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Dann nicht gross labern, auf den Kompromiss hinweisen und gut ist. Nein heisst nein.
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Du brauchst die Mühle ja auch für die Arbeit. Ende. Erledigt. Am Ende wird das alles von der Gegenseite irgendwie gefordert und von Eurer Seite abgewiesen und dann dröselt irgendein Richter kostenintensiv auf, wer, wann, wie viel mit dem gem. KFZ gemacht hat und wer warum das Auto zugeschlagen bekommt, oder so....
Ich persönlich - weil sie den Zweitschlüssel hat und sicher auch die Chuzpe - würde die Mühle verkaufen und für das gleiche Geld eine andere kaufen. Dann hat sich das Thema mit dem Schlüssel erledigt. Man muss halt mal kreativ sein.
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Das Kfz gehört zum Hausrat, wenn es für familiäre Zwecke benutzt worden ist. Auf ihre Forderung würde ich ihr vorschlagen, dass ihr den gesamten Hausrat mal aufteilt, z.B. durch eine Mediation. Ansonsten nicht auf Einzelheiten eingehen. Im Notfall sich mal entschuldigen und sagen, dass du es an dem Tag selbst brauchst.
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Wenn Du Ihr die Karre nicht geben moechtest, brauchst Du auch nicht ueber eine Ummeldung auf ihren Namen nachzudenken. Sieh lieber zu dass sie den Wagen eben NICHT mit Zweitschluessel einfach wegholen kann. Ansonsten wie oben geschrieben, Haushalt verbindlich aufteilen und gut ist.
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(22-03-2023, 22:02)Nappo schrieb: Ich persönlich - weil sie den Zweitschlüssel hat und sicher auch die Chuzpe - würde die Mühle verkaufen und für das gleiche Geld eine andere kaufen. Dann hat sich das Thema mit dem Schlüssel erledigt. Man muss halt mal kreativ sein.
Das halte ich für die beste Lösung, auch aus anderen Gründen. Meist sind bei derart schwelenden Sachen klare Schnitte die sauberste und stressfreieste Lösung.
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Danke für die Hinweise.
Genau, das Kfz gehört zum Hausrat (wurde hauptsächlich familiär genutzt). Also darf ich es doch nicht einfach verkaufen, weil es ja auch ihr gehört, oder?
Den Vorschlag zur Teilung des gesamten Hausrats habe ich ihr gemacht: ich hätte nichts zu entscheiden, das würde der Richter machen, meint sie. Ein Antrag auf Verteilung des Hausrats wurde bis jetzt aber nicht gestellt. Ich kann mich auf ihr Wort nicht verlassen: es kann sein, dass sie nächste Woche ganz anderer Meinung ist…
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Da lacht sich der Richter ja kaputt, wenn er über den Hausrat entscheiden soll: Wer welchen Stuhl kriegt, oder wie?
Habe ich noch nie gehört, das sowas vor Gericht entschieden wurde, aber möglich ist alles.
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Bei Scheidungen gehts mehr um das, was man kann, nicht um das, was man darf.
Streiten kann man weiter, dann über die Aufteilung des Verkaufserlöses. Aber Missbrauch mit dem Fahrzeug (einfach mitnehmen) ist nicht mehr drin.
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Da ich da einiges zwischen den Zeilen zu erkennen glaube, erzähle ich ausnahmsweise mal aus dem eigenen Nähkästchen.
Erst das Beispiel: Als ich 2006 auszog, bewaffnet mit einem Teppich und der Kaffeeemaschine, war das lange nicht gegessen. Meine persönlichen Dinge holte ich später noch raus, als die Ex im Urlaub war...
Im Anschluss meinte der völlig bekloppte Autor – nämlich ich – er müsse jetzt seine „Rechte“ geltend machen und mal zeigen, wo der Hammer hängt. Nun, die Sache mit den Autos war schnell geklärt, aber Kleinigkeiten spielten eine Rolle.
Am Ende des Tages war ich in einen Konflikt verwickelt, der von so vielen Dingen behaftet war, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sah.
Was ich dabei „gewonnen“ habe? Null. Absolut nichts. Hätte ich die Füße stiller gehalten, mich auf mein freies Leben konzentriert und wäre nicht von Gedanken über Recht und Unrecht überlagert gewesen, hätte ich mir viel verlorene Lebensqualität erspart.
Was ich sagen will: Du tust Dir einen riesen Gefallen, wenn Du nicht agierst und nicht auf jede Äußerung der Ex reagierst oder gar selbst welche anstößt. Hausrat bekommt man an jeder Ecke und das auch billig. Wir haben hier z.B. einen Verwerterladen, bei dem hätte ich keinerlei Probleme, mich für 500 € mit allem was man braucht, einzudecken.
Lass sie doch in ihrer Gier. Die beste Strategie ist, ein paar Fakten zu schaffen. Was interessiert mich, was evtl. ein Richter später dazu sagt? Das was ich mit dem Auto machen würde, habe ich schon erklärt.
Die beste Strategie ist, sie laufen zu lassen, während Du sitzt. Lass sie agieren, Anträge stellen, Anwaltstermine machen. Ist doch egal. Man reagiert mal auf ein Schreiben und sagt: Sehe ich anders. Klag doch. Und fertig.
Und selbst wenn das Auto in den Zugewinn fällt, weil es irgendwie als familiär bezeichnet wird. Na und? Mal sehen, was am Ende der Rechnung raus kommt. Dann rechnet Dein Anwalt eben auf mit der Kaution oder sonst was. Trotzdem sind das alles Nebenkriegsschauplätze in einer Trennungsphase, wo jeder dem Anderen noch eins auswischen will.
Alleine die gedankliche Auseinandersetzung nur wegen des Autos, versaut dir den ganzen Tag. Ist es das wert?
Was interessiert es Dich, was sie will? Kauf Dir ein anderes Auto. Fertig.
Geh vor wie beschrieben. Warte den Abend ab und ansonsten hilft die Grundeinstellung LMAA am Allermeisten.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2023, 14:13 von Simon ii.)
Ich stimme Nappo voll und ganz zu.
(23-03-2023, 13:47)Nappo schrieb: Was ich dabei „gewonnen“ habe? Null. Absolut nichts. Hätte ich die Füße stiller gehalten, mich auf mein freies Leben konzentriert und wäre nicht von Gedanken über Recht und Unrecht überlagert gewesen, hätte ich mir viel verlorene Lebensqualität erspart.
Habe ich vergleichbar bei einer Auseinandersetzung um Umgang erlebt. Hinterher hatte ich (fast) nichts mehr.
(und dabei hatte mir ein sehr guter Freund eindringlich geraten, die Auseinandersetzung zu lassen. Wie recht er hatte!)
(23-03-2023, 13:47)Nappo schrieb: Alleine die gedankliche Auseinandersetzung nur wegen des Autos, versaut dir den ganzen Tag. Ist es das wert?
Eben!
(Hervorhebung durch mich)
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Herzlichen Dank Nappo, und auch Simon - sehr wertvoll.
Wenn man dadrin steckt, merkt man es manchmal nicht.
Ich werde es mir zu Herzen nehmen, so gut ich kann.
(Das Kfz steht noch hier)
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Stell das Auto irgendwo anders ab, wenn du es selbst nicht gerade fährst. Und wenn es eines Tages einfach verschwunden ist, melde es bei der Polizei als gestohlen. Falls teilkaskoverischert, bekommst du das Geld für eine Ersatzbeschaffung. Problem gelöst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Ja, Teilkasko SB 150 und SF 13
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Guten Morgen,
wenn mein Krankengeld (KG) nicht ausreicht, kann ich doch aufstockend Bürgergeld beantragen. Also ich zahle meine Miete und Kindesunterhalt (2mal Mindestunterhalt 100% DDT). Was übrig bleibt reicht nicht für meinen Lebensunterhalt.
1. wird meine Unterhaltszahlung (Jugendamtsurkunden vorhanden) als Ausgabe akzeptiert?
2. wenn meine Ex eine Ausbildung o. ä. anfängt und dadurch ihr aktuelles Teilzeitgehalt wegfällt, dann kommt doch das JC auf mich zu zwecks Unterhalt. Also wenn ich wieder gesund bin und dies dem JC melden müsste, dann kennt das JC ja mein aktuelles Gehalt und fordert dann evtl. mehr Unterhalt. Oder dürfen die das nicht, weil meine letzte Auskunftserteilung im März 22 war und die zwei Jahre eingehalten werden müssen?
3. gibt es noch irgendetwas zu beachten/Fallstricke bei Beantragung Bürgergeld wegen KG Bezug?
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Im Zweifel: Einfach mal beantragen und gucken, was dabei rauskommt. Wüsste nicht, dass das Risiken hätte.
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