22-12-2009, 20:38
2001 waren das 1640 DM, bei Nichterwerbstätigen 1425 DM.
Heute bekanntlich 900 EUR und 770 EUR.
Heute bekanntlich 900 EUR und 770 EUR.
Düsseldorfer Tabelle
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22-12-2009, 20:38
2001 waren das 1640 DM, bei Nichterwerbstätigen 1425 DM.
Heute bekanntlich 900 EUR und 770 EUR.
22-12-2009, 23:38
Und der KU?
2001 und heute? gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
22-12-2009, 23:44
Habt ihr auch was davon gehört, dass die DT standardmäßig von 3 auf 2 Berechtigte umgelötet werden soll?
http://www.landratsamt-roth.de/desktopde...ead-16677/
23-12-2009, 00:04
Nach der alten Regelbetragsverordnung lag die niedriges Stufe (also 100% Unterhalt) für die Altersgruppe 6-11 Jahre am 1.1.2001 bei 431 DM. Zahlbetrag: Minus halbes Kindergeld. Das Kindergeld lag bei 270 DM, Zahlbetrag also 296 DM. Das sind 151,79 EUR.
Mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird der Unterhalt für diese Gruppe bei 364/272 EUR (Tabellen/Zahlbetrag) liegen. Das sind knapp 80% Erhöhung seit 1.1.2001. Was ja bekanntlich nur die halbe Wahrheit ist, denn seit der BGH Betreuungskosten als Mehrbedarf draufschlägt, liegt der tatsächlich zu zahlende Unterhalt noch weit höher. Die Selbstbehalte werden ohne Begründung festgesetzt. Früher hat man mal behauptet, ihre Steigerung würde sich an den Pfändungsfreibeträgen orientieren, aber das kann defintiv nicht stimmen, zumal Gerichte wie der BGH schon mal in Urteilen Selbstbehalte generell ändern (so wie bei Unterhalt nach §1615l BGB). Man sollte aber mit Vergleichen vorsichtig sein. Die Tabelle ist eine derart verbastelte Katastrophe, dass man jedem Vergleich immer widersprechen kann bzw. noch einen draufsetzen. So sind zum Beispiel die heutigen Einkommensgruppen ganz anders zugeschnitten. Und die Steigerungsraten zwischen den Gruppen sind heute steiler. Die Kindergeldanrechnung war mal zwischenzeitlich anders. Da ist alles gedreht und gewendet worden, ob nicht irgendwo noch was rauszutricksen ist. Mittlerweile sind die Tricks weitgehend ausgereizt und die Unterhaltsrechtssprechung ist eine Mangelfallrechtssprechung geworden. Also bitte fleissig weiter erhöhen, Finanzblasen sind out, jetzt kommt die Unterhaltsblase.
Im Jahre 2001 gabs glaub ich sogar noch eine Berliner Tabelle, nachdem man noch weniger hat zahlen müssen.
http://www.ra-micro-elearning.de/Online-...t01_dm.htm Das JA hat jedenfalls mir damals geschrieben, daß ich unterhaltsverpflichtet sei, und ob ich meiner Freundin mit Kind im Monat mindestens 250 Mark zukommen lasse.....Jedenfalls wollten die nicht mehr, obwohl das ganze bei ihr auf Sozialhilfe lief... ggf. sollte ich das Schreiben einscannen... Haben die irgendwie das Kindergeld etwas mehr berücksichtigt wie damals üblich ? Beispiel: SATZ 0-6 Jahre: = 366 Deutsche Mark - 135 Deutsche Mark Kindergeld (halbes Kindergeld) würde 231 Deutsche Mark bedeuten. Jedenfalls ist es ein Skandal ohne Gleichen, daß ein Kind damals einen Bedarf von 366 Deutschen Mark im Monat hatte, und das reichen musste und heute das gleiche Kind in der gleichen Altersgruppe 317 Euro braucht , zuzuüglich halbes Kindergeld, also bekommt die Kindesmutter im Endeffekt heute statt 2001 366 Deutschen Mark 317 Euro (Regelsatz 2010 voraussichtlich 1. Altersgruppe) als Bedarf vorgesetzt. Nochmal Anschaulich: Zahlbetrag 2010: 317 Euro + 92 Euro halbes Kindergeld für Mutti = 409 Euro pro Monat allein an Kindergeld und Kindesunterhalt. Zahlbetrag 2001: 366 Deutsche Mark Kindergeld 1/2 = 135 Mark (Gruppe 0-6 Jahre) Zahlbetrag 2010: 2. Altersgruppe: 364 Euro / 456 Euro inklusive vollem Kindergeld Zahlbetrag 2001: 2. Altersgruppe: 444 Mark 2010: 3 Altersgruppe: 426 Euro / 518 Euro inklusive vollem Kindergeld*** Zahlbetrag 2001: 3. Altersgruppe: 525 Mark ***Das was Sozialverbände fordern, nämlich 500 Euro pro Kind ist durch die Väter ab kommenden Jahr bereits in der niedrigsten Stufe der 3. Altersgruppe überschritten. vgl.: http://www.sozialleistungen.info/news/15...gefordert/
23-12-2009, 00:39
(23-12-2009, 00:23)Vater schrieb: Im Jahre 2001 gabs glaub ich sogar noch eine Berliner Tabelle, nachdem man noch weniger hat zahlen müssen. Richtig. Und dann kam der vermurkste §1612b BGB mit der teilweise weggefallenen Kindergeldanrechnung bis Tabellenstufe 5. Ein Hirnfurz ohnegleichen, den die SPD (verantwortlich: Herta Däubler-Gmelin) und Grünen damals verbrochen haben. Die Berücksichtigung von 2 statt 3 Unterhaltsverpflichteten bei der Stufenkorrektur (auch so ein Trick) würde mich nicht wundern. Das ist eine Umsetzung des BGH-Urteils XII ZR 14/06 vom 6.2.2008. Nachdem die Tabellenstufen neu und viel grösser zugeschnitten wurden, haben Korrekturen in kleineren Schritten zu erfolgen.
23-12-2009, 15:33
Wenn ich mir das so durchlese komme ich zum Schluss, das sich zwischen 2001 und 2010 der KU VERDOPPELT hat. Allein schon weil hier die Kindergartenkosten neuerding auch noch vom Pflichtigen getragen werden müssen (kann man leider nicht so genau beziffern da die Kindergartenplätze in Deutschland regional stark schwanken, es gibt auch keinen Mittelwert).
Man kann aber zusammengefasst auch noch sagen, das sich der Selbstbehalt nur um 25 % erhöht hat und in den letzten Jahren auch immer mehr zur Makulatur geworden ist und durch den Sozialhilfesatz ersetzt worden ist (630,- Euro). Der Selbstbehalt (900,-) gibt es bei einem pflichtigen Vater nicht mehr wenn er nicht genug verdient. Gott, bin ich froh, das ich für den deutschen Staatsapparat nicht greifbar bin. gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
26-12-2009, 11:59
http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/...ozent.html
Unglaublich, wie Bild das darstellt. Bis auf die Überschrift wird so getan, als ob der Unterhalt sinkt !!! Zitat:Derzeit gilt: Wie schon vermutet, wird Trick 17 angewandt: Letzes Jahr ist der Unterhalt in Stufe 3 um ca 29 Euro erhöht worden, aber ganze 2 Mal kräftig gesenkt worden, nämlich in Stufe eins um sage und schreibe bis zu 3 Euro, und in Stufe 2 bis zu 5 Euro. Neben der Lüge, daß nicht der Unterhalt von 2008 auf 2009 gesenkt wurde, sondern nur in ein paar wenigen Fällen der Vater ein paar Euro von der Kindergelderhöhung behalten konnte, - was wohl nicht mal für ein gescheites Weihnachtsgeschenk ausreicht - wird diese Lüge noch sogar dafür verwendet, um zu sagen: Ja die Väter hatten 2009 ja eine "Entlastung" beim UNterhalt , nun wirds halt "mal" mehr. IN Wirklichkeit stieg der Unterhalt bereits 2008 wesentlich, und zwar vor allem in der dritten Stufe. 29 Euro warens da tortz Kindergelderhöhung z.B. 2008, das entspricht ca 15 % -20%. Wenn man also dann alle Altersstufen berücksichtigt,, warens letztes Jahr ebenfalls mindestens 5% ! Damit ergibt sich in vielen Fällen (Stufe 3 -Kinder von 12-18 Jahren) allein seit Dez. 2007 eine Erhöhung um mindestens ein Fünftel an Kindesunterhaltszahlgeld, wie gesagt PRO Kind. Wer 2007 noch nach Berliner Tabelle zahlte, der liegt dann schon fast bei einem Drittel innerhalb von nicht einmal 2 Jahren. Ne, eine Sache habe ich mindestens noch vergessen. Der Kindergarten kommt ab diesem Jahr noch obendrauf - und zwar teilweise rückwirkend. Dankeschön, Amen. gute Nacht, liebe Väter. Die können also normalerweise allein schon deswegen die Düsseldorfer Tabelle so lassen, weil ohnehin der Kindergarten ja nicht mehr im Zahlbetrag integriert ist, der früher integriert war. Das ist schon genug Erhöhung um dem "Freibetrag" gerecht zu werden. Aber nein, so denken die sicher nicht. P.S. In dem Artikel, auf den mein Vorgänger hinweist, ist von einer vorläufigkeit bis Sommer 2010 die Rede . Nimmt das nicht den Anwälten etwas Wind aus den Segeln ?
26-12-2009, 21:20
(26-12-2009, 20:11)Vater schrieb: P.S. In dem Artikel, auf den mein Vorgänger hinweist, ist von einer vorläufigkeit bis Sommer 2010 die Rede . Nimmt das nicht den Anwälten etwas Wind aus den Segeln ?Nix genaues weiß niemand. Die JÄer, die jetzt frohlockend ihre Schreiben rausprügeln, sollten sich gewappnet fühlen. Vorläufig gedachten Unterhalt sollte zumindest niemand zahlen!
27-12-2009, 00:34
27-12-2009, 13:09
27-12-2009, 18:43
Warum müssen die Unterhaltssätze überhaupt erhöht werden ? Wenn jemand mehr verdient - also eine Lohnerhöhung hat , dann ruscht er in der Düsseldorfer Tabelle vom Zahlbetrag automatisch nach oben. Das Argument, daß ja nun auch die Leute mehr verdienen - noch dazu wo es in der Regel falsch ist -greift schon allein deswegen nicht. Denn ist es so, zahlt er ohnehin mehr.
27-12-2009, 19:24
(27-12-2009, 18:43)Vater schrieb: Warum müssen die Unterhaltssätze überhaupt erhöht werden ? Wenn jemand mehr verdient - also eine Lohnerhöhung hat , dann ruscht er in der Düsseldorfer Tabelle vom Zahlbetrag automatisch nach oben. Wenn, ja wenn. Seit 20 Jahren gibt´s an der Lohnfront aber kaum noch mehr netto. Also erhöht man eben die Sätze, und holt sich über diesen Umweg das Geld wieder rein. Dazu dann noch Nettigkeiten wie hälftige Kindergartenkosten, Senkung des Selbstbehalts...
28-12-2009, 15:10
(27-12-2009, 18:43)Vater schrieb: Warum müssen die Unterhaltssätze überhaupt erhöht werden ? Wenn jemand mehr verdient - also eine Lohnerhöhung hat , dann ruscht er in der Düsseldorfer Tabelle vom Zahlbetrag automatisch nach oben. Oder noch einfacher wie die meisten anderen Länder: Unterhalt ist ein fester Prozentsatz vom Nettogehalt. Wäre natürlich nicht gut für Anwälte und würde auch eine Extraerhöhungen bringen. Ich tippe mal darauf, dass das System "Düsseldorfer Tabelle" weiter so durch die Decke gejagt wird und wenn es sich sogar in der Rechtsindustrie nicht mehr rechtfertigen lässt, stellt man auf Prozentsätze um. Die sich an den letzten Höchstständen orientieren. Erst irre hochjagen, dann oben halten und konservieren.
28-12-2009, 20:11
(28-12-2009, 15:10)p schrieb:(27-12-2009, 18:43)Vater schrieb: Warum müssen die Unterhaltssätze überhaupt erhöht werden ? Wenn jemand mehr verdient - also eine Lohnerhöhung hat , dann ruscht er in der Düsseldorfer Tabelle vom Zahlbetrag automatisch nach oben. Und der Kindergartenbeitrag, der auch noch gezahlt werden muss? Was ist denn damit? Für mich ist das nichts anderes als eine KU Erhöhung für die Art von Unterhaltspflichtigen, denen doch noch etwas mehr als die 900,- Euro SB für sich behalten konnten weil sie mehr verdient haben. gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
29-12-2009, 15:46
Genau genommen ist ja ab 1.1.2010 praktisch jede "Standardfamilie mit Frau und 2 Kindern ab 12" ein Mangelfall wenn Vaddern nicht mindestens 3.700,- Netto nach Hause bringt:
Bedarf der Kinder nach Zeile 7 DT: 580,- mal 2 = 1.160,-€ Vadderns Bedarf ist 1.000,- Mudderns Bedarf als Hausfrau 770,- Zusammen: 2.930,- Zuzüglich 5% Erwerbskosten und 2 mal 4% vom Brutto für private AV beider Eltern ergibt locker 3.700,- Netto oder gut 6.000,- Brutto bzw. 35,-€ pro Stunde. Jeder der weniger verdient, kann sich nach DT keine 2 Kinder leisten! Wundert sich noch jemand, warum keine Kinder mehr geboren werden? Langsam fange ich an, den Verschwörungstheoretikern ala Zorro glauben zu schenken, dass die Deutschen ausgerottet werden sollen!
29-12-2009, 15:57
(29-12-2009, 15:46)beppo schrieb: Genau genommen ist ja ab 1.1.2010 praktisch jede "Standardfamilie mit Frau und 2 Kindern ab 12" ein Mangelfall wenn Vaddern nicht mindestens 3.700,- Netto nach Hause bringt Das ist noch positiv gerechnet. Bei kleinen Kindern kommen die Betreuungskosten hinzu, bei grösseren Kindern und insbesondere Volljährigen sind die Tabellenbeträge viel höher. Es summiert sich alles wie ein Turm auf, den kein Fundament mehr stabil halten kann.
29-12-2009, 16:39
Die Süddeutsche schreibt auch ein Artikelchen darüber: http://www.sueddeutsche.de/leben/486/498774/text/
Süddeutsche schrieb:"Der Unterhalt für Scheidungskinder wird vom kommenden Jahr an beachtlich steigen. "Es wird eine deutliche Erhöhung geben, die sogar zweistellig ausfallen wird", sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Montag. Nach Expertenschätzungen können Trennungskinder in Zukunft im Schnitt 13 Prozent mehr Unterhalt verlangen. Genaue Zahlen würden aber erst am 6. Januar vorgestellt, sagte der Gerichtssprecher." Interessant ist, dass noch niemand gemerkt hat, dass sich 2011 alles in verschärfter Form wiederholen wird. Im Koalitionsvertrag ist eine weitere Erhöhung des Freibetrages vereinbart worden. Das schreiben die Zeitungen schon, aber die Folgen daraus nicht: http://www.faz.net/s/Rub4D6E624294714001...ntent.html FAZ schrieb:"In einem zweiten Schritt sollen die Steuern möglichst Anfang 2011 weiter sinken. Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen dann weiter steigen. Spekuliert wurde des Öfteren über ein Kindergeld von 200 Euro und einen Freibetrag von 8004 Euro. Kommt es so, würden die Bürger noch einmal in ähnlicher Höhe entlastet wie durch das 2010 steigende Kindergeld und die höheren Kinderfreibeträge." Vor lauter Entlastung scheint das Denken völlig auszusetzen. Mein Wunschzettel fürs nächste Jahr wäre ein BVerfG-Entscheid, der den Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern offiziell auf die ALG 2-Höhe herabsetzt, es heisst ja auch immer, man müsse sein letztes Hemd mit seinen Kindern teilen. Zum 1.1.2011 dann nochmal 13% mehr Unterhalt. Man könnte das garnieren mit einigen begleitenden Verbesserungen in der Rechtssprechung, z.B. einen generellen Anspruch auf einen dynamischen, unbefristeten Titel. Wir hätten dann eine Situation, in der endlich mehr als eine Handvoll Väter auf die aktive Seite wechseln würde. Anders als durch Zerschlagung der gegenwärtigen Strukturen und Prinzipien im Familienrechtsunwesen ist ja nichts zu erreichen und dazu brauchts Leute, die den Hammer schwingen.
29-12-2009, 16:46
"p", bring mal bitte veranschauliche Beispiele, die diesen Wahnsinn untermauern.
Bei Patchworkfamilien ist der Untergang nach meiner Meinung sogar vorprogrammiert. Einen Fall kenne ich sogar von meinem Onkel: Verdienst (netto): 4500,- Euro (inkl. aller Zulagen ) Kinder aus erster Bekanntschaft: 1 (16 Jahre) Kinder aus Ehe 1: 2 ( 13 Jahre und 15 Jahre) Kinder aus Ehe 2: 2 ( 8 Jahre und 11 Jahre ) Momentane Situation: geschieden ohne feste Bindung Er war schon vorher am Selbstbehalt, aber jetzt kommt es richtig Dicke für ihn. gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
29-12-2009, 16:53
29-12-2009, 18:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2009, 18:18 von gleichgesinnter.)
(29-12-2009, 16:39)p schrieb: Mein Wunschzettel fürs nächste Jahr wäre ein BVerfG-Entscheid, der den Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern offiziell auf die ALG 2-Höhe herabsetzt, es heisst ja auch immer, man müsse sein letztes Hemd mit seinen Kindern teilen. Zum 1.1.2011 dann nochmal 13% mehr Unterhalt. Man könnte das garnieren mit einigen begleitenden Verbesserungen in der Rechtssprechung, z.B. einen generellen Anspruch auf einen dynamischen, unbefristeten Titel. Wir hätten dann eine Situation, in der endlich mehr als eine Handvoll Väter auf die aktive Seite wechseln würde. Anders als durch Zerschlagung der gegenwärtigen Strukturen und Prinzipien im Familienrechtsunwesen ist ja nichts zu erreichen und dazu brauchts Leute, die den Hammer schwingen. Falls es noch nicht aufgefallen ist: die 13% Erhöhung sind nur in der ersten Stufe, also beileibe kein Durchschnitt. Bei Stufe zwei zähle ich sogar 18% und bei den anderen nicht weniger. Da ist sogar eine Stufe bei 22% Erhöhung dabei. Alles zusammen macht dann als Durchschnitt 16% Erhöhung! gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
29-12-2009, 18:40
(29-12-2009, 16:46)gleichgesinnter schrieb: "p", bring mal bitte veranschauliche Beispiele, die diesen Wahnsinn untermauern. Gilt in solch einem Fall eigentlich auch die gesteigerte Erwerbspflicht? Danke
Live or Die...Make Your Choice
29-12-2009, 19:16
29-12-2009, 21:51
Ich sehe die 13%ige Erhöhung durchaus positiv. Der Trend die Brocken einfach hinzuwerfen wird sich beschleunigen, erst recht in der jetzigen Krise. Mit 2 Kindern dürften die meisten Normalverdiener schon Mangelfall sein, geht´s so weiter reicht dafür bald bereits ein einziges Kind. Vermutlich ändert sich erst was, wenn der Karren komplett an die Wand gefahren wurde. Wenn in 2010 die vielen Kurzarbeiter auf der Straße landen und Mama darum mit den Kids auszieht, wird´s für viele, viele Väter ein richtig böses Erwachen geben. Job weg, Kinder weg, Ehe kaputt, Eigenheim zwangsversteigert, Unterhaltsforderungen bis zum Abwinken.
Ein Leser hat in seinem Kommentar entsprechende Berechnungen zum Mangelfall angestellt. Demnach muß Papa mit einem Kind in 2010 fast 1300 Euro netto verdienen um nicht Mangelfall zu werden. Bei 2 Kindern sind es fast 1650 Euro. Vermutlich hat er dabei nicht einmal die Kindergartenkosten berücksichtigt, sodaß Papa noch mehr verdienen muß. Die nach R3 entlohnten OLG-Richter scheinen inzwischen völlig in Wolkenkuckucksheim zu residieren. http://www.sueddeutsche.de/leben/486/498...eadcomment |
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