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(17-11-2022, 12:39)Simon ii schrieb: Was mir an dem Ansatz von Alles-durch nicht gefällt, ist die völlige Nichtbeachtung des Kindes!
Abtreibung ist gesellschaftlicher Konsens. Ich habe dazu keine Meinung geäußert!
Mich ärgert aber, dass ich mich als Mann von den Frau beherrschen lassen muss.
Die Mamis dürfen nämlich ohne Mitbestimmung der Väter abtreiben. Da darf es der Mutter noch nicht einmal zugemutet werden sich mal 9 Monate zu strecken und das Kind nach der Geburt dem Vater zu geben.
Die Väter, die abtreiben wollen, haben umgekehrt ebensowenig was zu melden. Sollen dann aber Jahrzehntelang in der Verantwortung gegenüber dem Kind stehen und müssen sich strecken.
Sorry -- aber das paßt nicht!
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(17-11-2022, 13:26)Alles-durch schrieb: Abtreibung ist gesellschaftlicher Konsens.
Keine Ahnung, wie und warum Du jetzt auf Abtreibung kommst (die im übrigen mitnichten gesellschaftlicher Konsens ist, auch wenn das von den Regierungspropagandamedien immer so verbreitet wird. Aber das ist ein anderes Thema).
Das Kind ist da, es lebt zum Glück und hat ein Anrecht darauf, daß der Vater sich um es kümmert.
Diesen Punkt übergehst Du in Deinen Vorschlägen vollkommen.
Du tust so, als wäre das Kind nur (!!!) ein finanzielles Problem und ignorierst völlig die Wichtigkeit des Vaters für das Kind.
Und genau DAS stört mich!
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Im Moment ist der (vermutlich) leibliche Vater nicht der rechtliche Vater und damit ist gelebte Vaterschaft eine Phantasie. Es dürfte auch später schwierig werden, sich mal eben für zwei Wochen von der Familie zu verabschieden, um auf einen anderen Kontinent zu fliegen und dort den Papi für das ungewollte Affärenkind zu spielen.
Man kann sich viel dazu überlegen, aber im Moment gibts dringendere Probleme. Es ist auch vieles noch völlig ungeklärt. Auf der Geburtsurkunde steht offenbar der richtige Name, aber wie soll das die fünf Jahre danach gelaufen sein? Sobald sie irgendeine Sozialleistung will, übernimmt das Amt und verfolgt. Von was hat die gelebt? Hat sie nie Unterhaltsvorschuss beantragt? Kann es sein, dass noch ein anderer Mann da war, der jetzt aber weg ist und nun hätte man gerne doch lieber das Geld vom leiblichen Vater und alles offiziell?
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17-11-2022, 16:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-11-2022, 16:30 von Lullaby.)
(17-11-2022, 14:36)Simon ii schrieb: (17-11-2022, 13:26)Alles-durch schrieb: Abtreibung ist gesellschaftlicher Konsens.
Keine Ahnung, wie und warum Du jetzt auf Abtreibung kommst (die im übrigen mitnichten gesellschaftlicher Konsens ist, auch wenn das von den Regierungspropagandamedien immer so verbreitet wird. Aber das ist ein anderes Thema).
Das Kind ist da, es lebt zum Glück und hat ein Anrecht darauf, daß der Vater sich um es kümmert.
Diesen Punkt übergehst Du in Deinen Vorschlägen vollkommen.
Du tust so, als wäre das Kind nur (!!!) ein finanzielles Problem und ignorierst völlig die Wichtigkeit des Vaters für das Kind.
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Das ist aber die gelebte Rechtspraxis in Dumpfland. Wichtig für das Kind ist einzig und allein die Kohle des Vatis. Unterstützt durch nahezu alle Familienrichterinnen, Rechtanwältinnen, Jugendamtinnen, Psychologinnen und sonstigen Helferinnen. Das stört viele, aber man hat keine andere Wahl als es zu akzeptieren.
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Ok, ich schlage Dir mcundiff mal einen taktisches vorgehen vor.
1. Die Affäre fragen, worauf man sich einigen kann. Am besten durch einen Unterhändler. Nicht persönlich mit der reden, da Mütter gerne die sachliche Ebene verlassen und in die Opferrolle schlüpfen.
2. Ggf. einfach mal ein großzügiges Angebot unterbreiten (bspw. Unterhaltsstufe 10 der Düsseldorfer Tabelle).
3. Danach dürfte klar sein, ob es einen Deal geben könnte. Ggf. geht es auch um einen Pflichtanteil am Erbe statt um Unterhalt. Bei Musk als Vater wäre das denkbar.
4. Aber auch wenn es einen Deal gibt, ist mcundiff nicht sicher. Da die Affäre eine Frau ist, musst mcundiff... jederzeit mit Wortbruch rechnen und solltest sich auf die Offenlegung bei der Familie in den USA vorbereiten.
5. Wenn das Affären-Kind groß ist oder die Unterhaltszahlungen auslaufen dürfte das höchst Wahrscheinlich auffliegen, weil das Kind den Vater kennen lernen will, falls es nichts zu verlieren gibt.
6. Am Ende kann mcundiff.... es vermutlich nur in die Länge ziehen. Hoffentlich bis seine anderen Kinder groß sind. Weil es in der USA ja auch Unterhaltsgesetze gibt. Mindestens jedoch bis er sein aktuelles Vermögen an die Seite geschafft hat.
7. Der beste Schutz, den mcundiff... derzeit haben kann, ist Vermögen statt Einkommen zu haben. Wenn das Einkommen nämlich niedrig ist und das Vermögen hoch, kann er mehr an Unterhaltszahlungen anbieten, als die Affäre im Streitfall rausholen könnte. Das wäre eine gute Verhandlungsbasis.
8. Wie das in der USA mit Vermögen und Einkommen aussieht, wenn seine aktuelle Frau scheiden läßt, wäre bei den Gesamtübewertung zu berücksichtigen.
9. Falls mcundif.... Vermögen hat, dann sollte er direkt nach Californien ziehen, weil dort der Pflichtanteil m.E. nach 0 USD ist. Damit hättest Du auch auf der Ebene des Erbens die Zügel in der Hand. Mcundiff.. könnte sich durch dauerhafte freiwillige Zahlungen bis zum Lebensende frei kaufen.
Zugegeben der Ansatz ist etwas für die Privatjet-Liga mit sehr viel Vermögen. 1/2 Mio an die Seite schaffen, ohne dass die aktuelle Frau was merkt, ist brettig.
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17-11-2022, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-11-2022, 16:48 von Lullaby.)
(17-11-2022, 16:33)Alles-durch schrieb: 7. Der beste Schutz, den mcundiff... derzeit haben kann, ist Vermögen statt Einkommen zu haben. Wenn das Einkommen nämlich niedrig ist und das Vermögen hoch, kann er mehr an Unterhaltszahlungen anbieten, als die Affäre im Streitfall rausholen könnte. Das wäre eine gute Verhandlungsbasis.
Das "fiktive" Einkommen macht dies leider nicht möglich.
Alles in allem eine schwierige Kiste. 1 Frau mit 1 Kind ist schon schwierig zu lösen und geht an die Substanz, hier wollen 2 Frauen das was ihnen zusteht und dazu sind noch mehrere Kinder zu versorgen. Dazu ist offenbar viel Verteilmasse vorhanden für die Helferindustrie. Die wollen alle auch einen Teil von deiner Wirtschaftskraft für sich haben.
Als einfachster Tipp würde ich sagen: Lauf so schnell du kannst und nimm so viel mit wie du tragen kannst. Ein neues Leben beginnen. In Costa Rica z. B.
Grüße
Lullaby
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(17-11-2022, 16:30)Lullaby schrieb: Das ist aber die gelebte Rechtspraxis in Dumpfland. Wichtig für das Kind ist einzig und allein die Kohle des Vatis. Unterstützt durch nahezu alle Familienrichterinnen, Rechtanwältinnen, Jugendamtinnen, Psychologinnen und sonstigen Helferinnen.
Das ist richtig.
Umso wichtiger ist es, daß Väter andere Väter darauf hinweisen, daß ihre Vaterschaft aus mehr als nur Kohle rüberschieben besteht.
Aber p hat schon recht:
Im Moment müssen andere Dinge vorrangig geklärt werden.
Die gelebte Vaterschaft kann und sollte erstmal als Ziel im Hinterkopf bleiben.
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Hi Alles-durch,
Dein Vorschlag hat ein zu hohes risiko für den großen Preis der zu zahlen ist.
Du hast es ja in Deinen zweiten Post selber schon genannt:
(17-11-2022, 16:33)Alles-durch schrieb: 5. Wenn das Affären-Kind groß ist oder die Unterhaltszahlungen auslaufen dürfte das höchst Wahrscheinlich auffliegen, weil das Kind den Vater kennen lernen will, falls es nichts zu verlieren gibt.
Nur, dass das Kind eben auch schon mit 11 oder 12 Ärger machen kann, in den Unterlagen der Mama stöbert und dann mal den Papa sehen will bzw. wenigstens anrufen. Geld ist ja genug da für eine Reise in die USA.
Vielleicht hilft auch irgend ein Lehrer/Sozialarbeiter dem Kind bei der Kontaktaufnahme, falls es die Mama zu verhindern versucht.
Das Kind ist jetzt 5. Also sind als "risikolose" Zeit noch 5 Jahre drin.
Teuer, teuer: 1/2 Mille (!)...wenn dann sowieso die Bombe platzt.
Mein Vorschlag:
Die Ehefrau 1 Jahr charmant umgarnen.
Ganz langsam steigern. sie darf kein Verdacht schöpfen und das würde sie tun, wenn Du zu schnell immer charmanter wirst.
Auf dem Höhepunkt des Charmes in einem Jahr (bzw. 1/2 Jahr, je nach Situation), kommst Du mit Deiner Beichte.
Die Chancen stehen dann weitaus höher, dass sie bleibt.
In dieser Charm-Zeit musst Du nätürlich zahlen, heimlich.
Und trotzdem Vorbereitungen treffen bezüglich Scheidung.
Auch mal bedenken: wenn eine Frau sich wegen einer Affaire scheiden lässt, wird sie sich auch wegen anderen Punkten scheiden lassen. Du bist also auch ohne diese Affaire nicht sicher. Das Risiko besteht immer.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(17-11-2022, 16:47)Lullaby schrieb: Alles in allem eine schwierige Kiste. 1 Frau mit 1 Kind ist schon schwierig zu lösen und geht an die Substanz, hier wollen 2 Frauen das was ihnen zusteht und dazu sind noch mehrere Kinder zu versorgen. Dazu ist offenbar viel Verteilmasse vorhanden für die Helferindustrie. Die wollen alle auch einen Teil von deiner Wirtschaftskraft für sich haben.
Ich würde das jetzt mal von Anfang an und im Detail aufdröseln: wieso schickt der Jugendamts-Beistand eine e-mail an die Firmenadresse? Wieso geht der JA-Beistand nicht den offiziellen Dienstweg? Kann es sein, dass diese e-mail nur ein Versuchsballon ist - vielleicht antwortet er ja, dann haben wir ihn?
Ich hatte seinerzeit das Glück, das es in den USA einen Namensvetter von mir gibt, in Fort Wayne. Und einen weiteren in Süddeutschland, der allerdings deutlich jünger ist als ich. Dieser Umstand sorgte für Verwirrung bei den Verfolgern und verschaffte mir wertvolle Zeit.
Zunächst würde ich mich still verhalten - kann sein, dass nichts mehr kommt. Weil die Verfolger nicht sicher sind, den richtigen gefunden zu haben.
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17-11-2022, 19:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-11-2022, 19:19 von DrNewton.)
habe dazu folgendes gefunden:
BGH änderte Rechtsprechung hin zur Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei Top-Verdienern
Nun hat der BGH sich Ende 2020 von der Ablehnung einer Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei Spitzenverdienern abgewandt.
Im fraglichen Fall hatten die seit mehreren Jahren geschiedenen Eltern eines 9-jährigen Mädchens nach der Scheidung eine Vereinbarung getroffen, wonach der Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle berechnet werde, wobei der Vater 160 % des geltenden Mindestunterhalts der jeweiligen Altersgruppe zahlen sollte. Bezüglich dieser Zahlungen hatte er sich für "unbegrenzt leistungsfähig" erklärt.
Dann begehrte die Mutter eine Auskunft über sein Einkommen, die er nicht erteilen wollte. Das OLG München entschied darauf, eine Offenlegung könne nur unterbleiben, wenn die Auskunft keinerlei Bedeutung für den Unterhaltsanspruch habe. Es könne aber nicht irrelevant sein, ob das monatliche Nettoeinkommen beispielsweise bei 6.000 oder 30.000 EUR liege. Dieser Argumentation schloss sich der BGH an. Nur in Ausnahmefällen bestehe kein Auskunftsanspruch.
Bei der Begründung wich der der BGH von seiner früheren Rechtsprechung ab, wonach keine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei Einkommen über (aktuell) 5.500 EUR netto im Monat vorzunehmen, sondern eine Einzelfallprüfung durchzuführen sei. Er hält nun eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zur Höhe des Doppelten des höchsten darin aktuell ausgewiesenen Einkommensbetrags für nicht ausgeschlossen: Kinder würde automatisch am Lebensstandard der Eltern teilnehmen, das gelte auch beim Kindesunterhalt.
Es müsse sichergestellt werden, dass dies auch bei höheren Einkommen der Eltern erfolge. Faktische Festschreibung des Kindesunterhalts bei einem Elterneinkommen, das den Höchstbetrag übersteigt, auf die höchste Einkommensgruppe dürfe nicht gelten. Dies könne durch die Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle gesichert werden und gilt auch in der neueren Rechtsprechung des Gerichts zum Ehegattenunterhalt.
(BGH, Beschluss. v. 16.9.2020, XII ZB 499/19).
siehe hier: https://www.haufe.de/recht/familien-erbr...44202.html
auch hier nochmal ganz gut erklärt mit FAQs:
https://www.familienrecht-andrae.de/arti...ommen.html
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Das sagte ich bereits. Du kannst es ja unter "Gerichtsurteile" einstellen. Aber keine langen zitierten Abschnitte irgendwelcher Drittseiten wegen Urheberrecht, besser eigene Worte verwenden.
Der Beschluss zur Auskunftspflicht trotz "unbeschränkter Leistungsfähigkeit" könnte schon drin sein. Das war ebenfalls BGH, Beschluss vom 16.09.2020, Az.: XII ZB 499/19.
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18-11-2022, 17:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2022, 17:59 von Alles-durch.)
Drei Aspekte finde ich an dem Urteil sehr interessant:
1. Um mehr als die Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle zu bekommen, wird auf die Lebensverhältnisse des Kindes abgestellt. Also eine Affärenkind mit Asi-Mami ist bei Stufe 10 schon mal limitiert.
2. Beim doppelten der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle soll dann wirklich Schluss sein. Da habe ich ja genau richtig gelegen mit dem Vorschlag der Verdoppelung. Mehr scheint kaum drin zu sein.
3. Kolleteralschäden spielen für die Offenlegung keine Rolle.
Mcundiff... hat Kinder in der USA. Was ist mit deren Wohl? Denen wird einfach mal die Familie weggebügelt. Selbst mit einer 1/2 Mio funny-monney, die alle Rechnungen begleichen würde, kann mcundiff... die Auskunft nicht umgehen. Er hat keine Chance die USA-Kinder noch ein paar Jahre zu schützen, wenn es die Affärenmami drauf anlegt.
Umgekehrt hat bei einem Kuckungskind die Helferindustrie Verständnis, wenn die Mami den leiblichen Vater verschweigt. Nach 5 Jahren mit einem Kuckungsvater wahrscheinlich selbst das Kind. Das ist zumindest meine Erfahrung, wenn ich an einen 40 Jährigen Vetter denke, der ganz ganz anders aussieht als seine Geschwister und sehr an den Ex der Mutter erinnert.
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Nehmen wir einmal an, ich ignoriere das Schreiben vom JA (welches an meine Arbeits E-Mail ging). Was ist der naechste Schritt des JA? Gehen die davon aus, dass ich damit die Vaterschaft nicht anerkenne und leiten die gerichtlichen Schritte ein? Oder muss das erstmal weiterhin versuchen mir das urspruengliche Schreiben amtlich in den USA zuzustellen? (dann irgendwann unter Einbeziehung der US-Behoerden meine aktuelle Anschrift rausfinden usw.). Und wie lange dauert das Prozedere?
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25-11-2022, 00:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-11-2022, 01:00 von Alles-durch.)
Ich habe das JA als Inkassobüro wahrgenommen.
Eigentlich geht man bei einer Behörde davon aus, dass die sich an den Gesetzen orientieren. Also bspw. die Berechnung des Unterhaltes sich an den Gesetzen orientiert und man dort nicht hinterfotzig über das Ohr gehauen wird. Beim Jugendamt habe ich die Beistandsschaft anders erlebt.
Mir wurde da sogar ganz offiziell geschrieben, dass das JA nicht dazu da sei das Gesetz ordnungsgemäß umzusetzen, sondern die Interessen des Kindes durchzusetzen. Du wirst also von denen vorsätzlich beschiessen. So verstehen die nämlich ihren Job.
Grundsätzlich gilt eine E-Mail als nicht zugestellt, wenn man sich auf die entsprechende Kommunikationsform nicht geeinigt hat. Die kann im Spam gelander sein, fake oder gefälscht sein und die E-Mailadresse ist auch nicht Deine offizielle Anschrift. M.E. dürfen die Dich eigentlich garnicht über den Arbeitgeber anschreiben. Schließlich gibt es einen Datenschutz und in Deutschland die DSGVO. Die dürfen auch nicht Deinen Job gefährden. Die Aktion vom Jugendamt eine E-Mail an de Arbeitsadresse zu schreiben, erscheint mir nicht gerade Gesetzeskonform. Zumal die Vaterschaft noch nicht einmal feststeht.
Als Deutsche Behörde haben die im Ausland keine Befugnisse. Es muss also bei der US-Behörde ein Antrag auf Amtsbeihilfe gestellt werden. Die fischen also anscheinend vollkommen im trüben.
Woher haben die die Adresse Deines Arbeitgebers?
Das sind Sesselfurzerinnen beim Jugendamt. Die wollen pünktlich Feierabend machen statt zu recherchieren. Die initiative wird vermutlich von der Mutter Deines Affärenkindes kommen.
Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Affäre Deinen Arbeitgeber gegoogelt hat und dann dem Jugendamt auf den Keks gegangen ist. Das kann Dir keiner sagen wie hartnäckig Deine Affäre recherchiert. Beim Jugendamt dürfte sich das Engagement wegen der nicht festgestellten Vaterschaft und nach 5 Jahren vermutlich in Grenzen halten.
Der erste Schritt muss doch sein, Deine Adresse raus zu finden. Offensichtlich hatte das Jugendamt schon keinen Bock dafür ein Verfahren einzuleiten. Dann musst Du offiziell aufgefordert werden die Vaterschaft bzw. nicht Vaterschaft nachzuweisen. Erst wenn das fest steht, können die Unterhalt verlangen.
Ohne Amtshilfeersuchen und Gerichtsbeschluss, wenn Du auf sturr schaltest, wird das vermutlich alles nicht gehen.
Ich glaube Austriake hat Dir da schon den richtigen Tipp gegeben. Einfach still verhalten und nicht reagieren. Parallel zu einem US-Anwalt und fragen, wie man das ziehen kann. Der soll dann direkt das Mandat übernehmen, wenn was offizielles kommt und alles abwehren bzw. ziehen.
Parallel kannst Du Dich darauf vorbereiten, dass die Frau es irgendwann rausbekommt und die Beziehung crasht. Spätestens wenn das Affärenkind auf der matte steht. Deine aktuelle wird dann vermutlich auf Rache aus sein, weil Du Dir so eine ars...chige Aktion gebracht hast -- was ich nur unterstreichen kann -- In einer intakten Beziehung fremd vögeln ist das aller Letzte und ohne Kondom echt ne dreckige Aktion. Dann noch ein Kind ohne Vater groß werden lassen, machst Du Dir hier auch nicht viele Freunde.
Weil sich Väter aber so viele Bösartigkeiten von Müttern und Behörden gefallen lassen müssen, wird auch Dir geholfen.
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