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Stimmt, aber da gibt's auch einen Sonderparagrafen der das Sinken des Unterhalts verhinderte. Vielleicht wird ja wieder nebenbei am Familienrecht rumgefummelt, anstelle das ganze Zeugs abzuwracken und durch ein modernes recht zu ersetzen, wie es unsere Nachbarn teilweise schon getan haben.
Und...alle mitsingen..."Alle Jahre wieder..."
Fast zum gleichen Zeitpunkt. Muß am goldenen Oktober liegen.
Weil wieder aktuelle, nochmal daran erinnert. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=254
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06-10-2009, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-10-2009, 16:26 von gleichgesinnter.)
Jetzt wirds konkreter:
http://www.n-tv.de/politik/Ja-ist-denn-s...35527.html
Oha, der "Schlag" in die Magengrube von unterhaltsverpflichteten Vätern wird ernsthalft in Erwägung gezogen.
Da wird je demnächst jeder Tag, den ich mein Leben ausserhalb Deutschlands lebe, doppelt soviel wert.
Gott sei Dank, ich brauch mich um sowas nicht zu kümmern. Da haben es eigentlich Pflichtige Totalverweigerer im Ausland richtig gut.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Immerhin haben sie schon gemerkt, dass auch mit dem Kindergeld ein Zusammenhang besteht. Irgendwann in ein paar Monaten werden sie noch merken, dass das auch beim Unterhalt der Fall ist....
Zehn Milliarden soll das insgesamt kosten? Da wird der Staat wohl auf fiktives Einkommen zurückgreifen müssen :-)
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08-10-2009, 08:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-10-2009, 08:19 von Bluter.)
Ich würde das Thema Kindesunterhalt jetzt gerne nochmal zusammengefasst sehen, da ich im Moment noch nicht recht blicke wie sich das mit den Freibeträgen verhält.
Nach Focus.de sind sich Union und FDP einig und ab 2010 wird´s so kommen wie erwartet.
Nach § 32 Abs. 6 EStG bildet sich der gesamte Freibetrag aus zwei Teilen:
1. dem für das sächliche Existenzminimum (1932€)
2. dem für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (1080€)
macht addiert und verdoppelt 6024€.
Diese 6024€ sollen ab dem Jahr 2010 auf 8004€ angehoben werden.
Nach welchen Kriterien und wie wird der erhöhte Betrag nun wieder aufgeteilt, in 1. und 2. ???
Sind die zwei Freibeträge über ein festes Verhältnis gekoppelt?
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(08-10-2009, 08:18)Bluter schrieb: Nach welchen Kriterien und wie wird der erhöhte Betrag nun wieder aufgeteilt, in 1. und 2. ???
Sind die zwei Freibeträge über ein festes Verhältnis gekoppelt?
Nein, sie sind meines Wissens nach nicht miteinander verbunden. Wie sie aufgeteilt werden - tja, wahrscheinlich hat man nicht nur auf eine Erhöhung verständigt, die "Details" werden dann im Ministerium ausgeknobelt. Irgendwann einmal wirds auch der gemeine Bürger erfahren....
Immer wieder schön zu lesen, wie das verpackt wird. Sie heucheln und lügen auch weiterhin.
Nun wollen Union und FDP den Familien offenbar weitere sieben Milliarden spendieren und das Kindergeld erhöhen. Darüber bestehe in den Koalitionsberatungen große Einigkeit, berichtete die „Frankfurter Rundschau“ am Donnerstag unter Berufung auf Verhandlungskreise. Eine „isolierte Anhebung nur des Kinderfreibetrages“ nütze vielen Familien nichts, sagte der familienpolitische Sprecher der Union, Johannes Singhammer. Notwendig sei daher auch eine Anhebung des Kindergeldes.
http://anonym.to/?http://www.focus.de/po...42880.html
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200 Euro Kindergeld, das bedeutet 100 Euro für die Väter statt 82 Euro. Damit hat das Familienoberhaupt endlich mal wieder ein Plus von 18 Euro.
Nein. Der Kinderfreibetrag steigt. Also wie hoch wäre dann das Minus und wie würde theoretisch die neue DT2010 aussehen ?
Wenigstens wohnt ein Kind bei mir. Eine KG-Erhöhung würde mir daher 36 Euro +18 Euro bei der Unterhaltsberechnung bringen.
Würden Väter, die eine neue Familie haben, und an ein Kind unterhalt zahlen, auch für das 2. Kind, daß sie haben 220 Euro Kindergeld bekommen ?
Die FDP scheint wirklich das schlimmste zu sein,was uns passieren konnte wegen den Kinderfreibeträgen.
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Also wenn man tatsächlich von einer Erhöhung von 6.000,- auf 8.000,- ausgeht, würde das auch eine Erhöhung der bisherigen Tabellenbeträge um rund 30% bedeuten.
Also am Beispiel des ersten Mindestsatzes in Zeile 1 und Spalte 1 von 281,- auf ca. 365,-
Davon ginge dann jeweils halbe KG runter, in diesem Beispiel also minus 100,-.
Der Zahlbetrag ginge somit von 199,- auf 265,- rauf.
Selbstverständlich haben die EU Zahler ihre 18,- Profit nochmal mit der Mutter zu teilen.
Bekommen also 9,- mehr und bezahlen 66,- mehr! Und das ist nur der Mindestbetrag.
Timeo Danaos, et dona ferentes!
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(08-10-2009, 14:14)beppo schrieb: Bekommen also 9,- mehr und bezahlen 66,- mehr! Und das ist nur der Mindestbetrag.
Und wahrscheinlich zahlen sie anderer Stelle doppelt drauf. Schliesslich sind sie ja steuerrechtlich meistens Singles. Und wenn für Familien die Steuern so grösszügig runtergehen sollen, dann wird wohl bei den Alleinstehenden ebenso grosszügig genommen.
Im Grunde nichts Neues. Ein Doppelminus kommen immer raus für Väter. Es hat schon seinen Grund, dass Mangelfälle schon lange Normalfälle geworden sind.
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Natürlich.
Schließlich müssen ja die Kosten für diese Geschenke, die wir nicht bekommen auch wieder rein geholt werden.
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Mal sehen ob ich das noch ein wenig genauer recherchieren kann, aber es würde mich nicht wundern wenn da eine Marion von zur Gathen ihre Finger im Spiel hat; Stichwort: Stellungnahme des paritätischen Gesamtverbandes, zum Existenzminimum.
Download!
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Es kommt immer wieder vor, dass mal ein Link oder Download in den Beitraegen angeboten wird.
Ich nehme mal diesen Download von Herrn Bluter zum Anlass, mich persoenlich bei all den unermuedlichen Arbeitern zu bedanken, die sich unermuedlich und selbstlos bemuehen diese wichtige Aufklaerungsarbeit fuer die Vaeter zu leisten.
Ich bin ein dankbarer Abnehmer und weiss es sehr zu schaetzen, wohl wissend wieviel Lese- und Recherchearbeit mir damit erspart bleibt.
Danke aus Lilliput.
Al Bundy, Damenschuhverkaeufer
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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09-10-2009, 02:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2009, 02:34 von Vater.)
Im Endeffekt muss der Vater der "Familie" das zustehen, was der Staat Familien selbst nie zustehen würde. Da zahlt dann ein Vater für ein Kind 300 Euro Unterhalt, der Staat aber nur Kindergeld i.H.v. 200 Euro (bzw. 164 Euro), falls es nicht wieder mit der Steuer genommen wird. Und dieses Kindergeld zahlt der Staat generell nur in dieser Höhe, also auch der 17-jährige bekommt nur 164 Euro. Würde der Kindesunterhalt an das Kindergeld gekoppelt werden in der Weise, daß ein Vater eben auch "nur" soviel zahlt, wie der Staat Kindergeld zahlt, dann würde das BRD- System zumindest noch einen gewissen Anschein an Fairness wahren. Dann übernimmt der Staat "die Hälfte" in Form von Kindergeld in Höhe von 164 Euro, und der Vater "die Hälfte" in Form von Zahlung von 164 Euro für den Kindesunterhalt. Grund: Der Vater darf nicht mehr belastet sein mit Kindesunterhalt, als der Staat sich selbst belastet für alle Kinder. Könnte man ggf. mit einer offensiven Vertretung dieser Argumentation eine Senkung des KU erreichen ? Ist ja wohl einzige Chance, denn Kindesunterhalt ist ja Staatsräson - solange der Kindesunterhalt nicht der Staat zahlen muss, weil Vater verstorben.
Ist das der FDP-Plan ?
Wenn der Mindestunterhalt bei 300 Euro durch den Mann ca liegt, und das Kindergeld bei 200 Euro, dann ergibt das faktisch schon 500 Euro JEDEN Monat für EIN Kind. Das Kind hat aber davon nichts. Den das Geld bekommt die Frau.
Bei drei Kindern bekommt dann die Mutter mehr als 1500 Euro NETTO. zuwas dann noch Betreuungsunterhalt ? Mit 1500 Euro bin ich doch dann gleich mitversorgt als Frau.
Ist ja jetzt schon oft so, selbst ohne Betreuungsunterhalt.
(09-10-2009, 02:31)Vater schrieb: Wenn der Mindestunterhalt bei 300 Euro durch den Mann ca liegt, und das Kindergeld bei 200 Euro, dann ergibt das faktisch schon 500 Euro JEDEN Monat für EIN Kind. Da müssen Kinder anderswo ganz schön hart für arbeiten.
http://images.google.de/images?hl=de&sou...e&resnum=4
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09-10-2009, 23:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2009, 23:13 von Bluter.)
@Al,
wenn man selbst als betreuender Elternteil entsorgt wurde und von allen laut keifenden Weibern und ihren kläffenden lila Fifis nur Häme kassiert, kann dies entweder zu Depressionen führen oder als Aufforderung zum Tanz angenommen werden. Ich tanze lieber.
@all
Zu Marion von zur Gathen gibt es nicht viel zu berichten, außer dass sie in diesem Forum bereits von @sorglos als Class-A-Täterin vorgeschlagen wurde, weil sie in der Vergangenheit mit Kommentaren gegen Väter glänzte. Sie stellt nicht nur die gemeinsame elterliche Sorge sondern zudem pauschal Umgangsrechte für Väter infrage.
Zitat:„Jedes Besuchswochenende ist ein Riss im Leben der Kinder“, sagt Marion von zur Gathen vom Bundesverband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV).
Eine gepflegte Nachtlektüre findet der geneigte Leser auch hier!
In dieser Ausgabe des Paritätischen weist sie auch die unbewiesenen 40.000 weiblichen Opfer häuslicher Gewalt aus und den hieraus resultierenden Bedarf an nachhaltiger Finanzierung von mehr als 400 Frauenhäusern.
Sie engagiert sich mindestens beim vam(v), die Gesellschafter und dem paritätischem Gesamtverband und immer in dem Gewand das gerade dem Anlass am besten zu entsprechen scheint.
Das aber nur nebenbei und von mir aus auch abtrenn- und verschiebbar.
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Das Thema ist Unterhalt und ein wenig heiße Luft möchte ich mal verbreiten, um zu zeigen, dass dies nach meiner Meinung so nicht ernsthaft umsetzbar ist:
Nach dem bisherigen Muster der Kinderfreibeträge und den Auswirkungen auf die "regelmäßig" aktualisierte Düsseldorfer Tabelle, käme ich, unter der Voraussetzung einer gleichmäßigen Anhebung beider Komponenten, auf folgende Mindestunterhalte, in den ersten drei Einkommensgruppen, von:
100%: 373€, 428€, 501€
als Zahlbeträge, nach Altersstufen (minderjährige): 273€, 328€, 401€
Differenz: +74€, +88€, +106€
Das entspricht den Zahlbeträgen, ca. der derzeitigen 6. Einkommensgruppe.
105%: 391€, 450€, 526€
als Zahlbeträge: 291€, 350€, 426€€
Differenz: +77€, +93€, +112€
Das entspricht den Zahlbeträgen, ca. der derzeitigen 7. Einkommensgruppe.
110%: 411€, 482€, 553€
als Zahlbeträge: 311€, 382€, 453€
Differenz: +83€, +99€, +120€
Das entspricht den Zahlbeträgen, ca. der derzeitigen 8. Einkommensgruppe.
Wenn ich mir die News zu diesem Thema so anlese, ist dort immer die Rede von Dingen, die dem sächlichen Existenzminimum nicht zu zuordnen sind, nämlich: Bildung und Betreuung, also mehrbedarfsorientierte Komponenten; zumal die BLÖD heute titelte, wie billig doch alles geworden sei und dies das sächliche Existenzminimum vielmehr nach unten treiben müsste!?
Entweder man freut sich auf einen neuen, vierfachen Hahne (Beschluss, zu Kosten für Betreuung als Mehrbedarf) oder aber es werden tatsächlich massenweise Mangelfälle produziert.
Der Median der deutschen vollzeitbeschäftigten Männer liegt bei 2865€, brutto, das sind round about 1730€, netto.
Demnach wären für einen durchschnitllich "gewalttätigen", "kindeswohlgefährdenden", "diktatorischen" "Erzeuger" keine zwei Kinder, geschweige denn auch nur ein einziger Cent für § 1570 BGB oder § 1615l BGB drin.
Das Ganze ist schon irgendwie spannend!
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Marion von zur Gathen ist doch nicht ernst zu nehmen. Wer ernsthaft immer noch nur einen Elternteil für sorgeberechtigt hält, steht am Ende der internationalen Entwicklung, nicht nur europaweit, sondern weltweit. Sie reiht sich damit in Denkstrukturen ein, die denen der Familiengesetzgeber im Irak ähneln, nur eben mit vertauschten Geschlechtern.
(08-10-2009, 08:18)Bluter schrieb: Nach § 32 Abs. 6 EStG bildet sich der gesamte Freibetrag aus zwei Teilen:
1. dem für das sächliche Existenzminimum (1932€)
2. dem für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (1080€) Nach den heutigen Meldungen wird wahrscheinlich nur an den 1932 geschraubt. Kindergelderhöhung scheint vom Tisch zu sein.
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(09-10-2009, 23:13)Bluter schrieb: Nach dem bisherigen Muster der Kinderfreibeträge und den Auswirkungen auf die "regelmäßig" aktualisierte Düsseldorfer Tabelle, käme ich, unter der Voraussetzung einer gleichmäßigen Anhebung beider Komponenten, auf folgende Mindestunterhalte, in den ersten drei Einkommensgruppen, von:
100%: 373€, 428€, 501€
als Zahlbeträge, nach Altersstufen (minderjährige): 273€, 328€, 401€
Differenz: +74€, +88€, +106€
Das entspricht den Zahlbeträgen, ca. der derzeitigen 6. Einkommensgruppe.
105%: 391€, 450€, 526€
als Zahlbeträge: 291€, 350€, 426€€
Differenz: +77€, +93€, +112€
Das entspricht den Zahlbeträgen, ca. der derzeitigen 7. Einkommensgruppe.
110%: 411€, 482€, 553€
als Zahlbeträge: 311€, 382€, 453€
Differenz: +83€, +99€, +120€
Das entspricht den Zahlbeträgen, ca. der derzeitigen 8. Einkommensgruppe.
Der Median der deutschen vollzeitbeschäftigten Männer liegt bei 2865€, brutto, das sind round about 1730€, netto.
Das Ganze ist schon irgendwie spannend!
Eine "nette" Berechnung, die einem schon Angst machen kann, da durchaus nicht unrealistisch, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Wann war es? 2002, 2003? - als beschlossen wurde, mal eben die Abzugsfähigkeit des Kindergeldes abzuschaffen. Die Größenordnung der dadurch entstandenen neuen Zahlbeträge ist doch vergleichbar.
Und wozu der ganze Mist mit der Erhöhung Kindergeld u. Kinderfreibetrag? Wieder einmal, um der angeblichen Kinderarmut entgegen zu wirken?
Wo kommt das Geld denn tatsächlich an und wer bezahlt die Zeche?
Die Einzigen, die davon profitieren sind die Besserverdienenden, da in den unteren Einkommensgruppen ein höherer Kinderfreibetrag gar nicht ankommt, da dieser mit dem Kindergeld verrechnet wird.
Und wo das Geld ankommen soll kommt es nicht an, da wohl die meisten alleinerziehenden Schmarotzer ihr Mutterglück von Papi und Hartz IV finanzieren lassen und das höhere Kindergeld gleich mit Hartz IV Satz verrechnet, bzw. davon abgezogen wird.
Somit fließt das meiste ausgezahlte Kindergeld gleich wieder in die Sozialkassen zurück. Die Dummen sind mal wieder wir, wenn es bei der derzeitigen Berechnungsmethode des KU bleibt - wie immer.
Dann gehen wir in Zukunft nur noch für andere malochen. Schön weiter in die Sozialkassen einzahlen mit dem Ziel einer minimalistischen Alterrente - als Dankeschön, dass man den Staat mit Nachwuchs versorgt weiterhin Steuerklasse I, die Hälfte des Netto für den Unterhalt - weiter Diskriminierung durch die Jugendämter und Familiengerichte um nur mal einige Dinge aufzuzählen.
Ja bin ich denn bescheuert? Nicht mehr mit mir.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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Anscheinend ist das Thema Kinderfreibetrag vorerst vom Tisch.
Zwei Artikel, zwei Meinungen, die unterschiedlicher kaum ausfallen könnten:
Zitat:Zum 1. Januar 2010 solle lediglich das steuerfreie Existenzminimum für Kinder von aktuell 6024 Euro an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
focus
Zitat:Die Lebenshaltung wurde um 0,3 Prozent günstiger. Das ist die zweite negative Inflationsrate seit März 1987.
Hamburger Abendblatt
Weil die Lebenshaltungskosten nicht steigen, tun wir mal so, als würden sie steigen, weil sie ja hätten steigen können, was zwangsläufig zur Folge hat, dass der Kindesunterhalt, aufgrund der möglichen und somit real fiktiven Steigerung der Lebenshaltungskosten, im kommenden Jahr angehoben wird.
Zitat:Angesichts der schwierigen Finanzlage wollen sich die Koalitionspartner auf eine Absenkung der Steuertarife für mittlere Einkommen konzentrieren.
Soso, noch ein laues Lüftchen ... puh ...
Mein liebster Karikaturist stellt es so dar:
Götz Wiedenroth
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Alles eine Presseshow. Die jetzt verhandelnden Figuren wussten immer schon genau über die Haushaltslage Bescheid. Oder will Merkel echt sagen, dass sie überrascht davon ist?
Dann nach der Wahl hat man drei Tage das verbale Steuersenkungsfeuerwerk abgebrannt, sozusagen die Wahlversprechen aufleuchten lassen. Anschliessend verkündet man -oh Wunder- mit den Steuersenkungen würde es nicht weit her sein, weil die Finanzlage so schwierig sei.
Was kommt raus zum Schluss? Höherer Unterhalt :-) Der running Gag dieses Landes.
(10-10-2009, 18:31)p schrieb: Was kommt raus zum Schluss? Höherer Unterhalt :-) Der running Gag dieses Landes. Die DüTab scheint in den letzten drei Jahren zum Erfolgsgaranten empor zu steigen.
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Man bin ich traurig, das der höhere Kinderfreibetrag vom Tisch ist. Jetzt kommt nur noch eine Anpassung der DTB nach "unten"
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11-10-2009, 20:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2009, 20:07 von Bluter.)
Zitat:Ich mag den Ausdruck .. real fiktiven ..
Oxy|mo|ron, das; -s, ...ra <griech.> (Rhet. Zusammenstellung zweier sich widersprechender Begriffe als rhet. Figur, z.)B. „bittersüß")
Oxymorons, Oxymora; (Oxy|mo|rons, Oxy|mo|ra)
Interessanterweise ist Moron ein engl. Schimpfwort. Also, jedes Richter, Anwalts -und Beamtenstadlpack.
Ja, alter Knabe, da haste wohl Recht.
Unsere frisch gewählte, sich noch konstituierende Regierung, sollte mit dieser Auszeichnung bereits jetzt geehrt werden, denn nun geht´s doch schneller als befürchtet ans Eingemachte: focus-online
`Wir senken die Steuern vielleicht auch nicht, indem wir in jedem Fall die Abgaben erhöhen.´
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Also ich bin auch felsenfest davon überzeugt, dass diese Regierung es schafft, sowohl die Bürger, als auch den Staatshaushalt zu entlasten.
Die Idee, die PKW-Maut so einzuführen, dass es den Autofahrer nichts kostet und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Einnahmen in den Straßenbau zu stecken ist schon genial.
In der Grundschule hätte ich für dieses Rechenwerk eine 6 bekommen. Aber deswegen bin ich ja auch nicht Politiker geworden.
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