen.

Als Bild oder .pdf, wie Du es jetzt gemacht hast, ist das Lesen und Korrigieren sehr mühselig.
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#37
Wenn der Richter offen für Näheres ist, kannst du im Termin darüber sprechen. Ein kurzer Antrag bedeutet nicht, dass man sich um wichtige Begründungen und Erklärungen bringt.
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#38
Hätte die Änderung jetzt soweit fertig und mit Größe 11 gehts genau auf eine Seite, hoffe eine großflächige Korektur muss nicht mehr vorgenommen werden.
Eine genaue Regelung zu Feiertagen und Ferien hab ich nicht mit aufgenommen da es sich nicht lohnt. Zu 99,9 % wird der Richter keinen unbegleiteten Umgang zulassen solange das Strafverfahren noch läuft, das hat er beim letzen mal schon abgewiesen. Fals es notwendig ist zu wissen, es ist noch das selbe Verfahren wie von vor 2 Jahren also gleiches Aktenzeichen...

In der Familiensache ….. Antragsteller / ….. Antragsgegnerin

wegen Umgangsrecht

wird zur Antragsschrift vom ......2022 wie folgt Stellung genommen:

Der Kinderschutzbund möchte die Umgänge nicht mehr begleiten deshalb muss zeitnahe eine  Gerichtliche Anpassung erfolgen. Außergerichtlich war dies leider nicht möglich da vom Jugendamt zwecks Termin Wunsch keine Rückmeldung erfolgte.

Es wird beantragt
1. Der Antragssteller ist berechtigt und verpflichtet mit …. wie folgt Umgang zu pflegen.
Erste Woche Montag 15 Uhr bis Dienstag 13 Uhr, Freitag 15 Uhr bis Sonntag 00.00 Uhr. Zweite Woche Montag 00.00 Uhr bis Mittwoch 13 Uhr. Erste Woche Montag 15 Uhr usw.
Jeweils Donnerstag ein Telefongespräch von ca. 15 Minuten.
Feiertage und Ferien hälftig und jährlich wechselnd.
Hilfsweise wird beantragt die Umgangszeit aus dem Vermerk vom …...2021 vorerst  beizubehalten.

2. Der Antragsgegnerseite ist folgendes zu untersagen: die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre zu einer Jugendstrafe wegen sex.  Missbrauchs verurteilt worden sowie die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre rechtskräftig des sex. Missbrauchs der gemeinsamen Tochter verurteilt worden.

3. Die Kindesmutter hat dafür sorge zu tragen das der Antragssteller wieder in den  Schulmanager aufgenommen wird nach dem sie diesen daraus entfernen lies als Konsequenz für das beiwohnen der Schuleinführung von …...

Der Persönliche Umgang zwischen …..... und dem Antragssteller verläuft sehr gut was durch den Kinderschutzbund bestätigt wird.  Eine Kindeswohlgefährdung wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt.  Telefonate laufen im Interesse von …... Ein weitreichender Kontakt zum Antragssteller ist für …. förderlich und begünstigt ihre Persöhnlichkeitsentwicklung.

Für ausfallenden Umgang soll eine Regelung zur nachholung gefunden werden.
Nach 6 Monaten soll die Getroffene Vereinbarung überprüft werden.
Die Beantragte Regelung entspricht dem wohl des Kindes am ehesten.

Den  Vorträgen der Gegnerischen Seite können keine sachlichen Inhalte entnommen werden, und sind deshalb in aller Form zurück zu weisen. Im Interesse eines Konflikt lösenden Verfahrens wird auf eine Erwiderung verzichtet. Sollte dies zu einzelnen punkten erwünscht sein wird um richterliche Rückmeldung gebeten.

[Bild: resized-ba7e61200-screenshot-26.png]
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#39
Mach’s nicht so kompliziert beantrage erweiterten Umgang - das Gericht soll dann Schritte in Erwägung ziehen wie man da Step by Step hinkommen soll.

Schreib du möchtest ins Gespräch Familienberatung Jugendamt etc.  Und melde dich für nen Kurs wie „ Kinder im Blick an“

Sei ein guter Vater - die Leute werden es in dir sehen.

Alles was da in der Vergangenheit war lässt du raus, lass die Mutter Stress machen, du trittst vernünftig auf und weist falsche Anschuldigungen einfach nur als unbegründet zurück
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#40
Wenn der Richter deine Vorschläge immer nur ablehnt und auf ein seit Jahren laufendes Verfahren verweist, dann würde ich Beschwerde einlegen. Der Richter macht es sich zu einfach. Vor Gericht gilt immer noch "In dubio pro res!" Solche Verfahren können ewig dauern. Richte dich auch Mal an die Staatsanwaltschaft. 

Aber ich kenn den Wahnsinn ja selbst zu gut. Schütze dich vor dem Wahnsinn. Das liebe Kind ist halt einfach an die Verrückte gebunden. Ich stell mir dann immer die Frage, wie wird wohl das Kind Mal werden, wenn die Mutter so ein A. ist.
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#41
ich würde nur die Zeiten beantragen und den Rest weglassen. Stuppst sie selber wieder auf die Missbrauchsgeschichte und gibst eine Vorlage. Das wird sich keiner gross anschauen und dann liesst man gleich wieder Missbrauch.
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#42
In dubio pro reo natürlich...

Der Richter macht es sich hier zu einfach. Es ist nur ein laufendes Verfahren und keine Verurteilung. Bis zur Verurteilung gilt man als unschuldig. Das hat imho auch der Familienrichter zu respektieren. Stattdessen schränkt er ohne Grund den Kontakt zwischen Vater und Kind ein.

Oder anders gesagt. Solange mein Führerschein nicht weg ist, darf ich Auto fahren solange ich will.
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#43
2. Der Antragsgegnerseite ist folgendes zu untersagen: die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre zu einer Jugendstrafe wegen sex. Missbrauchs verurteilt worden sowie die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre rechtskräftig des sex. Missbrauchs der gemeinsamen Tochter verurteilt worden.

Warum soll ein Richter am Familiengericht denn bitte einen Zivilrechtlichen Beschluss fassen?
Hast du eine Verleumdung- und Unterlassungsklage gegen sie laufen? Das wäre das richtige Gericht dafür, aber doch kein Familiengericht...
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#44
Ne habe ich nicht gegen die Ex laufen. Hatte ich auch nicht wirklich vor. Sollte nicht wirklich was bringen. Hab ja seit ca 17 Monaten noch das Sorgerecht entzugs Verfahren gegen mich laufen und will deshalb nicht dass das ganze als hochstrittig gesehen wird.

Kann der familien Richter das nicht entscheiden, ist doch auch zivil?
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#45
Du stellst einen Antrag auf Umgang, das ist Familienrecht (FamFG)

Unterlassungsklagen sind Zivilrecht und haben absolut garnichts damit zu tun.
Und wenn Umgang verhindert/erschwert wird, es um Sorgerechtsentzug geht und Falschbeschuldigungen im Raum stehen, dann IST das ganze bereits hochstrittig.

Du schreibst du hattest nicht vor was gegen die Ex laufen zu lassen, aber willst dann in nem Umgangsverfahren ne Unterlassungsklage erreichen, das widerspricht sich komplett.

Warum hast du dich nicht dagegen gewehrt? Verleumdung und üble Nachrede sind Zivil/Strafrecht und haben absolut nichts mit Familienrecht zu tun.

Inwieweit bist du in deinem Strafverfahren bzgl. des sexuellen Missbrauchs anwaltlich vertreten?
Mich wundert es das dort nicht längst ein Freispruch beantragt wurde, auch hast du von einem aussagepsychologischen Gutachten gesprochen, aber nicht annähernd erwähnt was dabei rausgekommen ist.

Das ganze ist Hauptknackpunkt in der ganzen Sache aber die Informationen darüber hast du nur so marginal angeschnitten, das man daraus nicht wirklich etwas ableiten kann.
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#46
Vorallem hatte/hab ich keine lust auf ein weiteres Verfahren, bin froh das ich es nach 2 jahren mittlerweile geschafft habe das ganze nicht mehr so an mich ranzulassen.

Zum Strafverfahren hatte ich an anderen Stellen schon was geschrieben. Es läuft aktuell nach wie vor.

Danke für den Hinweis, hab den 2ten Antrag entfernt und noch leicht etwas verändert.
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#47
(21-09-2022, 23:11)p__ schrieb: Die sechs Seiten der Gegenseite geht er nie und nimmer durch.

Im Sorgerechts Verfahren (evtl gleicher Richter, bisher noch nie terminiert) waren es nur vier seiten Big Grin Dort hatt mein Anwalt mit drei Sätzen oder so geantwortet. Anscheinend wird das seit über einen Jahr weiter ruhen gelassen, zumindest liegt mir kein Termin vor.
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#48
(19-09-2022, 09:58)DerU schrieb: Für die stattgefunden begleiteten Umgänge würde ich mir Berichte bzw. einen Abschlussbericht geben lassen.... 

Diese Berichte hatte ich zwischenzeitlich angefordert, der Kinderschutzbund meinte jetzt zu mir das in ihrer Vereinbarung mit dem Jugendamt eine Übersendung dieser Berichte an mich nicht vorgesehen ist und ich diese beim JA einfordern müsste.

Die trulla vom Jugendamt ist natürlich mal wieder den Rest der Woche nicht im Amt um dort die berichte anfordern zu können.
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#49
Hast du eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben? Ohne die darf der KSB garnichts weiterleiten.

Auch wurden personenbezogene Daten über dich zusammengetragen, somit bist du Auskunftsberechtigt und eine Weitergabe ohne deine Zustimmung verstößt gegen die DSGVO.
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#50
In der Vereinbarung steht zumindest:
"Stellungnahmen ... die durch das Jugendamt angefordert werden, können ohne ausdrückliche Einwilligung der Beteiligten abgegeben werden." Sollte somit eine Schweigepflicht Entbindung sein.

Werde den KSB noch mal um Übermittlung der Berichte bitten, eine umfassende DSGVO Auskunft würde ich dann bei erneuter Ablehnung beantragen.
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