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Jugendamt Mieteinnahmen
#26
Du hast mächtig Dampf auf dem Kessel und das mag ich auch verstehen. Aber ich darf Dir in aller Bescheidenheit raten, i.S. Schriftverkehr wesentlich anders vorzugehen, auch wenn es juckt, den Leuten dort auf die Füße zu treten.

Warum Du explizit den ersten Absatz bezüglich der Mietwohnung nochmal thematisierst, weiß ich nicht. Das Thema ist durch und danach holt man es nicht mehr hervor. Der Unterschied beim Schritverkehr besteht zwischen einem klaren, deutlichen und begründbaren Schriftverkehr und dem, wo einer mal auf den Putz haut. Bitte lenke nicht unnötig die Aufmerksamkeit auf Dich, die Dir den Querulantenstempel einbringt.

Kredite sind natürlich nicht per se absetzbar. Das betrifft nur Kredite, die z.B. ehebedingt waren oder der vorangegangenen Partnerschaft eindeutig zuzuordnen sind, aus denen Beide einen Nutzen hatten.

Auch interessiert im Unterhaltsrecht nicht, ob Du ein größeres Erbe und somit Vermögenswachstum für das Kind zu einem späteren Zeitpunkt "produzierst". Somit ist Dein Schreiben auch fachlich teilweise falsch und das macht Dich angreifbar.

Die falsch aufgezählten Punkte lassen vermuten, dass die Unterhaltsberechnug soweit "richtig" sein dürfte. Hat man die Stufe mit dem Prozentsatz verwechselt, schreibt man:

"Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom, teilen Sie mit, dass die Einstufung in der DD 115% beträgt, somit der Stufe 4 zuzuordnen ist. Irrtümlich haben Sie die Stufe 5 benannt. Da vorliegend die Stufe 4 , welcher der Prozentsatz von 115% zuzuordnen ist, zutreffen ist, wird diesseits nach dieser Einstufung nunmehr Unterhalt gezahlt.
Es wird diesseits davon ausgegangen, dass die Angelegenheit nunmehr erledigt ist. "

Was die Sache mit der Auskunft an geht, hast Du Recht! Du musst nicht zwischendurch mitteilen, dass Du nun mehr verdienst oder doch nun Mieteinnahmen hast. Die schreiben das aber immer hin, weil sie auf Deppen hoffen, die darauf rein fallen. Das man das aber anders weiß, bindet man denen nicht auf. Man nimmt das stillschweigend zur Kenntnis und meldet sich natürlich trotzdem nicht.

Erst wenn ein neues Auskunftsersuchen kommt, oder man von dort aus aktiv wird und versucht, darauf herum zu reiten, dann agiert man, in dem man es dann (!) thematisiert und dann gibt´s für die neuerlich was auf die Ohren. Von selbst, bindet man eigeninitiativ denen nichts auf. Das motiviert sie nur zu weiteren Schikanen.
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#27
Jugendamt hat nach einem Monat geantwortet.
Sie haben meine Mail komplett ignoriert und nur eine weitere Frist zur Beurkundung gesetzt mit Androhung eines gerichtlichen Verfahrens.
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#28
Hast Du denen eine eMail gesendet? In solchen Fällen besser immer Brief (klassisch) mit Einschreiben-Einwurf! senden oder alternativ per Fax.
So kannst Du den Zugang Deines Briefes im Falle eines späteren Streites oder im Verfahren nachweisen. Bei einer Mail wird es schwierig. Dann können die auf Doof tun, Dir eine weitere Frist zur Beurkundung senden und ganz doof sagen, Mail ist denen nicht zugegangen hatten ja keine Kenntnis, etc..

Deutsche Behörden und Ämter bekommen bei mir noch noch Post wahlweise per Einschreiben-Einwurf oder per Fax. Dazu raten auch Anwälte.

Habe da leider zu viele negatives Erfahrungen machen müssen.
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#29
Bis jetzt haben sie immer auf meine Mails geantwortet. Ich werde es jetzt per Fax senden.
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#30
(06-05-2023, 13:35)p__ schrieb: Übliches Standardvorgehen im Unterhaltsrecht. Du bist verpflichtet, deine Werte zu nutzen, Einnahmen, Zinsen, damit du mehr Unterhalt zahlst. Tust du das nicht, wird dir das fiktiv angerechnet. Das ist die schwachsinnige Realität des Unterhaltsrechts.


Ist das nicht nur für den Mindestunterhalt mit den fiktiven Mieteinnahmen ?
So stand es in den FAQs.
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#31
Für Mindestunterhalt gelten sogar noch höhere Anforderungen. Dann musst du Eigentum und Vermögen auch verwerten, um Unterhalt bezahlen zu können.

Generell gilt, Erträge auch zu nutzen, ansonsten zählt das als "sich arm rechnen". Unterhaltsdrückerei.
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