Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Optionen vor Trennung (mit Kindern)
#1
Hallo!

Als ich soviel gelesen habe, welche wirtschaftliche und seelische Folgen eine Trennung nach sich zieht, wenn Kinder da sind, überlege ich über Optionen nach, solange der Kontakt zu der Frau noch besteht. 

Kurz zu meiner Situation:
Verheiratet seit 11,5 Jahren
2 Kinder: 10 Jahre alt (Junge) und 5 Jahre alt (Tochter)
Frau (35) ist religiös fanatisch und völlig verwirrt
Ich bin 36 und möchte sehr, dass die Kinder frei, selbstbewusst, klardenkend und gesund in ihr eigenes Leben gehen (nicht so religiös fanatisch wie die Frau)

Wir sind vor 3 Jahren als intakte Familie ins Ausland gezogen. Die Frau hat studiert, um Lehrerin zu werden. Im Ausland gibt es aber keinen Refrendariat und ihr Studium wurde nicht als Voraussetzung für Lehrerberuf anerkannt. Außerdem hat es sie massiv gestört, dass es dort kein so starkes religiöses Leben gibt, wie sie es gerne hätte. Also ist sie nach einem Jahr wieder abgehauen zu ihrer Mutter. In Deutschland hat sie dann angefangen Refrendariat zu machen.  Ich bin geblieben und habe noch 2 Jahre dort gearbeitet. Habe für die Frau und Kinder eine 3 Zimmer Wohnung organisiert. Ich und die Frau stehen beide im Mietvertrag als Mieter. Das Verhältnis zu den Kindern ist gut geblieben. Es ist denen aber täglich schlechter gegangen. Die Frau hat es nicht geschafft das Refrendariat zu beenden. Diese Phase bei ihr wurde jedoch verlängert, sodass sie nun 6 Monate noch Zeit hat, um beim 2. Versuch das Refrendariat zu beenden. Die Aussicht auf eine Wiedervereinigung wurde täglich schlechter. Das alles hat mich dann schließlich dazu bewegt ebenfalls zurückzugehen.

Mein Stand der Dinge aktuell:
Auf Jobsuche.
Lebe in der gleichen Wohnung zusammen mit Frau und Kindern.
Kann die Frau nicht sehen und hören. Muss täglich Strategien finden, um handlungsfähig zu bleiben. Verzichte aber auf Alkohol.
Bin sehr froh, dass ich den Kindern endlich wieder ein anderes Leben zeigen kann und mit ihnen die Zeit verbringen kann. Die Kinder sind auch froh.
Ich schlafe in einem Kinderzimmer. Wir sprechen fast nicht miteinander. Eine Trennung ist noch nicht offiziel ausgesprochen. Scheidung ist nicht eingereicht.

Meine Vorbereitung:
alle Konten geschlossen (vor 6 Monaten erst), bis auf ein eigenes Gehaltskonto, von dem auch Unterhalt geflossen ist.
ein Aktiendepot noch vorhanden. Ist im Ausland, wo ich gearbeitet habe. Die Frau weiß nichts davon.

Jetzt überlege ich welche Option die beste sein kann:

1. So weiter leben in der gleichen Wohnung und schweigend ihre Existenz hinnehmen, die Zeit mit Kindern genießen und sie dazu motivieren nicht so bescheuert zu werden wie deren Mutter. 
2. Trennung/Scheidung sofort einreichen.
3. Trennung/Scheidung erst nach 6 Monaten einreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr Refrendariat schafft ist 1%. Ich gehe davon aus, dass sie nie Lehrerin sein wird.
4. Ins Ausland zurückgehen und dort bleiben. Ich habe dort endlich leben gelernt und habe mich dort angekommen gefühlt. Freundschaften aufgebaut. Wollte aber kein Zahlvater sein, sondern ein echter (nach meinen Möglichkeiten). Da es den Kindern auch kontinuierlich schlechter gegangen ist, ist es für mich konsequent, was dagegen zu unternehmen.

Meine Prioritäten liegen ganz klar in der gesunden Erziehung der Kindern nach Möglichkeiten, die Ersparnisse und Gehalt dafür und für schöne Erlebnisse in diesem Leben aufzuwenden und nicht die Wünsche der Frau zu finanzieren und natürlich auch selber als Mensch/Mann möglichst glücklich zu sein. 

Was glaubt ihr welche Option ist die beste, um diese Ziele zu erreichen? Momentan bin ich bei 1. Wir dulden uns. Sie weiß nicht, dass meine Trennungsabsichten so konkret sind (glaube ich). Jedenfalls kann ich es schaffen, wenn ich es möchte, mit ihr nett zu sein und diese Situation so beibehalten. Im Herzen ist da eine ganz große Wut.
Zitieren
#2
Was meint Du mit "religiös fanatisch" und "völlig verwirrt"?

Das zum einen.

Zum anderen: Wie wäre es mit einer Paartherapie?

Ich mag dieses Wort eigentlich nicht und meine damit, daß Ihr Euch Hilfe bei professionellen Einrichtungen sucht, die auf einen Erhalt (!) der Ehe hinarbeiten (profamilia fällt damit raus), um Eure Eheprobleme in den Griff zu bekommen.
Zitieren
#3
Dein Hauptproblem ist, dass sie das Referendariat nicht schafft, dass sie keinen Job bekommt. Denn bis jetzt hat sie offenbar nicht regelmässig Geld verdient und das ist eheprägend. Lange warten kannst du auch nicht, bei 11,5 Jahren Ehe ist der Tag nicht mehr fern, dass das als "lange Ehe" gilt und das kann "lebenslang Unterhalt" bedeuten. Deine Rentenansprüche sind auch hälftig weg.

Du als arbeitender Teil und sie als nix, das bedeutet ferner, dass die Kinder im Konfliktfall immer zu ihr gezwungen werden können. Die Aussichten sind etwas trübe. Ich würde zunächst mal das tun, was möglich ist, damit sie in Ruhe ihre Referendariat schafft. Dass sie in einen Job kommt, ist das Wichtigste für dich und die Kinder.

"Religiös" kann ich da nicht einpreisen. Das kann nach innen gerichtet sein oder nach aussen. Nach innen muss es kein Problem sein. Nach aussen kann es ein so starkes Problem sein, dass du sogar Chancen hättest, die Kinder zu bekommen.
Zitieren
#4
Was meinst Du mit "eligiös fanatisch und völlig verwirrt"? Bitte beschreib das mal genauer. Davon ist es abhaengig wie Deine Chancen stehen bei einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer die Kinder zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#5
Schlag ihr vor, sie soweit mit den Kindern zu unterstützen, dass sie endlich Lehrerin wird und wenn sie es geworden ist, dann erklärst du ihr die Trennung. Selbst erstmal nicht arbeiten gehen und sich um alle Belange der Kinder kümmern. Ihr natürlich vorlügen, dass du dir größte Mühe gibst einen Job zu finden.

Wenn du noch bei Variante 1 bist, dann eher so und mit einer kleinen Hoffnung.
Wenn die Möglichkeit besteht und Frau es akzeptiert, kannst du mit den Kindern regelmäßig bei deiner Verwandtschaft die Zeit verbringen (damit sie lernen kann :-)).
Da kannst den Kindern die Freiheit geben, die sie mit der durchgeknallten Mutter nicht haben, und selber evtl. entspannen.
Zitieren
#6
Nach ein paar Monaten wollen wir nun die gemeinsam gemietete Wohnung kündigen und getrennte Wege gehen. Die Kündigung habe ich aufgesetzt und beide haben unterschrieben. Sie hat mir mit dem voreiligen Auszug gedroht, jedoch nicht gemacht. Die Kündigung habe ich noch nicht abgeschickt.

Wir haben 2 Kindern. Der älteste ist fast 11, die Tochter ist 6. Der Sohn betont, dass er bei mir bleiben möchte. Die Tochter würde mit ihr gehen.

Das Problem liegt daran, dass die zukünftige Exe in 2 Monaten ohne Job da stehen wird, denn ihr Referendariat ist erfolglos und es ist absehbar, dass sie auch im zweiten Versuch gar nicht zum Staatsexam zugelassen wird. Ich kann in 2 Monaten in einer neuen Wohnung sein mit Sohn. Sie wird wohl zu ihrer Mutter ziehen mit Tochter. Dabei die Kleine aus der sozialen Umgebung reißen, weil das in einer anderen Stadt ist. Die Tochter würde die gewohnte Umgebung, das Kinderzimmer, den aufrechten Kontakt zum Bruder und zu mir verlieren. Die Exe würde ohne Job, folglich ohne Aussicht auf eine Wohnung da stehen.

Was würde das für mich bedeuten, wenn ich einen Job habe, in eine neue Wohnung einziehe und dabei den Kindern Stabilität bieten kann, jedoch die Exe endlich raus aus der Wohnung habe..?

Hätte sie in dem Fall noch einen Anspruch auf Kindesunterhalt, oder würde das sich ausgleichen, da der Sohn bei mir wohnt? 

Hätte ich eine Aussicht auf Erfolg sie Tochter nicht mit ihr ausziehen zu lassen?

Ich frage mich im Grunde genommen, ob sich die ganze Situation für mich sich zum besseren dreht oder umgekehrt, wenn ich jetzt die Kündigung der der gemeinsamen Wohnung durchziehe. 

Momentan zahlen wir noch 50/50 für die Wohnung. Doch in zwei Monaten ist damit ziemlich sicher Schluss. Dann zahle ich sowieso alles.
Zitieren
#7
Der Kindesunterhalt kann nicht gegeneinander aufgerechnet werden, denn es ist der Anspruch der Kinder, nicht der Anspruch der Eltern. Ihr Eltern könnt nur eure eigenen Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Es kann also bei Geschwistertrennung durchaus sein, dass ein Elternteil Kindesunterhalt an den anderen zahlt und der andere nicht.

Da die Tochter erst 6 ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass sie gegen den Willen der Mutter bei dir wohnt. Das Argument mit der sozialen Umgebung zählt nur wenig heute, weil die Leute sowieso dauernd umziehen.

Leider ist die Ausbildung der Mutter misslungen. Das ist der schlechtmöglichste Ausgang. Ich denke, wenn wenigstens der Sohn bei dir bleibt ist das das Maximum, das du erreichen kannst.
Zitieren
#8
Moin Axel5 und Grüße aus dem sonnigen Norden.

Verlasse Dich erstmal nicht darauf, dass Dein Sohn bei Dir bleibt (auch wenn er das möchte) und vergiss es Deine Tochter halten zu wollen (die ja selbst sagt mit ihrer Mutter gehen zu wollen).

Sobald Deine zukünftige Ex mit Ämtern (Jobcenter, JA) in "engerem Austausch" steht, dann ändert sich eh alles.
Sie wird dann schnell erklärt bekommen und durch eigene Familie, Freundinnen und ggf. AnwältInnen "gut beraten" selbst erkennen welche Einnahmemöglichkeiten sowie weitere Privilegien ihr der vollständige Kindesbesitz bieten wird.

Aus Deinen Erklärungen richte Dich auf Folgendes ein:

- Du zahlst zunächst Trennungsunterhalt an sie

- gehe davon aus, das beide Kinder weg sind und mit ihr gehen

(Grund: Wie willst Du Kindererziehung und Job unter einen Hut bringen werden sie sagen. Außerdem bietet sie den Kindern ein stabiles soziales Umfeld -ihre Eltern- und hat somit auch Unterstützungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung ... bei Dir wäre zwingend Fremdbetreuung angesagt. Ich gehe auch davon aus, dass sie als Hauptbezugsperson Eurer Kinder gilt, da sie "in der Vergangenheit am meisten betreut hat")

- also wirst Du dauerhaft KU zahlen

- nach dem Gerichtsverfahren wirst zu höchstwahrscheinlich bis ins Grab nachehelichen Unterhalt zahlen. Ich weiß nicht, wo die Grenze ist, aber fast 12 Jahre Ehe dürfte dicht bei, wenn nicht sogar schon darüber liegen um lebenslangen nachehelichen Unterhalt zu begründen.

- Deine Rentenansprüche aus der Ehezeit gehen zur Hälfte an sie ... also Scheidung so schnell es geht.

Von Deinen Einkommen wird kaum mehr als der Selbstbehalt (circa 1000€) bleiben

Dir wird der Begriff "erweiterte Erwerbsobliegenheit" intensivst erklärt werden.

Du könntest ja nach Ansicht von Richtern und JA--Damen nach einer 50h-Arbeitswoche noch mindestens Samstags Pizza ausliefern und in der Nacht zum Sonntag zusätzlich Zeitungen austragen. So hast Du am Sonntag auch genug Zeit um Dich für die nächste Arbeitswoche mal anständig auszuschlafen.


In Deinem Fall sehe ich nur eine Chance: Alles  vor die Wand fahren. Entweder jeden Kontakt zu den Kindern abbrechen, auswandern und ein neues Leben beginnen

oder:

Alles hinschmeißen (natürlich planvoll und vorbereitet) ... auf Burnout (traumatisiert wegen der Trennung) machen ... dummerweise den Job verlieren ... Dich in H4 durchreichen lassen und bissel aufstocken.

Fürs eine oder andere Extra wirst Du doch Freunde/Bekannte haben, die Dich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe hin und wieder benötigen und Dir als Gegenleistung selbst eingemachtes Obst und andere Naturalien mitgeben. Vielleicht lassen Sie Dich mal ihr Gartenhäuschen für einen Kurzurlaub nutzen lassen oder ihr Auto ... etc. ... der Möglichkeiten gibt es viele.

Aber bitte achte darauf, dass Du für Gefälligkeitsjobs NIE Geld bekommst. Das wäre einerseits ungesetzlich weil Finanzamt und Sozialkassen die ihnen zustehenden Einnahmen entgingen und andererseits musst Du jeden Cent in die Unterhaltsberechnungen einbeziehen lassen. Also NIE Geld für Nachbarschaftshilfe. Das ist ungesetzlich und unmoralisch.

Sorry für die (meine) schlechte Prognose. Aber genau das Szenario lese ich bei Dir raus.

Die "Alles Hinschmeißen-Option" ist insofern charmant, dass Du stressfreier lebst,  mehr Selbstfürsorge betreiben kannst und ggf. sogar mehr Zeit für Deine Kinder hast.

Wenn Du nicht zwingend ortsgebunden bist könntest Du das Hinschmeißen sogar mit einem Wohnortwechsel in die unmittelbare Nähe Deiner Ex verbinden und so vielleicht das WM rausholen. Das sieht auch vor Gericht ganz gut aus wenn Du den Kindern hinterher ziehst.

