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anstehende Scheidung
#26
Das ist mit grossen Veränderungen verbunden. Wenn du noch krank bist, wäre das im Moment wohl nicht so gut.
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#27
(14-02-2023, 01:03)stayFather87 schrieb:  Aus meiner Sicht sind viele Anwälte ein großes Problem für Trennungsfamilien, diese befeuern Streit und trennen Kinder von ihren Eltern.

Die Anwälte haben ein eindeutiges ökonomisches Interesse daran, Streitereien und Konflikte zu befeuern. Damit verdienen die ihr Geld, nicht damit die Situation zu befrieden.

Die eingeführte Anwaltspflicht vor Familiengerichten hat nicht dazu geführt, daß Trennungen/Scheidungen friedlicher verlaufen. Im Gegenteil.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Hier sei nochmal der Hinweis erlaubt, dass Sorge- u. Umgangsrecht auch ohne Anwalt durchzuführen ist, wenn gewollt. Ich jedenfalls würde es jedem empfehlen. Dann ist man auch „gezwungen“ zu lernen, indem man sich und seinen eigenen Fall gut vorbereitet.
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#29
Grundsätzlich ja, aber mit einer Depressionskrankheit sollte man vorsichtig damit sein, viel selbst machen zu wollen. Der Wert des Anwalts liegt da nicht in mehr Chancen am Gericht, sondern in der Schaffung von mehr Distanz.

Meiner Erfahrung nach sind Affektivitätsstörungen wie eine Depression ganz schlechte Begleiter bei den Dingen, die während einer Scheidung oder familienrechtlicher Auseinandersetzung laufen. Ein Anwalt als externes Agens auf der eigenen Seite ist gerade dann sinnvoll.
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#30
stayFather87 dateline='[url=tel:1676969295' schrieb: 1676969295[/url]']
Hier sei nochmal der Hinweis erlaubt, dass Sorge- u. Umgangsrecht auch ohne Anwalt durchzuführen ist, wenn gewollt. Ich jedenfalls würde es jedem empfehlen. Dann ist man auch „gezwungen“ zu lernen, indem man sich und seinen eigenen Fall gut vorbereitet.

Danke für den Hinweis. 
So wie ich das verstehe, kommt es vor allem bei Umgangsverfahren öfter zum Gutachten, welches sehr teuer ist und für die Kinder und mich als Vater sehr belastend. Wenn sie behauptet, ich würde psychische Gewalt gegenüber den Kindern ausüben und ich dem widerspreche, ist doch ein Gutachten vorprogrammiert, oder?

Ich würde gerne erstmal die Scheidung schnell und reibungslos hinter mich bringen. Und danach mal weiter sehen.
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#31
„Danach mal weiter sehen“ das ist ein großer Fehler, denn bis dahin sind Tatsachen bisher eingetreten. Mach dir schnell klar was du langfristig möchtest und handle jetzt schon, am besten vor der Trennung konsequent.
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#32
Mir klar zu machen, was ich möchte, ist gar nicht so einfach. Ich möchte eigentlich nicht jahrelang um Umgang kämpfen/betteln, damit die Kinder und mich belasten und am Ende doch nichts wirklich erreicht zu haben. Weil es halt von der Ex mit allen möglichen Mitteln verhindert wird. Wenn man von anderen abhängig ist, was soll man da machen? Es wäre schön, wenn es darum gehen würde, was ich möchte…
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#33
Ich sehe das mittlerweile entspannter. Teile deiner Ex mit, wann Du die Kinder abholen willst. Wenn das nicht funktioniert ein einziges Mal übers Jugendamt vermitteln lassen. Und dann habe fertig:-)

Was viele nicht verstehen, ist, dass ja schon die Grundlage verkehrt ist. Dadurch, dass die Kinder bei ihr geblieben sind, ist sie in Deutschland automatisch zur Besitzerin geworden und Du zum Bittsteller. Hinzukommt, dass man sich ja nicht trennt, weil man sich so gut versteht, ergo wird das nach der Trennung nicht wirklich besser. Also völlig verkehrte Grundlage. Man kann also nur hoffen, dass die Ex Herz hat und die Kinder im positiven Sinne im Fokus hat. Wenn nicht, dann wird es schwer bis unmöglich.
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#34
zum Auszug aus der Ehewohnung: ihre Anwältin hat mir unter Androhung eines Wohnungszuweisungsverfahrens und Herausgabeanspruches eine kurze Frist gesetzt, um auszuziehen. Begründung: psychische Gewalt ggb. den Kindern und der KM. Ich habe noch eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht und bin dann schnellstmöglich ausgezogen. Zu der Zeit kannte ich dieses Forum noch nicht. 
Da ist also jegliche Hoffnung auf Kooperation/Vermittlung verloren. Freiwillig macht sie gar nichts.
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#35
Kann ein Mann ein derartiges Wohnungszuweisungsverfahren auch androhen und beantragen?

Was wäre gewesen, wenn Du nicht reagiert hättest?
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#36
(23-02-2023, 18:28)NurErzeuger schrieb: Kann ein Mann ein derartiges Wohnungszuweisungsverfahren auch androhen und beantragen?

Was wäre gewesen, wenn Du nicht reagiert hättest?

Androhen kann man vieles. Wenn er nicht reagiert hätte, wäre entweder nichts passiert oder sie hätte die Polizei gerufen und ihm Gewalt vorgeworfen, dann wäre er raus.
Die Anwältin meiner Frau hat mir alles mögliche vorgeworfen - Gewalt und Übergriffe, dass ich ihr verbiete sich in der Wohnung aufzuhalten usw. 

Beantragen kann man auch vieles.
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#37
Im Prinzip kommt man an dem Betreuungsthema nicht vorbei oder? Sprich, schlussendlich selbst wenn die Frau mit dem Messer auf den Mann losgeht, wird trotzdem sie in der Wohnung bleiben, sofern sie die Kinder betreut.
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#38
Wenn die Mutter den Vater raus schmeißen will, dann klappt das in aller Regel schon. 

Das habe ich z. B.  gefunden: https://openjur.de/u/282710.html 

„die Zuweisung an einen Ehepartner ist tatsächlich selbst dann möglich, wenn die Auseinandersetzungen nicht überwiegend auf das Verhalten des anderen zurückzuführen sind.“ Und es geht hier nur um verbale Auseinandersetzungen…
„Haben beide Ehepartner gleichermaßen dazu beigetragen, dass die Wohnsituation „unerträglich“ wurde, kommt es darauf an, welchen Ehepartner der Verlust der Wohnung persönlich oder beruflich härter trifft und welcher Ehepartner wirtschaftlich eher in der Lage ist, eine angemessene Ersatzwohnung zu finden.“ Mir als Vollzeit Arbeitender Vater ist es natürlich eher zuzumuten, auszuziehen. Und da die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben sollen, bleiben sie bei der Mutter. So einfach ist das…
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#39
Es wäre gut wenn du mit der Mutter in eine Mediation - ohne Anwälte - gehst und ihr dort die paritätische Betreuung der Kinder schriftlich vereinbart. Finanziell könnt ihr dann auch alles weitere besprechen. Wenn die Mutter sich quer stellt, kannst du die Kinder auch mehrheitlich betreuuen und die Mutter hat Umgang. Es ist wie immer im Leben, was du willst, ist entscheidend. Schlimm ist wenn man nicht weiß was man möchte.
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#40
stayFather87 schrieb:  Wenn die Mutter sich quer stellt, kannst du die Kinder auch mehrheitlich betreuuen und die Mutter hat Umgang. 

Wie soll das denn erreichbar sein? 
Wie schon geschrieben: freiwillig macht sie gar nichts.
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#41
(24-02-2023, 15:54)Vater85 schrieb: Wie soll das denn erreichbar sein? 

Die Beschreibung von stayFather87 ist die Optimallinie, aber nicht unbedingt auch eine machbare Entwicklung. Für dich bedeutet das, diese Optimallinie als Ziel zu nehmen, auch wenn du schon vorab weisst dass du sie nicht erreichst.
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#42
(24-02-2023, 12:46)stayFather87 schrieb: Es wäre gut wenn du mit der Mutter in eine Mediation - ohne Anwälte - gehst und ihr dort die paritätische Betreuung der Kinder schriftlich vereinbart. 

Paritätische Betreuung. Das ist ein sportliches Ziel. Ich kann das Gefühl schon nachvollziehen. Es ist, als steht man einer unüberwindbaren Wand gegenüber.
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#43
Ich habe verstanden, dass ich keine Chance habe, wenn die Mutter den Umgang verweigern will. 
Sogar ein vollstreckbarer Umgangstitel hilft nicht, weil die KM jederzeit behaupten kann, dass das Kindeswohl gefährdet sei wenn die Kinder beim Vater sind. Und dann fängt das Ganze von vorne an. Derweil entfremdet die KM die Kinder, die dann sagen, dass sie nicht mehr zum bösen Vater wollen. 
Warum sollte ich dann anfangen, dieses Spiel zu spielen? Die Kinder und ich werden darunter leiden und ein Gutachten verursacht Kosten für mich.

Ein Zitat aus dem Männermagazin:
„Ich habe nichts gegen die Väterwiderständler und Väterrechtler. Wenn sie unbedingt kämpfen wollen, dann sollen sie das tun. Ich schlage meine Birne jedenfalls nicht 30 Mal gegen die Wand, um mich danach über meine Kopfschmerzen zu wundern. Das weiß ich schließlich vorher.“
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#44
Wenn du die Kinder regelmäßig bei dir haben möchtest, solltest du dich nicht als Besuchsonkel sehen, sondern auch als Vater bei dem die Kinder leben können. Es gibt durchaus Fälle wo bindungsintolerante Muttis zu Besuchsmuttis geworden sind. Das geht aber nur, wenn’s nen starken erziehungsgeeigneten sowie bindungstoleranten Vater gibt.
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#45
Ok, danke für deine Einschätzung.
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#46
(25-02-2023, 10:17)Vater85 schrieb: „Ich habe nichts gegen die Väterwiderständler und Väterrechtler. Wenn sie unbedingt kämpfen wollen, dann sollen sie das tun. Ich schlage meine Birne jedenfalls nicht 30 Mal gegen die Wand, um mich danach über meine Kopfschmerzen zu wundern. Das weiß ich schließlich vorher.“

Das ist auch richtig. Von einem Kampf rate ich auch ab. Dieses Wort zu benutzen ist schon ein Fehler.

Es sind leise Schachzüge, die man macht. Und die Energie dafür muss man vorab begrenzen. Wenn man so viel Energie braucht, dass man den Kopf gegen etwas schleudert, ist man zu weit gegangen und die Kopfschmerzen sind verdient.

Bei dir sehe ich die eigene Gesundheit als wichtigste Sache, du bist depressionskrank, ohne dort stabil zu werden ist alles andere eh ohne Grundlage.
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#47
Vielen Dank für deine Tipps.
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#48
Der PKW (Haushaltsgegenstand weil Familienauto) ist auf mich angemeldet. Kann ich den PKW abmelden und ihr sagen, sie soll ihn auf ihren Namen anmelden? Hintergrund: jetzt will sie den PKW nutzen. Ich habe Sorge wegen Unfällen und Schäden. Sie hat fast keine Fahrpraxis. Oder wie kann ich meinen SF schützen?
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#49
Als eingetragener Halter kannst Du das Auto jederzeit bei der Zulassungsstelle eigenständig abmelden. Den eigenen SFR kann man auch anders gar nicht schützen. Natürlich ist es einfacher, ein Auto umzumelden. Nämlich in diesem Fall auf die Noch-Ehefrau. Denn ansonsten muss man es ja abmelden, um es dann wieder an zu melden. Für die Ummeldung brauchst Du jedoch eine Vollmacht Deiner Ex-Frau. Also eine, in der steht, dass Du das Auto auf eben diese ummelden darfst.

Hatte die Ex-Frau bisher noch nie ein eigenes Fahrzeug auf sich versichert, greift eine sog. Führerscheinregelung. Hat sie also länger als 3 Jahre einen FS, dann fängt sie mit SF 1/2 an. Also ein gewisser Rabatt im Vergleich zum Fahranfänger, aber natürlich trotzdem deutlich teurer.

Dein SFR ist dann frei und kann nach Belieben in Zukunft für ein neues KFZ verwendet werden.

Scheinbar seid Ihr euch also über den Verbleib des KFZ im Rahmen der Scheidung einig? Offensichtlich soll sie das KFZ bekommen. Insofern kann man das Ganze leicht wie oben beschrieben händeln.
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#50
Nein, es gibt keine Einigkeit. Sie hat den Haushalt und die Kaution der Ehewohnung: dies entspricht ungefähr dem Wert des Kfz. Also habe ich das Kfz bei mir und möchte dies nicht auch noch ihr geben. Sie meint, sie darf unser Kfz auch nutzen. Aber ich kann ihren Haushalt und die Kaution ja auch nicht nutzen. 
Und ich weiß nicht, ob sie mir das Kfz jemals wieder zurück gibt. 
Sie hat das Kfz seit der Trennung noch nie genutzt, wollte es jetzt aber tun (Öffi-Streik). Ich habe ihr das Kfz gegen eine Kaution von 1,5k zur Nutzung für die beiden Tage angeboten: wollte sie nicht. Sie meinte, sie müsse damit zur Arbeit fahren. Ich habe ihr angeboten, sie hinzufahren und wieder abzuholen: wollte sie auch nicht. Sie meinte, sie holt sich das Auto selber (sie hat den Zweitschlüssel). Ist bis jetzt nicht passiert.
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