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(12-02-2011, 15:03)Terbeck schrieb: Und dem JA-Mitarbeiter so schnell wie möglich ein möglichst umfassendes Gesprächsprotokoll zukommen lassen und für ein evtl. vorzuschlagendes nächstes Gespräch dort Bedingungen stellen. Eine davon muss sein, dass der KM u. eine der zivilisierten Umgangsformen, nämlich die des Nichtdazwischenredens, deutlich zu machen ist.
Das Gesprächsprotokoll habe ich heute morgen sofort verfasst und ist in den Grundzügen fertig. Ich muss es heute und morgen noch ein paar Mal durchlesen und gegebenenfalls korrigieren.
Es findet kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt statt.
Die KM hat Defizite im verstehen und sich zu verständigen.
Sie sagt zwar, sie habe fast alles verstanden, würde sie hinterfragt werden, dann würde sich ein Turm von Missverständnissen aufbauen.
Vor dem Gerichtstermin möchte uns das Jugendamt noch zu einem Konfliktregulierenden Gespräch einladen. Noch vor der Anhörung bei Gericht, die innerhalb eines Monats erfolgen soll, soll das Jugendamt mit den Eltern Kontakt aufnehmen können, um eine außergerichtliche Lösung auszuloten.
Wenn die Institutionen wie Jugendamt und Gerichte der KM keinen Dämpfer verpassen, macht sie weiter wie bisher.
Mit den Gedanken, mir passiert nichts, also macht sie weiter wie bisher und kann sich noch mehr Spielchen ausdenken.
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@marecello
Zitat:Es findet kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt statt.
Die KM hat Defizite im verstehen und sich zu verständigen.
Sie sagt zwar, sie habe fast alles verstanden, würde sie hinterfragt werden, dann würde sich ein Turm von Missverständnissen aufbauen.
Das ist doch einer der Ansätze, um die Besorgnis zum das künftige Kindeswohl sehr deutlich zu machen. Wenn die KM schon die einfachsten Gespräche beim JA weder versteht, noch umsetzt, kann es um das künftige Kindeswohl, sei es schulisch, sei es im Umgang mit anderen Kindern, nicht gut bestellt sein.
Ein Kind, gerade im schulischen Anfangsstadium, benötigt unbedingt -gerade in solchen Fällen- das Korrektiv des KV, sonst fehlt nach relativ kurzer Zeit der Ansporn, die Motivation und jegliches Erfolgserlebnis. (Habe und erlebe das selbst, auch wenn bei mir die KM keinen Migrationshintergrund hat)
Da der JA-Mitarbeiter augenscheinlich der Hilflosere in diem abgewickelten Gespräch war, besteht die Gefahr, dass jedes weitere Gespräch ohne anwaltliche Hilfe die Sache immer weiter verwässern wird und damit die KM in den Glauben versetzt ist, sie könne sich Alles erlauben und der KV hätte alles hinzunehmen.
Was soll übrigens die ganze Stramelei um den Übergabeort ?
Ich hole meinen Sohn von seiner Wohnung ab und bringe ihn dorthin zurück. Punkt.
Ich bestelle bestimmte Kleidungsstücke, wenn ich mit meinem Sohn besondere Aktivitäten vorhabe (z.B. Sportzeug, Rutschsocken, Badehose) und erwarte, dass dies in seinen kleinen Koffer eingepackt ist, wenn ich ihn Freitags abhole.
Und noch ein Tipp: Da das Umgangsrecht auch für die hälftigen (Kita-)-ferien gilt, würde ich bereits jetzt mich nach den Ferienzeitgen in der dortigen Kita erkundigen und in der Folge via JA schriftlich meine Umgangszeiten während der Ferien bestimmen.
Wohlgemerkt, hälftig. Meine Noch hat auch gemeint, das sei zu viel, fünf bzw. zehn Tage während der Sommerferien seien genug, und den Personalausweis gäbe sie nicht heraus. Aber auch da habe ich konsequent gehandelt und eine einstw. Anordnung des Fam. Gerichts eingefordert.
Das half Madame sofort auf die Füße. Ungläubiges Staunen, aber dann ging´s. Anschließend hab ich nachgelegt, weil mir der Kinderausweis nicht reichte (Bild zu alt) und sie aufgefordert, einen Reisepass zu beantragen (natürlich mit hälftiger Kostenbeteiligung). Auch das funktionierte.
Auch die Krankenversichertenkarte ist jedes Mal eingepackt, auch wenn dies anfangs probelamtisch war.
Aber das sind halt die Versuche von Kratzbürsten, dem KV ihren Willen aufdrücken zu wollen.
Da hilft dann nur das Nagelstutzen.
Natürlich muss jeder Betroffene für sich entscheiden, wie er vorgehen will und kann, aber auch ich habe anfangs gedacht und gehofft, dass meine Noch auch und ausschließlich das Wohl meines Sohnes achten würde.
Das Gegenteil musste ich erfahren, denn mein Sohn sollte als Druckmittel, als Mutti´s Eigentum und Erpressungspotential herhalten.
Meine Wünsche, mein Anteil am Kindeswohl war ausgeblendet. Das ging so weit, dass mein Sohn mit Hosen und Pullovern aus dem Lumpensack (mein Eindruck) in Übergröße bekleidet war, wenn ich ihn abholte.
Auf die Frage des warum antwortete sie, dass er ja ständig wachse und sie nicht die Mittel hätte, sich dem stets mit neuer Bekleidung anzupassen. (Da geht sie lieber ins Nagelstudio und zu einem 30 km entfernten Friseur, stylt sich mit immer kürzer werdenden Röcken und ständig neuen Stiefelchen) Ich hab es nun so geregelt, dass ich für ihn die entspr. Bekleidung vorhalte und ihn umziehe, wenn er bei mir ankommt.
Ihr das Geld zu kürzen, wäre mir zu gefährlich, weil ich fürchte, ihr damit Gründe an die Hand gebe, wieder zum JA zu rennen.
Ich habe in den ersten Monaten immer geglaubt, im Interesse meines Sohnes in manchen Dingen besser zu schweigen, musste aber feststellen, dsss danach das genaue Gegenteil eintrat und die Dame immer übermütiger wurde, bis ich es leid war.
Auch wenn ich noch nicht Alles erreicht habe, so aber immerhin ein geregeltes Umgangsrecht vierzehntägig von Freitag spätnachmittag bis Sonntag abend. Und in der Woche ohne Wochenend-Umgangsrecht hole ich ihn Mittwochs von der Schule ab, mach mit ihm Schulaufgaben (und versuche, Defizite zu beheben) und bringe ihn um 17,30 Uhr wieder zurück.
Mich schmerzt noch, dass mir meine täglich abendlichen Telefonate noch verwehrt sind und ich nur jeweils Donnerstags abends ihn anrufen kann.
Und dabei bemerke ich, dass die Ex bewusst seine Unaufmerksamkeit während des Telefonates durch besondere DVD´s steuert, denen er fasziniert folgt. Aber auch dazu werde ich irgendwann die passenden Mittel finden.
Wie gesagt, meine Erfahrung (auch mit solchen inkompetenten JA-Personen, denen aber leider nicht beizukommen war und ist)
Aber die Gesprächsprotokolle, Ergebnisprotokolle zum verweigerten Umgangsrecht mit Datum und Uhrzeit, mein kosequentes Handeln bei der Frage des Ausweises un der Krankenkassenkarte haben immer recht kurzfristig Wirkung gezeigt.
Ich bin kein Hund, der sich von so einem Sesselfurzer im JA dressieren und kommandieren lässt, sondern agiere statt zu reagieren.
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13-02-2011, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-02-2011, 14:01 von marecello.)
Jetzt muss ich agieren und brauche nützliche Hinweise und Verweise.
Ich freue mich über alles, auch Kritik werde ich annehmen.
Ich möchte ein sozialpsychologisches Gutachten über die Kindesmutter erstellen lassen.
Wie kann ich gut formuliert die Wichtigkeit dieses Gutachtens unterstreichen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Ist eine Kindeswohlprüfung in dieser aktuellen Situation wie beschrieben wünschenswert?
Es muss eine sogenannte große Kindeswohlprüfung stattfinden, im Rahmen derer auch nach folgenden Kriterien/Grundsätzen, die sich inhaltlich zum Teil überschneiden, entschieden wird:
a) Kontinuitätsgrundsatz,
b) Bindungen des Kindes an Eltern und Geschwister,
c) Wille des Kindes und
d) Förderungsgrundsatz
Die massiver Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.
Nach mehrmaligen, sachlichen Aufforderungen mir den Ferienplan von der Kita auszuhändigen, bekomme ich ein mürrisches Nein.
Habe mehrmals die Kita angeschrieben und verweißt mich ständig an die KM.
Jeglicher telefonische Kontakt mit unserer Tochter, wird von der KM verweigert.
Bis zu meinem Urlaub im Nov. letzten Jahres hat der telefonische Kontakt mit unserer Tochter gut funktioniert.
KM hat Handy mit Mailbox und Festnetztelefon, sie untersagt unserer Tochter mit mir zu telefonieren.
KM will sich nicht in Deutschland integrieren, aber Kohle beziehen, ist Hartzerin.
Ist nicht einmal in der Lage eine Bewerbung zu schreiben oder anderen Schriftverkehr.
Habe ich damals gemacht für sie.
Sie macht gerade mal wieder den dritten Sprachkurs, abe4r da geht sie hin, weil das Jobcenter sie dorthin geschickt hat.
Zum Beispiel, das Wort „Haushalt“ muss ich ihr buchstabieren.
KM hat unserer Tochter nie ein deutsches Kinderbuch besorgt, ein deutsches Buch steht drin von mir und Laura Stern Hefte, die ich ihr kaufe.
Ihr Kinderzimmer ist klein wie eine Hundehütte, passt gerade mal ein Bett und ein Nachttisch rein.
Ich verweise auch auf den thread: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3939
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13-02-2011, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-02-2011, 15:50 von Terbeck.)
@marecello
Niemand wird in der Lage sein, eine verbindliche und auch garantiert funktionierende Auskunft über das weitere Vorgehen abzugeben.
Ich unterstelle das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind.
Und wenn dieses gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist, würde ich der Kita in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] treten, wenn sie mir die mir zustehende Auskunft über den Ferienplan verweigert.
Das geht ganz einfach, indem ich dem Laden schriftlich die mehrfache Verweigerung der Auskunft zunächst bestätige, um dann anschließend über meinen Anwalt die letze -für sie kostenpflichtige- Aufforderung zur Auskunftserteilung zukommen zu lassen. (Übrigens kann man ggf. via Internet die Ferienregelung dieser Kita erfahren oder diese via e-Mail anschreiben und zur Auskunft nochmals auffordern)
Der Wunsch nach einem Gutachten über die Kindesmutter wird stets ein Wunsch bleiben, wenn nicht mit Fakten, Fakten, Fakten ein qualifizierter und interessierter Rechtsbeistand dem Familiengericht Beine macht.
Vom JA Hilfe zu erwarten ist etwa so, als wenn man von der Lotto-Annahmestelle die Garantie eines Sechsers beim Ausfüllen des Scheines bekäme.
Und letztendlich muss auch einmal die Arge gefragt sein, warum ständige Sprachkurse gefördert werden, wenn die Geldempfängerin diese nur zur Unterstützungserlangung missbraucht und sich kein Erfolg einstellt.
Selbst der/die zuständige Arge-Mitarbeiter(in) kann doch nicht so dämlich sein, das nicht zu bemerken, oder geht da auch jeweils ein Dolmetscher mit? Das wäre ja noch schlimmer.
Allerdings glaube ich, dass hier bereits genügend Unterstützungshinweise gegeben wurden, auch wenn der eine oder andere nicht gerade den eigenen Vorstellungen entspricht.
Aber Maßgeschneidertes kann und wird es nicht geben. Da muss man schon selbst genug Rückgrat besitzen, um -auch für die Zukunft des Kindes- das Bestmögliche versucht zu haben.
Sonst ist der Tag nicht mehr fern, an dem das Kind genügend Gehirnwäsche erfahren hat, um nicht mehr zum Papa zu wollen.
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Du fährst zu sehr auf der Defizit-Schiene, von der sich viele Väter Erfolg versprechen weil es für sie so offensichtlich ist. In der Praxis funktioniert das nicht so, wie man es sich vorstellt. Ein Gutachten sehe ich deshalb auch kritisch. Da wird rauskommen, dass die Kindsmutter ein paar Defizite hat, die aber behebbar sind und nicht kindeswohlgefährdend, dass sie sich verbessert, Förderung wird angeregt, du wirst wohlwollend erwähnt, die Bindung des Kindes zu beiden Eltern sei gut, deshalb wird empfohlen weiter zu beobachten, aber alles zu lassen wie es ist.
Stell dir den Richter vor. Der wird sich nicht ganz zu Unrecht denken, dass sie für dich gut genug war, sie nach Deutschland zu importieren, einvernehmlich ein Kind zu produzieren und bisher auch nichts gravierend Schlimmes passiert ist. Jetzt ist sie dir nicht mehr gut genug und du willst sie als Mutter entsorgen, anstatt dich mehr für dein Kind zu engagieren und die Defizite gemeinsam anzugehen. Hergeholt, Spass gehabt und jetzt passt dir nichts mehr, was sie tut. Sie braucht halt Zeit, sich kulturell anzupassen. Irgendsoetwas wird der Richter denken.
Die Blockaden der Mutter sieht er als Schutz gegen einen Vater, der ihr das Kind wegnehmen will. Er wird schöne Wort an die Mutter richten und sie auch mal deutlich ermahnen, dann den Fall abschliessen.
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13-02-2011, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-02-2011, 21:32 von Terbeck.)
"Die Blockaden der Mutter sieht er (der Richter) als Schutz gegen einen Vater, der ihr das Kind wegnehmen will. Er wird schöne Wort an die Mutter richten und sie auch mal deutlich ermahnen, dann den Fall abschliessen. "
Und deshalb darf die Betonung ausschließlich auf Einhaltung der Umgangsrechte gelegt werden. Und diese -bereits vom Gericht festgelegten- Termine sind von der KM einzuhalten und einzufordern.
Gleiches gilt für den Rechtsanspruch auf hälftige Ferienzeit, wenn der KV nicht nur als Zahlesel herhalten darf und soll, sondern auch seine Pflichten und Rechte als Mit-Pflegeberechtigter für das Kind erfüllen möchte.
