(30-11-2010, 18:45)Shalom Aleichem schrieb: Diese Logik will mir nicht in den Kopf:
Dem erwerbstätigen Zahlonkel verbleiben 50 Euro mehr Kleinvieh macht auch Mist! Mal davon abgesehen, dass es wieder viel mehr Mangelfälle, und somit unheimlich viele Gerichtsverfahren geben wird, die unsere Familienvernichtungsmafia am Kacken hält , kommen mir persönlich diese fuffzich Euro sehr gelegen.
Befinde ich mich doch gerade mal wieder in einem gerichtlichen Verfahren, wo Exilein 130 Euros für sich, quasie ein Lebenlang, beansprucht hat.
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Ab 1. Januar müssen Mangelfälle klagen, wenn der Pflichtige den neuen Selbstbehalt geltend machen will. Erhöht sich jedoch der Unterhalt, geht das beim Standard-Jugendamtstitel automatisch, der Pflichtige muss sofort ohne weitere Schwelle mehr bezahlen, auch dann wenn er unter den Selbstbehalt fällt.
Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren?
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01-12-2010, 20:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2010, 20:20 von sorglos.)
(30-11-2010, 19:15)p schrieb: Nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige liegen schon lange unter dem ALG 2 - Satz. 45qm Wohnung, GEZ-Befreiung und die vielen anderen Goodies summieren sich höher auf wie der Düsseldorfer Selbstbehalt. Der sog. Selbstbehalt wird eh zunehmend irrelevant. Denn: " Sozialrechtliches Existenzminimum schlägt Selbstbehalt" Ersteres ist in vielen Fällen höher als der "ins Blaue gewürfelte Selbstbehalt" dieser dubiosen Düsseldorfer Seilschaft ohne Legitimation.
(30-11-2010, 19:15)p schrieb: Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren? Interessante Frage - werde die Tage die lokale Inkassostelle des Jugendamtes bei einer "freiwilligen Titulierung auf Wunsch des Vaters" mal auf die Probe stellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Shalom Aleichem
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Bei mir rattert es wieder - ich fürchte hier wird fundamental in meine Rechte eingegriffen
Konkret drehen sich meine Gedanken um folgendes allgemein bekanntes Gesetz:
4. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612a Abs. 1
des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt
a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste
Altersstufe) 279 Euro,
b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs
(zweite Altersstufe) 322 Euro,
c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 365 Euro
jeweils bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mindestunterhalt nach Maßgabe
des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den hier festgelegten
Betrag übersteigt.
Wir halten fest: Es ist der Mindestbetrag, den man zum Unterhalt des Kindes beitragen muß, damit es versorgt ist.
Wieso muß ich aber 105% bezahlen? Weil ich in Wirklichkeit eigentlich noch jemanden versorgen müßte..richtig hä wa??
Ich habe soviel ich weiß das freie Recht auf Selbstentfaltung, solange ich nicht die Rechte eines anderen verletze.
Durch die Zahlung des Mindestunterhalts habe ich also sein Existenzrecht gesichert, der Zusatz alle verfügbaren Mittel gleichmäßig zwischen Unterhaltszahler und -nehmer aufzuteilen ist hingegen vom Grundgesetz nicht gedeckt, denn die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Wenn also der Mindestunterhalt bezahlt ist und niemand mehr in seiner Existenz gefährdet ist, sollte es jedes einzelnen Menschen Gewissen überlassen sein wieviel er in welcher Art für andere Menschen tut.
Alles andere ist die von mir angeprangerte Leibeigenschaft.
(01-12-2010, 21:50)Shalom Aleichem schrieb: Wieso muß ich aber 105% bezahlen? Meine (Kinder)-Betreuung geht deutlich darüber hinaus!
Daher habe ich auch kein schlechtes Gewissen dabei, dass meine Kinder mal meine Schulden übernehmen werden.
Shalom Aleichem
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Ich würde vorschlagen baldmöglichst schon einmal das Pflichterbe auszuzahlen, dann kommst wieder zu ein bisserl Geld
Kannst mir glauben, dass ich mehr Geld habe, wie ich ausgeben will!
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(01-12-2010, 15:37)p schrieb: Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren?
Das geht, wenn der "freiwillige" Titel bei einem Notar aufgesetzt wird. Dann können auch andere Zahlbeträge eingesetzt werden. Denn D-Tab ist nur eine Richtlinie.
An der Formulierung suche ich auch. Pfiffig wäre es noch, wenn sich die Einkommensverhältnisse negativ verändern, ad hoc eine Mangelfallberechnung eintritt.
Shalom Aleichem
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Tja, Köpfchen müßte man haben
(01-12-2010, 22:07)sucher schrieb: [quote='p' pid='43594' dateline='1291210624']
An der Formulierung suche ich auch. Pfiffig wäre es noch, wenn sich die Einkommensverhältnisse negativ verändern, ad hoc eine Mangelfallberechnung eintritt.
Eigentlich einfach: Bankvollmacht ans Jugendamt erteilen und die sollen sich holen, was sie für richtig halten.
Der Haken: Hab ich gemacht und die haben mein Konto leergeräumt
bis auf den letzten dispocent
(01-12-2010, 22:08)Shalom Aleichem schrieb: Der Haken: Hab ich gemacht und die haben mein Konto leergeräumt
bis auf den letzten dispocent Ich habe mich gerade vor Lachen nicht mehr halten können. Tschuldige bitte!
(01-12-2010, 22:07)sucher schrieb: Das geht, wenn der "freiwillige" Titel bei einem Notar aufgesetzt wird. Hilft nicht unbedigt, da die GegenerIn den Titel akzeptieren muß. Sobald etwas nicht im Sinne der Mutter ist, kann sie ablehnen und es kommt zum Streit. Stichwort: "schlechter gestellt zu sein".
Und das wäre Muddi, wenn Du versuchst, Dir Optionen zu "erschleichen". Das geht grundsätzlich überhaupt nicht!
Shalom Aleichem
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(01-12-2010, 22:41)blue schrieb: Ich habe mich gerade vor Lachen nicht mehr halten können. Tschuldige bitte!
Der Briefträger sicherlich auch, nur die fristlose Kündigung der Wohnung war dann nicht mehr so lustig
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02-12-2010, 01:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2010, 01:37 von Vater.)
Wieso muß ich aber 105% bezahlen?
------
Weil der Staat sich in deine Familie einmischt, obwohl Familie Privatsache ist. Solange Vater UND Mutter dafür sorgen, daß das Kind nicht verhungert und es schön warm hat, sowie es zur kostenfreien Schule schicken, solange hat sich der Staat rauszuhalten. Er tut es jedoch nicht, weil es im INTERESSE DER INDUSTRIE ist, daß die Familie zerstört wird. Das neue Wirtschaftssystem wurde nach dem Kriege installiert. In diesem System fängt die Familie hier niemanden mehr auf - hier in Deutschland. Zumindest nicht denjenigen der Arbeit hat [sic!]. Es zählt die "Eigen"verantwortung nicht die "Familien" - oder "Volks"gemeinschaft. Das fängt mit der Parole an, man könne ja nicht auf etwas stolz sein, was man nicht selber geschaffen oder geleistet hat. Natürlich kann man das - nämlich dann, wenn man sich mit demjenigen, der etwas geleistet hat, so eng verbunden fühlt, daß man sich als Gemeinschaft sieht. So zählte früher zur Familie Vater-Mutter-Kind - Grosseltern - ggf. Verwandte. Heute maximal noch Mutter- Kind und ggf. Vater . Für diese Schrumpf- Familie soll gefälligst ganz allein der Arbeiter aufkommen, ohne an ihr irgendwelche Rechte zu haben. Statt wie früher also auf einen grösseren Personenkreis zurückzugreifen, der sich gegenseitig versorgt, wird heute die Verantwortung auf einen Einzelnen vorgeben abgedrückt. Mutter sorgt ums Kind, Vater zahlt. Ideal für die Firmen und für das INDUSTRIELLE INTERESSE. Du arbeitest, darfst dich aber um deine Familie nicht mehr kümmern. Du zahlt eben nur noch deine "Pauschale", bist zwangsweise von Familienlasten befreit. So kann die Firma immer auf den Arbeiter zurückgreifen, ganz der Firma verpflichtet. Hätte der Arbeiter irgendwelchen Rechte mehr, würde die Familie mehr Raum einnehmen und die Arbeitswelt behindern, die flexibilität erfordert. Familienfreundliche Frauen taugen da ebenfalls - so die Lobbypolitik der Grossindustriellen - da allenfalls noch als 400 Euro Kräfte und billige Teilzeitkräfte. Heute gelten Familien mit viel Kindern als "asozial" , sie bekommen keine Wohnung auf Miete mehr und auch Chefs sind sehr vorsichtig, da jemanden einzustellen. Bei z.B. 7 Kindern schrillen da die Alarmglocken: Wieviel tausend muss ich bezahlen, daß er wirklich die Kinder auch von dem Gehalt versorgen kann ? So gut wie kein Chef kann diese Einkommen bezahlen. Man sollte sich daher die Frage stellen, warum es früher sogar hilfreich war, gerade auch in der Landwirtschaft, wenn man viele Kinder hatte, und heute Kinder nur noch als Kostenfaktor diskrimiert werden. Wer hat dies gemacht ? Der Fortschritt - warum wird er zum Feind und nicht zum Freund für die Menschheit gemacht ? P.S. Letztendlich hat das mit den 110% und so natürlich auch den Sinn, weil bekannt ist, daß die Frauen mehr Geld ausgeben als die Männer, die bekanntlich mit einem Feierabendbier zufriedenstellen sind und bekanntlich auch nicht die Zeit haben, soviel Geld auszugeben. Für die Ankurblung der Wirtschaft ist es daher von immensen Interesse, wenn das Geld vom Mann zur Frau wandert, weil es dann sehr viel schneller in die Kassen des Einzelhandels etc. wandert.
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Wenn das BVerfG für die H4-Grundsicherung Transparenz, Datengrundlage und Einzelfallbezug fordert, dann dürfte das in diesem Bereich ähnlich sein. Wie kommen die Senate also zu ihren Zahlen? Was ist Grundlage? Wo ist nachzulesen?
Schon der Selbstbehalt dürfte keiner Verfassungsprüfung standhalten. Da die 'Spielergebnisse' aber kein Gesetz sind, scheint es auch keine direkten Klagemöglichkeiten dagegen zu geben.
Werden die Würfel/die Karten, mit denen da gespielt wird, regelmäßig notariell überprüft? Mit welcher 'Konzession' wird da eigentlich gezockt? Ich dachte immer, Gerichte hätten sich aufgrund der strikten Gewaltenteilung auf Rechtsprechung zu beschränken.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2010, 11:47 von sucher.)
(01-12-2010, 22:41)blue schrieb: Hilft nicht unbedigt, da die GegenerIn den Titel akzeptieren muß. Sobald etwas nicht im Sinne der Mutter ist, kann sie ablehnen und es kommt zum Streit. Stichwort: "schlechter gestellt zu sein".
Und das wäre Muddi, wenn Du versuchst, Dir Optionen zu "erschleichen". Das geht grundsätzlich überhaupt nicht!
Vollkommen richtig, das geht nur bei Einigkeit mit dem Unterhaltsempfänger
Nur soll es auch Paare geben, wo die Trennung relativ ruhig verläuft und eine Einigung außerhalb des Einflußes unseres Staates (z.b. Jugendamt) möglich ist.
Das mit dem Notar ist so nicht groß bekannt, bietet aber viele Optionen welche sonst nicht möglich sind.
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Düsseldorfer Tabelle 2011
Änderungen:
Zitat:Bedarf von Studenten
Der Bedarf von Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 30 Euro auf 670 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht wird der im Unterhaltsbedarf enthaltene Betrag für die (Warm-)Miete. Dieser steigt um 10 Euro auf 280 Euro.
Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners
Erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, die für Kinder, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterhaltspflichtig sind steht nach der Düsseldorfer Tabelle 2011 ein Selbstbehalt in Höhe von 950 Euro (bisher 900 Euro) zu. Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige unterhaltspflichtige Personen liegt hingegen weiterhin bei 770 Euro. Der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichten gegenüber anderen volljährigen Kindern steigt um 50 Euro auf 1.150 Euro (bisher 1.100 Euro).
Beim Bestehen von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten bzw. einem Elternteil eines nicht ehelichen Kindes steigt ebenfalls um 50 Euro auf 1.050 Euro (bisher 1.000 Euro) pro Monat.
Bei Unterhaltspflichten gegenüber Eltern beträgt der Selbstbehalt ab 2011 um 100 Euro auf 1500 Euro (bisher 1.400 Euro)
Bedarfskontrollbetrag
Der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle 2011 wird in allen Einkommensgruppen um 50 Euro erhöht.
Die "Großzügigkeit" der Macher gegenüber dem Unterhaltsbluter ist wieder unübertroffen...
Das steht in keinem Verhältnis zu der saftigen Erhöhung am Anfang des Jahres.
Außerdem ist die Erhöhung des Selbstbehaltes nur eine Mogelpackung, da dieser von den Gerichten grundsätzlich ausgehebelt wird (Fiktives Einkommen).
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
(02-12-2010, 11:45)sucher schrieb: Nur soll es auch Paare geben, wo die Trennung relativ ruhig verläuft und eine Einigung außerhalb des Einflußes unseres Staates (z.b. Jugendamt) möglich ist. Unsere Trennung und Scheidung verlief auch ruhig und einvernehmlich. Die Scheidung hatte mich gerade mal insgesamt 154 Euro gekostet. Doch irgendwann mal bekam Exilein den Hals nicht voll genug und klagte EU ein. Zu genau diesem Zeitpunkt fing auch die Umgangsverweigerung an. Klassisch eben!
Hat jemand von euch ähnliche Gehaltserhöhungen in dieser Zeit erhalten?
Bei mir waren es zwei Gehaltserhöhungen. Allerdings wurden die %-Zahlen insgesamt bei Weitem nicht erreicht!
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Naja, ich will nicht zu laut klagen!
Wenn mein Brutto auch nur unwesentlich um einige Tausend gestiegen ist, verblieben mir netto rund XXXX€ mehr.
Aber ich nehme mich nicht als Maßstab da ich weiß, dass es häufig anders aussieht.
Rechnerisch bewege ich mich noch immer unterhalb des SB, jedoch habe ich mich mittlerweile auf einem Niveau eingelebt, auf dem ich zumindest derzeit und kurzfristig zukünftig keine Bedenken habe unser Kind zu sehen und angemessen zu betüddeln.
Allerdings gibt es hierfür keine Garantie, da mein AG noch immer zäh mit mir und den anderen Mitarbeitern um erhebliche Einkommenseinschnitte feilscht.
Der Kindesunterhalt war bei mir immer eine nachrangige Baustelle.
Eine mit dem Kind flüchtende, arbeitsscheue und auf dieser Basis trotzig über ihr ach so schweres Schiksal meckernde Exe war und ist mir der gewaltige Dorn im Auge.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
(04-12-2010, 17:25)Bluter schrieb: Allerdings gibt es hierfür keine Garantie, da mein AG noch immer zäh mit mir und den anderen Mitarbeitern um erhebliche Einkommenseinschnitte feilscht. Wir alle wissen, dass man schneller den Job verliert als man denkt, oder unter nicht mehr zu akzeptierenden Bedingungen sein Job erledingen muß.
Mein Arbeitgeber, das große T, zieht ja wie bekannt, bis Ende kommenden Jahres alle Standorte zusammen. Im Tarifvertrag sind zwei Stunden Fahrt hin und zwei Stunden Fahrt wieder zurück, akzeptabel!
Und "mit ohne" Winterreifen kann man eigentlich gleich unter seinem Schreibtisch übernachten!
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Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze wird im Bundesrat in diesem Jahr wohl keine Mehrheit finden:
http://www.rp-online.de/politik/deutschl...41969.html
Da die Erhöhung des Selbstbehalts auf 950 EUR davon abhängig gemacht wurde, wird es diesen dann auch erst einmal nicht geben.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Kommentar des vamv, ging davon aus dass die Selbstbehalte erhöht werden:
"Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV Bundesverband warnte am 1.12.2010 vor den Folgen der neuen Regelung: „In Zeiten von steigender Kinderarmut die Unterhaltsverpflichteten zu entlasten ist politisch betrachtet ein völlig falsches Signal. Der Kinderunterhalts ist nicht bedarfsdeckend und ein Anstieg der Mangelfälle geht immer auch zu Lasten der Mütter.“
(...) Warum der Selbstbehalt jetzt bei den Erwerbstätigen erhöht wird, lässt sich nicht logisch nachvollziehen, da im SGB II der Regelsatz für Erwachsene zwar um 5 Euro angehoben wird, der Selbstbehalt der nicht Erwerbstätigen aber gleich bleibt. Durch die Erhöhung des Selbstbehalts bei den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten verstärkt sich die Schieflage zum Nachteil der Einelternfamilien."
http://anonym.to/?http://www.vamv-nrw.de/indexframe.htm unter "aktuell"
(14-12-2010, 11:35)borni schrieb: Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze wird im Bundesrat in diesem Jahr wohl keine Mehrheit finden:
Was ist eigentlich jetzt davon zu halten:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen.
Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später
erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-005.html
Somit verstößt die Regierung wieder einmal gegen das GG?
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15-12-2010, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2010, 16:54 von gleichgesinnter.)
Und beim VAMV haben die den Schuss auch nicht mehr gehört:
Zitat:90 % der Kinder in Einelternfamilien leben bei ihren Müttern. Diese sind verpflichtet, auch ihren letzten Cent mit den Kindern zu teilen.
Soso, und Unterhaltsverpflichtete müssen keinen Unterhalt bezahlen und auch nicht in Form gesteigerter Erwerbsobligenheit und bei zu wenig Gehalt mit "fiktiven" Einkommen alles für das nicht bei ihnen lebende Kind tun?
Kassieren und dann den letzten Cent "teilen" ist auch ne Art zu sagen das es so einfacher ist, aber man muss es nur richtig formulieren.
Zitat:Gleiches gilt nicht für 90 % der Väter, denn die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf sehen 2011 keinen Anpassungsbedarf der Kindesunterhaltsbeträge. Angepasst wurde lediglich der Selbstbehalt der erwerbstätigen Väter und zwar von 900 € auf 950 € im Monat.
Nein? Mussten sie keine 13%ige Erhöhung der KU Sätze zum 01.Januar 2010 verkraften ohne Selbstbehaltsanpassung der seit 2005 gleich geblieben ist? Aber sowas wäre ja ein Frevel zu offenbaren, nicht wahr?
Zitat:Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV Bundesverband warnte am 1.12.2010 vor den Folgen der neuen Regelung: „In Zeiten von steigender Kinderarmut die Unterhaltsverpflichteten zu entlasten ist politisch betrachtet ein völlig falsches Signal. Der Kinderunterhalts ist nicht bedarfsdeckend und ein Anstieg der Mangelfälle geht immer auch zu Lasten der Mütter.“
Tja, wer den Hals nicht voll genug kriegt und merkt, das die KU Sätze mittlerweile viel zu hoch sind und diese Seite der Zitrone nicht mehr ausquetschbar ist, der muss natürlich versuchen, das die andere Seite nicht noch mehr zusammengequetscht wird und der Selbstbehalt so bleibt. Verpflichtete Väter ja nichts gönnen, ist schon richtig. Alles für die Kinder und ihre Alleinerziehenden Mütter, die Väter dürfen verrecken. Aber das Sprichwort der Kuh, die Milch gibt, kennen die Feministenvereine sicher noch nicht, was aber bald so sein wird.
Zitat:Hintergrund:
Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweite Richtlinie für die Zahlung von Kinderunterhalt. Der Bedarf von Kindern ist im untersten Bereich durch den Mindestunterhalt festgelegt. Dieser korrespondiert mit dem sozial- und steuerrechtlichen Existenzminimum. Da sich im SGB II der Kinderregelsatz nicht erhöht, ist auch keine Erhöhung der Unterhaltstabelle in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen.
Selbst die Düsseldorfer Richter merken, das die letzte Erhöhung von 13% des KU den Bogen weit überspannt hat und wollen nun an anderer Seite "fiktiv" etwas Spannung aus der Sache nehmen, was aber sowieso nur Makulatur ist denn der neue Selbstbehalt wird sowieso überall durch "fiktive" Einkkommen unterwandert.
Zitat:Warum der Selbstbehalt jetzt bei den Erwerbstätigen erhöht wird, lässt sich nicht logisch nachvollziehen, da im SGB II der Regelsatz für Erwachsene zwar um 5 Euro angehoben wird, der Selbstbehalt der nicht Erwerbstätigen aber gleich bleibt. Durch die Erhöhung des Selbstbehalts bei den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten verstärkt sich die Schieflage zum Nachteil der Einelternfamilien.
Nicht logisch nachvollziehen? Na klar, wenn man die Fakten so zurechtdreht wie man will dann kommen natürlich solche verdrehten Forderungen heraus. Wer aber das ganze Bild zieht, wird verstehen, das die Anhebung des Selbstbehalts um 50 Euro noch zu wenig ist wenn man die vorherige 13%ige Erhöhung der KU Sätze im Verglaich heranzieht. Aber das wird natürlich unterschlagen in der Hoffnung, das es keiner merkt.
Berlusconi ist gegen den VAMV ein lupenreiner Vorzeigepolitiker...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Der Begriff "korrespondiert" mit dem sozial- und steuerrechtlichen Existenzminimum ist auch ein schöner Euphemismus für: "Ist doppelt so hoch wie... plus Kindergeld"
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(15-12-2010, 16:51)gleichgesinnter schrieb: die vorherige 13%ige Erhöhung der KU Sätze im Verglaich heranzieht. Aber das wird natürlich unterschlagen in der Hoffnung, das es keiner merkt.
Die Erhöhung aus Sicht der Unterhaltsberechtigten war sogar noch höher wie 13%. Denn das Kindergeld wurde auch noch erhöht, die Hälfte dieser Erhöhung kommt auf den Unterhalt noch oben drauf.
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