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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
ich würde möglichst zügig Unterhaltsvorschuss beantragen und / oder eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Da du Leistungen beziehst werden die hinterher sein, Unterhalt einzutreiben. Das dokumentiert, dass das Kind bei dir lebt und du bist auch dazu verpflichtet als Leistungsempfänger, Unterhalt ist vorrangig .
Sie ansonsten mit Dingen wie Miete nachweislich in Verzug setzen.
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Erst muss sie auch offiziell aus der Wohnung raus. Amtlich. Abmelden.
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Ja, stimmt. Das muss aus mehreren Gründen zuerst passieren. Nicht, dass sie nen Rückzieher macht, wenn man ihr zu früh an den Geldbeutel geht.
Ich würde es für mich auch wichtig finden, einen geregelten Umgang mit festen Zeiten zu etablieren, allein schon wegen PLanbarkeit.
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