@Terbeck...
Anwalt feuern und die KM wegen Sozialleistungsbetrug anzeigen. Und mit der Öffentlichkeit konfrontieren.
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Heute das Nächste von meinem rechts-Anwalt !
Er bekam am verg. Freitag (01.04.2011)vormittags die Info von unserem gegn. Anwalt, dass dieser ein Pfändungsersuchen beim zust. Amtsgericht am 25.03.eingereicht hätte gegen mich, weil ich ihm/seiner Mandantin aus dem OLG Vergleich noch knapp 2.500 Euro rückständigen Mehr-TU schulde.
Zwei Tage vorher am 23.03.)hatte mein Vater diesem Frackträger per e-Mail mitgeteilt, dass ich leider in Afghanistan sei, die Kommunikation äußerst schwierig wäre und ich erst gegen Ende letzter Woche zurückkehren und sofort die Zahlung veranlassen würde.
Weil mir die Sache dann doch zu brenzlig wurde, bin ich bereits am 30. zurückgekehrt und hab noch am gleichen Tag die Zahlung vorgenommen via Online-Banking.
Nun will diese Krücke von mir 290 Euro gebühren für das Einreichen des Pfändungsersuchens-
Dieser [Unterschreitung des Mindestniveaus] hält seit vier Wochen meine ESt.Erklärung für 2009 zurück, weil sich daraus eine Rückzahlung seiner Mandantin ergibt. Zudem hält er die Anlage U für 2010 zurück, weil er von mir eine Erklärung fordert, dass ich für sämtliche Nachteile, die seiner Mandantin entstehen, geradestehe. Er vermeidet trotz Anfrage die Formulierung, dass ich für Nachteile aus der Steuererklärung aufkomme.
Ich würde gern eine einstw. Anordnung beantragen auf Herausgabe der Steuererklärungen, aber mein Anwalt ziert sich. Gleichzeitig unternimmt er nichts, damit ich meinen anteiligen Hausrat herausbekomme. Ebenso interessiert er sich nicht dafür, wann endlich das Fam.Ger. den auf ? verzogenen Scheidungstermin ansetzt. Das könnte er doch wohl mittels Anfrage erfrahren.
Meine Noch-Niochtg-Ex hat vom Sozialamt knapp 1.300 Euro Geld kassiert ohne Notwendigkeit, denn ich hab in der Zeit fleißig und pünktlich gezahlt. Das Sozialamt hat von mir das Geld zurückgefordert trotz meiner Nachweise. Dem Komiker möchte ich zwischen die Beine treten mittels Dienstaufsichtsbeschwerde, weil mir auch inzwischen zu Ohren gekommen ist, dass seitens des Sozialamtes bereits 3 x 85 Euro aus den Leistungen zurückgefordert wurden, ohne dass der gegen mich gerichtete Anspruch in irgendeiner Weise reduziert wurde.
Was ist zu tun ???
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Deine Geschichte fächert sich weiter auf, die hast immer mehr Baustellen. Den schwächsten Punkt sehe ich bei deinem Anwalt, der offenbar gar nicht dein Anwalt ist, sondern nur dein Kostgänger. Du wirst wohl nicht um einen Wechsel herumkommen.
Mit den Pfändungskosten würde ich auf Mutwilligkeit der Pfändung argumentieren, aber das steht auf schwachen Füssen. Du hättest ja auch vor deiner Abreise eine Terminüberweisung machen können. Abwesenheit verhilft normalerweise nicht zu einem Zahlungsaufschub.
Wenn es eine ganz klare Aufforderung (mit Fristsetzung!) gab, deine Einkommenssteuererklärung zurückzugeben und er hat es nicht getan, kannst du eventuell Schadenersatz verlangen. Sofern ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.
Sozialamt: Nur zu, mach eine Fachaufsichtsbeschwerde. Bringt natürlich nicht viel, schadet aber auch nichts. Würde ich ansonsten nicht weiterverfolgen, wenn sie klagen wollen lass sie klagen, verlogene Forderungen sind bei dieser (und nicht nur dieser) Behörde an der Tagesordnung.
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Nachdem der clevere Anwalt meiner Noch-Nicht-Ex die Forderung gestellt hat, dass ich seine Mandantin auch aus der ESt.Erklärung und Anlage U für das Jahr 2010 von sämtlichen Nachteilen freistelle, hat mein noch so intelligenter Anwalt dies nur für die Steuererklärung 2010 bestätigt.
Darauf hat ihr Anwalt die Anlage U heute (nach fünf Wochen) in die Post gegeben an meinen Anwalt statt mittels beigefügtem Freiumschlag an meinen Steuerberater.
Die Steuererklärung für 2009 hat er einbehalten.
Ich weiß auch warum. 2010 wird nicht bearbeitet, bevor nicht 2009 vorliegt beim Finanzamt. Also wieder Zeitgewinn.
Und weil 2009 geringer ausfällt als vom Fam. Gericht kalkuliert, wird meine Noch-Nicht-Ex wohl an mich etwa 1.000,00 Euro an mich aus zuviel Gezahltem zurückerstatten müssen.
Deshalb der Wunsch des Anwaltes der Noch immer nicht Ex, die Holde von SÄMTLICHEN Nachteilen freizustellen.
Ich hab mir überlegt, den TU zunächst einzustellen. Mal sehen, ob der Anwalt dann einknickt. Soll er mich doch verklagen. Ich will nicht länger nur Zahlesel sein.
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(05-04-2011, 18:53)Terbeck schrieb: Ich hab mir überlegt, den TU zunächst einzustellen. Wenn es einen Titel gibt, braucht sie dich nicht zu verklagen.
Dann schickt sie einfach den Vollstrecker los.
Wenn es keinen Titel gibt, kannst du zahlen was du möchtest.
Was hält sie denn für 2009 zurück?
Die Steuererklärung oder nur die Anlage U?
Seid ihr da schon getrennt zu veranlagen?
(05-04-2011, 18:53)Terbeck schrieb: Und weil 2009 geringer ausfällt als vom Fam. Gericht kalkuliert, wird meine Noch-Nicht-Ex wohl an mich etwa 1.000,00 Euro an mich aus zuviel Gezahltem zurückerstatten müssen. Von was?
Von zu hoch tituliertem Unterhalt?
Vergiss es!
Das hat sie guten Glaubens ausgegeben.
Nennt sich Entreicherung und steht nur Leuten zu, die für ihr Geld keinerlei Gegenleistung erbringen müssen.
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2009 waren wir noch zusammen veranlagt. Da die Fam.Richterin auf der Basis meiner Steuererstattung 2008 den Unterhalt hochgerechnet hat, kam in 2009 nun im vom StB kalkulierten Erstattungsergebnis ein geringerer Betrag heraus, weil man mich wegen meiner vielen Auslandstätigkeiten in den Fahrtkosten reduziert hat und ich mir 20 Euro pro Tag Lebenshaltungskostenersparnis z.B. in Afghanistan, in Kuweit, in Dubai und einigen osteurop. Ländern von solch Sesselfurzern bei den Gerichten anrechnen lassen musste. Die hatten keine Ahnung, wie teuer es in diesen Ländern, besonders für Ausländer ist.
Und weil nun der Anwalt der Noch-immer-nicht-Ex erkannt hatte, dass seiner Mandantin daraus finanzielle Erstattungsnachteile entstehen könnten, hat er die ESt.erklärung 2009 so einfach mir nichst dir nichts zurückgehalten.
Soll ich etwa mit einer Kalashnikov vorfahren und die Herausgabe erzwingen oder wäre die Einbehaltung der TU nicht das probatere Mittel?
Ich habe für meinen Sohn eine titulierbare Verpflichtung unterschrieben, für die Olle nicht !
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Wenn dir nur die Unterschrift für 2009 fehlt, kannst du die m.W. einfach nur mit deiner Unterschrift einreichen und das Fiamt bitten, die fehlende Unterschrift von ihr zu holen.
Welche Stkl. habt ihr denn in 2009 gehabt?
Wenn 3/5 kann das für dich auch nochmal ein böses Erwachen geben und in Erwartung dessen würde ich die TU-Zahlung schon mal deutlich reduzieren.
Aber wie kommt es, dass die Richterin bereits Unterhalt ausgerechnet hat, ohne das daraus ein Titel entstanden ist?
(05-04-2011, 19:52)beppo schrieb: Wenn dir nur die Unterschrift für 2009 fehlt, kannst du die m.W. einfach nur mit deiner Unterschrift einreichen und das Fiamt bitten, die fehlende Unterschrift von ihr zu holen. Die Einspruchsfrist wegen der Steuererklärung vom Finanzamt für 09 scheint wohl vorbei zu sein, da auch vom Rechtsvertreter nix zu erwarten war.
2009 ist gegessen und das muß durchgezogen werden.
Wie @p schon schrieb, ist die Rechtsvertretung von @terbeck so schnell wie möglich auszutauschen! Eine andere Möglichkeit sehe ich z.Zt. nicht.
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Wie so vieles von der Richterin in eigener Selbstüberschätzung entschieden wurde.
Sie hat einfach so auf der Grundlage der Steuererklärung und -erstattung 2008 hochgerechnet und auf diese Hochrechnung hin den TU "ermittelt".
Dass bei der Stkl. 3/5 das böse Erwachen bereits ausgerechnet wurde, indem mir statt ca. 3.500 Euro Erstattung "nur" noch 800 Euro bleiben, war bereits der Beginn desselben. Dass aber meine Noch-immer-nicht-Ex von den nicht mehr zu erwartenden 3.500 Euro minus 800, d. h. von 2,700 Euro die Hälfte beredits dank der cleveren Richterin bereits als TU kassiert hat innerhalb von 15 Monaten, macht eine Rückforderung fällig. Und bereits deshalb hält der gegn. Anwalt die von mir bereits unterschriebene Steuererklä-rung für 2009 zurück und die Holde unterschreibt halt nicht.
Und das FA nimmt lt. SsB. eine Erklärung ohne beide Unterschriften für eine gemeinsame Erklärung nicht an.
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Ich hatte nicht gefragt, warum die Richterin eine Entscheidung getroffen hat, sondern warum ihrer Entscheidung kein Titel erwachsen ist.
Und wenn du das Geld als Unterhalt bezahlt hast, gibt es keine Rückforderung.
Kannst du bitte etwas genauer auf das eingehen, was gefragt ist.
Ich würde es trotzdem abgeben. Du hast deine Pflicht dann erfüllt.
Übrigens kann eine Steuererklärung mit der Elster immer nur von einem zertifiziert werden!
(05-04-2011, 20:36)Terbeck schrieb: Und bereits deshalb hält der gegn. Anwalt die von mir bereits unterschriebene Steuererklä-rung für 2009 zurück und die Holde unterschreibt halt nicht.
Meine Erklärung mache ich beim Finanzamt. Die schicken mir einen Bescheid. Dagegen kann ich was machen. Für meine eigene Steuererklärung benötige ich grundsätzlich nicht die Unterschrift eines oder einer anderen!
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Ja genau, p. Diese "fucking" Anlage U ist genauso was von umstritten wie auch gewollt, Vater und Mutter gegeneinander aufzuhetzen!
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Richtig.
Wie alles im Unterhaltsrecht dient sie nur dazu, den Nutzen auf die Mutter zu übertragen und alle Lasten und Risiken auf den Vater.
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Die "Holden" wissen ganz genau, wie sie was zu drehen haben. Meine lässt schon wieder den Scheidungstermin verschieben, weil sie angeblich noch nicht alle Unterlagen beisammen hat. Absoluter Unsinn, denn seit dem OLG Termin hat sich bei ihr nichts geändert. Vermutet wird aber, dass sie mit ihrem sog. Arbeitgeber wieder einmal einen Deal bezügl. ihres angebl. Arbeitsvertrages vorbereitet. Sie als ausgebild. Speditionskauffrau arbeitet ja angebl. 29 Std./Woche von Mo. - Fr. ab 7,30 Uhr bis 12 Uhr als Putzfrau in einem Fitness-Studio an drei verschiedenen Standorten!!
Und hat jetzt wohl erkannt, dass ihr angebl. Gehalt von 1.300,00 Euro brutto ihr zahlreiche Nachteile nach der Scheidung bringen wird, zumal ihr Stecher ja nun auch bereits seit 6 Monaten bei ihr wohnt, mit Namen an der Klingeltür verewigt ist und seine Habe eingebracht hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie sich finanziell wieder auf 400 Euro herabstufen lassen wird, um einer eigenen Krankenversicherungspflicht zu entgehen und mir diese Kosten aufs Auge drücken zu lassen.
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(13-04-2011, 14:08)Terbeck schrieb: mit Namen an der Klingeltür verewigt ist
Fotografieren, von einem Zeugen bestätigen lassen. Damit es mit der Verwirkung später leichter klappt.
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@p
Alles bereits geschehen.
Aber was hilft mir das alles, wenn die Fledermäusin mit dem gegn. Anwalt bei Rotary aktiv und auch noch beim Golfen ihre überschüssigen Kräfte abbaut.
Da wird mir nichts dir nichts ein Termin zur Ablieferung von Unterlagen verschoben, weil der gegn. Anwalt sich die Ostereier bemalen lässt und zwischendurch auch noch eine Fortbildung hat. Seine Mandantin könnte leider vor Ostern nicht mehr die noch erforderlichen Unterlagen beibringen.
Gericht genehmigt das natürlich. Man kennt sich halt.
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Wenn die Ex mit ihrem Einkommen trickst, hast du dann mal den Einsatz eines Detektivs erwogen?
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13-04-2011, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 17:40 von Terbeck.)
Lt. ihrem Arbeitsvertrag soll sie ja vormittags arbeiten, wie bereits angedeutet. Aber lt. meinem Sohn geht Mama auch noch abends ins Fitness-Studio zum arbeiten.
Aber wie dem Gesindel beikommen. Der Studio-Inhaber ist ein ""sehr guter"" Bekannter, der mit allen Wassern gewaschen ist.
Ich hab bereits überlegt, den Zoll zu informieren, damit die mal die Läden auseinander nehmen wegen der Schwarzarbeiterinnen etc. Aber bei seinen guten Verbindungen (dörfliche Umgebungen) wird er vermutlich vorgewarnt werden.
Meine "leider noch nicht Ex" hat beim örtl. Sozialamt getrickst und zusätzlich Kohle abgegriffen, die ich dem Landkreis zurückerstatten musste.
Meine Anfrage an das Sozialamt zu den Gründen für deren generöses Verhalten mit allen Daten und Zahlen wurde bislang nicht beantwortet.
Da bleiben aber noch fünf Tage. Sollte sich dann nichts tun, werde ich bei der zuständ. Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Beihilfe und wegen Sozialbetrug erstatten, denn ich sehe nicht ein, dass ich diese Beträge doppelt gezahlt habe.
Und für einen Detektiv fehlen mir inzwischen die Mäuse, denn ich bin ja der Zahlesel.
(13-04-2011, 17:38)Terbeck schrieb: Und für einen Detektiv fehlen mir inzwischen die Mäuse, denn ich bin ja der Zahlesel.
Hm. Der Detektiv könnte sich ja aber langfristig auszahlen. Wenn du wirklich betrogen wirst, solltest du es vielleicht versuchen. Also wenn du dir sicher bist, es aber nicht nachweisen kannst. Versuchs doch mal mit dieser Detektei in Köln (wenn du dich denn dazu entscheidest). Vielleicht können die dir ja weiterhelfen und auch bei der Bezahlung etwas entgegenkommen.
Du kannst das auf jeden Fall nciht so auf dir sitzen lassen und wenn du jetzt schon denkst, dass man ihr die Schwarzarbeit nicht "legal" nachweisen kann...
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Wer kann mir denn äußerst effektive Hinweise geben, wie ich meinen inkompetenten Anwalt feuern kann, ohne dass ich ihm auch noch ein Honorar hinterherwerfen muss. Er sitzt praktisch alles aus, reagiert nicht auf gegn. Schreiben, hat eigene Sachen verschlampt, mich nicht umfassend informiert, mir falsche Angaben gemacht und vor allem bei beiden Gerichtsterminen dagesessen wie versteinert.
Das Wenige, das ich allein vorbringen konnte, reichte nicht aus, um meine Interessen zu wahren.
Beim OLG ließ er mir nichts dir nichts das Argument dieser Richterpfeifen zu, dass ich im Ausland eigene Aufwendungen sparen würde, wenn ich Übernachtung, Frühstück und Abendessen bezahlt bekäme. Mir wurden dafür 20 Euro pro Tag angerechnet. Kaffee zwischendurch, Drinks, ein Mittagssnack, die Reinigung meiner Hemden, Aufbügeln der Hosen etc. fiel unter den Tisch.
Mein Anwalt saß dabei und atmete. Bei knapp 160 Auslandseinsätzen pro Jahr machte das ein Netto-Plus von 3.200 Euro aus, zusätzlich gabs weitere Phantasiekalkulationen, mit denen sich diese Robenträger mehr und mehr ereiferten.
Mein heutiger Hinweis auf das OLG Saarbrücken, wonach bereits nach 1 Jahr des Zusammenlebens mit einem neuen Partner der Unterhaltsanspruch verwirkt sei, wurde von meinem Anwalt zurückgewiesen, weil dieses Pärchen ja gemeinsam eine Immobilie gekauft habe.
Weiter zu recherchieren und dabei auf das AG Essen zu stoßen, ist ihm nicht eingefallen.
Und so reiht sich ein Ereignis an das nächste. Aber ihn gegen dickes Honorar zu feuern und mir den nächsten (vielleicht besseren) zu suchen, kann ich mir finanziell nicht mehr leisten. Dafür habe ich schon zu viel gezahlt.
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Was ist denn noch offen, was er noch berechnen könnte?
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Gute Nachricht heute erhalten.
Der Bezirksrevisor beim LG OS hat die Gewährung von VKH für meine "Immer Noch" sowohl für die erste, als auch die zweite Instanz als unberechtigt erklärt.
Nachdem die Immer Noch sowohl bei der ersten Beantragung, als auch bei der Zweiten unvollständige bzw. unrichtige Angaben über ihr Sparvermögen und Aufteilung eines gemeinsamen Sparkontos abgegeben hat, stellte der Bezirksrevisor nunmehr eindeutig fest ,dass die Antragstellerin absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben gemacht habe.
Sie wird jetzt wohl gegenüber dem Sozialamt erklären müssen, wann sie welche Summe neben den gewährten Leistungen nach SGB II angeblich für ihren Lebensunterhalt hat verbrauchen müssen, wo sie doch nicht geringfügig unterstützt wurde.
Ich jedenfalls musste dem Landkreis als obere Behörde die meiner Noch immer Ex gewährten Leistungen bereits erstatten.
Wäre es nun nicht an der Zeit, diese Summe mit Fristsetzung zurückzufordern, da mit dem Bescheid des Bezirksrevisors eindeutige Fakten belegt wurden. wonach sie eigenes Vermögen nicht eingesetzt hat und zudem auch eigene Einkünfte vergessen hat, vollständig anzugeben.
Bitte Tipps, wie ich nun optimal vorgehen kann.
P.S. Den Bezirksrevisor habe ich ohne meinen Advokaten eingeschaltet. (Er hielt seinerzeit nicht viel davon und es für wenig erfolgversprechend.
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19-04-2011, 04:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-04-2011, 05:43 von DerFragensteller.)
nix ich zahlen kann. frag mal nach was geld ist... . deine lebenszeit für sinnlose interessen anderer opfern. mehr ist GELD nicht! du dummer zahlesel du xD
geh kümmer dich um deine kinder ohne geld zieh neben deiner ex als asylant ein... ^^ mach einfach alles wenn man dich als zahlesel heranholt. du musst dann stur sein wie´n esel. integrier dich im system. bereichere dich durch NON arbeit dran! Anstatt deine Lebenszeit zu verkaufen.
kümmer dich um deine kinder!!!
Esse Salat, mache Fitness, guck nich soviel Fernsehn, friss nich soviel GEN MC.Donald Bürger, mobilisiere dich, mach dich stark, lebe lange, zeige Wiederstand, mach einfach all das was das System von dir NICHT verlangt, tuh aber DUMM, du kannst nix, du kannst nur Kinder betreuen/machen, DU ZAHL ESEL DU!!!
Du bist DOCH ABSCHAUM. Zahl doch endlich UNENDLICH VIEL KOHLE! Du hast doch Kohle oder nicht? Vater Staat und Verknechter sind doch auf der Suche nach dem Zinsgeld was es doch eigendlich gar nicht gibt. Geld entsteht doch nicht ohne Grund aus Krediten ^^. Also lass knacken Kumpel.
Frag mal Deinen Chef warum er eigentlich wirtschaftet und wonach er eigentlich auf der Suche ist... . Scheint auch nen Volldepp zu sein. Auf der Suche nach dem Zinsgeld was gar nicht existiert ^^.
Sind alle berauscht vom Geldfieber? Vom Geldprofit den es eigentlich gar nicht gibt?
Die Kosten (des Profits) trägt der der fürn Appel und nen Ei arbeiten geht (viel Lebenszeit vs. wenig Geld? HarHarHar). Weil da gibts ja bekanntlich Profit? Oder? ^^ Bedauernswert wer sich ausbeuten lässt, gegen Geld"Schein". Oder wer zahlt den Aufpreis des ZinsesZins? Ja dafür wirst du noch bezahlen. *fg* Du bezahlst dafür. Für Deine Unverschämtheit. Eigentlich ist bezahlen eine BELEIDIGUNG.
Also LASST EUCH NICHT verarschen. Gemäß System Verhalten und Ausnutzen . Nur dazu muss man es ersteinmal verstehen... .
GENERATIONENVERTRAG... ICH KACK DRAUF!!!
Aber wir haben selbsterhaltende Institituonen erschaffen die dich in die Schranken deiner Freiheit verweisen. Nix geht ohne Geld. Die absolute Kontrolle gehört denjenigen die über das Geld bestimmen. Selbst wenn du kein Geld hast und auch nicht daran beteiligt sein willst, wirst du deiner privaten und autonomen Lebensweisen beklaut. Da wenn du kein Geld hast dein Privatbesitz gepfändet wird.
Da jeder Scheiß CLOWN GELD aktzeptiert. Andere Güter werden verabscheut. Wie Kindeszuneigung, Kindererziehung und Bildung. Sowie Nachbarschaftshilfe und generelle Hilfsbereichtschaft. Das einzigste was zählt ist das vielfach verzinste Geld was ARG KNAPP ist und somit gar nicht vorhanden ist. Vielen Dank für "EUR"E glorreichen Vorfahren das Ihr uns solch tolles System hinterlassen und schulisch eingehämmert habt. Ist Echt GENIAL!!! Jeder fährt drauf ab... . Jeder ist GEIL drauf. GELD ist NON PLUS ULTRA.
Hab mir sogar mal sagen lassen das Evolution ohne Geld nicht möglich gewesen wäre^^. Was´n Bullshit. Bullshit hör ich jeden Tag. Hört lieber auf Eure Brieftasche ist viel wichtiger und wählt mal gescheite Politiker. Vll. ändert sich ja dann was. ^^ Oder zieht Euch einfach mal zum Frust Pro7 rein: "We Love to Entertain you" oder sowas. Das nenn ich mal was.
Aber jeder bekommt was er verdient.
Du heiliger wohlhalbener Fürst. Wer hat denn nun die Macht? Du willst Autonom und Unabhängig Leben? NICHT mit mir Sprach die "reiche" Geldelite ^^. Du bist doch schließlich mein Knecht. *rofl*
gruß
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@DerFragensteller
Selten so viel Unsinn in einem einzigen Beitrag gelesen. Niveau gleich NIE WO
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