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Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen
#1
Hallo,
Scheidung nach 30 Jahren, Haus verkauft und jeder geht mit einer halben Mio aus der Sache raus.
Ehefrau will nun totz dieses Vermögens Unterhalt von mir und der Richter sagt das sei so OK.
Habe meinen Job mit einem Aufhebungsvertrag aufgegeben um endlich zu leben, mir reicht meine Kohle, so viele Jahre bleiben mir nicht mehr. Lebe nun im Ausland wo es günstig für mich ist.
Leider sehe ich nicht ein, warum ich bei so einem Vermögen das sie hat, noch monatlich einen vierstelligen Betrag zahlen soll. Sie macht auf krank, der Richter sagt, sie könne keine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen da sie nie gearbeitet hat und deshalb keine Rentenpunkte habe.
Doch sie nimmt ja die Hälfte meiner Punkte aus der Scheidung mit, damit kann sie doch eine EU Rente beantragen. Wie der Richter auf den Trip kommt verstehe ich nicht.

Zusammengefasst:
Sie ist vermögend (halbe Mio aus Hausverkauf und Zugewinn)
Sie bekommt die Hälfte meiner Rentenpunkte, 30 Jahre Höchstbetrag
Ich soll 10 Jahre monatlich weit über 1000€ zahlen, mein altes Gehalt wird mir fiktiv angerechnet, also bis weit in die Rente hinein (WTF??), die kann ich in wenigen Jahren beantragen
EU Rente kann sie angeblich nicht beantragen, sie hat keine Punkte (und was ist mit meinen die sie bekommt?)

Mein RA bekommt es nicht gebacken, da kommt nur wenig was mir hilft. Laut §1577BGB muss eine Bedürftigkeit vorliegen um Unterhalt zu beantragen.
Mir wurde gesagt dass das den Unterhalt ausschließt, sie hat nen Haufen Kohle, der Richter sieht das nun genau gegensätzlich. Das Geld zählt einfach nicht.

Wie ist das nun? Ich kann bei den Verhandlungen vor Gericht nicht dabei sein, lebe zu weit weg. Men RA ist keine große Hilfe. Die Sache ist nun ganz schön verfahren.
Mir wurde gesagt, dass ich einfach die Zahlungen einstellen soll, im Ausland (nicht EU) ist die Vollstreckung sehr schwierig. Wer hat Erfahrungen?
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#2
So ist das leider.
Bei 30 Jahren Ehe kann es sein, dass du lebenslang Unterhalt zahlen musst.
Vermögen zählt nicht, bzw. das gleicht sich aus, da du ja genausoviel bekommen hast.
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#3
Die Voraussetzung, eine EU-Rente bekommen zu können ist, dass man in den jeweils letzten 5 Jahren, 3 Jahre lang Pflichtbeiträge an die RV abgeführt hat. So wie ich es lese, war Deine Ex-Frau nicht berufstätig. Dadurch hat sie keinen Anspruch auf eine EU-Rente. Die Übertragung von Rentenpunkten würde sich tatsächlich auswirken, aber eben nur dann, wenn vorher schon ein Anspruch erworben wurde. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Es wird aber irgendeinen Anspruch auf Altersrente geben. Nicht die, der "langjährig Versicherten", das wäre ja nur bei langjährig Erwerbstätigen der Fall, aber eben auf "Altersrente". Dort kann schon ein Anspruch entstanden sein, aufgrund einer früheren Ausbildung oder Kindererziehungszeiten o.ä.

Erhellend wäre schlicht der Blick in die letzte Rentenauskunft, welche im Grunde im Laufe des Verfahrens (Auskünfte beider Ehepartner), eigentlich vorgelegt gehört. Denn daran ließe sich schlicht ablesen, welche Ansprüche bestehen. Heißt also: Durch den Versorgungsausgleich werden erworbene Ansprüche erhöht. Ist aber ein Anspruch erst gar nicht erworben worden (EU-Rente), kann er durch die Übertragung von Rentenpunkten auch nicht nachträglich entstehen.

Wenn sie aber innerhalb der nächsten 10 Jahre in Altersrente geht und auch eine solche bekommt, wovon auszugehen ist, müsste diese dann sich auf den Unterhalt auswirken und ihn mindern. Zumindest also ab Renteneintritt.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfor...rungsrente

Klassisch ist hier wieder einmal, das faule Amtsrichterlein, dem das Nachschauen zu viel ist und der sich sagt, dass da ein vermögender Ex-Ehemann ist, der schließlich einfach mal die Kohle abdrücken soll. Ein Anwalt, der sich seines Salärs sicher ist und den Du nicht mal sonderlich durch räumliche Nähe nerven kannst. Das sind schlechte Rahmenbedingungen. Im Zweifel, lohnt vielleicht tatsächlich ein Wechsel. des Anwalts. Je nachdem, wie weit das Verfahren fortgeschritten ist. Einen Tipp hätte ich und vor dem Hintergrund, was da zur Debatte steht, wäre der finanzielle Aufwand wohl zu rechtfertigen. 

Was den Unterhaltsanspruch an sich angeht, so kann ich (alles ohne Gewähr und ich kann mich irren) hier der Argumentation des Richters nicht ansatzweise folgen. Was ich z.B. an nachfolgenden Links sehe und auch so kenne ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen für diesen Unterhalt nach erfolgter Scheidung schlicht nicht vorliegen. Ob es Ausnahmen gibt, wegen dieser langjährigen Ehe, kann ich auf die Schnelle nicht beurteilen.

Schließlich besteht keine Bedürftigkeit und auch wenn man darauf abstellt, dass ehebedingte finanzielle Umstände ausgeglichen werden müssen, kann ich hier einen Unterhaltsanspruch nicht ableiten, denn 500.000 € sind Lichtjahre von einem Freibetrag in Höhe von 15.000 € entfernt und dieses Vermögen müsste m.E. aufgebraucht werden. Auch ist das Aufbrauchen m.E. weder unwirtschaftlich (wie auch bei Bargeld?) noch unbillig.

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/e...vermoegen/

https://www.haufe.de/steuern/steuerwisse...0anzusehen.

Daher erlaube ich mir mal, meinen Vorredner zu widersprechen, denn die Aufteilung des Hauses von 50/50 fällt dem Grunde nach ja nicht in den Zugewinn. Ein Haus, dass Beiden 50/50 gehört und 50/50 aufgeteilt wird, kann aufgrund dieser Konstellation ja nicht in den Zugewinnausgleich fallen. Es wurde ja hälftig aufgeteilt, also wurde nichts ausgeglichen.

Und dann sollte doch § 1577 BGB gelten.

Der Zugewinnausgleich bezieht sich somit auf alle anderen erworbenen Werte. Z.b. Ausgleich von Rentenversicherungen, Sparbüchern etc.
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#4
Angreifbar ist die Dauer und auch die Höhe. Wie die Gegenseite bei der Höhe argumentiert hat, wissen wir nicht. Aber dass diese Höhe unverändert auch in deine eigene Rentenzeit hineinreicht ist definitiv angreifbar.

Beschluss hinnehmen und nicht zu zahlen halte ich für gefährlich. Wenn du noch irgendwelche Werte, Konten, Anlageformen in Deutschland hast, werden die dann natürlich gepfändet. Ist da nichts, dann laufen Schulden auf. Problem ist unter anderem die Rentenversicherung, du wirst irgendwann Rente beziehen wollen und aufgrund der Schulden kann dir davon alles bis aufs sozialrechtliche Minimum abgezweigt werden. So heisst das bei der Rente "Abzweigung an der Quelle". Die Rentenversicherung ist nun mal in Deutschland, die kannst du nicht ins pfändungssichere Ausland mitnehmen. Und ob das pfändungssicher ist und auch bleibt, ist auch noch nicht erwiesen. Jedenfalls bekommst du es mit 120 000 EUR plus Zinsen Schulden zu tun.
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#5
Hi Leute,
danke für die Beiträge. Leider bin ich nun mehr verwirrt als vorher.
Mein RA hat mir von Anfang an erklärt, dass ein Vermögen (450K Haus +20K Zugewinnausgleich + Sonstige Sparbücher) einen nachehelichen Unterhalt ausschließen. Keine Bedürftigkeit: kein Unterhalt.
Der Scheidungstermin (war eigentlich gar keiner) ergab aber, dass weder ihr noch mein Vermögen eine Rolle spielen, so habe ich den Richter verstanden (laut Zusammenfassung meines RA).
Ich soll weiter zahlen, 10 Jahre lang, keine Ahnung woher diese Frist kommt. Dann wäre ich 70!
Muss dringend meinen RA sprechen und sehen, welche Optionen nun bleiben. Ich trage mich schon mit dem Gedanken, einen speziellen RA zu beauftragen, meiner ist da nicht spezialisiert. Wer kann sonst noch etwas dazui beitragen? Besten Dank an alle.
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#6
Nach meiner Kenntnis muss das Vermögen nicht verbraucht werden.
Es muss allerdings gewinnbringend angelegt werden und die Zinsen sind anrechenbar.

§ 1577 Abs. 1 BGB: Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt [...] nicht verlangen, solange und soweit er sich aus [...] seinem Vermögen selbst unterhalten kann.

§ 1577 Abs. 3 BGB: Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.

"unbillig" wurde mir mal so erklärt, dass es bedeutet, wenn Mann und Frau das gleiche bekommen haben, z.B. aus Hausaufteilung 50/50, dann wäre es "unbillig" wenn ein Ex-Partner es verbrauchen muss und der andere nicht.
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#7
Ich vermute mal, DukatenEsel hat sehr gut verdient. Dass das nur eine Hausfrauenehe war, und Unterhalt wegen Krankheit geltend gemacht wird, wissen wir. Die Lebensstellung in der Ehe war also eine bessere.

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Entscheidend ist das Einkommen, das während der Ehe den Lebensstandard geprägt hat (was ein Skandal ist, dafür eine Ewigkeitsgarantie zu erfinden, typisch Juristengesockse). Die Situation ist auch klassisch für den Wegfall einer Befristung. Ihre Möglichkeiten, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, haben sich dann durch die Ehe verschlechtert und Ihr Unterhalt darf deshalb in der Regel nicht befristet werden. Auch unter Berücksichtigung der langen Dauer einer Ehe kann eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unzulässig sein. Grenzen setzt die Rente, denn die wäre auch eingetreten wenn sie verheiratet geblieben wären.

Da es hier um 120 000 EUR geht, würde ich den Anwalt wechseln. Das könnte sich lohnen.
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#8
Klingt für mich auch so, dass Du einen auf "vermögende" Trennungsfälle spezialisierten Anwalt benötigst. Im Moment gibt es selbst bei seriösen Banken 2 bis 3 Prozent Zinsen aufs Tagesgeld, von anderen, nicht aufzehrenden, Anlageformen brauchen wir nicht reden; d.h. "ihr" Kapitalstock bringt konservativ gerechnet min. 10.000 € im Jahr.
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#9
meiner Meinung nach wäre es sicherlich auch von Vorteil wenn der neue Fachanwalt für Familienrecht ebenfalls Kenntnisse im Sozialrecht (bzgl. Rente) hat oder jmd in der Kanzlei hat der darauf spezialisiert ist
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#10
Hallo, siehe Beitrag #8. Such Dir einen besseren und spezialisierten Anwalt. Bei dem Streitwert sollte sich die - leider notwendige - Invention lohnen.

Ich frage mal einen vermögenden Bekannten ab, wie es bei ihm gelaufen ist (großes Haus min. 600-700 TEUR, Immobilien, mehrere Firmen, etc.) da ging es schon um "Werte". Allerdings war seine Frau offiziell und aktive Angestellte in einem der Unternehmen (also nicht nur fiktiv auf dem Papier).
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#11
@DukatenEsel:  Mein RA hat mir von Anfang an erklärt, dass ein Vermögen (450K Haus +20K Zugewinnausgleich + Sonstige Sparbücher) einen nachehelichen Unterhalt ausschließen. Keine Bedürftigkeit: kein Unterhalt.
Der Scheidungstermin (war eigentlich gar keiner) ergab aber, dass weder ihr noch mein Vermögen eine Rolle spielen, so habe ich den Richter verstanden (laut Zusammenfassung meines RA).

Die Aussage Deines Anwalts geht somit gleich, mit der Meinen im obigen Kommentar.

Ob § 1577 BGB wg. der Unbilligkeit so gelesen werden kann, wie Dr. Newton sagte, weiß ich nicht. Wahrscheinlich liegt dies zu großen Teilen im Bereich der Tageslaune eines Richters.

Aber: Was war das denn nun für ein Termin, wenn kein "richtiger Scheidungstermin" war? Dann ist das Verfahren ohnehin noch offen und jetzt der einzig verbleibende Zeitpunkt, noch zu versuchen gegen zu steuern.

Und wie von ´p auch beschrieben: Zumindest bleibt die Dauer angreifbar. Und zwar eben wegen des in der Zwischenzeit eintretenden Renteneintritts von Dir.
Die Höhe, weil zumindest eine teilweise Berücksichtigung des Kapitals der Ex-FRau (und seien es wegen mir auch nur die Zinsen) keinerlei Berücksichtigung fand.
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#12
Nappo dateline='[url=tel:1690208772' schrieb: 1690208772[/url]']
Die Höhe, weil zumindest eine teilweise Berücksichtigung des Kapitals der Ex-FRau (und seien es wegen mir auch nur die Zinsen) keinerlei Berücksichtigung fand.

Ich denke mal, dass die Erträge aus dem Vermögen der Ex durchaus berücksichtigt wurden, sonst wäre der Unterhalt vermutlich höher als 1,x k. 

Wenn Dukatenesel die höchsten Rentenbeiträge bezahlt hat, hat er mindestens 7 k brutto, wahrscheinlich deutlich mehr, da er ja schon 30 Jahre den Höchstsatz der RV zahlt. 

Geht man von einem Nettozins (also nach Abzug der Abgeltungssteuer) von 3% für das Vermögen aus, so erzielt sie aus den Erträgen etwa 1.250€. Falls Dukatenesel etwa 6000€ netto hatte, wären 3/7 davon knapp 2,6 k, also käme es schon hin: 1.250€ aus Vermögensertrag plus etwa 1.350€ von ihm.
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#13
@ Dukatenesel,

ich weiß nicht, wo ihr prozeßtechnisch gerade steht - im Stadium der Anträge, Gerichtsentscheidung noch nicht gefallen? Oder hat das Familiengericht entschieden und der Gang zum Oberlandesgericht wird erwogen? Bist du bereits zum unbefristeten nachehelichen Unterhalt verurteilt, oder steht diese Gerichtsentscheidung noch aus?

Ich hatte eine sehr ähnliche Konstellation, nur dass es bei mir kein verwertbares Vermögen ( Drei-Familien-Haus mit 360 qm Wohnfläche, zwangsversteigert und heute Flüchtlingsunterkunft) mehr gab nach der Scheidung.
Ich bin zwar zu unbefristetem nachehelichem Unterhalt verurteilt worden (Ehedauer 34 Jahre und 9 Tage), aber mit dem Eintritt in die Altersrente der Ex wird neu verhandelt und festgesetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist aufgeteilt in Unterhalt, Krankenkassenbeitrag und Altersvorsorge. Also wird meine Ex bis zum Eintritt in die Altersrente genug Vorsorge getrieben haben, zusätzlich zu dem üppigen Versorgungsausgleich/Rentenpunkte. Wenn sie das Geld stattdessen versoffen hat - ihr Problem.

Was mich erfolgreich vor allerlei Zusatzforderungen bewahrt hat, war mein völliges Verschwinden von der Bildfläche. Meiner Anwältin habe ich das Mandat aufgekündigt nach Rechtskraft der Scheidung, so daß sie nicht von anderer Seite als zustellfähige Adresse mißbraucht werden konnte. Somit scheiterten alle Versuche der Ex und ihrer Kampfhennenanwältin, mir weitere Forderungen zuzustellen. Das Familiengericht sah sich außerstande, in meiner Abwesenheit Entscheidungen zu treffen oder Urteile zu fällen in Angelegenheiten, von denen ich gar keine Kenntnis hatte.
Das hat mir mehrere hunderttausend Euro erspart. Jahre später bin ich dann offiziell zurückgekehrt, hab mich zunächst in die soziale Hängematte gelegt und die letzten anderthalb Jahre bis zum Renteneintritt für Mindestlohn an der Entwicklung eines Elektrofahrzeugs für Kommunal- und Landwirtschaft mitgewirkt. Da ich nicht auffindbar war in diesen Jahren, konnte mir nichts abgeknöpft werden. Und danach war ich dann so arm, dass ich vom Jobcenter den nachehelichen Unterhalt für die Ex bezahlt bekam (aufstockende Hatz4-Leistungen). Seit meinem Renteneintritt wird der nacheheliche Unterhalt von der Rentenversicherung Bund aus dem Versorgungsausgleich bezahlt, kostet mich bis auf einen kleinen Eigenanteil nichts.

Möglicherweie findet sich für dich ein ähnlicher, gangbarer Weg.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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