Das Religionsthema würde ich, wenn es nicht gerade um Scientology und Co. sondern um eine anerkannte Religions(-sgemeinschaft) geht, an Deiner Stelle erstmal zur Seite schieben.

Je schneller Du harte Realitäten akzeptierst umso schneller gelingt Dein Neustart.

Und mache einen großen Bogen um Frauen.

Nachtwanderer
Zitieren
#9
Ich habe heute diesbezüglich mitm Anwalt gesprochen. 
Seine Antworten haben mich ermutigt. Bzgl. Sohn: wenn er mit mir zusammen leben möchte und mit mir zusammen auszieht und anschließend mit mir bleibt, dann kann weder die KM, noch JA, noch eine Richterin anordnen, dass er gegen seinen Willen doch zwangsumgesiedelt wird in den Haushalt der KM. Der Sohn ist 10 Jahre alt, wird bald 11. Die magische Grenze liegt bei 12, aber wenn es drauf ankommt und er seinen Willen vor Richterin äußern sollte, dass er bei mir bleiben möchte, dann ist es so. Die Mutter kann den Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Da ich als Vater aber "geeignet" bin, wird es keinen Erfolg haben.

Bzgl. Kindesunterhalt ist es wohl am sinnvollsten eine Vereinbarung dazu zu treffen. Aber erst die Tatsachen schaffen, also nicht lange zögern , sondern umziehen mit Sohn zusammen und dann mit KM verhandeln. Wenn es eskaliert, dann landet es sowieso vor Gericht.

Bzgl. Ehegattenunterhalt hat es gesagt, dass dieser begrenzt wird auf ca. 1/3 der gemeinsamen Ehezeit und nicht lebenslang unbegrenzt bezahlt werden soll. Auch wenn es 12 Jahre Ehe sind. Aber auch das kann man und soll man vorher regeln mit KM.

Meine Absicht ist es jetzt mich endlich um eine eigene Wohnung zu kümmern und handeln.
Zitieren
#10
Hallo Axel,

du bist sehr gut beraten mit deinem Anwalt. Liesst sich alles sehr gut. Du handelst - das Wichtigste von allem. Weiter so. Du hast einen echten Plan.

LG
Zitieren
#11
Bug 
(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Ich habe heute diesbezüglich mitm Anwalt gesprochen. 
Seine Antworten haben mich ermutigt.

Schön, dass Du Dir den Mut nicht nehmen lässt. Anwälte reden viel, wenn der Tag lang ist. Dafür werden sie bezahlt. Heute nehmen sie Deine Situation auf und erklären Dir was alles geht und wie man gegen die "gegnerische Partei" vorgehen wird .... Dein AW schreibt einen bitterbösen Schriftsatz an den AW Deiner künftigen Ex ... und abends sitzen beide AW's gemütlich bei der Whiskeyverkostung beisammen und scherzen über Richter und Mandanten.

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Bzgl. Sohn: wenn er mit mir zusammen leben möchte und mit mir zusammen auszieht und anschließend mit mir bleibt, dann kann weder die KM, noch JA, noch eine Richterin anordnen, dass er gegen seinen Willen doch zwangsumgesiedelt wird in den Haushalt der KM. 

Dein Sohn kann nur mit (dokumentierter) Zustimmung der Mutter gemeinsam mit Dir aus der bisherigen Familienwohnung ausziehen! Das beginnt schon bei der Adressänderung für Deinen Sohn beim Einwohnermeldeamt. Du musst auch seine Anschrift bei Schule, Krankenkasse ggf. Bank (falls Kindersparkonto) etc. ändern .... und Du wirst immer nach der Unterschrift der KM gefragt werden. Ohne KM-Einverständnis geht exakt NICHTS.

Wenn Du einfach mit ihm ausziehst, dann kann (und höchstwahrscheinlich wird es das auch) ein Gericht das als Kindesentziehung werten und Dich damit als nicht erziehungsfähig und bindungsintolerant einordnen.

Die KM hat dann alle Trümpfe in der Hand, stellt dann einen Eilantrag auf ABR und ... Bingo ... Du bist raus. Ggf. kommen auch die Herren in blau und holen Junior zurück zur KM. Dann wird auch von amtswegen das JA eingeschaltet.

Ich weiß, Frauen ziehen regelmäßig mit gemeinsamen Kindern ohne Zustimmung des KV weg. Willkommen im deutschen Familien(un)recht.

Wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es noch lange nicht das Selbe. Besonders wenn Mütter und Väter das "Gleiche" tun wird das oftmals ganz anders bewertet.

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Der Sohn ist 10 Jahre alt, wird bald 11. Die magische Grenze liegt bei 12, aber wenn es drauf ankommt und er seinen Willen vor Richterin äußern sollte, dass er bei mir bleiben möchte, dann ist es so.

Es gibt keine "magische Grenze"!
Dieser "12 Jahre Mythos" ist Unsinn.

Juristensprech ist, dass der Wille eines Kindes (U18) berücksichtigt werden KANN wenn glaubhaft ist, dass dieser frei und klar unbeeinflusst sowie deutlich ist. Und damit ist für ein "lösungsorierentiertes familienpsychologisches Gutachten" (das gerne mal 6-10 k€ kostet -zusätzlich zu Anwalts und Gerichtskosten-) Tür und Tor geöffnet.

Letztenendes wird zwischen "Kindeswille" und "Kindeswohl" unterschieden. Der Kindeswille entspricht juristisch nicht dem Kindeswohl. Diese Begrifflichkeiten und Unterscheidungen wurden gezielt erfunden um Gerichten und HelferINNENindustrie das Leben leicht zu machen und -im Regelfall- Müttern alle Wege zu ebnen und Türen zu öffnen.

Das Kindeswohl entspricht oft, und da muss wohl der Leibhaftige persönlich im Spiel sein, regelmäßig den Vorstellungen der Mütter.

Klar wird ein Gericht ohne zwingenden Grund einen pubertierenden Teenager nicht gegen seinen Willen zu irgendwas zwingen. Es KANN aber.


(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Die Mutter kann den Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Da ich als Vater aber "geeignet" bin, wird es keinen Erfolg haben.

Sobald Du z.B. ohne Zustimmung der KM mit Deinem Sohn ausziehst machst Du Dich der Kindesentziehung schuldig und bist als Vater ganz schnell ungeeignet! Schwupps ist das ABR bei der KM und Du kannst froh sein, wenn Du mit Deinen Kids keinen begleiteten Umgang aufgedrückt bekommst!

Irgendwo im Nordosten in Mecklenburg Vorpommern ging gerade erst ein Fall durch die Medien, dass ein Vater seine 4 Kinder der KM über mehrere Monate entzogen hat. Rate, was das JA nun über seine Erziehungsfähigkeit denkt und wie es sich ggf. bei Gericht äußern wird...

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Bzgl. Kindesunterhalt ist es wohl am sinnvollsten eine Vereinbarung dazu zu treffen. Aber erst die Tatsachen schaffen, also nicht lange zögern , sondern umziehen mit Sohn zusammen und dann mit KM verhandeln. Wenn es eskaliert, dann landet es sowieso vor Gericht.

Das Gericht kann und wird jede Vereinbarung kippen oder weggutachtern wenn es Anlass dazu sieht.

Vergiss dass Du einfach ganz schnell Tatsachen schaffst und dann auf der Siegerstraße bist! Wenn Du mit Junior ohne Zustimmung der KM ausziehst, dann hasst Du ganz schlechte Karten. Auch wenn Mütter das im Regelfall tun sieht das ganz anders aus wenn ein Vater das tut! Erschwerend bei Dir ist, dass Du das Geschwisterpaar trennst.


(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Bzgl. Ehegattenunterhalt hat es gesagt, dass dieser begrenzt wird auf ca. 1/3 der gemeinsamen Ehezeit und nicht lebenslang unbegrenzt bezahlt werden soll. Auch wenn es 12 Jahre Ehe sind. Aber auch das kann man und soll man vorher regeln mit KM.
Klar kann man Dinge vorher regeln. Da kann Dich Dein Anwalt auch schon vor dem Gerichtsverfahren hervorragend beraten, die Schriftsätze aufsetzen, schöne Beispielrechnungen anstellen usw. usf., den Streitwert schön hoch treiben und schon vor dem eigentlichen Familiengerichtsverfahren den Preis hochtreiben.

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Meine Absicht ist es jetzt mich endlich um eine eigene Wohnung zu kümmern und handeln.

Tue das ... aber handle weise!!!

Und vielleicht holst Du Dir noch eine weitere juristische Einschätzung.

Im Übrigen kommt es nicht selten ganz gut an sich als Vater von einer Anwältin vertreten zu lassen.
In meinem Fall war es gut, dass ich als Vater auch der Erstkontakt beim JA war ... die KM wurde erst eingeladen, nachdem ist 2-3 Termine hatte und das Feld abstecken konnte.
Zitieren
#12
Ich stehe nun kurz vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (3 Zimmer). Der Plan ist nach wie vor mitm Sohn in eine Mietwohnung in der Nähe umzuziehen.

Jetzt überlege ich, wie ich die alte gemeinsame Wohnung verlassen kann. Das Problem ist, dort wohnt ja noch meine 6 jährige Tochter. 

Wohnungsoption 1:

Die jetzige gemeinsame Wohnung kündigen. Kündigung ist von beiden unterschriebenen, aber noch nicht abgeschickt. Die Exe wird so schnell ohne Arbeitsvertrag, ohne festes Einkommen keine Wohnung mieten können. Selbst wenn sie maximalen Trennungsunterhalt+Kindesunterhalt fordert, ist es nicht mehr als ca. 1.000 €. Die Tochter ist hier in der Nähe angemeldet an einer Schule. Sie wird dieses Jahr eingeschult. Es ergibt sich eventuell eine Möglichkeit, dass meine Tochter dann bei mir wohnt, weil sie ja zur Schule gehen muss. Diese ist von meiner neuen Wohnung fußläufig erreichbar. 

Wohnungsoption 2:

Nicht kündigen. Die Exe und die Tochter dort weiter wohnen lassen. Mietkosten: 950€. Einkommen der Exe ab Juni 2022: 0€. Folglich würde ich komplett für diese alte Wohnung zahlen. Dann würde ich aber am liebsten von die Exe einen Formular ausfüllen lassen, dass sie mir mindestens die Hälfte dieser Mietkosten schuldet. Bringt das was später, wenn es um den Trennungsunterhalt etc. geht? Da sie mir von ihrem nicht vorhandenen Einkommen auch keinen Kindesunterhalt zahlen wird, würde ich das auch gern dazu schreiben, dass die Schulden auflaufen.

Wohnungsoption 3:

Kombination aus Wohnungsoption 2 und 1:

Die ersten 6 Monate die Exe und die Tochter wohnen lassen. Alles selber zahlen. Dann kündigen und die Tochter zu mir holen, wenn sie bis dahin immer noch ohne Job und Wohnung da steht.

Ich habe die Befürchtung, dass es nach meinem Auszug stark bergab für meine Tochter geht. Außerdem weiß ich wirklich nicht, wie die Exe in dieser Situation eine neuen Wohnung finden soll. Es kann sich vielleicht auch gut für mich entwickeln, dass meine Tochter und Sohn doch bei mir wohnen. Es kann aber vielleicht sich so entwickeln, dass sie es irgendwie schafft beide an sich zu reißen. Denn dann hätte sie Anspruch auf ca. 1.500 Unterhalt Gesamtsumme. Darum der Gedanke dies sanft zu tun, damit sie nicht so panisch reagiert. Nach ca 6 Monaten, wenn es gut geht wohne ich mitm Sohn fix getrennt von der KM. Dann kann ich mich weiter um die Sache kümmern. Die Scheidung würde ich dann erst auch nach diesen 6 Monaten einreichen.
Zitieren
#13
Sie braucht kein Einkommen um ne Wohnung zu finden. ALG II lässt grüßen. Damit wäre dann die UVK zuständig.
Wenn du ohne Kind ausziehst, gilt das Kontinuitätsprinzip, also hast du da ganz schlechte Karten.

Die einzigste sinnvolle Methode wäre eine Einigung, ansonsten Antrag auf Wohnungszuweisung und Aufenthaltsbestimmungsrecht, während ihr noch zusammenlebt.

Keine deiner ausgedachten Optionen hat Aussicht auf Erfolg, und du scheinst https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid211443 komplett ignoriert zu haben.
Zitieren
#14
Die einzige realistische Möglichkeit aus meiner Sicht: laß deine Frau wegen ihrer Psychose in die Psychiatrie einweisen und schaffe Tatsachen.
Alles andere sind Träumereien, die beim ersten Gerichtstermin platzen werden wie Seifenblasen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#15
Ich habe es ja nicht vor etwas an der Meldung der Kinder zu verändern oder Zahlungen einzustellen. Die KM würde weiter die volle Miete bezahlt bekommen + einen Teil der Lebenshaltungskosten. Der Sohn bleibt da gemeldet. Ich auch.

Jedoch haben ich und beide Kinder dann zusätzlich noch eine Chance sich in meiner neuen Wohnung zu begeben und da zu bleiben. Jederzeit können sie auch zurück. 

Was kann die KM gegen mich einwenden? 

Eine zusätzliche Wohnung zu mieten ist wohl kein Verbrechen.
Und nach 12 Monaten ist die Tatsache geschaffen, dass der Sohn hauptsächlich bei mir wohnt. Dann kann ich ihn ummelden, wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist.
Zitieren
#16
Was die KM dagegen einwenden kann, weiß ich nicht.
Ich habe auch eine zweite Wohnung, ohne es der Mutter zu sagen, während der Trennung angemietet.
Und später nach und nach die Kinder an die Wohnung gewöhnt.
Blöderweise ist in unserer Stadt eine Zweitwohnungssteuer angefallen. Evtl. kommt das auch auf Dich zu.
Kannst Du die zweite Wohnung gegenüber der Mutter begründen? Als Büro, für Gäste, als Lager oder zur teilweisen Untervermietung?
Ich halte aber die paritätische Doppelresidenz für das beste Modell. Ob dies in Deinem Fall auch so sein könnte, kann ich nicht abschätzen.
Zitieren
#17
Update: habe eine Einigung mit der KM, dass der Sohn (11 Jahre alt) bei mir wohnen soll/darf. Habe mich und ihn offiziell mit der Zustimmung der KM umgemeldet und bin umgezogen. Die Tochter (6 Jahre alt, eingeschult) bleibt bei der KM wohnen.

Ich zahle zurzeit für beide Wohnungen. 

Die KM hat eine 30h Arbeit gefunden und verdient 950 netto. Das reicht ihr nicht aus und sie möchte einen Antrag auf Hartz4 stellen/Aufstockung. 

Dann würde ich keine Miete für die alte Wohnung zahlen. Dafür aber Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. 

Wie sieht es aus mit dem Kindesunterhalt, wenn ein Kind bei mir wohnt und eins bei ihr? Muss dann überhaupt jemand zahlen, wenn es sich am Ende sowieso gegenseitig aufhebt?

Wie sieht es aus mit dem Trennungsunterhalt, wenn wir mittlerweile seit 3 Jahren getrennt leben und sie den nicht gefordert hat? 

Ich glaube, dass der nächste sinnvolle Schritt ist es die Scheidung schnellstmöglich einzureichen. Vielleicht kann ich mich aber mit der KM vorab schon auf eine Scheidungsfolgevereinbarung einigen, in der wir möglichst viel regeln.
Zitieren
#18
(16-08-2022, 14:30)Axel5 schrieb: Wie sieht es aus mit dem Kindesunterhalt, wenn ein Kind bei mir wohnt und eins bei ihr? Muss dann überhaupt jemand zahlen, wenn es sich am Ende sowieso gegenseitig aufhebt?

Leider nicht. Unterhaltsgläubiger sind ja die Kinder und nicht die Erwachsenen. Jeder Elternteil muss gemäss Düsseldorfer Tabelle für das Kind bezahlen, das beim anderen Elternteil lebt.

Da wirst du wieder die seltsame Weichheit und Einseitigkeit sehen, wenn mal Mütter zahlen sollen. Denn nicht nur du, sondern auch die Mutter hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für Kindesunterhalt. 30 Stunden Arbeit sind zu wenig, sie hat Vollzeit zu arbeiten um wenigstens Mindesunterhalt zu bezahlen. Bei Vätern setzt man das gnadenlos durch, bei Müttern nicht.

Denn in jetziger Position zahlst du voll für die Tochter, die Mutter zahlt nichts. Den Sohn hast du auch noch selbst allein zu finanzieren. Sollte sie auf die krumme Idee kommen, noch Trennungsunterhalt zu fordern, dann wäre dafür ein Betreuungbonus zu deinen Gunsten fällig. Das wird dir der Anwalt im Detail erklären, wenn er was taugt.
Zitieren
#19
Hallo,

Ich werde jetzt den Schlussstrich ziehen und die Scheidung einreichen. Aus diesem Anlass ergaben sich bei mir noch ein paar Fragen. Vielleicht kennt sich jemad aus.

Trennung war am 22.08.2019.
 
Ich – Ingenieur mit Festeinstellung.
 
Sie – hat das Referendariat als angehende Lehrerin zwei Mal nicht bestanden. Hat aber 12 Jahre lang studiert an der Uni und hat Master of Education Uniabschluss (Mathematik und Biologie). Da sie Referendariat endgültig nicht bestanden hat, darf sie keine Lehrerin an einer öffentlichen Schule werden. Zurzeit arbeitet sie in Teilzeit 30h die Woche mit Mindestlohn.
 
Exe hat bis dato nie Trennungsunterhalt gefordert. Es gibt zwei Kinder: Tochter, Sohn. Kindesunterhalt für 2 Kinder habe ich immer bezahlt. Seit 01.08.2022 lebt mein Sohn mit mir in meiner Wohnung. Sie zahlt keinen Cent Unterhalt für den Sohn. Ich zahle zurzeit die volle Miete für die alte gemeinsame Ehewohnung.
 
Ich möchte jetzt endlich einen Schlussstrich ziehen und die Scheidung einreichen.
 
Kann überhaupt noch Trennungsunterhalt gefordert werden, wenn die Trennung seit mehr als 3 Jahren zurückliegt und sie bis dato da nichts gefragt hat? Ist der Trennungsunterhalt damit verwirkt?
Wird bei der Berechnung des Trennungsunterhalts berücksichtigt, dass die Exe
 
  • einen Hochschulabschluss hat und damit theoretisch eine höhere Bezahlung erzielen könnte [font=Wingdings]à[/font] fiktives Einkommen
  • nur 30h/Woche arbeitet und theoretische in Vollzeit arbeiten könnte [font=Wingdings]à[/font] fiktives Einkommen
Wenn die Exe Trennungsunterhalt von mir bekommt und Kindesunterhalt für die Tochter, dann wird sie in Summe mehr haben als Selbstbehalt (ca. 2.000 Euro in Summe). Darf sie mir dann endlich den Kindesunterhalt für den Sohn zahlen? Müsste sie theoretisch jetzt schon den Kindesunterhalt für den Sohn zahlen, wenn man bei ihr fiktives Einkommen nach Qualifikation und Vollzeit annimmt?
Zitieren
#20
Bei dem Lehrermangel und dem extremen Mangel in Mathe muss man schon extrem unfähig sein, um nicht mal das Refendariat zu schaffen. Ich sehe da jedenfalls keine ehebedingten Nachteile als Unterhaltsgrund und auch sonst keine Gründe für Ehegattenunterhalt. Um den geht es bei der Scheidung, nicht mehr um Trennungsunterhalt. Nach drei Jahren ohne Trennungsunterhalt entsteht auch ein eigenständiges Recht, nicht mehr verpflichtet zu werden. Allerdings ist das wieder so ein Fall, bei dem die Bandbreite richterlicher Entscheidungen riesig ist.

Zitat:Müsste sie theoretisch jetzt schon den Kindesunterhalt für den Sohn zahlen, wenn man bei ihr fiktives Einkommen nach Qualifikation und Vollzeit annimmt?

Ja. Aber: Müsste! Setz das mal bei einer Mutter durch....
Zitieren
#21
Sehe hier durchaus ein Risiko, wenn die Alte auf krank macht z. B. wegen "Rücken" oder "Psyche", verursacht durch die Trennung/Scheidung. Dann kann es durchaus zu nachehelichen Unterhaltspflichten kommen, wenn sie vollständig oder teilweise berufsunfähig wird.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#22
Drei Jahre Job und keine Forderung, sagen wir so: Möglich ist alles, aber die Hürden sind durchaus hoch, jetzt noch Ehegattenunterhalt zu fordern.
Zitieren
#23
Ich denke mal, wenn du die Scheidung einreichst, wird auch deine Frau einen Anwalt nehmen und dann geht das seinen Gang.

Es wird Trennungsunterhalt gefordert und den wirst du ab da wohl zahlen müssen bis Scheidung.
Genauso wird dein Anwalt KU fordern für deinen Sohn. Da muss man dann schauen, was die Gegenseite macht.
Rein rechtlich besteht gesteigerte Erwerbsobliegenheit und man könnte daher fiktives Einkommen anrechnen.

Unterhalt zählt nicht als Einkommen der Mutter (um über den Selbstbehalt zu kommen, wie du schreibst).
Zitieren
#24
(24-01-2023, 16:52)Newton schrieb: Es wird Trennungsunterhalt gefordert und den wirst du ab da wohl zahlen müssen bis Scheidung.

Da das Trennungszeitminimum von einem Jahr schon mehrfach überschritten wurde, kann es jetzt auch recht schnell zum Scheidungstermin kommen. Trennungsunterhalt führt die Eheverhältnisse fort, da sind die Anforderungen niedrig. Aber nach einem Jahr steigen sie auch ohne Scheidungstermin, Stück für Stück, nach drei Jahren sind Ehegattenunterhaltsanforderungen nötig, um noch Unterhalt zu bekommen.

Deshalb glaube ich nicht, dass nochmal erfolgreich Trennungsunterhalt bis Scheidungstermin gefordert werden kann und auch nicht Ehegattenunterhalt ab Scheidung. Die Verhältnisse haben sich dafür viel zu sehr verfestigt.

Der Zwist wird sich mehr auf Kindesunterhalt konzentrieren.
Zitieren
#25
Ich bin inzwischen noch weiter und versuche die Themen nacheinander zu lösen.

Die Scheidung ist noch nicht durch, aber vor 5 Monaten eingereicht.

Ich möchte jetzt nach über einem Jahr seit dem Auszug aus der Ehewohnung aus dem Mietvertrag endlich aussteigen. Dies ist aber nicht so leicht, weil das Einkommen der Exe zusammen mit dem Kindesunterhalt unter 2k liegt und die Wohnungsmiete 1k beträgt. Der Vermieter wird meinem alleinigen Ausstieg aus dem Vertrag nicht zustimmen und die Exe hat auch schon gesagt, dass sie eine frische gemeinsame Kündigung nicht unterschrieben wird.

Es gibt aber ein altes Schreiben aus Februar 2022 wo wir beide die Kündigung des Mietvertrages unterschrieben haben.

Ich plane die jetzt einfach abzuschicken auf gut Glück.
Denke aber, es könnte nach hinten los gehen, wenn die Exe mich dann dafür verklagt.

Was ist dann die andere Option? Auf gemeinsamer Kündigung bestehen und klagen? 

Wenn die alte gemeinsame 3Zimmer Wohnung gekündigt ist, dann wird die Exe endlich was wichtiges zu tun haben. Nämlich Wohnungssuche, Umzug, Renovieren etc. Statt sich Gedanken um Ausflüge und Urlaube zu machen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Situationsbestimmung und mögliche Optionen santiago 26 21.741 31-08-2021, 08:59
Letzter Beitrag: santiago
  Welche Optionen habe ich noch? Maestro 19 12.163 25-04-2017, 22:39
Letzter Beitrag: hans2000
  Optionen in der Zeit vor einer möglichen Trennung exit 44 43.817 16-06-2016, 10:48
Letzter Beitrag: p__
  Trennung von den Kindern Peter 13 9.443 28-07-2012, 18:05
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste