Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sie will wegziehen - hab ich eine Chance, die Kinder zu behalten??
#26
(31-03-2010, 16:14)Profiler schrieb: ... jetzt flüchtest Du in den Zynismus.

Simon,

die Chance ist groß!..., daß etwa anderes beginnt.
Versuche unbedingt, positiv zu sehen.

Sonst beginnst Du Dich einschleichend mental selbst zu vergiften.


Profiler

Vielleicht kann ich es irgendwann einmal auch so sehen...im Moment jedoch noch nicht...
Zitieren
#27
(31-03-2010, 12:23)sorglos schrieb: Das wichtigste, was pasiert: die gerichtliche Streiterei beginnt.

Mein Credo ist, die Autonomie der Familie zu schützen.
Wer vor Gericht streitet, hat den Staat mit im Boot und das ist das Ende aller Autonomie. Ihre (noch) gute Beziehung wird zerstört und darauf aufbauend kann der Staat in Gestalt seiner Richter, Jugendamt, etc. seine Bedingungen diktieren.

(31-03-2010, 15:42)Simon schrieb: ... noch schwanke ich, ob sich der "Kampf" vielleicht doch lohnt ...

Sobald der Staat seinen Fuß in der Familie hat, ist der Kampf wie auch immer im Prinzip schon verloren. Nur die Helferinnenindustrie kann über Aufträge jubeln.

(31-03-2010, 15:42)Profiler schrieb: Als weiteres Entscheidungskriterium kommt das Streitpotenzial zwischen den Eltern hinzu. So kann es Dir passieren, daß Dir ein Richter sagt: Allein schon die Tatsache, daß die Eltern das Gericht anrufen, stellt die gemeinsame elterliche Sorge infrage.

Du brauchst nur an einen Richter oder eine Richterin zu geraten, die keine Lust hat, sich näher mit Eurem Gezänk zu befassen, dann bist du in 5 Minuten Deine Kinder los.

Und dabei hättest Du dann noch Glück gehabt!
Wenn die Dich aufs Korn nehmen, dann ordnet das Gericht ein Gutachten an und setzt den Umgang aus, damit Mutter und Kinder in Ruhe an den neuen Wohnort wechseln können.
Dann, so gegen Ende des Jahres, wird das Gutachten verhandelt, zwischendurch mal eine Stunde betreuten Umgang im muffigen Jugendamt oder so. Anfang 2011 kannst Deine Kids mal wieder zu Dir nehmen, gefolgt von der Aufforderung, ein Gutachten im Gegenwert eines Kleinwagens zu zahlen.

Natürlich muss nicht alles so schlimm kommen, wie Profiler schreibt. Aber alles ist schon vorgekommen und das Risiko für Väter ist ungleich höher als für Mütter.

Und nicht zu vergessen: Die Helferindustrie feiert ein Festmahl und niemand, weder Staat und Helferindustrie wird je irgend eine Verantwortung für die Familiezerstörung übernehmen. Denn alle haben - ihrem Selbstverständnis nach - ja (nur) geholfen ...

(31-03-2010, 16:23)Simon schrieb: Vielleicht kann ich es irgendwann einmal auch so sehen...im Moment jedoch noch nicht...

Viele hier haben das hinter sich, was Sie noch vor sich haben.
Ihr Satz löst hier sicher bei Vielen ein Déjà vu-Erlebnis aus.
Zitieren
#28
Also Du hast mit sicherheit verloren. Es wird sich in keinem Fall lohnen sich per gericht zu einigen.
Mütter haben immer mehr Rechte in Deutschland!
Darum stelle dich lieber gut mit der Mutter Deiner Kinder!
Ist nur zu empfehlen. Immer gute Miene zum Bösen Spiel!
Zitieren
#29
(13-04-2010, 10:42)payer schrieb: Also Du hast mit sicherheit verloren. Es wird sich in keinem Fall lohnen sich per gericht zu einigen.
Mütter haben immer mehr Rechte in Deutschland!
Darum stelle dich lieber gut mit der Mutter Deiner Kinder!
Ist nur zu empfehlen. Immer gute Miene zum Bösen Spiel!

Danke!
Zitieren
#30
(31-03-2010, 16:06)Simon schrieb: Natürlich ist die Mutter das Wichtigste und Heiligste überhaupt...wen interessiert da schon das schöne Umfeld, das sie hier haben, Freunde, Sport, ach ja, und da gibt es ja auch noch den Vater, aber wer braucht denn sowas...

Also Simon, ich sehe das etwas anders als der Mainstream hier. Habe selbst eine EV gegen die Mutter beantragt, die unsere Tochter beim Auszug einfach mitnehmen wollte und diese auch bekommen. Für 14 Tage hatte ich dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das obwohl die Wohnung der KM nur 2 km von der damaligen Ehewohnung entfernt ist. Nach den 14 Tagen hatten wir einen Gerichtstermin. Sie wollte das alleinige Erziehungs- und AB-Recht, ich habe das 50/50 Wechselmodell vorgeschlagen inkl. dem gemeinsamen ER- und ABR. Habe beim Gerichtstermin mit 5 Frauen am Tisch gesessen: Richterin, Mitarbeiterin vom Jugendamt, Ihre und meine Anwältin (habe mir bewusst eine Frau als Anwältin gewählt) und meine Frau. Ergebnis: Sie hatte keine Chance, dagegen ist mein Antrag fast unverändert in ein Vergleich umgewandelt worden.

Aber: Das ist keine Garantie. Das es alles ganz anders laufen kann, siehst Du ja hier, denn die anderen schildern eben ihre Erfahrung und ich gehöre nun mal zu den 10 % bei denen es anders gelaufen ist.

Ein Wechselmodell wäre etwas über das Du nachdenken solltest. Es gibt auch Wechselmodelle, die einen mtl. Wechsel vorsehen und die gut funktionieren, aber Du musst auch darstellen, wir Du die Betreuung sicher stellen willst und einmal pro Woche und nur am Wochenende reicht da nicht. Wenn Du hier ein glaubwürdiges Konzept vorlegen kannst, hast Du durchaus Chancen ein solches Modell durchzusetzen, d.h. ihr behaltet das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang wird zu 50% geteilt. Ob Du es schaffst der Mutter grundsätzlich den Umzug zu untersagen, kann keiner mit Sicherheit benatworten. Es gibt solche Entscheidungen, wie z.B. hier: http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/wt...939,514914 - aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Bei einer Verhandlung über eine 50/50-Regelung kann man dagegen sehen wie es läuft und notfalls ohne Schaden einen Vergleich schließen, der zwar nicht alles beinhaltet, was Du möchtest, der aber im Grundsatz Deine Rechte sichert.

Aber einem Antrag auf alleiniges ABR von Deiner Seite gebe ich ebenfalls keine Chance. Hier kann man nur darüber streiten, welche Folgen das gemeinsame ABR hat. Einen Grund Dir dies aber das ABR zu nehmen, nur weil Du dich zur Klärung an das Familiengericht gewandt hast, sehe ich auch nicht. Versuche immer, Dich kooperativ zu zeigen. Nicht mit dem Kopf gegen die Wand. Wenn Du merkst, dass Du mit irgendwas beim Gericht nicht durchkommst, Antrag zurücknehmen oder Kompromisse anbieten (RichterInnen lieben Vergleiche!)

Abschließend noch eine Anmerkung zu dem Frauen-Hasser-Ding, welches hier immer wieder zwischen den Zeilen zu entdecken ist ;-)):

In meinem Fall gab es für meine Frau nur Niederlagen und bei allen inkl. der Richterin hatte sie keine Chance, mit einer Ausnahme: Ein Mitarbeiter des Jugendamtes, an den sie sich schon lange vor der Trennung gewandt hat, hat ihr nur nach den Mund geredet und Ratschläge erteilt, die strafrechtlich relevant gewesen sind und dieses A...loch war ein Mann!!! Dagegen war die Mitarbeiterin des JA an die ich mich gewandt habe voll auf meiner Seite und hat mir sehr geholfen, aber wahrscheinlich war der Mitarbeiter etwas Sch...gesteuert und hatte gehofft er könnte mal bei ihr, dabei hat er nur eins nicht gewusst: Meine Frau hat sich dem eigenen Geschlecht zugewandt und er hatte nie eine Chance. Gab im Nachhinein auch noch internen Ärger für diesen feinen Herrn - aber das nur als Anekdote am Rand.

So, hoffe ich habe Dich nicht völlig verwirrt. Wünsche Dir alles Gute!
Zitieren
#31
Hallo Cougar,

das klingt in der Tat ermutigend.

Allerdings...wenn ich Dich recht verstanden habe, ging es bei Euch um den Auszug aus der Ehewohnung, sprich, Ihr wart zu dem Zeitpunkt gar nicht offiziell getrennt. Ich lebe aber schon seit mehr als 2 Jahren von Frau und Kindern getrennt, sie ist mit den kindern im ehemals gemeinsamen Haus verblieben.

Dann möchte ich Dich fragen, wie alt Deine Tochter damals war? Wurde sie gefragt, und was hat sie gesagt? Bei mir sieht es so aus - meine Kinder würden wohl mit ziemlicher Sicherheit bei einer Anhörung sagen, dass sie mit der Mutter mit wollen...und hätte ich dann auch nur noch den Hauch einer Chance?

Ich wüßte auch nicht, was ich als Betreuungsmodell vorschlagen sollte. Dass sie die ganze Zeit bei mir leben, wird nicht gehen, ich bin täglich 12 Std. täglich außer Haus. Aus finanziellen Gründen kann ich nicht weniger arbeiten. Und mit 11 und 9 sind sie noch zu jung, um den ganzen Nachmittag auf sich gestellt zu sein. 50:50 fiele somit auch höchstwahrscheinlich weg....

Wäre nett, wenn Du nochmal auf meine Fragen eingehen würdest!

LG

Simon
Hm Cougar...ich habe gerade Deine Geschichte gelesen. Wahrscheinlich bist Du ein absoluter Glücksfall.

Vielleicht hätte ich damals nicht kampflos aufgeben und ausziehen sollen...aber ich habe keine andere Chance gesehen. Ich war Alleinverdiener, sie war Hausfrau, ich wollte meinen Kindern die Umgebung erhalten. Nun finanziere ich das recht große Haus weiterhin...was zur Folge hat, dass ich selbst in einer Mini-Butze wohne. Außerdem bin ich einige Orte weiter weg auf ein Dorf gezogen.

So viel zum Thema Wechselmodell. Die Kinder können nicht bei mir wohnen, an den Wochenenden geht es, aber auf Dauer wäre nicht genug Platz. Außerdem kämen sie nur zur Schule, wenn ich sie fahre und wieder hole. Da ich aber 6.00 Uhr das Haus verlasse und erst 18.00 zurück bin, die Schule aber von 8.00 - 13.00 Uhr geht....kann mir einer verraten, wie das gehen soll?

Nee, Cougar, Du hattest wohl verdammtes Glück...bist aber wohl leider ein Einzelfall.
Ach ja...nochmal was zum Thema EV.

Ich denke mal, es ist kein großes Ding, erstmal eine EV zu bekommen.

Problem sehe ich eher in der Umsetzung derselben.

Will sagen...ich lasse Ex eine EV zukommen. Ich geh mal davon aus, sie setzt sich darüber hinweg und geht trotzdem. Was wäre die Konsequenz? Die Kinder mit Gewalt, sprich Polizei, zurückbringen lassen? Würde hier jemand so weit gehen?

Und nochwas: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine EV? Bei begründetem Verdacht? Und wie ist der Verdacht zu begründen? Ich kann ihr schlecht verbieten, ihre Mutter zu besuchen. Oder wenn sie weggezogen ist? Dann dürfte es zu spät sein...
Zitieren
#32
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Hallo Cougar,
das klingt in der Tat ermutigend.
Allerdings...wenn ich Dich recht verstanden habe, ging es bei Euch um den Auszug aus der Ehewohnung, sprich, Ihr wart zu dem Zeitpunkt gar nicht offiziell getrennt. Ich lebe aber schon seit mehr als 2 Jahren von Frau und Kindern getrennt, sie ist mit den kindern im ehemals gemeinsamen Haus verblieben.

Richtig, sie ist ausgezogen - damit waren wir offiziell getrennt - und wollte unsere Tochter gegen meinen Willen mitnehmen. Damit ist meine Fall zwar anders aber trotzdem (siehe den Link, den ich gepostet habe) ist Dein Fall nicht hoffnungslos. Es ist nur schwieriger und Du musst vorsichtig sein und gut überlegt vorgehen.

(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Dann möchte ich Dich fragen, wie alt Deine Tochter damals war?

5 Jahre und wurde natürlich noch nicht gefragt. Wie gesagt, ich sehe keine Chance, dass Du das alleinige ABR bekommst und auch dass Du den Umzug verhinderst, dürfte eher unwahrscheinlich sein, aber ein gemeinsames ABR/Sorgerecht und ein Wechselmodell bzw. ein stark verbessertes Umgangsrecht ist durchaus nicht chancenlos. Es geht ja nicht darum, der Mutter die Kinder wegzunehmen, sondern den gleichmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen trotz bzw. gerade wegen der großen Entfernung zu gewährleisten

(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Ich wüßte auch nicht, was ich als Betreuungsmodell vorschlagen sollte. Dass sie die ganze Zeit bei mir leben, wird nicht gehen, ich bin täglich 12 Std. täglich außer Haus.

Das ist der Knackpunkt, hatte ich ja geschrieben. Eventuell kannst Du in der Zeit, in der sie bei der Mutter sind mehr arbeiten und dann in der anderen Zeit die "Gutstunden" wieder abbummeln. Wenn Du hier keine glaubwürdige Lösung findest, dann brauchst Du es nicht zu versuchen, aber auch dann kann man immer noch versuchen in Richtung des zitierten Urteilspruchs einen Antrag zu stellen und wenn der nicht funktioniert - das merkt man dann ja während der Verhandlung - zieht man diesen gegen einen Vergleich zum Umgangsrecht zurück. Themen sind hier dann der regelmäßige Umgang, der zukünftig wegen der Entfernung mehr als nur alle 14 Tage am Wochenende sein sollte, damit der Kontakt zu beiden Elternteilen nicht verloren geht (das ist Dein starkes Argument), die teilweise Übernahme der Reisekosten (Verrechnung gegen Unterhalt), eine zu Deinen Gunsten großzügige Urlaubszeiten-Regelung, Feiertage usw. Also einen Versuch wäre mir das wert. Aus meiner Sicht kannst Du, wenn Du richtig vorgehst nicht verlieren, sondern nur gewinnen, aber die Erwartungshaltung sollte sich auch in einem vorsichtigen Rahmen bewegen.

Nochmals alles Gute und viel Glück!
Cougar
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Nee, Cougar, Du hattest wohl verdammtes Glück...bist aber wohl leider ein Einzelfall.

Nein ich hatte dir richtige Strategie - dank der TFAQ!


(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Will sagen...ich lasse Ex eine EV zukommen. Ich geh mal davon aus, sie setzt sich darüber hinweg und geht trotzdem. Was wäre die Konsequenz? Die Kinder mit Gewalt, sprich Polizei, zurückbringen lassen? Würde hier jemand so weit gehen?

Typisch Mann - keine Frau hätte damit ein Problem - passiert ständig - und ich hätte diese Probleme auch nicht mehr. Würde meine Frau gegen das Wechselmodell oder Absprachen verstossen, hätte ich keine Sekunde Bedenken sie in Handschellen abführen zu lassen und weil sie das inzwischen auch begriffen hat, funktioniert es ja auch ohne größere Probleme.

(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Und nochwas: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine EV? Bei begründetem Verdacht? Und wie ist der Verdacht zu begründen? Ich kann ihr schlecht verbieten, ihre Mutter zu besuchen. Oder wenn sie weggezogen ist? Dann dürfte es zu spät sein...

Du kannst ihr schreiben und ihr Deine Bedenken mitteilen, ebenfalls auch, dass Du nicht mit einem Umzug der Kinder einverstanden bist und sie auffordern dir bis zu einer Frist zu bestätigen, dass sie von diesem Vorhaben Abstand nimmt. Hält sie diese Frist nicht ein, dann eine Nachfrist setzen. Passiert dann immer noch nichts hat man sicher genügend belegt, dass "Gefahr in Verzug" ist. Glaube übrigens nicht, dass Du eine EV ohne Verhandlung bekommst. Das Familiengericht wird sehr kurzfristig einen Termin ansetzen und mit Euch über diesen Antrag verhandeln und dafür muss Du dann Ausweich-Strategien haben - wie bereits geschrieben - wenn das Gericht zu erkennen gibt, dass es dem Wunsch der Mutter nachkommen wird.
Zitieren
#33
Siehst Du Cougar, sie war 5...meine sind 11 und 9 und werden zu 90% sagen, dass sie mit der Mutter mitgehen wollen...soll ich meine Kinder gegen ihren Willen zwingen, hierzubleiben???

Und wie soll ein Umgang ÖFTER als alle 14 Tage bei 300 km Entfernung stattfinden? Auch für mich hat der Tag nur 24 Std., und vom finanziellen Aufwand rede ich mal gar nicht.

Zum Thema EV:

Sie hat es mir gar nicht "offiziell" verkündet. Sie hat es vor längerer Zeit mal erwähnt, dass sie sich das durchaus vorstellen könne, und ihre Heimat und ihre arme alte Mutter und blablabla, ich bin gleich in die Luft gegangen und hab ihr gesagt, dass ich in dem Falle bis zum Letzten gehen würde, damit die Kinder nicht mitkommen.

Seitdem hält sie sich bedeckt...ich weiß aber von den Kindern, dass sie konkrete Pläne macht, sich bewirbt usw. Wenn ich nachfasse, kommen Antworten, denen ich entnehme, dass sie eigentlich nicht drübe reden dürfen, sich aber verplappert haben.

Ich hab das Gefühl, sie kommt irgendwann nach den Ferien nicht zurück, stellt mich vor vollendete Tatsachen, dann gehen die Kinder dort schon zur Schule uswusf...und dann komm ich mit meiner EV und alle lachen mich aus...

:-((
Zitieren
#34
(13-04-2010, 21:20)Simon schrieb: Siehst Du Cougar, sie war 5...meine sind 11 und 9 und werden zu 90% sagen, dass sie mit der Mutter mitgehen wollen...soll ich meine Kinder gegen ihren Willen zwingen, hierzubleiben???

Wenn Du aber die Kinder fragen würdest, ob es ihnen lieber wäre, dass die Mutter mit ihnen zusammen in deiner Nähe bleiben würden, was würden sie dann antworten? Doch wohl sicher, dass es ihnen lieber wäre BEIDE Eltern häufig zu sehen und zu beiden möglichst viel Kontakt zu haben und darum geht es und nicht die Kinder zu etwas zu zwingen, was sie nicht wollen - das betreibt im Moment nur Deine Ex, denn Deine Kinder wollen sicher nicht irgendwo wohnen, wo sie ihren Vater kaum noch sehen können. Das OLG hat in dem von mir zitierten Verfahren der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die übrigens elfjährige Tochter nur mit der Auflage erteilt, dass sie in der Nähe des Vaters bleiben muss - also durchaus eine mit Dir vergleichbare Situation.

(13-04-2010, 21:20)Simon schrieb: Und wie soll ein Umgang ÖFTER als alle 14 Tage bei 300 km Entfernung stattfinden? Auch für mich hat der Tag nur 24 Std., und vom finanziellen Aufwand rede ich mal gar nicht.

Nochmal: Wenn Du die Kinder nicht ständig betreuen kannst und wenn Du auch keine Möglichkeit hast dies zumindest zum Teil durch die Hilfe Dritter zu organisieren, dann hat ein Wechselmodell keine Chance und auch eine Umgangsregelung mit Umgangszeiten unter der Woche nicht. Aber dafür kann es dann einen Ausgleich geben, so z.B. wenn Du Urlaub hast (und natürlich nicht nicht nur 14 Tage, sondern die gesamte Zeit) und an den Feiertagen oder 3 Wochenenden statt nur 2 im Monat usw.... Ebenso die Übernahme von Fahrtkosten, so könnte die Mutter z.B. verpflichtet werden zur Hälfte Dir die Kinder zu bringen. Sei ein wenig kreativ, da gibt es einiges, was du im Sinne des Kontakts zu Deinen Kindern rausschlagen könntest, wenn Du Dich im Gegenzug mit einem Umzug einverstanden erklären solltest. Aber zunächst solltest Du zumindest versuchen den Umzug zu verhindern und zwar so wie "p" das in einem anderen Posting so schön formuliert hat: "Einfach mal den Antrags-Papierflieger falten, in die richtige Richtung werfen und sehen wo er landet. Wenn ihn der Wind fortbläst, stehst du auch nicht schlechter da wie jetzt. Vielleicht trifft er aber auch die Ex ins Auge." Herrlich formuliert, hoffe ich durfte das jetzt hier mal zitieren.

(13-04-2010, 21:20)Simon schrieb: Sie hat es mir gar nicht "offiziell" verkündet. Sie hat es vor längerer Zeit mal erwähnt, dass sie sich das durchaus vorstellen könne, und ihre Heimat und ihre arme alte Mutter und blablabla, ich bin gleich in die Luft gegangen und hab ihr gesagt, dass ich in dem Falle bis zum Letzten gehen würde, damit die Kinder nicht mitkommen.

Na und? Ob nun offiziell oder nicht ist doch völlig egal. Sie hat es erwähnt und mit einem Schreiben machst Du es zu einer offiziellen Sache. Du schreibst ihr rein "vorsorglich", dass Du ihr nur für den Fall der Fälle schon mal mitteilst, dass Du damit nicht einverstanden bist und bittest Sie Dir zu bestätigen, dass sie derartiges nicht vorhat und mit einer Fristsetzung setzt Du sie unter Druck. Damit muss sie reagieren. Auch keine Antwort ist dann nämlich eine Antwort und eine Reaktion. Dies bringt Dich in die Situation, dass Du handeln kannst. Allein schon das, was Dir Deine Kinder erzählt haben reicht doch, vor allem, dass sie darüber nicht mit Dir reden sollen ist doch ein weiterer Grund für eine EV. Wo ist dein Problem? Wenn Du jetzt wartest, dann beschwere Dich später nicht. Niemand kann Dich daran hindern hier jetzt eine Klärung über das Gericht herbeiführen zu wollen. Verlieren kannst Du nichts, im schlimmsten Fall sagt Dir das Gericht, dass Du das hinnehmen muss, dafür bekommst Du aber ein umfassenderes Umgangsrecht o.ä.. Also worauf wartest Du?

Und abschließend nochmal: Lege Deine männlich-höflichen Umgangsformen gegenüber Deiner Ex ab. Sie ist schließlich auch bereit gegen Deinen Willen und gegen das Wohl der Kinder einfach zu machen was sie für richtig hält, d.h. die Belange der Kinder und Deine Situation interessiert sie einen Sch...Dreck. Mach Dir das klar und handle entsprechend. Was meinst Du wie meine Ex geguckt hat, als ich ihr Hausverbot erteilt habe, ein anderes Schloss in der Tür war und ein Wachmann in der Wohnung stand, die Kleine bei meinen Eltern in Sicherheit war und die Polizei ihr und meinen lieben Schwiegereltern erklären musste, dass das alles völlig legal ist und sie sich vom Haus/Grundstück zu entfernen haben. Das ist die Sprache mit der Du Deiner Ex kommen musst, sonst wirst Du von vorn bis hinten verarscht. Wie gesagt: Mein Fall hat weniger mit Glück als mit einer absolut konsequenten Umsetzung der TFAQ-Ratschläge zu tun.
Zitieren
#35
Hallo Cougar,

ich fürchte, doch. Zumindest das jüngere Kind WILL umziehen...es ist er, der andauernd davon anfängt. Er hängt unglaublich an seiner Oma. Und die Stadt...die kennen sie gut, da sind sie immer sehr oft zu Besuch gewesen, kennen dort sogar andere Kinder...
Der Große ist ambivalent, und er ist vor allem im Gegensatz zum Jüngeren hier sehr integriert mit Freunden usw., allerdings glaube ich nicht, dass er im Ernstfall ohne Mutter und Bruder hierbliebe...:-((

Zur EV: Ich werde es versuchen. Ich fürchte nur, dass sie mir kalt lächelnd bestätigt, nein, ich habe keine konkreten Umzugspläne.

Um dann nach den Sommer- oder nach den Herbstferien einfach dortzubleiben mit der Begründung, sie hat "ganz unerwartet" einen Job gefunden....oder "auf einmal" geht es ihrer Mutter schlechter, und sie kann sie nicht allein lassen...so in der Art wird das kommen, fürchte ich.
Zitieren
#36
(15-04-2010, 09:08)Simon schrieb: Hallo Cougar,

ich fürchte, doch. Zumindest das jüngere Kind WILL umziehen...es ist er, der andauernd davon anfängt. Er hängt unglaublich an seiner Oma. Und die Stadt...die kennen sie gut, da sind sie immer sehr oft zu Besuch gewesen, kennen dort sogar andere Kinder...
Der Große ist ambivalent, und er ist vor allem im Gegensatz zum Jüngeren hier sehr integriert mit Freunden usw., allerdings glaube ich nicht, dass er im Ernstfall ohne Mutter und Bruder hierbliebe...:-((

Hallo Simon, die Frage ist, ob gerade eine solche Reaktion des Kleinen nicht so zu verstehen ist, dass bereits eine bedenkliche Entfremdung zum Vater vorliegt, der man entgegenwirken muss und die nicht noch befördert werden soll. Aber es kommt eben auch wirklich stark auf die Frage an. Natürlich wird das Kind einen Umzug spannend finden, vor allem wenn es da Freunde hat und auch bereits ein gewisser Kontakt besteht, aber kann das Kind wirklich beurteilen, was es bedeutet, durch einen solchen Umzug kaum noch Kontakt zum Vater zu haben? Und wie wird es antworten, wenn man es fragt, wie es das denn finden würde, wenn es den Papa kaum noch sieht. Also nicht nach dem Umzug fragen, sondern lediglich nach dem Verhältnis zu Dir. Der Umzug darf in einer solchen Frage gar nicht vorkommen.

Zitat:Zur EV: Ich werde es versuchen. Ich fürchte nur, dass sie mir kalt lächelnd bestätigt, nein, ich habe keine konkreten Umzugspläne.


Wäre doch völlig in Ordnung, denn wenn sie dann doch nach den Sommer- oder nach den Herbstferien einfach dort bleibt, hast Du in einem Tag eine einstweilige Verfügung in der Tasche und kannst die Kinder zumindest vorläufig zu Dir holen, kein Gericht lässt sich gerne verarschen. Und bis zum Termin musst Du dann eben mal Urlaub machen, das dauert ja nicht so lange, wenn Du keine andere Möglichkeit der Betreuung hast.

Zitat:oder "auf einmal" geht es ihrer Mutter schlechter, und sie kann sie nicht allein lassen...so in der Art wird das kommen, fürchte ich.

Das würde aber nicht einen dauerhaften Umzug rechtfertigen, sondern max. einige Wochen und auch kein Jobangebot würde dies rechtfertigen - siehe das zitierte Urteil. Wie gesagt: Ein Versuch ist es wert, verlieren kannst Du in Deiner jetzigen Situation eigentlich nicht, es kann im schlimmsten Fall nur so kommen, wie es jetzt schon ist.

Und solltest Du den Umzug nicht verhindern können, dann stelle Dich darauf ein und gestalte die Zeit, die Du mit den Kindern dann hast möglichst optimal. Dann wollen die bald viel häufiger zu Dir, als Dir lieb ist ;-)
Zitieren
#37
So, ich hab es ihr gesagt.

Dass ich von ihren Plänen weiß und dass sie mit einer EV rechnen muss.

Antwort:

"Wenn ich umziehen will, ziehe ich um. Und wenn ich umziehe, dann nicht ohne meine Kinder. Und wenn Du es tatsächlich schaffst, es zu verbieten, dann bleibe ich eben hier. Und dann wirst Du Dir wünschen, wir wären nach Australien ausgewandert, denn dann würdest Du die Kinder öfter sehen, als wenn ich gezwungenermaßen in B. bleiben muss."

Geil, was?

Jetzt geht der Krieg los, fürchte ich...:-(
Zitieren
#38
(16-04-2010, 15:44)Simon schrieb: So, ich hab es ihr gesagt.

Dass ich von ihren Plänen weiß und dass sie mit einer EV rechnen muss.

Antwort:

"Wenn ich umziehen will, ziehe ich um. Und wenn ich umziehe, dann nicht ohne meine Kinder. Und wenn Du es tatsächlich schaffst, es zu verbieten, dann bleibe ich eben hier. Und dann wirst Du Dir wünschen, wir wären nach Australien ausgewandert, denn dann würdest Du die Kinder öfter sehen, als wenn ich gezwungenermaßen in B. bleiben muss."

Geil, was?

Jetzt geht der Krieg los, fürchte ich...:-(
...und Du hast ihn gewollt!

Wie 'geil' das von DIR war, das wirst Du nun bald zu spüren bekommen.
Ich denke, das war die bei weitem dümmste Option, die Du wählen konntest.

Du wirst froh sein können, wenn Dir nun außer den gnadenlosen Unterhaltspflichten noch irgendetwas bleiben wird. Im Prinzip hast Du sie jetzt zum Anwalt geschickt, der wird nach 1671 die Alleinsorge beantragen, sie wird sich bedroht fühlen, die Kinder auch, weshalb diese lieber bei der Mutter bleiben wollen und sollen... Du könntest die Trennung nicht verkraften, den Willen der Kinder nicht akzeptieren, hättest offenbar psychische Probleme... der Umgang müsse eine zeitlang ruhen... die Kindesmutter müsse beruflich pausieren, um die Kinder beim Wechsel an den neuen Wohnort unterstützen zu konnen... Das JA wird artig abnicken...

...und das war's dann.

Kinder weit oder ganz weg, Du wirst KU, BU zahlen müssen, blank gezogen bis unter den Selbstbehalt, bei voller Erwerbspflicht.

Kannst Dir schon mal 'nen guten Psychiater suchen.

Profiler
Zitieren
#39
Solche Schwarzmalerei hilft nicht wirklich weiter. Alles, was ich getan habe, war den einzigen (!!) Rat zu befolgen, der nicht nur von Resignation sprach...

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Und Cougars Beispiel zeigt ja, dass es auch anders gehen kann....
Zitieren
#40
(17-04-2010, 13:36)Simon schrieb: Solche Schwarzmalerei hilft nicht wirklich weiter. Alles, was ich getan habe, war den einzigen (!!) Rat zu befolgen, der nicht nur von Resignation sprach...

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Und Cougars Beispiel zeigt ja, dass es auch anders gehen kann....
Einziger Rat ...ohne Resignation?
Dann hast Du einige Beiträge nicht oder nicht richtig gelesen.

Das ist doch nicht wirklich klug, Simon.
'Wer nicht wagt...' Du bist Vater und kein Zocker an der Börse!
Eher solltest Du hier die Versicherungsmathematik bemühen, Risiken eines 'Atomkrieges' abzuschätzen versuchen.
Du kannst hier nichts gewinnen! Schon gar nicht nach Deinen Spruch.
Hör doch genau hin, was deine Ex sagte. Der 'Feind' klingt zum Äußersten entschlossen.

Unter Schock und Angst siehst Du die Dinge offenbar wenig realistisch.
Völlig nervös hast DU nun die erste inter-parentale Rakete mit globalem Vernichtungspotenzial abgeschossen.

Profiler
Zitieren
#41
Ich bin wirklich erstaunt, wie gegensätzlich die Ratschläge doch hier ausfallen.

Verunsichert mich schon ein wenig, aber ich KANN nicht einfach sagen, ich lasse sie ziehen, ohne es wenigstens versucht zu haben.

Mein Ziel ist nicht, "mich irgendwie zu arrangieren", mein Ziel ist, dass meine Kinder nicht umziehen, und auch ich - @Profiler - bin zu allem entschlossen, was in meiner Macht steht.

Wenn es schief geht, geht es schief. Aber dann muss ich mich wenigstens nicht den Rest meines Lebens damit herumquälen, dass ich nicht wenigstens alles versucht habe.

Danke an alle, die mich verstehen.
Zitieren
#42
(16-04-2010, 15:44)Simon schrieb: Dass ich von ihren Plänen weiß und dass sie mit einer EV rechnen muss.

Lies Sunzi, über die Kriegskunst. Du hast eben dein Vorhaben und deine Strategie offengelegt. Grosser Fehler.
Zitieren
#43
Du, zu allem entschlossen...Undecided

Lieber Simon,

welche Mittel hast Du denn?

SIE ist Mutter und im Besitz der Kinder,
die zudem bei der Mutter bleiben möchten.

Du hast doch nichts in der Hand.
Du MUSST Dich -so oder so- mit der Mutter arragieren.
Dann doch besser auf einer nicht völlig zerstörten Basis.

Du hast 0, Null, keine Chance.
Du kannst das JETZT einsehen oder das Leben wird Dich später bitter bestrafen.

Tanzbär
Zitieren
#44
Ich das Mittel, dass ich genauso sorgeberechtigt bin wie die Mutter.

Ich habe das Mittel, den Kindern die Möglichkeit geben zu können, dass sie in dem Umfeld bleiben, in dem sie seit Jahren leben. Zur Not werde ich zeitweise beruflich kürzertreten, es wird schon irgendwie gehen.

Siehe Cougars Beispiel, und siehe die von ihm verlinkten Urteile. ES KANN GEHEN. Ich habe aber auch den Eindruck, dass viele es hier gar nicht versuchen und sich viel lieber in dem "rechtloser-zahlender-Vater-Sumpf" suhlen.

LG
Zitieren
#45
(18-04-2010, 11:40)Simon schrieb: Wenn es schief geht, geht es schief. Aber dann muss ich mich wenigstens nicht den Rest meines Lebens damit herumquälen, dass ich nicht wenigstens alles versucht habe.

Genau das ist der Punkt. Auch für mich ist das ein starkes Argument, selbst auf die Gefahr hin sich nicht durchsetzen zu können. Aber ohne alles zu versuchen, hätte ich für den Rest meines Lebens ein schlechtes Gefühl. Nur wer kämpft kann gewinnen, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Trotzdem sollte man natürlich all die warnenden und kritischen Hinweise sehr ernst nehmen und sich eine Strategie überlegen, die die besten Aussichten mit sich bringt.

Wie dieser aber genau aussieht, lässt sich natürlich nie zu 100% sagen, wir sind ja alle keine Hellseher, daher muss man sich auch immer noch Ausweichstrategien überlegen, also den berühmten Plan B.

Wünsche Dir viel Glück dabei!
Cougar
(16-04-2010, 15:44)Simon schrieb: Jetzt geht der Krieg los, fürchte ich...:-(

Simon, lass Dich von solchen Sprüchen nicht beeindrucken. Was meinst Du was mir meine Ex Ende Januar alles an den Kopf geworfen hat, dagegen ist das gar nichts. Es ist völlig normal, dass in einer solchen Diskussion die Emotionen hoch gehen und dass Dinge gesagt werden, die man schon wenig später wieder relativiert. Wie gesagt: Ende Januar haben wir uns aufs Schärfste bekämpft, Mitte April begrüßen wir uns mit Küsschen, nehmen uns in den Arm, gehen zusammen essen und verleben ganze Tage zusammen mit der Kleinen, also immer ganz ruhig bleiben.

Wichtig ist, dass Du nicht zu sehr die "juristische Diskussionsebene" suchst. Versuche ihr klar zu machen, dass Du Dir einfach unglaublich starke Sorgen darum machst, dass Deine Beziehung zu den Kindern Schaden nimmt und dass es Dir darum geht im Sinne der Kinder eine optimale Lösung zu finden. Die könnt ihr aber nur gemeinsam finden und dies setzt wieder voraus, dass niemand einfach nur das durchsetzt, was er will, sondern dass man nach Lösungen sucht, die die Wünsche beider Seiten berücksichtigt. Schlage ihr vor, dass ihr einen gemeinsamen Termin bei der Familienhilfe machen könntet, um dort mit einem Dritten einen solchen Weg zu finden (das Jugendamt vermittelt solche in der Regel kostenlose Termine). Mache das ganze schriftlich in einem sehr netten und lieben Brief, in dem Du auch schreiben solltest, dass Du sie und ihre Sorgen um die Oma usw. verstehst und damit auch den Wunsch eventuell umzuziehen, aber dass sie auch Deine Sorgen verstehen soll, damit Du später beim Gericht nachweisen kannst, dass du unter der Bereitschaft von Kompromissen Lösungen gesucht hast. Den Weg zum Gericht erst dann gehen, wenn über solche Wege nichts mehr geht bzw. diese vollständig abgelehnt werden. Daher auch in dem Brief schreiben, dass Du eine einvernehmliche Lösung anstrebst und Du den Weg zum Gericht nur dann eingeschlagen müsstest - und zwar dann gezwungenermaßen - wenn sie nicht bereit ist, zumindest den Versuch zu unternehmen sich mit Dir gütlich zu einigen.

@profiler Wenn Du meinst, dass Simon keine Chance hat, dann gehe doch bitte einmal auf das genannte Urteil ein, bei dem genau gegenteiliges entschieden worden ist.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Haben wir wirklich eine Chance? Umgangsvereitelung_wasnun 227 154.706 23-10-2018, 14:32
Letzter Beitrag: Barbouille
  Sie trennt sich und will die Kinder mitnehmen - Chance auf Verbleib beim Vater? Kristinus 53 35.181 05-04-2017, 10:12
Letzter Beitrag: kay
  KM will wegziehen eve1510 26 24.779 12-01-2016, 22:56
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Lebensunterhalt behalten Kdirk 2 2.892 23-02-2014, 15:48
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste