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Umgangsklage - Loyalitätskonflikt
#1
Hallo Leute, 

kurz und knapp. 

Kind 5 Jahre (innige liebevolle Papa Beziehung) sehe ich 9 Tage im Monat 2 Tage die Woche, aber im starken Loyalitätskonflikt sobald Mutter (derzeit schwanger vom neuen) anwesend ist. 

Schuld ist der aggressive streitsüchtige Vater der seine Emotionen nicht im Griff hat bei der Übergabe, von ihr protokolliert und das ich sie öfter nicht in die Kita gebracht habe da Routine gefährdet - verpasst zu viel

Kind äußert wohl Willen bei Mutter nicht zu Papi zu wollen wonach Mutter jetzt den Umgang auf nur noch alle 2 Wochen am WE gerichtlich durchsetzen will. 

Zeitgleich läuft eine Unterhaltsprüfung der Beistandschaft, Antrag Titel auf 0 da Bürgergeld derzeit


Schriftliche Elternvereinbarung für die 9 Tage Umgang derzeit unterschrieben vom Jugendamt im letzten Jahr. Mutter spricht sich gegen Wechselmodell aus. Erweiterte versprochene Umgangserweiterung wurde von der Mutter immer weiter verschoben bis blockiert.

Letzte Jugendamtsmediation habe ich vorzeitig verlassen wegen Vertrauensbruch. 

Welchen Einschätzung gebt ihr der Umgangsklage in Berlin? Sollte ich den Mindestunterhalt zahlen irgendwie? 
Habe einen guten RVG Anwalt an der Hand oder alleine durchziehen?

Wie weiter vorgehen? Welche Art der Kommunikation mit der Mutter? hochgradig toxisch die Dynamik gerade
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#2
Das sind drei Problemfelder.

1. Unterhalt. Wird sehr schwer, weiterhin 0 zu zahlen, wenn sie klagt. Man braucht schon eine sehr gute Begründung, um den Mindestunterhalt herumzukommen und als absoluter Mangelfall anerkannt zu werden. Entweder, du musst dich dann unpfändbar einrichten und mit den Schulden leben oder du verdienst etwas und kannst Unterhalt zahlen. Teilzeit + Aufstocken geht oft auch, je nach persönlicher Situation. Lebst du z.B. mit einem leistungsfähigen Dritten zusammen, geht das nicht.

2. Loyalitätskonflikt. Unbedingt direkt bei Kindergarten bzw. dann Schule abholen und dort zurückbringen. Keine direkte Übergabe an oder von der Mutter oder einem ihrer Verwandten. Die beste Medizin gegen Loyalitätskonflikte ist MEHR Umgang. Schön wärs, das auch umsetzen zu dürfen...

3. Gerichtliche Abänderung Umgangsregelung. Je nach Bezirk gehört Berlin eher zu den wechselmodellfreundlichen Zonen und auch Umgang wird nicht einfach so zusammengestrichen. Dein Bürgergeldbezug schützt dich zudem vor dem Gutachtenrisiko, wenn der Richter keine Lust hat zu entscheiden. Es kommt sehr darauf an, wie die Mutter im Antrag argumentiert. Sie kann damit durchaus baden gehen und es kann mit mehr Umgang für dich ausgehen, bis hin zum Wechselmodell. Deine Chancen dorthin sind freilich gering, wenn ihr Antrag allerdings Fehler und Lücken hat, dann würde ich das nutzen und deinerseits Wechselmodell beantragen, hilfsweise Ausweitung des Umgangs auf XY (Regelung im Anhang). Vorausgesetzt, du kannst das wirklich machen und erfüllst auch die anderen Voraussetzungen. Wohnung, Entfernung etc. Zu verlieren hast du so nichts, wenn der Kontakt bisher gut war.
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#3
Danke dir für deine Antwort.

Die Mutter hat mir eine Frist gesetzt von 2 Wochen der Änderung auf Mindestkontakt zuzustimmen? Sollte ich den Klageweg zuerst gehen oder auf sie warten? Mit Anwalt oder alleine?
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#4
Mach einen Gegenvorschlag, damit es nicht heisst du würdest sie ignorieren. Dann warte auf die Klage, wenn sie das wagt. Anwalt in Umgangssachen ist gewöhnlich entbehrlich. Ausser, du kannst dich schlecht ausdrücken, kommst mit der Atmosphäre dort nicht klar.
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#5
danke für die Infos. Mutter verweigert jetzt Herausgabe Ausweiskopie. Wie kann man dagegen vorgehen?

Außerdem manipuliert sie mit der Verschlechterung unser Kommunikation das Kind hinsichtlich erweiterter Umgang um meine eventuellen Chancen vor Gericht zu verschlechtern. Welche Erfahrungen und Tips has du da gemacht?

Grüße
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#6
Gute Kommunikation kann man nicht erzwingen. Das Standardvorgehen dieser Mütter ist, erst Nichtkommunikation und Dissens zu erzeugen und mit dem Argument einer kaputten Elternebene Umgangsambitionen Richtung Wechselmodell zu zerstören. Schlüsselelement dafür ist die verlogene Rechtspflege, die dann immer sagt, es gehe nicht um die Frage, wer Schuld an irgendwas ist, man sei kein Strafgericht. sondern um das, was für das Kind am besten sei in der jetzigen Situation. Dabei sind Bindungsintoleranz und Zerstörung der Elternebene ein klarer Beweis für Erziehungsunfähigkeit, das beste fürs Kind wäre in solchen Fällen den unfähigen Elternteil zum Umgangselternteil zu ernennen, denn der bindungstolerante Elternteil kann viel besser das Verhältnis des Kindes zu beiden Eltern gewährleisten wie der erziehungsunfähige Elternteil.

Dass es so nicht läuft in D, weisst du ja mittlerweile. Dir bleibt jetzt nur "hinnehmen" oder "klagen, bevor sich die Chancen weiter verschlechtern". Wenn Klage, dann vorbereitet: Aufforderung, gemeinsames Gespräch, Klage. Dreisprung. Bedenke, dass selbst wenn du durch Klage zu einem Wechselmodell oder Fast-Wechselmodell kommst, Mutti weiterhin querschiessen, manipulieren, ärgern kann. Sie kann sich Dinge leisten, die bei dir niemals akzeptiert werden. Roben und Helfer sind tief eingegraben in einem bitteren Sexismus.
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#7
danke dir nochmals. Man merkt du hast das alles durch und die nötige Weitsicht. Es tut gut zu wissen das man nicht alleine mit sich selbst und der Willkür der Mütter ausgeliefert ist.

Habe im August 10 Tage Urlaub mit der Mutter abgestimmt, nun teilt die Mutter mir mit das bis zum Urlaubsbeginn Mitte August alle gewohnten Umgangstermine bis dahin ausfallen sollen, weil ich Kind sonst "zuviel" hätte. In der Tat habe ich meine Tochter nach ihrem Plan 12 Tage im August anstatt der regulären 9, sehe das Kind dafür aber die ersten zwei Wochen im August garnicht. Dann kommt der Urlaub und nochmal 2 Tage. Dummerweise ist die Kita geschlossen und die Mutter argumentiert mit den konflikhaften Übergaben außerhalb der Kita. Soll ich das schlucken oder wie kann die Situation meistern? Wird Umgang auch mit Urlaub gewährt?

Außerdem teilte sie mir bei der Familienberatung mit das sie den Umgang jetzt nur noch auf 8 Tage im Monat beschränken will, also alle 9 Tage 4 Nächte. Momentan sind es 2x die Woche regulär, insgesamt 9 Tage Papa Zeit. Beim letzten Versuch der Mutter oben waren es 6 Tage. Der Verkürzung werde ich keinesfalls zustimmen, möchte aber bei dem Tauziehen noch den Überblick behalten und nicht überstürzt in die Klage gehen. Welches Vorgehen rätst du mir?

grüße
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#8
Hallo,

Standardumgang ist jedes 2. Wochenende, Haelfte Ferien und einmal einen Nachmittag in der Woche. Alles was weniger ist, wuerde ich nicht akzeptieren.

Konflikthafte Uebergaben kann man auch in der Ferienzeit vermeiden. Entweder im Auto vor der Tuer warten und Kind kommt runter, bzw. geht hoch oder eben bei "neutralen" Dritten. ist einzig und allein eine Frage des Willens. An dem hapert es ja meistens bei den Kindbesitzerinnen. Leider.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
(15-07-2024, 09:47)p__ schrieb: Gute Kommunikation kann man nicht erzwingen. Das Standardvorgehen dieser Mütter ist, erst Nichtkommunikation und Dissens zu erzeugen und mit dem Argument einer kaputten Elternebene Umgangsambitionen Richtung Wechselmodell zu zerstören. Schlüsselelement dafür ist die verlogene Rechtspflege, die dann immer sagt, es gehe nicht um die Frage, wer Schuld an irgendwas ist, man sei kein Strafgericht. sondern um das, was für das Kind am besten sei in der jetzigen Situation. Dabei sind Bindungsintoleranz und Zerstörung der Elternebene ein klarer Beweis für Erziehungsunfähigkeit, das beste fürs Kind wäre in solchen Fällen den unfähigen Elternteil zum Umgangselternteil zu ernennen, denn der bindungstolerante Elternteil kann viel besser das Verhältnis des Kindes zu beiden Eltern gewährleisten wie der erziehungsunfähige Elternteil.

Dass es so nicht läuft in D, weisst du ja mittlerweile. Dir bleibt jetzt nur "hinnehmen" oder "klagen, bevor sich die Chancen weiter verschlechtern". Wenn Klage, dann vorbereitet: Aufforderung, gemeinsames Gespräch, Klage. Dreisprung. Bedenke, dass selbst wenn du durch Klage zu einem Wechselmodell oder Fast-Wechselmodell kommst, Mutti weiterhin querschiessen, manipulieren, ärgern kann. Sie kann sich Dinge leisten, die bei dir niemals akzeptiert werden. Roben und Helfer sind tief eingegraben in einem bitteren Sexismus.

was sagt  p__ dazu?
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#10
Ich schließe mich der Meinung von kay an!

Warum möchtest du nicht klagen? Die beim Jugendamt abgestimmte Elternvereinbarung ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben wurde.
Die Ex kann weiterhin agieren wie sie möchte und muss keine Konsequenzen rechnen.
-> Umgangsvereinbarung auf Basis der Elternvereinbarung vom Jugendamt + zusätzliche Regelungen wie zB die Hälfte der (Schul)Ferien etc erstellen und diese vor Gericht fixieren lassen. Erfahrungsgemäß dauert dies auch ein paar Monate, evtl. nochmals mit zusätzlichen Mediationsterminen, die das Gericht zunächst dir und deiner Ex zunächst auferlegt.
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#11
Ich habe einfach die Befürchtung das die Ex mit ihrer Argumentation das Kind wolle nicht zum Papa vor Gericht durchkommt und dabei mit allen Kosten sogar noch weniger Umgang für mich rauskommt. Verzwickte Lage....

Jetzt will die Ex auch noch das Kind in eine besondere bilunguale Schule weiter weg schicken....auch da keine Einigung in Sicht. Ab wann muss man sich da beim Gericht melden für eine rechtzeitige Lösung?
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#12
Die Ex kann den Umgang auch ganz ohne Gericht sabotieren und vergiften. Vor Gericht zu gehen erhöht oder senkt keine Risiken, dass es der Ex gelingt, dich auszulöschen. Mit allen Kosten? Ein Umgangsverfahren ist billig. Meist endet es mit "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Das bedeutet: Jeder zahlt seine Kosten selbst.

Die Sommerferien in Berlin gehen noch drei Wochen, sie enden am 30.8. Wenn das Kind dann in eine andere Schule gehen will und du das in einem Gerichtsantrag auch mit drin hast, ist es fast zu spät dafür.

Zitat:Ab wann muss man sich da beim Gericht melden für eine rechtzeitige Lösung?

Vor vier Wochen wäre gut gewesen.
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#13
Einschulung ist erst nächstes Jahr.

von der Kita zur Grundschule
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