Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt
#1
Hallo zusammen,
Ich möchte gerne hier meinen Fall vorstellen. Mein Deutsch ist noch nicht ganz gut, so dass ich sie um Verständnis bitte.
Im Oktober 2018 bin ich nach Deutschland umgezogen,3 Monate vorher habe mich verheiratet. Seit dann arbeite ich und verdiene von 2700-2900 abhängig von meine Nachtdienste.
Meine Frau kam ein Jahr später.Im Juni 2020,haben wir Kind bekommen. Ich bin am 01.12.2020 aus gemeinsamen Wohnung ausgezogen und seit dann bezahle ich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt in Höhe von 1125 €. Meine Frau und Ihre Anwaltin haben ales bis maximum verzögert, so dass erst vor paar Monate Versorgungsausgleich gelaufen ist. Und wir haben endlich, am ende des Monat Scheidungstermin vor Gericht. Meine Frau hat in Heimatland Studium Economy Management gemacht und hier in Deutschland,was hat hiee in Deutschland Annerkant, 1 Jahr unter Vertrag als Küchenhilfe gearbeitet und inzwischem Svhwanger geworden und in Mutterschutz gegangen. Letztes Jahr während Trennung hat sie entschieden 2 jährige Ausbildung zur Erzieherin zu machen.Da verdient sie ungefähr 700 €.
Ab nächste Monat in Rahmen meiner Weiterbildung, werde ich 5 Monate auf eine andere Arbeitsstelle arbeiten, wobei habe ich nicht mehr Nacht Arbeit, als auch Wochenende Arbeit. Ich werde ungefähr 350€ weniger verdienen.
Bisher ist alles einvernehmlich gelaufen. Jetzt fördert die Gegenseite nachehelicher Unterhalt in gleiche Höhe vorgeschlagen, bis ende des Ausbildung von meiner Frau im Juni 2024,oder werden die Nachehelicher Unterhalt anhängig machen was verzögert weiter Scheidungsverfahren. Ich kann in diesem Zeitraum kaum Uberleben, da meine Miete 700€ Beträgt und ab nächstem Monat wird noch schlimmer, wenn mein Anwalt nichts tun.
Jetzt ist Frage,hat die überhaupt Rech auf so höhes Trennung/Nachehelicherunterhalt, da sie Studium hat und während Trennung Ausbildung angefangen, als auch dass Kind drei Jahre geworden ist. Laut Ihre Anwaltin sie hat nicht so gute Deutsch-Kenntnisse um Ihre Beruf zu arbeiten.
Ich habe bisher für Anwalt und Versorgungsausgleich schon 4000€ bezahlt, und was kommt noch. Meine Frau hat alle Kosten bisher sind völlig durch Verfahrenkostenhilfe bezahlt.
Könnt Ihr mich weiter helfen, Rat geben..
Eas ist mir zu machen, was ist zu erwarten.
Sorry noch mal für mein Deutsch.
Zitieren
#2
Kein Problem ,-) Dein Deutsch ist absolut verständlich und gut ,-)

Da hat Deine Ex eine Anwältin, die alles versucht raus zu holen und Du einen Anwalt, bei dem noch zu klären wäre, ob er "was tut" - wie Du schreibst. Den solltest Du mal zum Gespräch bitten und nach forschen, ob er für das Geld welches er bekommt, auch etwas arbeiten möchte oder nicht. Sonst hilft nur der Wechsel, auch wenn das in einem solchen Stadium neue Kosten auf wirft.

Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.

Soweit ich weiß, bekommen Erzieher schon während der Ausbildung mehr Geld. Außerdem bekommen sie oft auch noch BAföG. Da muss sie sowieso Auskunft geben.

Ich denke, dass ein Gericht die in der Ehe begonnene Ausbildung durchaus so akzeptiert. Unterhalt zu maximieren, ist da favorisiert. Trotzdem zählt noch Dein Selbstbehalt da mit rein und die Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt. Zeitraum, Höhe, Gründe. Da ist Vieles, was zu klären ist. Leider kann ich das hier nicht.

Die Weiterbildung die Du machst, wird beruflich bedingt und zu rechtfertigen sein. Sie ist ja auch nur von kurzer Dauer. Das Ganze muss da mit rein spielen, aber es hängt nun schlicht auch an der Kenntnis und dem Engagement Deines Anwalts. Das ist oft ein Problem....

Ich denke, dass Du hier noch ein paar Tips und Zahlen von denen bekommen wirst, die sich mit nachehelichen Unterhalt besser auskennen.
Zitieren
#3
(12-09-2023, 10:42)Nappo schrieb: Kein Problem ,-) Dein Deutsch ist absolut verständlich und gut ,-)

Da hat Deine Ex eine Anwältin, die alles versucht raus zu holen und Du einen Anwalt, bei dem noch zu klären wäre, ob er "was tut" - wie Du schreibst. Den solltest Du mal zum Gespräch bitten und nach forschen, ob er für das Geld welches er bekommt, auch etwas arbeiten möchte oder nicht. Sonst hilft nur der Wechsel, auch wenn das in einem solchen Stadium neue Kosten auf wirft.

Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.

Soweit ich weiß, bekommen Erzieher schon während der Ausbildung mehr Geld. Außerdem bekommen sie oft auch noch BAföG. Da muss sie sowieso Auskunft geben.

Ich denke, dass ein Gericht die in der Ehe begonnene Ausbildung durchaus so akzeptiert. Unterhalt zu maximieren, ist da favorisiert. Trotzdem zählt noch Dein Selbstbehalt da mit rein und die Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt. Zeitraum, Höhe, Gründe. Da ist Vieles, was zu klären ist. Leider kann ich das hier nicht.

Die Weiterbildung die Du machst, wird beruflich bedingt und zu rechtfertigen sein. Sie ist ja auch nur von kurzer Dauer. Das Ganze muss da mit rein spielen, aber es hängt nun schlicht auch an der Kenntnis und dem Engagement Deines Anwalts. Das ist oft ein Problem....

Ich denke, dass Du hier noch ein paar Tips und Zahlen von denen bekommen wirst, die sich mit nachehelichen Unterhalt besser auskennen.

Vielen Dank für die Antwort, meine Frau hat während Trennung Ausbildung angefangen, trotz Ihrer Studiums.
Zitieren
#4
Nappo dateline='[url=tel:1694508176' schrieb: 1694508176[/url]']

Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.

Da die Ausbildung nur zwei Jahre dauert, handelt es sich nicht um eine Erzieherausbildung, Es gibt im Kindergarten so Kinderpflegerinnen (so hießen sie zumindest, als meine noch im Kindergarten waren. Soweit ich weiß, sind dafür Anforderungen viel geringer und die Ausbildung ist kürzer. Von daher wird sie sicher weniger Sprachkenntnisse benötigen als in einem qualifizierten Bürojob.

Also ich würde hier darauf achten, den nachehelichen Unterhalt zeitlich bis zum Ende der Ausbildung begrenzen zu lassen. Ganz vermeiden wird er sich in dieser Situation nicht lassen.
Zitieren
#5
(12-09-2023, 12:35)Theo schrieb:
Nappo dateline='[url=tel:1694508176' schrieb: 1694508176[/url]']

Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.

Da die Ausbildung nur zwei Jahre dauert, handelt es sich nicht um eine Erzieherausbildung, Es gibt im Kindergarten so Kinderpflegerinnen (so hießen sie zumindest, als meine noch im Kindergarten waren. Soweit ich weiß, sind dafür Anforderungen viel geringer und die Ausbildung ist kürzer. Von daher wird sie sicher weniger Sprachkenntnisse benötigen als in einem qualifizierten Bürojob.

Also ich würde hier darauf achten, den nachehelichen Unterhalt zeitlich bis zum Ende der Ausbildung begrenzen zu lassen. Ganz vermeiden wird er sich in dieser Situation nicht lassen.
Genauso, kein klassische Ausbildung. Vorschlag Ihre Anwaltin war Nachehelicherunterhalt in gleiche Höhe wie bisher und bis ende des Ausbildung. Mein Anwalt hat Angebit gemacht, von 300€ + Kinderunterhalt. Bisher kein Antwort von Anwaltin und Termin für Scheidung ist in 15 Tage.. Meinst du das ich sollte Ihre Angebot akzeptieren und versuchen dieses Period wo ich wejiger vrrdiene zu überbrücken?
Zitieren
#6
Nach meiner Einschätzung wird mit ziemlicher Sicherheit Deiner Frau nachehelicher Unterhalt zugesprochen werden: Sie hatte im Heimatland eine hohe berufliche Qualifikation, ist wegen Dir ins Ausland gezogen und hat hier zunächst weit unterhalb ihrer Qualifikation gearbeitet. Eigentlich ein klassischer Fall eines ehebedingten Nachteils.

Nun ist das Angebot mit den 300€ schon sehr niedrig, während das der Gegenseite schon am oberen Rand liegt. Vermutlich würde der ausgeurteilte Unterhalt irgendwo dazwischen liegen.

Ich an Deiner Stelle würde noch ein weiteres Angebot nachschieben, etwa 550€ oder 600€ und dazu schreiben, dass es das letzte Angebot von Deiner Seite ist und Du es ansonsten durch das Gericht entscheiden lässt.
Zitieren
#7
Hallo Ihr Lieben, 
Ich bitte euch wieder um Hilfe. Leider Scheidungstermin findet nicht statt, da die Gegenseite eine Stuffenantrag als Folgesache Nachehelicherunterhalt eingereicht hat. Obwohl wir meine Auskünfte fleißig geteilt haben.

