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Düsseldorfer Tabelle 2025
#1
https://www.swp.de/panorama/duesseldorfe...23500.html

"Auf SWP-Anfrage kündigte das Oberlandesgericht Düsseldorf an, dass voraussichtlich im Dezember 2024 eine neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 veröffentlicht wird. Die Änderungen sollen laut einer ersten Einschätzung der Familienrichter eher gering ausfallen."

Im geplanten Unterhaltsrecht ist übrigens geplant, den Mindestunterhalt an neue Lokomotiven zu koppeln. Umgekoppelt wurde schon oft in der Geschichte des Kindesunterhalts, damit der Pflichtige immer an den schnellsten Zug gehängt werden kann. Die letzte Änderung erfolgte durch Ankoppelung an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum. Auf diese Weise schaffte es der Kindesunterhalt, die Inflationsrate und die Nettolohnentwicklung seit Jahrzehnten weit zu übertreffen, man wechselte immer auf schnellere Pferde.
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#2
Der Nachrichtenwert ist fast Null.

Im besten Fall ist die Änderung eine Anpassung an das erhöhte Kindergeld, sodass der Zahlbetrag gleich bleibt, statt um 2,50€ zu sinken. Wird man sehen
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#3
Nach der Logik der DDT wird irgendwann der Kindesunterhalt zwangsläufig bei über 100% des Gehalts des Pflichtigen liegen, da die Unterhaltsbeträge immer steigen und die Einkommensklassen aber gleich bleiben. Wäre mal interessant ob die Richterinnen das verstehen.

Grüße

Lullaby
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#4
"Aber der Lohn steigt ja auch"
"Fürs Kind muss man manchmal eben auch das letzte Hemd geben"
"Stimmt doch gar nicht, dafür gibts den Selbstbehalt"
"Schon mal an einen Nebenjob gedacht?"
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#5
"Das ist gar nicht so schlimm."
"Das Problem haben viele."
"Da kann man nix machen."
"Jetzt reißen sie sich mal zusammen!"
"Das ist ja nicht für ewig."
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#6
„…ist doch fürs Kind“

(Wenn UVK einspringt dann hat das Kind um 125€ weniger Hunger)
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#7
Und da ist sie, Düsseldorfer Tabelle av 1.1.2025: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...ter-1-2024

Die Änderungen:
  • Leichte Erhöhung aller Kindesunterhaltssätze weil die Inflation da ist.
  • Fette Erhöhung für Studenten, weil die Inflation besonders da ist.
  • Keine Erhöhung irgendeines Selbstbehalts, weil die Inflation weg ist.
  • Auf magische Weise sind ganze Abschnitte verschwunden: Beim Pflichtigen zu berücksichtigende Schulden und berufsbedingte Aufwendungen. Sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt. Dinge, die Unterhalt senken könnten verschwinden. Dinge, die ihn erhöhen bekommen mehr Raum.
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#8
Hier die Anmerkungen dazu.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe.../index.php

Ich bin gespannt, ob es auch neue Leitlinien dazu geben wird...
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#9
Ist doch Wahnsinn. Ich könnte mir einen RS6 leasen, wenn dieser drecks Unterhalt nicht wäre. Das ist doch eine kranke Welt.
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#10
(29-11-2024, 18:46)p__ schrieb:
  • Auf magische Weise sind ganze Abschnitte verschwunden: Beim Pflichtigen zu berücksichtigende Schulden und berufsbedingte Aufwendungen. Sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt. Dinge, die Unterhalt senken könnten verschwinden. Dinge, die ihn erhöhen bekommen mehr Raum.

Das bietet Spielraum gerichtlich das Einkommen, neu zu prüfen.
Glücklicherweise ist der Unterhalt nicht mehr so heftig gestiegen wie
In den letzten 2 Jahren.
Das könnte Verbissenheit bei den Austrägerinnen hervorrufen und die könnten dann den Klageweg gehen.
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#11
"Auf magische Weise sind ganze Abschnitte verschwunden....."

Das bietet Raum für Spekulationen. Vielleicht werden ja die OLG-Leitlinien auch noch rasch angepasst. Abwarten...

Im Ergebnis würde das bedeuten, dass man zwar die DD nicht erhöhen konnte, wie man es sich wünscht, aber man dann durch die Hintertüre sich Erhöhungen rein holt. Einfach ein paar einkommensmindernde Faktoren streichen und schon stimmen die Summen wieder.

Man kann ja dann argumentieren, dass man durch einfachere Berechnungen Bürokratie abbaut und ein paar Neubürger, die das 1&1 beherrschen, bekommen eine neue Stelle.
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#12
Die weggelassenen Punkte gelten schon weiter, sie werden in die Leitlinien wandern. Trotzdem interessant, dass ausgerechnet die unterhaltssenkenden Punkte weiter hinten in der zweiten Reihe versteckt werden. Einen rechtlichen oder technischen Grund dafür gibt es nicht.
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#13
Evtl. will man alle strittigen Punkte den einzelnen Ländern/Leitlinien überlassen?

Studenten in den letzten 5 Jahren 34% Zuwachs! Nicht schlecht.
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#14
Ich habe bis jetzt nur die Mitteilung bekommen, dass Kind No. 2 in die nächste Altersstufe gerutscht ist und infolge mehr als ein halber Tausender fällig wird. Dann hat sich der Unterhalt nicht wirklich erhöht oder? Kann das sein - Nullrunde? Ich ernähre von meinem Einkommen 4 Leute plus meiner Wenigkeit summa summarum also 5 Leute. Die meisten Frauen können nicht Mal sich selbst einkommenstechnisch versorgen.
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#15
(01-12-2024, 11:16)Newton schrieb: Studenten in den letzten 5 Jahren 34% Zuwachs! Nicht schlecht.

Was über Bafög abgemildert ist. Das Schöne ist, dass die extreme Fixierung aufs Unterhalt kassieren statt Unterhalt erwirtschaften seit Jahren dann beim Staat selber den Auffahrunfall produziert. Bafög statt Unterhalt, Aufstocken statt selber zahlen.
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#16
(01-12-2024, 11:31)NurErzeuger schrieb: Ich habe bis jetzt nur die Mitteilung bekommen, dass Kind No. 2 in die nächste Altersstufe gerutscht ist und infolge mehr als ein halber Tausender fällig wird. Dann hat sich der Unterhalt nicht wirklich erhöht oder? Kann das sein - Nullrunde? Ich ernähre von meinem Einkommen 4 Leute plus meiner Wenigkeit summa summarum also 5 Leute. Die meisten Frauen können nicht Mal sich selbst einkommenstechnisch versorgen.

Sollte das Kindergeld auf 255€ klettern wären es in Stufe 2 bei unter 6 jährigen 50cents ab Janur 2025 mehr

Ich muss noch Zugeben dass ich das mit Mindestbehalt und angemessener Selbstbehalt noch nicht ganz verstanden habe . Wann trifft was ein ?
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#17
Das ist tatsächlich so gemacht, dass man es nicht verstehen kann. Schlussendlich muss man den Mindestunterhalt bezahlen, egal, was am Ende übrig bleibt. Es gibt dann noch den vom Gericht festgelegten Selbstbehalt bei einer etwaigen Pfändung, der liegt je nach Gericht nochmal deutlich drunter.

50 Cent nur mehr? Das ist ja ein Träumchen. Da macht das Bezahlen ja richtig Spaß.
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#18
Ich hoffe nur dass es keinen Frusst in den Austrägerinnen weckt,

Die vergessen schnell dass davor einfach mal über 10% jährlich gezahlt wurde.
Was natürlich unverhältnismäßig war.
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#19
Warum steigt der Kindesunterhalt so langsam?
https://archive.ph/TIgOP
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#20
Die Frage ist warum er überhaupt steigt. Bürgergeld wird dieses und nächstes Jahr eine Nullrunde machen.
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#21
(07-12-2024, 00:18)p__ schrieb: Warum steigt der Kindesunterhalt so langsam?
https://archive.ph/TIgOP

Die 6. Frage
Ist die beste.
Mindestunterhalt deckt das Minimierung ab
Aber die 
Unterhalts
Vorschusskasse interessiert das nicht  Big Grin
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#22
Ist eh eine rotzfreche Juristenlüge, die dadurch nicht besser wird, dass die Lügner sie immer wiederholen. Kinder leiten ihre Lebensstellung eben gerade nicht von den Eltern ab. Entgegen dem BGB tun sie das bestenfalls nur vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Welche Lebensstellung sie haben, bestimmt jedoch ganz allein der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil. Der kann den Unterhalt auch völlig frei und legal versaufen und das Kind in einer verlotterten Lebensstellung lassen.

"Der Bedarf wächst auch mit dem Alter der Kinder, daher sieht die Düsseldorfer Tabelle vier Altersstufen vor." Ach? In einigen anderen Ländern wird das nicht so gesehen und auch der Staat selber legt da ganz unterschiedliche Masstäbe an, siehe Bürgergeldsätze, Kinderzuschlag und Kindergeld.
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#23
Eigentlich müssten es 2. Düsseldorfer Tabellen geben
nach deren Logik denn
Was ist schließlich Mit den Kindern die durch einen one Night
Stand entstanden sind
Die kennen ja keinen vorgelebten Wohlstand .
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#24
Was mich an dieser großkotzigen Festlegerei des Unterhalts nervt ist, als wäre der Schuldner eine Firma, die nach Belieben stets mehr zahlen kann. Erwirtschafte mal für 2 Kinder über 1.000 Euro. Man muss ja selbst auch noch leben, Wohnung zahlen, etc.

Deshalb mag ich die Aufstockerei so gern. Da geht der Ball fast wieder zurück.


Für den ältesten zahle ich tatsächlich nur 4 Euro mehr, wenn ich richtig gerechnet habe. Das schneide ich mir gerade noch aus der Rippe.

Boshaft ist allerdings, dass ich für das andere Kind ca. 100 Euro mehr zahlen muss, weil es in die höchste Altersstufe rutscht. Eine Niere habe ich schon verkauft, da bleibt nur noch jeden Monat Blutspenden.

Gleich Mal so viel mehr benötigt so ein Kind. Na wenn es den Kindern wenigstens zugute kommt oder? Im Prinzip wenn die alte das Geld für Zigaretten oder Alkohol weiterhaut, dann kommt's dem Kind nicht zu gute.
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#25
Zigaretten und Tattoos nicht vergessen Idea

Bekommt die Austrägerin Bürgergeld
wird alles was über Unterhaltsvorschussniveua an kindesunterhalt gezahlt wird,
verrechnet.
Oder wie ein sehr weiser Mann mal gesagt
 hat in Minute 2:01 :

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