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Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
#1
Nach einiger Zeit der Ruhe erwarte ich im kommenden Jahr wieder etwas mehr action an der Unterhaltsfront, und daher möchte ich die Experten hier im Forum um ihre Einschätzung bitten.

Ausgangssituation

• Ich (62) bin seit Nov. 2013 von meiner Ex-Frau (53) geschieden.
• Gemeinsamer Sohn (17) wird im Nov. 2023 volljährig, geht derzeit noch zur Schule (11. Klasse Gymnasium) und wohnt seit der Scheidung bei seiner Mutter (Residenzmodell).
• Ich habe seit der Scheidung regelmäßig Unterhalt gezahlt gem. Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 (ab Jan. 2023 pro Monat 463 €). Unterhalt soll letztmalig gezahlt werden im Nov. 2023, Dauerauftrag ist entsprechend terminiert.
• Es existiert keine Beistandschaft (mehr) und auch kein Titel.
• Ex-Frau ist Vollzeit berufstätig mit einem Netto-Verdienst von ca. 1.800 €/Monat.
• Ich bin seit 2018 nicht mehr berufstätig und lebe hauptsächlich vom Ersparten (habe früher gut verdient), und zum geringen Teil von den Einkünften meiner neuen Frau (Österreichische Pensionistin). Zuvor war ich einige Jahre als Selbständiger in Österreich tätig.
• Mit meiner neuen Frau zusammen bewohne ich eine eigene Immobilie (lastenfreies Einfamilienhaus) in Bayern. Eigentumsverhältnisse 50:50. Wir leben in Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).
• Gleichzeitig haben wir noch einen Wohnsitz in Österreich (Mietwohnung).
• Ich bin (noch) immer in Österreich steueransässig und sozialversicherungspflichtig (beitragsfrei krankenversichert über meine neue Frau).
• Zum Sohn bestand bis 2021 ein gutes Verhältnis und regelmäßiger Umgang. Seit dem hat sich mehr und mehr das große Schweigen zwischen uns eingeschlichen.
• Schulische Leistungen des Sohnes verschlechtern sich zusehends. Die Mittlere Reife hat er in diesem Jahr so gerade eben noch geschafft, beim Abitur sehe ich schwarz.
• Berufliche Vorstellungen oder Pläne des Sohnes für die Zukunft: Fehlanzeige! Er gibt mittlerweile mir die Schuld für sein Versagen, da ich seine Familie „zerstört“ habe und er weitestgehend ohne Vater aufwachsen musste. Gleichzeitig empfindet er meine gelegentlichen Nachfragen nach seiner aktuellen Situation als Überwachung.

Was ich mittlerweile weiß ist, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes:

• er als privilegiert gilt (erfüllt alle vier notwendigen Kriterien: Alter unter 21, lebt im Haushalt der Mutter, besucht allgemeinbildende Schule, kein eigenes Vermögen bzw. Einkommen),
• er mein alleiniger Ansprechpartner bei Unterhaltsfragen sein wird (nicht mehr die Mutter),
• beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden,
• der Kindesunterhalt per Haftungsquote anteilig nach dem (bereinigten) Einkommen der Eltern berechnet wird.

Wenn ich ab Dez. 2023 die Unterhaltszahlungen einstelle, erwarte ich im schlimmsten Fall, dass mein Sohn (aufgehetzt durch die Ex und ihre Helfer) juristisch dagegen vorgehen wird. Auf diesen Fall möchte ich mich natürlich vorbereiten und wüsste daher gern, was mich erwartet. Konkret habe ich folgende Fragen:

1. Es wird vermutlich kaum akzeptiert werden, dass ich nicht mehr berufstätig bin, und daher kein regelmäßiges Einkommen mehr habe. Denn sonst müsste ja bei der Ermittlung einer Haftungsquote für mich eine Null herauskommen. Und so etwas darf schließlich in Deutschland nicht sein. Sehe ich das richtig?
2. Wird man mir also eine Einkommensfiktion unterstellen, und daraus abgeleitet einen (höheren) Unterhaltsanspruch für meinen Sohn konstruieren?
3. Gibt es für mich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und wird man daher versuchen, mich trotz meines Alters zur neuerlichen Berufstätigkeit zu zwingen, und
4. wie wird das konkret umgesetzt, z.B. durch eine Verpflichtung zu Bewerbungen? Und wenn ja, wer kontrolliert das?
5. Wenn ich zum Unterhalt verdonnert werde und nicht bezahle, wie geht es dann weiter? Kann aus einem Gerichtsbeschluss heraus gepfändet werden, und wenn ja, in was? Einkommen ist ja keines mehr vorhanden, Bankguthaben können bis dahin auf Null reduziert werden, Sachwerte (Wohnungseinrichtung, Auto, etc.) gehören bis dahin alle meiner neuen Frau.
6. Kann eine evtl. Pfändung zum zwangsweisen Verkauf beispielsweise von einzelnen Positionen im Bankdepot (Aktien), oder gar zum Verkauf meines selbstbewohnten Hauses führen (dann wäre ja auch meine neue Frau betroffen, da ihr 50% des Hauses gehören)?

Für ein paar fundierte Antworten wäre ich euch sehr dankbar!
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#2
Ich würde zunächst mal das Gespräch mit deinem Sohn suchen.
Was hat er nach der Schule vor? Will er studieren?
Dann gibt es eine Übergangszeit, bis zum Studium, wo man weiter Unterhalt zahlt.
Beim Studium dann erstrangig Bafög, Rest Unterhalt.

Ja, da privilegiert besteht weiterhin gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Zum Arbeiten kann man dich nicht zwingen, aber dir evtl. ein fiktives Gehalt anrechnen?
Ersparnisse und Haus müssen mWn nicht angetastet werden, zumindest nicht ab Nov. 23.
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#3
Hallo finearts60..
Bin jetzt nicht der Unterhaltsexperte, aber Fall ähnlich..
Das Verhältnis Sohn zu dir ist normal..das übliche Psycho Getue auf Grund Pubertaet oder zu reden der Ex..
Hier lass nichts an dich ran..zu den beruflichen Plänen..
Heute Professor und morgen auswandern nach Timbuktu..
Kann alles passieren..is normal in dem Alter.
Zum Nettogehalt deiner Ex..da wird nicht viel angerechnet..
Und solang dein Sohn bei Ihr wohnt,
Kann Sie ihren Barunterhalt auch in Kost und Logos verrechnen..Im Extremfall kann sich das noch 10 Jahre so hinziehen..Vermeide auf jeden Fall einen Titel..
Zahl eventuell die 463 weiter wenn du kannst..so hat man
Eventuell Ruhe und gut ist..Denke auch an Gerichts und Anwaltskosten Und so weiter..
Bin jetzt nicht der Unterhaltsexperte..aber habe selber so was grade am laufen..mal ein Praxisinhalt eben..
Gruss Bumpi
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#4
Vielleicht zerbröselt sich das von selbst. Seinem Alter nach ist er schon mal durchgefallen und er geht ohne Abitur ab, wenn er weiter schulisch versagt. Das wäre dann spätestens im Sommer 24, so dass nur noch 6-8 Monate ab dem 18. Geburtstag bleiben. Das wäre zu verschmerzen, zumal du in dieser Zeit nicht mehr der einzige Pflichtige bist. Schlimmer wäre eine erneute Wiederholung, so dass sich alles um ein Jahr verlängert.

Ja, der Volljährige wäre dann privilegiert, also niedriger Selbstbehalt bei dir plus gesteigerte Erwerbsobliegenheit für die Eltern. Wenn es der Sohn drauf anlegt, kann er dich ab 18 mühelos verklagen, der Richter wird dir fiktives Einkommen verpassen, wahrscheinlich in Höhe deines letztmaligen Erwerbseinkommens. Da kommen keine Forderungen nach Bewerbungen, woher das Geld kommt ist dein Problem. Zahlst du nicht, passiert das übliche: Schulden summieren sich. Die natürlich vollstreckt werden können. Erstes Ziel sind deine Anlagen bei Banken, Guthaben, Wertpapiere. Laufende Einnahmen wie irgendwann ein Rentenbezug wären natürlich auch fällig. Eine Zwangsversteigerung ist angesichts der zu erwarteten Schuldenhöhe unwahrscheinlich.

Eine durch dich erzwingbare Lösung gibt es nicht. Vorsicht vor Schenkungen an den Ehepartner. Du bist in Österreich steueransässig, hoffentlich hast du https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/S/...14001.html beachtet. In D sind die Freibeträge höher, aber kommt es zur Vollstreckung und Vermögensauskunft, ist die Schenkung anfechtbar, wenn sie früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen wurde (§ 4 AnfG). Insolvenzgläubiger haben auch ein Anfechtungsrecht.

Deinen Sohn muss das gar nicht interessieren. Der unterschreibt ein Mandat bei einem Anwalt und der Anwalt zieht dich in die Knochenmühle.
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#5
Vielen Dank für eure Einschätzungen. So wie es aussieht, wird es wohl tatsächlich das Beste sein, den Ball erst einmal flach zu halten und mit dem Sohnemann das Gespräch zu suchen. In jedem Fall aber geht meine Unterhaltspflicht noch eine Weile munter weiter.
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#6
Nachdem mein Sohn nun im November 2023 volljährig geworden ist und ich die regelmäßigen Unterhaltszahlungen an die (H)Exe folgerichtig ab Dezember eingestellt habe, meldete die sich alsbald bei mir und wollte wissen, wo denn das Geld bleibt. Freundlich habe ich sie auf die neue rechtliche Situation aufmerksam gemacht und ihr mitgeteilt, dass ab sofort nicht mehr sie, sondern der Junior mein Ansprechpartner in Sachen Unterhalt ist, und dass der sich nun selbst darum kümmern muss.

Sein Anruf ließ dann auch nicht lange auf sich warten. Nachdem ich ihm alle notwendigen Unterlagen zur Kalkulation geschickt hatte, stellte er mit Schrecken fest, dass sowohl seine erwerbstätige Mutter (angeblich nur 1.100 EUR Nettoeinkommen, ich vermute „schöngerechnet“), als auch ich (nicht erwerbstätig, unbedeutende Kapitaleinkünfte, lebe von Ersparnissen) beide unter dem Selbstbehalt gem. Düsseldorfer Tabelle liegen.

Wenn er dies akzeptiert und nicht gleich zwecks Klage zum Anwalt läuft, dann müsste ich doch jetzt aus dem Schneider sein. Zumal ich ihm freiwillige Zuwendungen in noch unbestimmter Höhe angeboten habe, um ihn weiter zu unterstützen.

Übersehe ich da etwas? Wo ist der Fallstrick? So einfach kann es doch in Absurdistan nicht ausgehen!
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#7
Egal was ist, einige Dich mit ihm und vermeide Anwaelte und Gerichte. Die kosten naemlich auch VIEL Geld und im Zweifellsfall mehr als noch kurze Zeit weiterzuzahlen. Vom emotionalen Stresse und dem Zeitaufwand fuer Gerichtsmist wollen wir garnicht erst reden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Solange er zur Schule geht und zu Hause wohnt, ist er noch privilegiert und es bleibt bei der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit".
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