Was bedeuetet das für mich, an was ist zu rechnen? Scheidungsverfahren verzögert sich weiterhin, wie lange das alles dauert, wann könnte endlich zur Rechtskräftige Scheidung kommen?
Ich weiß nicht was ist zu machen, ich bin am Überlegen, Weieterbildung und Arbeit zu Kündigen und nach Heimatland zurück zu gehen.. 
LG
Zitieren
#8
Das ist meistens nur Geldmacherei des Gegenanwalts und hat prozesstaktische Gründe. Zum Beispiel unterbricht er die Verjährung, §§ 209, 204 BGB, soweit im Rahmen der Antragsschrift ein die Verjährung unterbrechender Leistungsantrag in besonderer Form des Stufenantrags gestellt ist. Verfahrensdauer unbekannt.

Es wird sowieso zweigeteilt entschieden. Der Auskunftsantrag wird bereits durch Teilbeschluss entschieden, über den Leistungsantrag wird zusammen mit der Ehescheidung im Rahmen des Endbeschlusses entschieden.

Wenn dich solche Verfahrensdetails wirklich interessieren, ist eigentlich dein Anwalt der, der Auskunft geben müsste. Es reicht nicht zu fragen, man muss auch die Antworten verstehen.

Wenn du gehst, bleibt das Verfahren in Deutschland. Es gibt eine riesige Bandbreite von Möglichkeiten, was dann passiert. Die Frage ist also nicht sinnvoll zu beantworten.
Zitieren
#9
Hallo zusammen, ich möchte euch über meinem Fall berichten, als auch paar fragen stellen. 
Nach dem Gegensseite Stuffenklage eingeriecht hat, haben wir uns geeinigt, dass ich zahle Nacheherlicher Unterhalt 400€,statt bisher 800€ von Trennungsunterhalt, einschließlich bis ende Ausbildung(August 2024) von meiner Frau + Kindesunterhalt.
Jetzt warte ich auf neues Scheidungstermin. 
Frage ist jetzt, kann ich schon jetzt Minijob finden, oder Bereitschaftsdienste machen um. meine Einkommen zu erhöhen? Bin ich weiterhin verpflichtet meine Auskünfte abzugeben?Könnten jetzt meine höhere Einkommen Einfluss auf Höhe von Nacheherlichen Unterhalt haben?
LG
Zitieren
#10
Eine wichtige Grenze ist der Stichtag für die Ehezeit. Für die Ermittlung der Ehezeit ist die Zustellung des Scheidungsantrages als „Stichtag“ massgebend. Was vorher passiert, zum Beispiel Einkommenserhöhungen, zählt als in der Ehe passiert und kann die Unterhaltsansprüche erhöhen. Was nachher passiert, meistens (aber nicht immer) nicht mehr.

Der Stichtag ist auch wichtig für die Berechnung der Ausgleiche, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.
Zitieren
#11
Was die Zeit nach der Scheidung angeht:

1. Bezüglich Kindesunterhalt kann die Ex alle 2 Jahre Auskunft verlangen und so jedes Mal sehen, wie sich Dein Einkommen entwickelt hat. Verdienst Du mehr (Bereitschaftsdienste), wird sich der Kindesunterhalt erhöhen

2. Ein Mini-Job würde natürlich auch einkommenserhöhend wirken. Aber unter einer Bedingung kannst Du Dir mit einem Nebenjob weiter helfen, ohne das wieder jemand Anderes an Deinem erwirtschafteten Geld saugt = Du musst einfach die Klappe halten, wenn Du einen Minijob hast ,-) Grund: Ein Mini-Job taucht nirgendwo auf. Z.b. muss er nicht in Deiner Steuererklärung angegeben werden. Und genau die, wollen die bei Auskunft ja sehen. Bei einem Mini-Job führt der Arbeitgeber lediglich pauschale Beiträge an die Knappschaft ab. In diesem Moment ist der Mini-Job steuerlich und sozialversicherungsrechtlich abgegolten. Das heißt, aus den Einnahmen des Mini-Jobs ergeben sich keine weiteren Beitragspflichten in irgendeiner Weise mehr.

Aufgrund dessen, findet niemand heraus (und kein einziger Fall wäre mir in langen Jahren bekannt, wo es anders gewesen wäre), dass Du einen Mini-Job hast! Du darfst halt nur nichts drüber erzählen ,-)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachehelicherunterhalt wegen Betreuung MrBean 33 6.855 10-12-2023, 21:24
Letzter Beitrag: p__
  Zugewinn und Nachehelicherunterhalt NWAG 9 6.675 25-11-2018, 16:18
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste