04-10-2024, 20:44
Hallo zusammen
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt in meiner konkreten Situation.
Seit der Trennung bezieht der andere Elternteil UVG und ich habe in den letzten drei Jahren mehrere Arbeitgeber in ungelernten Tätigkeiten gehabt und mit Bürgergeld aufgestockt und bislang nach Aufrechnung auch monatlich an das Jugendamt gezahlt. Jetzt ist bei mir vor einem halben Jahr etwas passiert, so dass ich gesundheitlich nicht gearbeitet und außschließlich Bürgergeld bezog, und an das Jugendamt seither 15€ pro Kind gesenkt überweise. Jetzt darf ich aber im Januar 2025 eine Umschulung durch die Arbeitsagentur beginnen, das wäre auch meine Erstausbildung, denn ich habe keine beruflichen Bildungsabschluss, sprich einen IHK-Abschluss gilt es zu ergreifen.. Ich bin auch noch unter 30 Jahre alt und werde von der Arbeitsagentur bekräftigt, auch durch die Schwerbehinderung. Ich hätte auch durch Tipp der SB die Möglichkeit beim Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld einen Mehrbedarf für die Umgangstage mit den Kindern, sprich auch Fahrkarten aufs Dorf und in die Stadt zu erhalten. Das geht auch nur solange der andere Elternteil berufstätig ist und nicht Bürgergeld bezieht.
Jetzt bin ich mir ganz unsicher durch die Recherchen mit Google und finde hierzu nichts.
Lohnt es sich den Mehrbedarf für die Umgangstage zu beantragen? Die Weiterbildungsprämie beträgt monatlich 150€. Ich würde den Betrag an das Jugendamt erhöhen, aber kann das einfach so gemacht werden? Sind der Mehrbedarf für die Kinder und das Weiterbildungsgeld nicht zweckgebunden? Könnte das Jugendamt dann den ganzen Satz erhöhen, dass im Grunde nichts davon bleibt? Also aufs Konto rauf und dann weg? Könnten mir dann wenigstens 50-80€ mehr im Monat für mich übrig bleiben?
Mit einer Erstausbildung gelte ich laut Google eventuell als nicht unterhaltspflichtig, als Bürgergeldempfänger gelte ich als nicht leistungsfähig, die Umschulung erfolgt in Vollzeit und ich sehe die Kinder jedes zweite Wochenende, habe ich da auch eine Erwerbspflicht durch Minijob für das freie Wochenende?
Mit vielen Grüßen und Dank im Voraus
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt in meiner konkreten Situation.
Seit der Trennung bezieht der andere Elternteil UVG und ich habe in den letzten drei Jahren mehrere Arbeitgeber in ungelernten Tätigkeiten gehabt und mit Bürgergeld aufgestockt und bislang nach Aufrechnung auch monatlich an das Jugendamt gezahlt. Jetzt ist bei mir vor einem halben Jahr etwas passiert, so dass ich gesundheitlich nicht gearbeitet und außschließlich Bürgergeld bezog, und an das Jugendamt seither 15€ pro Kind gesenkt überweise. Jetzt darf ich aber im Januar 2025 eine Umschulung durch die Arbeitsagentur beginnen, das wäre auch meine Erstausbildung, denn ich habe keine beruflichen Bildungsabschluss, sprich einen IHK-Abschluss gilt es zu ergreifen.. Ich bin auch noch unter 30 Jahre alt und werde von der Arbeitsagentur bekräftigt, auch durch die Schwerbehinderung. Ich hätte auch durch Tipp der SB die Möglichkeit beim Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld einen Mehrbedarf für die Umgangstage mit den Kindern, sprich auch Fahrkarten aufs Dorf und in die Stadt zu erhalten. Das geht auch nur solange der andere Elternteil berufstätig ist und nicht Bürgergeld bezieht.
Jetzt bin ich mir ganz unsicher durch die Recherchen mit Google und finde hierzu nichts.
Lohnt es sich den Mehrbedarf für die Umgangstage zu beantragen? Die Weiterbildungsprämie beträgt monatlich 150€. Ich würde den Betrag an das Jugendamt erhöhen, aber kann das einfach so gemacht werden? Sind der Mehrbedarf für die Kinder und das Weiterbildungsgeld nicht zweckgebunden? Könnte das Jugendamt dann den ganzen Satz erhöhen, dass im Grunde nichts davon bleibt? Also aufs Konto rauf und dann weg? Könnten mir dann wenigstens 50-80€ mehr im Monat für mich übrig bleiben?
Mit einer Erstausbildung gelte ich laut Google eventuell als nicht unterhaltspflichtig, als Bürgergeldempfänger gelte ich als nicht leistungsfähig, die Umschulung erfolgt in Vollzeit und ich sehe die Kinder jedes zweite Wochenende, habe ich da auch eine Erwerbspflicht durch Minijob für das freie Wochenende?
Mit vielen Grüßen und Dank im Voraus