Die Gefahr, dass die ach so arme, verlassene und in einer fremden Welt zurückgelassene Kindesmutter mit übergroßer Rücksicht von Gerichtsseite bedacht wird, liegt sehr nahe, insbesondere, da diese Methode vielfach durch deren Rechtsvertreterinnen angewandt wird. Und ein Richter wird wie der Teufel das Weihwasser scheuen, wenn er auch nur im Ansatz in eine rassistische Schiene gebracht werden könnte.
Dabei wird allerdings die sog. Opferrolle der KM viel zu hoch gehängt.
Auch wenn dies hier bitter aufstoßen mag, so ist doch für eine große Zahl von Afrikanerinnen und deren Familien der "Kontakt" zum weißen Mann der sog. Sechser im Lotto und die Mitreise nach Deutschland die Reise ins gelobte Land, weil damit eine finanzielle Unterstützung der "Daheimgebliebenen" erhofft wird.
Dennoch sollte @marecello sich nicht entmutigen lassen. Vielleicht hat er oder sucht er sich einen im Familienrecht qualifizierten RA, über den er sorgfältigst recherchieren sollte, ob und wie dessen Reputation beim Familiengericht gesehen wird und er ggf. über die richtigen Kontakte zu den dortigen Richtern verfügt. Nicht, um Unmögliches zu versuchen, sondern lediglich seine mit seinen Pflichten verbundenen oder erwarteten Rechte umzusetzen zum Wohle des gemeinsamen Kindes.
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13-02-2011, 23:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2011, 09:59 von Skipper.)
Wie oben bereits erwähnt halte ich diesem Fokus auf die KM für nicht zielführend. Im günstigeren Fall könnte es so kommen, wie p es skizzierte. Es kann aber auch im Desaster enden, im Verlust des Sorgerechts und in Umgangseinschränkungen - bezüglich des Vaters!
Wenn da ein gewiefter Anwalt für die Mutter eingrätscht, dann könnte der Vater am Ende wie ein Trottel dastehen, der sich Sexualproviant mitbrachte und die exotische Frucht nun gewaltsam entsorgen will. Vom Desinteresse am Kind und seinen Defiziten mal ganz zu schweigen.
Dieser Vater könnte erleben, wie sich das gesamte Hilfessystem um die Mutter formiert, um sie und ihre Beziehung zu ihrem Kind zu schützen und zu stärken, migrationspolitisch u.U. noch verstärkt.
Den renitenten Vater wird man mit geeigneten Mitteln auf Distanz halten...,
...wenn er jetzt nicht einsieht, auf dem Holzweg zu sein.
marecello,
lobe nicht nur prozeßtaktisch die Mutter für ihren Einsatz! Biete Ihr Deine Hilfe für die Bereiche an, in denen sie unsicher ist und setze deutlichen Fokus auf das Kind! Was gegen die Mutter geht, sollte von Dritten kommen!
Vom Vater nichts gegen die Mutter, alles für das Kind.
DAS kommt bei Entscheidern gut.
Was Du denkst und fühlst, das sollte auf einem anderen und gut verschlossen gehaltenen Blatt stehen, da kaum zielführend.
Ich sehe in der Väterszene generell das Bewußtsein entwicklungsfähig, daß selbst mit der schlimmsten KM noch viele Jahre gemeinsame Elternschaft zu bewältigen sind; auch aus reiner Selbsterhaltung heraus.
Für mich haben Menschenmütter Spinnen-Gene mit perfekten Fang- und sozialen Netzen. Die Männchen werden gnadenlos aufgefressen, wenn sie sich nicht zu benehmen wissen...
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Profiler schrieb:
Es kann aber auch im Desaster enden, in Verlust des Sorgerechts und in Umgangseinschränkungen münden - für den Vater!
Bei den Verfehlungen (???) des Vaters wird es kein Familienrichter riskieren, dem Vater Einschränkungen beim Umgangsrecht oder Sorgerecht aufzuerlegen.
Natürlich ist zu erwarten, dass ein(e) Rechtsvertreter(in) der KM auf der Schiene der "farbigen Sexualpartnerin" fahren wird, die es nur zu entsorgen oder benachteiligen galt, weil sie u.a. Verständigungsprobleme hat(te). Dagegen spricht jedoch, dass sie die ihr gebotenen Chancen der Sprachverbesserung ungenutzt oder zumindest nicht ausreichend genutzt ließ. Das wiederum aber beweist, doch dass die väterliche Sorge um die Spracherlernung des Kindes ausschließlich auf die Kita und später die Schule gelastet wird. Die Zukunft des Kindes ist entscheidend!
Und zudem:
Das Paar ist geschieden, von Entsorgung der Sexualpartnerin (oder des Mitbringsels aus Afrika) kann doch wohl keine Rede mehr sein, so lange der KV die ihm auferlegten Unterhaltsverpflichtungen erfüllt.
Natürlich wird es auf die Rechtsvertretung des KV und dessen Argumentation wesentlich ankommen.
Es geht doch nicht darum, der Kindesmutter irgendwelche Einschränkungen im Umgangs- und Sorgerecht aufzuerlegen, sondern schlichtweg darum die dem KV zustehenden Rechte nochmals bestätigen bzw. der Kindesmutter nochmals zu verdeutlichen.
Sie besitzt keine Eigentumsrechte am Kind, genau so wenig wie der KV.
Dennoch haben Beide die gleichen Rechte und Pflichten in der Fürsorge um das seelische und leibliche Wohl des gemeinsamen Kindes.
Und das wird dem KV kein Richter absprechen können, wenn vom KV keine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht, denn auch ein jeder Richter wird ggf. eine negative Presse scheuen und/oder sich ungern eine Rüge von der nächsthöheren Instanz einfangen wollen.
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14-02-2011, 10:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2011, 10:20 von Skipper.)
(14-02-2011, 09:54)Terbeck schrieb: Profiler schrieb:
Es kann aber auch im Desaster enden, in Verlust des Sorgerechts und in Umgangseinschränkungen münden - für den Vater!
Bei den Verfehlungen (???) des Vaters wird es kein Familienrichter riskieren, dem Vater Einschränkungen beim Umgangsrecht oder Sorgerecht aufzuerlegen.
... Du könntest Dich noch besser mit der Problematik des § 1671 BGB befassen.
(14-02-2011, 09:54)Terbeck schrieb: ...
Und zudem:
Das Paar ist geschieden, von Entsorgung der Sexualpartnerin (oder des Mitbringsels aus Afrika) kann doch wohl keine Rede mehr sein, so lange der KV die ihm auferlegten Unterhaltsverpflichtungen erfüllt.
... Genau DAS könnte ihm vorgeworfen werden: Nicht den Übergang von der Paar- zur Elternebene geschafft zu haben, um nun über das Kind zu agieren.
Ich sage nicht, daß das so ist oder daß ich das so sehe, sondern ich sehe die Gefahr, daß die Gegenseite, Ämter und Gericht das so sehen könnten.
Ansonsten ist es mE Illusion zu glauben, bei FamGerichten werde nach Recht und Gesetz beschlossen. Recht und Gesetz dienen bei FamGerichten nur dazu, vorgefaßte ideologische und persönliche Ansichten zu stützen. Etwas anderes dort zu erwarten, ist geadzu hirnrissig... wie die laufenden Korrektur-Versuche vom EGMR bestätigen.
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Profiler schrieb:
Du könntest Dich noch besser mit der Problematik des § 1671 BGB befassen.
Und wass spricht gegen den Wunsch nach geregeltem und die Ferienanteile einschließenden des Kindesvaters im Hinblick auf § 1671 BGB?
Eine Übertrgung ohne Zustimmung des KV wird nur sehr schwer durch das Gericht zu entscheiden sein, so lange dem KV keine Verfehlungen nachgewiesen werden.
Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung auf die Kindesmutter wird lt. Satz 2 nur dann erfolgen, wenn diese Übertragung dem Wohl des Kindes dient.
Und darüber lässt sich sowohl erst- als auch nächstinstanzlich trefflich streiten.
Die mangelnde Integrationsbereitschaft der KM, die erfolglosen Bemühungen um das Erlernen der deutschen Sprache, die ständigen Störungen bei der Ausübung des Umgangsrechts sind doch (mittels Beweisantritt) ausreichende Bestätigung für die Besorgnis des KV um das nicht ausreichende Kindeswohl.
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Alleinsorge für die Mutter steht erst einmal nicht im Raum. Die obigen Gedanken drehen sich um die Defizitmutter-Strategie des Vaters, die so naheliegend erscheint aber nie funktioniert. Das entspringt der irrigen Annahme, es ginge in dem Verfahren darum den besseren Elternteil für das Kind zu finden.
Schwerpunkt muss die Durchsetzung der Kontakte sein. Das führt in die richtige Richtung. Erst aus einer möglichst umfangreichen gemeinsamen Vater-Kind Zeit ergeben sich weitere Möglichkeiten.
Die Gedanken mit dem importieren "Sexualproviant" sind natürlich nicht Verfahrensgegenstand, aber solche naheligenden Gedanken wühlen im Untergrund. Nicht ohne Grund, die damit verbundenen Probleme waren schliesslich von Anfang an absehbar. Die Bemühungen des Vaters, jetzt die Defizite seiner Ex auszugleichen wird der Richter viel mehr unterstützten anstatt seinen Versuch, den selbst herbeigeführten Schaden der importierten Ex-Gespielin preisgünstig loszuwerden.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2011, 12:18 von Skipper.)
(14-02-2011, 10:33)Terbeck schrieb: Profiler schrieb:
Du könntest Dich noch besser mit der Problematik des § 1671 BGB befassen.
... Ich unterstreiche das nochmals.
§ 1671 ist DER Stolperstein für Trennungsväter!
Viele Verfahren unterhalb der Schwelle des § 1666 BGB laufen nach den Maßstäben des § 1671 BGB gegen die Väter, solange
- die eS von 'gemeinsamer' kooperativer Ausübung abhängig gemacht wird
- die Eingriffsschwelle in das Sorgerecht zu niedrig angesetzt wird
- der Begriff 'Kindeswohl weitgehend unbestimmt bleibt
Bei Dissens, Streit, egal um was, kann ein Gericht mühelos die Basis für die elterliche Sorge für beide Eltern nach dieser Vorschrift bezweifeln.
Einem Vater muß dazu nichts vorgeworfen werden können!
Terbeck, Deine Auffassung erscheint mir wenig realistisch zu sein.
Klar geht es, sollte es um Umgang gehen... und nicht um Defizite der KM.
Hier werden aber auch andere Dinge angesprochen, die nicht die Umgangsregelung betreffen. Genau genommen geht es ja um den Umgangsanspruch des Kindes und den des Vaters. Mehr nicht.
Ob die KM lesen oder schreiben kann, schwarz, gelb, rothäutig oder weiß ist, das ist so gesehen völlig unwichtig.
Um hier aber nicht Nebenschauplätze zu eröffnen, mit den skizzierten Problemen, sollte sich marecello auf seine Ansprüche und - in Vertretung - auf die des Kindes konzentrieren.
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Um hier aber nicht Nebenschauplätze zu eröffnen, mit den skizzierten Problemen, sollte sich marecello aud seine Ansprüch und - in Vertretung - auf die Ansprüche des Kindes konzentrieren.
Geht es denn etwa um etwas Anderes hier?
Der bislang verbriefte Anspruch des Kindesvaters auf der Basis des Familiengerichtsurteils zu seinem Umgangsrecht soll ja eigentlich nur noch weiter spezifiziert werden, um jegliche anderslautende Interpretation auszuschließen ( Ferienteilung und Quantifizierung durch die KM).
Selbst wenn man so manchen Familienrichtern/Richterinnen Blauäugigkeit unterstellen mag, so ist hier aber das Thema Mitbringsel, Scheidung (von wem auch immer initiiert) nicht Gegenstand der Beurteilung.
Fakten sprechen doch für @marecello. Die KM verweigert telef. Kontakt, verweigert tlws. die Wochenendregelungen, will bestimmen, ob an den Umgangswochenenden sie vor dem Wege zum Vater das Kind mit Nahrung versorgt (unterschwellige Unterstellung mangelnder Kompetenz des Vaters) und findet stets und ständig neue Argumente für den Abholort.
Der Rechtsanspruch des Kindes auf geregelten, ungestörten Umgang mit dem Vater hat oberste Priorität und dem hat sich die Km unterzuordnen.
(14-02-2011, 11:08)Profiler schrieb: (14-02-2011, 10:33)Terbeck schrieb: Profiler schrieb:
Du könntest Dich noch besser mit der Problematik des § 1671 BGB befassen.
... Ich unterstreiche das nochmals.
Viele Verfahren unterhalb der Schwelle des § 1666 BGB laufen nach den Maßstäben des § 1671 BGB gegen die Väter, solange ... Ich halte das für irreführend.
§ 1671 III BGB ist zwar ein Verweis auf 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung).
Die Kriterien, deretwegen das SR nach 1671 entzogen werden kann, sind ihrer Natur nach andere. Sie müssen nicht "unterschwellig" sein.
Das Problem des 1671 ist ein anderes.
Es liegt darin, dass die Gerichte ( im Ergebnis muss man Dir deswegen zustimmen) die "Maßstäbe" des 1671 gerade NICHT anwenden. (Wem erzähle ich das!)
Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eines SR-Entzugs liegen nämlich i.d.R. gar nicht vor, wenn nach 1671 vorgegangen wird.
Das zeigt z.B. sehr schön ein Beschluss des OLG Kln:
Zitat:Indessen reicht allein die Zerstrittenheit der Eltern noch nicht aus, um einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Dem Belassen der gemeinsamen elterlichen Sorge bei beiden Kindeseltern steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Kindeseltern untereinander heillos zerstritten sind. Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.). Danach reicht allein die Tatsache der Zerstrittenheit der Eltern nicht aus, um eine Sorgerechtsübertragung auf nur einen Elternteil rechtfertigen zu können. Vielmehr muss auch nach der Auffassung des Senates (vgl. unter anderem Senatsbeschluss vom 29.03.2005, FamRZ 2005, 2087) im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung entschieden werden, ob die Zerstrittenheit der Eltern sich negativ auf das Kindeswohl auswirkt. Ist dies nicht erkennbar und ist auch nicht zu befürchten, dass sich zukünftig negative Auswirkungen ergeben könnten, muss es trotz der Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben, da die in der gemeinsamen Sorge gesetzlich ausgeprägte besondere gemeinschaftliche Verantwortung der Eltern für ihr Kind auch in der Trennungssituation dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn keine besondere Umstände dagegen sprechen (so Senatsbeschluss vom 29.03.2005, FamRZ a. a. O.).
(14-02-2011, 11:08)Profiler schrieb: Bei Dissens, Streit, egal um was, kann ein Gericht mühelos die Basis für die elterliche Sorge für beide Eltern nach dieser Vorschrift bezweifeln.
Einem Vater muß dazu nichts vorgeworfen werden können! Dann wenden die Gerichte aber eben nicht § 1671 an, sondern die familienrechtliche Generalklausel:
§ 1
Die Mutter hat immer Recht!
§ 2
Wenn die Mutter einmal nicht Recht hat, tritt automatisch § 1 in kraft
(14-02-2011, 11:08)Profiler schrieb: Um hier aber nicht Nebenschauplätze zu eröffnen, mit den skizzierten Problemen, sollte sich marecello aud seine Ansprüch und - in Vertretung - auf die Ansprüche des Kindes konzentrieren. das empfehle ich Dir ja auch immer wieder und meine es gut damit.
Ibykus
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15-02-2011, 20:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2011, 20:39 von marecello.)
Wie kann ich meinem Rechtsanwalt das Mandat entziehen.
Ich bin nicht mit ihm zufrieden.
Anfang des Jahres hatte ich Probleme mit der Exfrau wegen Umgang mit unserer Tochter.
Ich wollte mit meinem RA vor dem Vermittlungsgespräch mit dem Jugendamt mit ihm sprechen. Habe mehrere Male in der Kanzlei angerufen und um einen Rückruf gebeten. Hat er nicht gemacht.
Habe dem RA durchklingen lassen, dass ich hälftig Umgang während den Ferien haben möchte. Er meinte es wär zuviel, usw.
Letztes Wochenende habe ich ihm eine Mail geschickt und habe ihm mitgeteilt das drringender Handlungsbedarf besteht, um Termin gebeten, habe ihn am Montag angerufen er muss sich meine Mail durchlesen, habe ihn heute angerufen, er möge mich zurückrufen, hat er auch nicht gemacht.
Wer kenn einen guten RA f. Familienrecht im Raum Heidelberg oder Mannheim. oder darf ich das nicht fragen?
Dieses Forum ist mir eine größere Hilfe, als mein Rechtsanwalt
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Mandat entzieht man schriftlich mit einem Satz. Natürlich darfst du nach einem Anwalt fragen, dafür ist das Forum gut geeignet. Vielleicht hat jemand gute Erfahrungen mit einem Anwalt aus diesem Raum gemacht.
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15-02-2011, 21:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2011, 21:29 von Terbeck.)
p schreibt:
"Mandat entzieht man schriftlich mit einem Satz"
Natürlich kann man das, aber auch nur, wenn man dessen manchmal sehr phantasievollen Rechnungen auch zu zahlen bereit ist.
Besser ist, dem Anwalt zunächst die geschilderten Vorhaltungen zu machen und dies mit der Feststellung verbinden, dass sein bisheriger Rechtsbeistand nicht die erwartete Vertrauensbasis geschaffen hat und nicht einmal dringende Anrufe und e-Mails Beachtung und Antwort fanden.
Dieses Verhalten lässt die Besorgnis zu, dass die Erwartungen in die Wahrung der Mandanteninteressen nicht mehr bzw. nicht ausreichend erfüllt werden. (Allein schon die Bemerkung wonach hälftiger Ferienanteil zuviel sei, zeigt wenig Interesse für die berechtigen Ansprüche des Kindesvaters, denn hälftige Zeit ist eigentlich nicht unüblich, sollte auch zumindest vom Anwalt versucht werden)
Um aber sicher zu sein, dass künftig die rechtliche Vertretung jeweils zeitnah und fachgerecht erfolgt, wird hiermit die Zusammenarbeit beendet und damit das Mandat entzogen.
Sofern für nachweisliche Bemühungen Kosten entstanden sein sollen, wird deren Spezifizierung erwartet.
mfg
So zumindest besteht die Möglihckeit, einen evtl. Kostenrahmen dort so klein wie möglich zu halten und ggf. dazu zu argumentieren (im Zweifel die RA-Kammer einschalten).
Zu beachten ist übrigens, dass der neue Anwalt die Frage nach der Honorierung seines "Kollegen" stellen wird und allein schon für die Aktenübernahme bzw. -einsicht der Kooperation des geschassten Anwalts bedarf.
Da ist es besser, sich nicht nur mit einem knappen Satz zu verabschieden, sondern zu versuchen, eine möglichst konstengünstige Vereinbarung zu treffen.
Zu guten Anwälten im Familienrecht kann man im Internet recherchieren.
Da gibt es in der Gegend einige gute Anwälte.
Ggf, nochmals rückfragen nach erster Suche.
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15-02-2011, 21:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2011, 21:27 von marecello.)
Ich erhalte Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenbeihilfe, geht dass auch so einfach, wie du beschrieben hast?
Ich suche einen guten Anwalt für Familienrecht im Raum Heidelberg oder Mannheim.
Bitte um sachdienliche Hinweise.
Kann auch per E-Mail gesendet werden.
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15-02-2011, 21:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2011, 21:39 von Terbeck.)
@marecello
"Ich erhalte Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenbeihilfe, geht dass auch so einfach, wie du beschrieben hast?"
Das würde ich im Falle des Anwaltswechsels mit dem auserkorenen künftigen Rechtsanwalt vorab besprechen, bevor ihm das Mandat erteilt wird.
Mit guter Begründung dürfte einem Anwaltswechsel auch im Falle der VKH nichts im Wege stehen, denn selbst die VKH ist dazu gedacht, dem Betreffenden die möglichst optimale juristische Vertretung zu sichern.
@marecello
Bitte googlen unter
"Rechtsanwälte für Familienrecht im Raum HeidelbergMannheim"
Da sind einige Kanzleien angegeben.
Ich würde bspw. einen e-Mail-Text als Anfrage formulieren und ein evtl. Interesse an einer Mandatsübernahme abfragen, dabei auch bekannt geben, dass der derzeitige Anwalt nicht den Mindestansprüchen gerecht wird.
Für Rückfragen gern zur Verfügung stehen via e-Mail.
Kontaktaufnahme dann kurzfristig notwendig zwecks Abstimmung weiterer Vorgehensweise.
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15-02-2011, 21:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2011, 21:51 von Skipper.)
Frage beim örtlichen Vätervereinen nach passendem Anwalt.
@marcello...
Was spricht dagegen, deinem Anwalt das Mandat zu kündigen, Dich mit dem nötigen Wissen selbst zu versorgen und dann ohne Anwalt aufzutreten, wenn es um den Umgang geht? Du hast doch einen Plan hier schon aufgezeigt. Der ist aber, so ich ihn mitgelesen habe, einfach zu kompakt. Deinen kompakten Plan wirst Du mit Sicherheit so nicht durchsetzen können, ohne ernsthafte Verluste zu erleiden. Die willst Du sicher nicht haben und ich wünsche sie Dir auch nicht. Und überhaupt, hat dein Anwalt Kenntnis von diesem deinem Plan?
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(15-02-2011, 21:50)Profiler schrieb: Frage beim örtlichen Vätervereinen nach passendem Anwalt.
Ich habe gegoogelt und leider nichts gefunden.
(15-02-2011, 21:53)thegripp schrieb: @marcello...
Was spricht dagegen, deinem Anwalt das Mandat zu kündigen,.....
Du hast doch einen Plan hier schon aufgezeigt. Der ist aber, so ich ihn mitgelesen habe, einfach zu kompakt. Deinen kompakten Plan wirst Du mit Sicherheit so nicht durchsetzen können, ohne ernsthafte Verluste zu erleiden. Die willst Du sicher nicht haben und ich wünsche sie Dir auch nicht. Und überhaupt, hat dein Anwalt Kenntnis von diesem deinem Plan?
Zunächst möchte ich eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts wegen Umgangsverweigerung.
Aktuelle Umgangspflichtvereinbarung soll mit Zwangsgeldandrohung aktuallisiert werden.
Angepasste Umgangspflichtvereinbarung, hälftige Ferienregelung, verbindliche telefonische Kontakte, Übergabe (Kita und Wohnung der KM), bei Verletzung der Umgangspflichtvereinbarung zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht u.a.
Mein jetziger Anwalt weiß über alles Bescheid.
Habe ihm auch beide Gesprächsprotokolle über das Vermittlungsgespräch Jugendamt, angepasste Umgangs(pflicht)vereinbarung u.a. zukommen lassen.
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@marecello:
Annette Glitsch
@marecello
Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei Greus-Schneider
Wieblinger Weg 17
Heidelberg
soll angebl. Spitze sein mit umfassender Erfahrung
Kann via Kontaktformular vorab informiert werden, ruft zurück für weiteren Kontakt.
Ich würde dringend abraten, einen Alleingang zu riskieren.
Ich bin mir auch nicht sicher, dass beim Familiengericht nicht Anwaltszwang herrscht.
Wenn ja, könnte das jedes weitere Vorgehen unnötig verzögern.
Weitere in Heidelberg Thomas Herzog, Malte Reiner
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Kein Anwaltszwang, da es nicht um Unterhalt geht. Anwaltswechsel ist bei Verfahrenskostenhilfe recht problematisch, unbedingt vorher abklären. Kein Anwalt ist besser wie ein schlechter Anwalt.
@marcello...
Bin zwar nicht aus der Gegend, aber hier ein Tip zur RA-Suche:
http://www.anwaltssuche.de/aws/azc/recht...lberg.html
Oder rufst mal die Kontaktstelle Väteraufbruch, Wolfgang Blumtritt, Telefon 06 21/44 13 66, Ali Bülbül, 0621/13626 in Mannheim an. Treffen finden an jedem ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr in Mannheim-Neckarstadt, Alphornstraße 2 a (Gesundheitstreffpunkt) statt.
@marcello...
Kannst Dir ja mal den folgenden Link ansehen. Ist ziemlich gut erklärt, was den Anwaltswechsel betrifft.
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe...ltswechsel
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