Themabewertung:
  • 4 Bewertung(en) - 4.75 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neuer Wohnsitz im Ausland
#1
Hallo
Ich habe mit interesse in eurem Forum gelesen, weil ich (natürlich) gleiche Probleme mit dem Unterhalt habe wir die meisten hier.
Könnt ihr mir zu folgendem Auskunft geben?

Ich bin Vater eines unehelichen Kindes, für das ich bis zum 18. LebensJahr nach Düsseldorfer Tabelle brav bezahlt habe.
Das war bis November 2009.
Im Januar 2009 habe ich mit 62 J. einen Arbeitgeber mit einer Abfindung verlassen und bin ins Ausland - in die Heimat meiner Frau -gezogen, (noch nicht EU).
Nun kommt mein Sohn mit einem Schreiben und fordert weiteren Unterhalt von mir da er sich auf sein Abitur vorbereitet und studieren will, was ich sehr löblich finde.
Dabei handelt es sich - erstmal - um eine Anforderung.
Er will meine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für die Berechnung des Unterhalts. Gibt es aber keine.
Ich lebe hier im Ausland lediglich von meiner Abfindung, die ich mir so ein/aufgeteilt habe, das ich bis zum Renteneintritt gut auskomme, da ich nicht viel brauche. Ich habe hier auch keine Arbeitserlaubnis, wollte ich auch nicht.
Ich denke, aus der Konstellation kann man erkennen, das ich nicht ins Ausland gezogen bin, um den Unterhalt zu verweigern. Das war auch nie meine Absicht.
Wird mir aber wohl nicht helfen.
Weiß jemand, mit welchen Ansprüchen ich rechnen muß?
Bin ich irgendwie 'gefährdet'?Huh
Spiele ich toten Mann?
Ich bin einfach überrascht und im Moment auch überfordert darauf zu reagieren, da ich bisher noch NIE etwas von meinem Sohn gehört habe.

Danke für eure Unterstützung
Ich werde fleißig mit diskutieren - wenn ich kann.
Aber meine Erfahrungen die ich jetzt sammeln werde, die kann ich dann weitergeben.

Gruß
Blattlaus
Zitieren
#2
(02-02-2010, 19:31)blattlaus schrieb: Hallo
Herzlich willkommen ,Blattlaus
Ich bin Vater eines unehelichen Kindes, für das ich bis zum 18. LebensJahr nach Düsseldorfer Tabelle brav bezahlt habe.
Das war bis November 2009.
Da bist du schon mal einen Meter weiter
Weiß jemand, mit welchen Ansprüchen ich rechnen muß?
Da schon gelesen ? http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig
Aber meine Erfahrungen die ich jetzt sammeln werde, die kann ich dann weitergeben.
Das wollen wir hoffen Smile
Hier sind Auslandsspezialisten am Werk, da kannst du ein Bier drauf aufmachen Big Grin
Viele Grüsse
Der Tote Hund
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
Zitieren
#3
(02-02-2010, 19:31)blattlaus schrieb: Ich denke, aus der Konstellation kann man erkennen, das ich nicht ins Ausland gezogen bin, um den Unterhalt zu verweigern. Das war auch nie meine Absicht.

Du, ich auch nicht! Aber manchmal kommt es eben anders. Man kann nicht immer Glück im Leben haben.

Dein Sohn ist anscheinend schlau, denn er hat tatsächlich Anspruch auf Unterhalt von Dir, aber auch von seiner Mutter, denn die muss ihre Lohnbescheinigungen ebenso vorlegen. Schreibe Deinem Sohn zurück, dass Du die Lohnabrechnungen von seiner Mutter anforderst. Wirst Du sicherlich nicht bekommen.

Toter Mann spielen ist schon mal nicht schlecht. Dein Sohn, der Anwalt oder das Jugendamt können Dir nichts. Gefährlich wird es erst dann, wenn es zu Gericht geht. Es könnte Dir fiktives Einkommen unterstellt werden und wenn Du dann nicht den ausgeurteilten Unterhalt zahlst, dann wird gepfändet. Das ist der grobe Ablauf.

Falls Du dann Unterhaltsschulden aufbaust, dann wird Deine Rente später sauber weggepfändet. Das ist alles nicht witzig.

Ich empfehle folgende Massnahmen:

1. Dein Geld in einen sicheren Hafen bringen, gut verstauen, auch vor dem Zugriff Deiner Frau schützen. Man sollte nie vergessen, dass es sich um eine Frau handelt.

2. Es ist zu überlegen, ob Du nicht zurück nach Deutschland gehst und entweder einen Job für 1.000 € besorgst oder hartzen gehst. Das ist ein schöner Beweis für den Richter, dass bei Dir nichts zu holen ist.

Vielleicht mal eine kleine Rechnung: Dein Sohn wird sicherlich so um die 400 € x 72 Mo = 28.800,- € wollen oder vielleicht sogar noch mehr, je nachdem was Mutti zahlt, aber die wird sicherlich nichts zahlen wollen. Jedenfalls eine hübsche Latte an Geld.

Die Kernfrage aller zukünftigen Massnahmen ist: Wie hoch ist Deine zu erwartende Rente?
Zitieren
#4
Erstmal danke für die 'Schnellschüsse'.

>>>
1. Dein Geld in einen sicheren Hafen bringen, gut verstauen, auch vor dem Zugriff Deiner Frau schützen. Man sollte nie vergessen, dass es sich um eine Frau handelt.
>>>
Wird gemacht!!!
Nichts ist sicher auf der Welt, aber ein gewisses 'Grundvertrauen' habe ich schon in meine Frau, da sie noch nicht einmal ihre eigene Bankkarte nutzen kann. Nicht zu blöd... zu faul!

>>>
2. Es ist zu überlegen, ob Du nicht zurück nach Deutschland gehst und entweder einen Job für 1.000 € besorgst oder hartzen gehst. Das ist ein schöner Beweis für den Richter, dass bei Dir nichts zu holen ist.
>>>
Das habe ich sicher nicht vor, könnte ich auch vom Aufwand und der Verfassung her nicht mehr. Ich bin einfach 'ausgepowert'. Ich kann und will auch nicht mehr.

Der Hinweis auf die "unterhalt.html#volljaehrig" war sehr interessant. Da hatte ich einiges überlesen.

In der Zwischenzeit habe ich auch überlegt, einen Rechtsanwalt dieses Landes ein zu schalten, der sich im deutschen Familienrecht auskennt. Werde morgen mein 'Netzwerk' in Betrieb setzten um einen zu finden.

Ansonsten habe ich am kommenden Dienstag eine RA-Termin in Deutschland.
Bis dahin sollte ich 'gebrieft' sein um mir nicht die Ohren vollquatschen zu lassen

Ich sollte auch noch mal dazu schreiben.
Es geht mir nicht unbedingt darum, mich um eine evtl. Zahlung zu drücken.
Ich möchte aber auch nicht über den Tisch gezogen werden.
Wer zahlt schon gerne?


Und jetzt ins Bett.Sleepy

Danke erstmal
Blattlaus
Die Blattlaus schläft schon...
habe ich übersehen...
>>>Die Kernfrage aller zukünftigen Massnahmen ist: Wie hoch ist Deine zu erwartende Rente?

1000 €
Zitieren
#5
(02-02-2010, 22:45)blattlaus schrieb: >>>Die Kernfrage aller zukünftigen Massnahmen ist: Wie hoch ist Deine zu erwartende Rente?

1000 €

Da würde ich dableiben, wo Du gerade bist. Ich würde erstmal zu keinem Anwalt gehen. Ich behaupte mal, dass hier einige besser als ein lustloser und geldgieriger Anwalt sind. Das meine ich im Ernst. Spare Dir das Geld. Reagiere erst, wenn die Klage auf dem Tisch ist. Lehne Dich zurück und warte mal ab. Du bist im Ausland und vielleicht springen die nicht über diese Hürde.

Das Schlechteste was Dir passieren kann, dass ein Richter Deine Anschrift für nichtzustellfähig erklärt. Dann bist Du gekniffen. Das lässt sich durch eine Vollmacht, nur für die Annahme und Weiterleitung der Post, regeln und das muss kein Anwalt sein.
Zitieren
#6
Es gibt bei mir noch grundlegende Fragen.

Muß ich zahlen, bis mein Sohn 21 ist, oder bis er das Studium beendet hat?

Kann ich von ihm Beweise einfordern, oder von Behörden, das mein Sohn, während ich Unterhalt zahle, keiner Tätigkeit nachgeht, die meine Zahlungen mindern oder Überrflüssig machen würden - z.B. Arbeiten während der Semesterferien oder 400 € Job bei wem auch immer?
Die mögliche Aussage von ihm - ich gehe nicht arbeiten - dürfte ja wohl kaum ausreichen, um mich vor Mißbrauch der Unterhaltszahlungen zu schützen.

Gesetzt den Fall:
Das Jungendamt tritt in Vorleistung. Wenn ich richtig mitbekommen habe, sind das dann nur noch 120 € (der Betrag, den das Jugendamt zahlt).
Dann lasse ich mich Pfänden - vom Jugendamt.
Dann kann mir doch nur der Betrag gepfändet werden, mit dem das Amt in Vorleistung getreten ist.
Wo ist mein Denkfehler? Es gibt bestimmt einen.

Gruß
Blattlaus
Zitieren
#7
(03-02-2010, 16:25)blattlaus schrieb: Muß ich zahlen, bis mein Sohn 21 ist, oder bis er das Studium beendet hat?

Siehe faq. Er ist "privilegierter Volljähriger", solange er in eine allgemeinbildende Schule geht und unter 21 ist. Danach hat er für seine Erstausbildung einen Unterhaltsanspruch, aber nur noch als nichtprivilegierter Volljähriger. Längstens bis 27. In der Wartezeit zwischen Schule und Studienplatz hat er für sich selbst zu sorgen, da besteht kein Anspruch, ebensowenig während er Zivildienst oder Bundeswehr macht.

Er hat Nachweise zu liefern über eventuelles eigenes Einkommen, über Einkommen des anderen Elternteils, über sein Fortkommen (Schul/Studienbescheinigung, Zeugnisse).

Das Jugendamt zahlt nichts mehr ab Kindesalter 12. Kann aber sein, dass er Bafög oder BAB bekommen würde. Lass dir doch erst mal alle Bescheinigungen vorlegen, insbesondere das Einkommen der Mutter.
Zitieren
#8
HALT!

Auch hier kann ich meinen Beitrag leisten:

1. Der Sohn hat bei Studium vorrangig BaföG zu beantragen. Erst wenn dieser abgelehnt werden würde, sind eventuell Unterhaltszahlungen zu leisten.
2. Das Kind ist nur dann privilegiert, wenn es noch im Haushalt der Mutter lebt. Sonst nicht.
3. Im Ausland besteht keine gesteigerte Unterhaltsplicht. Nur in Deutschland.
4. Da du geschrieben hast, dass das Land, in dem du jetzt wohnst, NOCH nicht zur EU gehört, sind auch warscheinlich keine Abkommen wegen Unterhaltsbeitreibungen vorhanden.
5. Da du kein Einkommen hast, würde ich das auf jeden Fall angeben und somit die Unterhaltszahlungen verweigern.

Ich bitte dich, zuerst einmal zu verinnerlichen, das du nicht mehr in Deutschland lebst. Du solltest dich erstmal vom deutschen Denken und den deutschen Gesetzgebungen befreien. Dort, wo du wohnst, herrschen andere Gesetze. Als Beispiel sei genannt, das fast aussschliesslich in Deutschland die Unterhaltspflicht über 18 Jahre besteht. In den restlichen Ländern ist ab 18 Schluss und der Volljährige hat sein Einkommen selbst zu erzielen. Das hat zur Folge, das eventuell gerichtliche deutsche Unterhaltsfestsetzungen im Ausland nicht mehr vollstreckt werden können, da dies dem "ordre puplic" widerspricht, also in deinem Land, wo du jetzt wohnst, aufgrund anderer Gesetzgebung, nicht mehr vollstreckt werden kann. Darauf kann man sich dann berufen.
Hier in Spanien zum Beispiel, das ja zur EU gehört, ist Unterhalt ab 18 ausgeschlossen, es werden nur noch gerichtliche Empfehlungen ausgesprochen, sonst nichts. Ein Volljähriger hat zu arbeiten und seinen Unterhalt selbst zu verdienen, basta. Und das ist in den meisten anderen Ländern auch so.

Fiktives Einkommen kann dir im Ausland zwar unterstellt werden, aber der deutsche Richter müsste in deinem Heimatland feststellen, ob es überhaupt Arbeit gibt. Er darf dir nicht vorschreiben, das du in deutschland Arbeit suchen musst.

Und jetzt ganz wichtig:

Deine deutsche Abfindung musst du gegenüber deinem Sohn nicht angeben, kannst du getrost unterschlagen und auch sagen, das du keine hast!
Wenn du gefragt werden solltest, wovon du lebst, gib deine neue Frau an, oder beruf dich darauf, dass das niemand was angeht, ENDE! Du hast offiziell nichts und das brauchst du auch nicht anzugeben weil hier nicht die deutsches gesetz zählt, sondern das des Landes, indem du lebst.
In deutschland müssen die dir erstmal nachweisen, das du Geld hast oder eine Abfindung bekommen hast. Falls sie es doch nachweisen können, kannst du immer noch sagen, das Geld ist verbraucht!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#9
zu 3.

Tja, wenn er jetzt aber Unterhalt vom seinem Sohn verlangen würde, weil er in seiner neuen Heimat keine Arbeit findet, zählt seine neue Heimat.

Und glaub mir, ich weiss durch viele Leute, das die deutsche Rechtsprechung im Ausland nur noch belächelt wird. In Deutschland können die viel urteilen, aber im Ausland nicht durchsetzbar. Man kann getrost sagen, wer hinter der deutschen Grenze lebt, hat seine Ruhe.
Ich lache nur noch über die Briefe, die mich aus Deutschland erreichen.

Glaubst du, was in Deutschland Gesetz ist, muss in der ganzen Welt befolgt werden? Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#10
(03-02-2010, 22:09)gleichgesinnter schrieb: HALT!

Auch hier kann ich meinen Beitrag leisten:

1. Der Sohn hat bei Studium vorrangig BaföG zu beantragen. Erst wenn dieser abgelehnt werden würde, sind eventuell Unterhaltszahlungen zu leisten.
2. Das Kind ist nur dann privilegiert, wenn es noch im Haushalt der Mutter lebt. Sonst nicht.
3. Im Ausland besteht keine gesteigerte Unterhaltsplicht. Nur in Deutschland.
4. Da du geschrieben hast, dass das Land, in dem du jetzt wohnst, NOCH nicht zur EU gehört, sind auch warscheinlich keine Abkommen wegen Unterhaltsbeitreibungen vorhanden.
5. Da du kein Einkommen hast, würde ich das auf jeden Fall angeben und somit die Unterhaltszahlungen verweigern.

Hallo...

das sind sehr wichtige Punkte - Danke.
Das er für Bafög widerum Einkommensbescheinigungen (siehe testosteron) seiner Eltern vorlegen muss ist klar. Das müssen aber - glaube ich - Einkommensbeschienigungen von 'vor 2 Jahren' sein.

Für mich stellt sich noch die Frage:
Ich bin zwar zur Unterstützung meines Sohnes, durch erwerbspflicht, bis zum 21. Lebensjahr verpflichtet (deutsches Recht) aber ..... Ist das jetzt nicht eine neue Situation?
Ich habe bis zu seiner Volljährigkeit ohne Probleme bezahlt.
November 2009 ist er volljärig geworden. Mit dem 31.12.2008 habe ich meinen Job (mit Abfindung) aufgegeben. Kann er, oder das Jugendamt, an die 'alte' Situation - ich in Arbeit - anknüpfen, oder ist die Unterhaltsforderung als NEU an zu sehen. Damit müsste berücksichtigt werden, das ich eben im Ausland lebe und hier auch nicht arbeiten kann, da ich keine Arbeitserlaubnis habe.

Hallo p
>>> Er hat Nachweise zu liefern über eventuelles eigenes Einkommen, über Einkommen des anderen Elternteils, über sein Fortkommen (Schul/Studienbescheinigung, Zeugnisse).
Die Frage ist noch die selbe. Er könnte/wird mir sagen, ich arbeite nicht. Hat aber einen z.B. 400 € Job. Einen sicheren Nachweis hätte ich ja nur, wenn ich seine Steuererklärung einsehen könnte / dürfte.


Hallo Leute - Ihr unterstützt mich so toll, das mir fast die Worte ausgehen!

Gruß
Blattlaus
Zitieren
#11
(04-02-2010, 12:46)blattlaus schrieb: Die Frage ist noch die selbe. Er könnte/wird mir sagen, ich arbeite nicht. Hat aber einen z.B. 400 € Job. Einen sicheren Nachweis hätte ich ja nur, wenn ich seine Steuererklärung einsehen könnte / dürfte.

Mit "Nachweis" ist natürlich nicht eine Behauptung gemeint, sondern Belege. Dazu gehört auch die Steuererklärung.
Zitieren
#12
(04-02-2010, 12:46)blattlaus schrieb: Hallo p
Die Frage ist noch die selbe. Er könnte/wird mir sagen, ich arbeite nicht. Hat aber einen z.B. 400 € Job. Einen sicheren Nachweis hätte ich ja nur, wenn ich seine Steuererklärung einsehen könnte / dürfte.

Und noch etwas dazu, wurde auch schon erwaehnt: Immer schoen das Interesse an den Nachweisen der Mutter hervorheben. An der Stelle ist meine Tochter eingeknickt - nachdem sie mich vorher zum Gericht schleppen wollte. Seitdem bezahle ich einen symbolischen Euro. So hatte die Vereinnahmung durch Mama doch ihr Gutes, die wollte naemlich die Hosen nicht herunterlassen. Da hat Toechterchen gespurt :-)
Zitieren
#13
Ja noch viel besser, keine Arbeitserlaubnis...

Darauf würde ich mich berufen und einen dortigen Anwalt beauftragen, den Gesetzestext zu kopieren und denen dann zuschicken. Übersetzen können die selber, ist nicht dein Problem.

Falls gefragt wird, wovon du dann deinen eigenen Unterhalt bestreitest, gib deine Freundin/Frau an die es bestätigt. Fertig!

AUF KEINEN FALL DIE ABFINDUNG MITTEILEN!!!

Dadurch werden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:

1. Die können dich nicht zu Unterhalt verpflichten, du wohnst nicht mehr in Deutschland und hast im Ausland nur das Geld, was deine Freundin/ Frau dir zur Verfügung stellt.
2. Freiwillige Leistungen Dritter (ob jetzt offiziell oder nicht, egal) dürfen nicht als Einkommen gezählt werden wenn der Dritte es nicht zulässt oder dieses als Taschengeld für den eigentlich Pflichtigen deklariert!
3. Man kann niemanden zwingen zurück nach Deutschland zu kommen um Unterhalt erwirtschaften zu müssen.
4. Die neue Heimat ist dein neuer Lebensmittelpunkt und der muss respektiert werden!

Unter diesen Voraussetzungen ist keine Unterhaltpflicht mehr zu sehen. Kein Richter würde hier noch irgendetwas sagen können.

Und dann ist Ruhe im Karton (oder Mutter muss an Sohnemann Unterhalt zahlen)

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#14
Hallo

Danke vorerst für alles.
Am Dienstag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Deutschland.
Aber mit dem Vorsatz, erstmal klären ob er 'mitzieht' was meine meine / eure Ideen betrifft, oder ob ich es als reines Beratungsgespräch sehe.
Dann würde ich versuchen es selbst durch zu ziehen.

Auch wenn es in der Trennungsfaq steht:
>>> Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten.

Würde das irgendjemand nochmal betstätigen können.
Beraten heißt für mich, keine Auskünfte über meine persönlichen Verhältnisse in welcher Form auch immer.


Danke
Blattlaus
Zitieren
#15
Voraussetzung für eine Beistandschaft ist gemäss §1713 BGB das Sorgerecht (egal ob allein oder gemeinsam). Das Sorgerecht endet mit der Volljährigkeit. Somit greift §1715 BGB.
Zitieren
#16
Zitat: >>> Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten.


Das kann ich bestätigen, nachdem ich den Unterhalt zum 18. Geburtstag pünktlich eingestellt hatte, kam nach Wochen ein Bettelbrief vom Jugendamt. Mein Kindlein hatte vorgesprochen und musste wieder abziehen. Eine völlig andere Diction im Brieflein. Ganz lieb geschrieben. Einfach ignorieren.

Grüße aus Pattaya
Angst und Geld hatte ich noch nie.
Zitieren
#17
Ich würde sagen, dein Sohn hat versucht öffentliche Gelder zu bekommen, also z.B. Bafög. Die liebe Stäätin zahlt natürlich weniger als du zahlen müsstest und verlangt dazu, dass sich dein Herr Sohn erstmal an dir bereichert um die Staatsquote gering zu halten.
Deshalb wurde er möglicherweise dazu genötigt, sich nach deinem Einkommen zu erkundigen. Möglicherweise genügt es ihm eine einfache Information zukommen zu lassen, dass du nicht mehr arbeitest und dich von deiner neuen Freundin/Frau aushalten lässt, damit dein Sohn dann Bafög bekommt und er dann keinerlei weiteren Anreiz mehr hat, dich zu stressen.
Zitieren
#18
Ich glaube nicht, das er versucht hat öffentliche Gelder zu kriegen, da er erst Abi macht.
Ich denke es war ein 'netter' Versuch.
Wenn es ernsthaft gewesen wäre, so denke ich, hätte er sicher schon die Unterlagen seiner Mutter, bei der er noch wohnt, mitgeschickt. Er müsste doch eigentlich wissen, das er mir die zu Verfügung stellen muß, wenn er schon Unterhalt als Erwachener von mir fordert.
Aber ich werde sie mal anfordern.

Gruß
BLattlaus
Zitieren
#19
(05-02-2010, 17:21)blattlaus schrieb: Wenn es ernsthaft gewesen wäre, so denke ich, hätte er sicher schon die Unterlagen seiner Mutter, bei der er noch wohnt, mitgeschickt.

Warum, wenn er es ohne bekommt? Ich glaube du unterschaetzt den Einfluss und den Widerwillen der Mutter gegen diese Art Transparenz. Gerade weil er noch bei ihr wohnt. Wie gesagt, ruhig einmal darauf hinweisen, und auch das Wort Kindergeld erwaehnen (s.FAQ).
Zitieren
#20
Natürlich... wenn er es ohne bekommt.
Aber genau das meine ich - ich glaube, das von da eben nichts kommt, auch wenn ich es jetzt explizit anfordere.
Deswegen - netter Versuch.

Blattlaus
Zitieren
#21
bei der Gelegenheit möchte ich -ja sogar ein bisschen stolz- verkünden, dass ich inszwischen 2 Jahre und 2 Monate nicht mehr in Deutschland war.

ich bin nirgends gemeldet, quasi untergetaucht. also das gegenteil von detlef- und die unterhaltsschulden häufen sich, aber das ist mir ziemlich egal.

moralisch habe ich aufgrund der damaligen situation aufgrund das alles entstanden ist keinerlei gewissensbisse. im gegenteil. ich fühle mich wohl, bin glücklich und zufrieden mehr denn je.

und das wünsche ich auch allen hier.
Zitieren
#22
Liebe Gemeinde,

gestern war ein besonderer Tag.

Seit meiner "Ausreise" aus Deutschland sind taggenau 3 Jahre vergangen.

Es gab gute Zeiten und es gab schlechte Zeiten. Jedoch bereue ich keinen einzigen Tag und möchte anderen Mut machen.

Es muss vieles vorbereitet und geplant sein. Dies hatte ich nicht immer, aber habe aus Erfahrungen gelernt. Auch hatte ich etwas Glück hier und da, Freunde gefunden und bisher mit eigener Kraft durchgehalten. Die hat man ja auch noch wenn man noch lange keine 40 Jahre ist.

Ich habe mich damals mit 2000 Euro und einem kleinen Wagen in die Unbekannte Welt begeben. Es führte mich durch viele Länder: Polen, Ukraine, Moldawien, Griechenland, Türkei, Rumänien, Thailand, Cambodia.

Die 2000 Euro habe übrigends immer noch.

Wer will findet überall eine Arbeit. Selbst in Thailand habe ich mal als Englisch-Lehrer gearbeitet.

Ausland ist sicherlich kein Zuckerschlecken, aber ziehe es allemal Deutschland vor.

Die Ruhe und die Unabhängigkeit von dieser Bürokratie ist wie ein Gefühl grenzenloser Freiheit. Wer die Chance hat, sollte Sie ergreifen. Selbst eine Pleite im Ausland ist keine Schande, im Gegenteil, die Erfahrungen und Erlebnisse kann einem keiner mehr nehmen. Sollte ich mal im Knast landen wegen Unterhaltsverweigerung, ich kann Bücher schreiben von meinen Erlebnissen.

In diesem Sinne Gläser hoch auf ein 3jähriges Bestehen und allen Lesern (vereinzelt auch Leserinnen) und glückliches erfolgreiches und friedvolles Jahr 2011.

P.S. Danke an dieses Forum, danke an Detlef, hier habt mich immer begleitet und mir hilfreiche Tipps gegeben!

Ich bezeichne mich mittlerweile auch aus Auslandsexperte, also wer Fragen hat, darf gerne fragen. Bekanntermaßen gibt es keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten Wink

euer Italia
Zitieren
#23
(29-12-2010, 20:53)italia schrieb: Seit meiner "Ausreise" aus Deutschland sind taggenau 3 Jahre vergangen.
Interessant. Jetzt wo Du es sagst.
Zufaellig sind seit meiner Ausreise aus Schland taggenau jetzt 10 Jahre vergangen.
Gearbeitet in Malaysia, Urlaub in allen anderen Laendern hier um mich herum ausser Burma.

Auch ich kann jedem die Auswanderung empfehlen!
Gruesse aus Angeles City! Big Grin
Indien ist eigentlich ganz schön,
wenn da nur nicht so viele Inder wären.
Zitieren
#24
es geht dabei nicht um den erlernten beruf,oder was man studiert hat.auch ein jurastudent kann im ausland irgend eine andere tätigkeit nachgehen um zu überleben.in bananistan habe ich in diversen berufen gearbeit,teils gelernt,teils durch vorkenntnisse und betriebsinterne ausbildungen.augenblicklich gehe ich keiner verplichtenden tätigkeit nach und bin so eine art "hobbylandwirt",zwar stelle ich mich noch reichlich doof dabei an,aber der bauch ist jeden tag gefüllt.
ich kann,ähnlich wie detlef,von mir behaupten,dass bananistan eine gute fachkraft verloren gegangen ist,durch die raffgier,die vom staat unterstützt wird.
bis zum heutigen tag bedauere ich noch nichts,aber solange bin ich ja noch nicht weg.es geht mir bedeutend besser,rein gesundheiltich gesehen.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
Zitieren
#25
Aus Deutschland bin ich seit zwölf Jahren weg und aus Europa fünf Jahre. Besonders die letzten Jahre in der Wärme Asiens haben mir sehr gut getan. Ich habe hier eine neue Familie und einen stressfreien Job, der mir viel Freude macht.

Dazu ein für die hiesigen Verhältnisse sehr gutes Einkommen das es mir sogar erlaubt, Unterhalt für meine Kinder nach Europa zu überweisen. Vergiftet durch die Mutter danken die es mir zwar nicht, aber was soll's, man kann nicht alles haben im Leben und braucht es auch nicht.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ummeldung neuer Wohnsitz HeinrichH 0 1.648 21-08-2019, 13:55
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland finearts60 9 9.922 09-02-2015, 10:48
Letzter Beitrag: p__
  TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung Tee-Rak 7 9.863 06-03-2010, 20:40
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste