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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#26
Auch bei den Spätfolgen sollte man kühle Berechnung regieren lassen. Einsatz, Risiko, Erwartungswert, verschiedene Szenarien berechnen. Wenn es sich nicht lohnt, dann sein lassen.

Psychologisch ist die Transmission der Energie von einem negativen Fall ohne weitere Gewinnchancen besser; hin zu einem Feld, auf dem noch etwas zu machen ist. Ich habe das auch gemacht, tfaq, Unterhaltsprellen mit horrenden Folgekosten für die Verursacher der Misere, schönes Leben das nebenbei Opportunitätskosten in siebenstelliger Höhe verursacht.
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#27
Habe soeben online einen Mahnbescheid beantragt. Kosten knapp 250.-€. ich halte Euch auf dem Laufenden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Update:

Die Ex hat erwartungsgemäß Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Jetzt müßte man ins streitige Verfahren vor dem Landgericht, kostet vorab ca. 1.200.-€. Und Anwaltspflicht. Für beides hab ich nicht mehr das Geld, Ende der Gerechtigkeit an dieser Stelle.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
wenns geht...mach erst mal einen mahnbescheid über eine kleine teilsumme...nicht gleich über das ganze...wenns bei widerspruch
vors LG geht...den fehler machen viele...

bb
netlover
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#30
Nachtrag:

Heute flattern die Gerichtskosten rein, d.h. die Kosten des gegnerischen Anwalts aus dem Prozeß vor dem Landgericht, siehe Post #1 - in Summe 2.400 €. Und heute morgen der Vorbescheid des Finanzamts zu meiner Einkommenssteuer 2022, das Finanzamt will auch noch mal 1.700 € von mir, was ich aber nicht verstehe. Beim besten Willen nicht. Ich habe als Rentner incl. Minijob ein Einkommen von ca. 20.000 € erzielt, die Hälfte davon ging an die Ex als nachehelicher Unterhalt incl. einer Nachzahlung. Einen Freibetrag als Rentner habe ich ja auch noch in Höhe von 10.400 € - da ist doch nichts mehr, was steuerpflichtig sein könnte? Egal, ich werde nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung machen und die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz prüfen lassen.

Mein Beispiel sollte alle jungen Männer in diesem Lande abschrecken: 50 Jahre gearbeitet, gut verdient (30 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze), Ingenieur in der Automobilindustrie. Jetzt, mit 66 Jahren, de facto pleite. Nicht wegen Trunk- oder Spielsucht, Spekulationsverlusten oder sonstwas in der Art. Nein, einfach nur ausgeplündert von einer Frau und ihrem Anhang unter Ausnutzung der Gesetze und mithilfe der willfährigen Familiengerichte.

Eine gute Ausbildung, ein guter Beruf, gutes Einkommen, eigenes Haus mit zwei Mietwohnungen drin etc.pp. schützt einen vor der Altersarmut - von wegen! Eine bösartige Ex-Frau und ein Familienrichter können deine Existenz zerstören, und sie brauchen sich dazu nicht mal anzustrengen.

Ich kann es gar nicht mehr erwarten, bis dieser Scheißladen endgültig in sich zusammenkracht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
Verbraucherinsolvenz dauert nur noch drei Jahre. Die o.g. Gläubiger werden sich freuen. Die Rechnungen können die sich an die Wand nageln ,-)
Die Auskunft des Finanzamtes kann ich so nicht beurteilen. Dazu fehlen Infos.
Wenn ich Dir paar Fragen zur Inso beantworten kann, dann gerne. Termin bei der Schuldnerberatung kann dauern...
Da Du noch eine Forderung gegen die Ex hast, ist diese im Antrag auf Verbraucherinsolvenz anzugeben. Das kann noch lustig werden ,-) und ist dann Aufgabe des Treuhänders.
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#32
(03-11-2023, 22:22)Austriake schrieb: Mein Beispiel sollte alle jungen Männer in diesem Lande abschrecken: 50 Jahre gearbeitet, gut verdient (30 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze), Ingenieur in der Automobilindustrie. Jetzt, mit 66 Jahren, de facto pleite.

Deswegen hab ich frühzeitig hingeworfen und nur noch drauf gespuckt. Seither Familie, Hobbys und Bargeldgeschäfte.

Das Finanzamt ist ein ganz schlechter Gläubiger. Auch mit Insolvenz wirst du ab dann niemals mehr eine Steuererstattung bekommen, die rechnen das einfach auf.

Insolvenzen kosten Geld: Die Mindestgebühren für die Insolvenzverwaltung liegen je nach Verfahrensart zwischen 1120 und 1400 Euro. Hinzu kommen noch mindestens 300 Euro Gerichtskosten. In der Regel kommt man immer auf über 2000 EUR. Mindestens.
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#33
@p: Ja, aber man muss auch den individuellen Umstand sehen. Die Höhe der vorhandenen Schulden ist wesentlich höher, als die Verfahrenskosten. Zumal die Verfahrenskosten auch noch gestundet und später, nach Ablauf von 3 Jahren, in Raten zurück gezahlt werden können.

Auch zukünftig sind Erstattungen des FA eher unwahrscheinlich. Der Staat schlägt unerbittlich zu, bis zu dessen Abwicklung. Ich habe hier Jemanden, der von seiner EU-Rente (ca. 20.000 pro Jahr) noch KU zahlen muss und er eigentlich zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel hat. Selbst er wird jedes Jahr zur Kassen gebeten, ca in einer Höhe von 300 - 400 Euro.

Und ob nun jemand etwas tatsächlich pfänden kann oder nicht. Man wird es versuchen und ständig muss Austriake sich dem Stress beugen, solche Post oder Besuch vom GV zu bekommen.

Das Thema ist ab Eröffnung des Verfahrens durch.

Und wenn der Treuhänder eine Chance sieht, die Forderung der Ex einzutreiben, f... er die Ex , Austriake kostet das Null Aufwand und aus der beigetriebenen Summe würden zuerst die Verfahrens- und Treuhänderkosten bedient.
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