Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ich, der Zahlesel
#51
Laß doch; wir sind doch alle verzweifelt; da rastet halt mal einer aus.
NOCHMAL; unser Gegner ist die BRD !!!
Zitieren
#52
(14-04-2011, 19:45)Terbeck schrieb: Wer kann mir denn äußerst effektive Hinweise geben, wie ich meinen inkompetenten Anwalt feuern kann, ohne dass ich ihm auch noch ein Honorar hinterherwerfen muss.

Ich kenne einen Fall, in dem der Anwalt sein Honorar nach einem Versäumnisurteil zu Ungunsten seines Klienten eingeklagt hat. Mit Erfolg!

Ich selbst bin dazu übergegangen, Fakten, die mir wichtig waren, selbst an das Gericht zu schreiben, wenn es mein Anwalt nicht wollte/mochte/ wie auch immer. Habe mich dabei auf die Dringlichkeit berufen und der Anwalt war leider nicht erreichbar. Danach fand sich alles, was mir wichtig war, in seinen Schriftsätzen wieder. Quelle oft die faqs, aber nicht die Fachkenntnis des Anwalts.
Bei mündlichen Verhandlungen habe ich meistens selbst meine Interessen vertreten. Anwaltspflicht heißt nicht, dass ich ihn für mich reden lasse, er muss nur da sein.

Im Hinterkopf immer dabei: "Als Vater hast Du sowieso nichts zu verlieren."
Zitieren
#53
@Terbeck...

Wenn Du Schaden nachweisen kannst, der im Rahmen des Mandats entstanden ist durch anwaltliche Untätigkeit, dann kannst auch Du Schadenersatzansprüche stellen. Ich wette, dass dies in deinem Fall so ist, denn wie Du schreibst, macht dein Anwalt fast nix mehr und läßt sich fast schon verleugnen.

Ich konnte nach Jahren einem Anwalt in einer anderen Sache Untätigkeit durch Nichteinreichen wichtiger Unterlagen Versäumnis nachweisen und seine Amtshaftpflichtversicherung musste alles zahlen. Es ging um ca. 50.000 €.

Und @karlma hat recht. Er sagt, übernimm Du die Regie. Lies mal nach. Im Prinzip muss dein Anwalt einmal am Anfang mit Dir reden und einmal am Ende. Dazwischen ein paar Emails und dann der Gerichtstermin. Das war es dann auch schon. Es gibt ne Menge Anwälte, die so total effektiv arbeiten. Vor Gericht redest ohnehin meist Du und nicht er. Er greift nur ein, wenn Du juristisch vom Weg abkommst. Also check mal gezielt ab, ob durch dessen Verhalten Schaden eingetreten ist.
Zitieren
#54
Untätigkeit lässt sich vielleicht noch nachweisen, aber bei Unfähigkeit, schlechter Arbeit ist das kaum möglich.
Zitieren
#55
Ok, ich nehme das mit der Unfähigkeit zurück.
Zitieren
#56
Habe soeben durch den Bezirksrevisor beim LG schriftlich erhalten, dass meine Noch-Nicht-Ex bei ihren Anträgen auf VKH wissenlich falsche Angaben gemacht hat. So hat sie vorhandenes Vermögen oberhalb der Schongrenze von 7 TSD verschwiegen. Lt. Bezirksrevisor wurde dies bewusst zur Erschleichung von VKH mit Täuschungsabsicht nicht angegeben.
Auf Vorhalt gab sie nun an, das Geld zwischenzeitlich ausgegeben zu haben.
VKH wurde rückwirkend verweigert.
Was bleibt mir zu tun?
Ich musste bereits ihr gewährte zusätzliche Sozialhilfe an die Sozialbehörde erstatten.
Kann ich eine Entscheidung des OLG, die ursächlich mit diesen falschen Angaben zu tun hatte, kippen. Was sonst bleibt mir zu tin.
Tipps bitte.
Zitieren
#57
Getroffene Entscheidungen werden dadurch nicht ungültig. Geh zur ARGE, weisen die unrechtmässige Erschleichung von Leistungen nach und verlange dein Geld zurück.
Zitieren
#58
Terbeck...

Der Tipp von p.. ist gut. Ich mache das demnächst genauso. Fehlverhalten ist denen dort bereits nachgewiesen worden. Damit kommen die dort zumindest in Bezug auf mich nicht durch. Bin mal gespannt, was die Bundesargentur in Nürnberg, das berühmte Familienministerium in Berlin und die Ethikkommission der Angenda 2010 dazu zu sagen haben. Konkret fordere ich von denen die Beschäftigung mit dem Fall und eine Stellungnahme. Ja ich weiß, die nehmen dort mit sicherheit sogenanntes Du...pulver, aber tun werde ich es trotzdem.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste