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07-06-2011, 20:44
Hallöchen - ich weiss, die Frage ist wahrscheinlich schon 100x gestellt worden und im Grunde genommen kann einem persönlich so richtig auch niemand weiterhelfen...
Ich versuche es trotzdem mal, weil ich bei TrennungsFAQ bislang in allen Fragen zu meiner persönlichen Situation als Zahlvater belastbare Antworten gefunden habe:
• Ich brauche dringend kompetente und pro-Väter orientierte juristische Unterstützung in Sachen Kindesunterhalt im Raum Köln! •
Die Story: Meine Tochter ist im Januar 18 geworden, und obwohl sie weiss, dass ich im Moment mit Hartz-IV klar kommen muss und wir (nachdem es mir in ihrem 16.ten Lebensjahr endlich gelungen ist, eine von der Mutter unbeeinflusste Kommunikation mit ihr aufzubauen - Internet sei Dank...) in den letzten zwei Jahren (eigentlich) ein gutes Verhältnis zueinander aufgebaut hatten, hat sie sich nun dazu bereit gefunden, ihrer Mutter die Blanko-Unterschrift zu geben, mich weiterhin auf Unterhalt zu verklagen.
Abgesehen davon, dass mich das persönlich sehr belastet (weil sie mir gegenüber darüber vorher kein Wort verloren hat - aber ich vermute einfach mal, dass die Mutter entspr. Druck auf sie ausgeübt hat...), mache ich mir natürlich größte Sorgen um mein eigenes finanzielles Auskommen, wenn mir nun noch die Gerichte im Nacken sitzen und ich einfach keine Ahnung habe, wovon ich da irgendwas zahlen soll... ?
Und diese Sorgen sind berechtigt. Eine ähnliche Geschichte hatten wir Anfang 2008, als es darum ging, meine Unterhaltsrückstände für eine vorangegangene Periode mit Hartz-IV Bezug (2006 - 2007) aufzuarbeiten. Damals erging das Gerichtsurteil, dass von den (damals) 345,- EUR Hartz-IV 288,- EUR an meine Tochter abzuführen seien (ergo: ich mein Auskommen von den verbleibenden 57,- EUR zu bestreiten habe).
Zu dieser Zeit hatte ich gottseidank eine neue Stelle gefunden - und habe die kompletten 2 Jahre, die ich dort angestellt war (bis der Laden im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 von den Besitzern dicht gemacht worden ist) gebraucht, um - zuzüglich zu den laufenden Unterhaltsbeträgen - meine Rückstände für 1 Jahr Hartz-IV abzustottern.
Der Anwalt, den ich bei diesem Prozess mit meiner Unterstützung beauftragt habe (Empfehlung von meiner Freundin - in ihrem Scheidungsprozess hat er sie sehr gut vertreten, aber sie ist ja auch eine Frau, da sind die Karten von Anfang an ja anders ausgezählt ;-6), hat sich als totaler Griff ins Klo herausgestellt. Vor dem Prozess viel gelabert, wenig geschrieben - und am Tag der Gerichtsverhandlung hat er mich dann einfach im Regen stehen lassen. Wortwörtlich. Er ist selber NICHT zum Prozess erschienen, sondern hat eine Vertretung organisiert, bei der man vom ersten Moment, wo sie den Mund aufgemacht hat, festgestellt hat, dass sie mit den Einzelheiten des Falles nicht im Mindesten vertraut war... $-6
Das darf mir auf keinen Fall ein zweites Mal passieren.
Aber: Wo zaubert man einen wirklich hilfreichen Juristen in so einer Situation her? Die wesentlichen Informationen dazu hält das TrennungsFAQ ja schon bereit: Dass die Pro-Feministischen, verkrusteten Strukturen des (Un)Rechtssystems in Sachen Kindesunterhalt nur durch enorme Anstrengungen aufzubrechen sind und wirklich kaum ein Anwalt sich dazu bereit findet, dies für den Hungerlohn einer Prozesskostenhilfe auf sich zu nehmen.
Ich versuche es trotzdem mal. Vielleicht habe ich ja Glück und finde hier andere Betroffene aus der Kölner Region, die bereits wg. Unterhalt prozessiert und eine wirklich engagierte juristische Unterstützung gefunden haben.
Auch andere hilfreiche Tips und Hinweise zum Umgang mit der Situation, gerne eigene (vergleichbare) Erfahrungsberichte: SEHR willkommen.
Danke & Grüße - Saint Germain
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07-06-2011, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2011, 21:23 von Skipper.)
Hi.
Du brauchst keinen Anwalt, sondern einen Job, der Dir Aufstockung gem. SGB II gestattet. KU wird bereinigend angerechnet, wenn Du soz.vers.pflichtiges Einkommen generierst. Zudem bleiben dir Freibeträge über dem Mindestbedarf bis max. 330 Euro, also derzeit 364+330+KdU. KU ist dann nur ein durchlaufender Posten.
Mit dem Unterhaltsrecht solltest Du dann kein Problem mehr haben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 00:14 von Leutnant Dino.)
(07-06-2011, 21:20)Profiler schrieb: Du brauchst keinen Anwalt, sondern einen Job!
Das unterstreiche ich ganz dick und in Köln gibts aber keine Jobs. Deswegen hängen die ganzen [Unterschreitung des Mindestniveaus] dort ab. Ich habe in Köln ja auch mal gewohnt und musste halt dann zum Bodensee ziehen. Ich sag immer: "Wo ein Wille, da ist auch ein Gebüsch!" Und es gibt immer genug ausreden, um es nicht tun zu müssen. Aber diese Begründungen dienen nur dem Selbstbetrug und für andere. Ich gehe ja auch einer schlecht bezahlten Arbeit nach und fühle mich wohl.
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Inhaltlich werden mir aus deinem Posting einige wichtige Fragen nicht klar. Hast du derzeit gar keinen oder nur einen sehr kleinen Job?
Wenn ja, dann ist auf jeden Fall das LSG- und BSG-Urteil aus diesem Link im Volltext intensive Pflichtlektüre: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3736
Zweitens: egal wie, empfiehlt es sich umgehend die H4-Behörde von jedem Schriftstück aus dem KU-Prozess in Kenntnis zu setzen. Beantrage wenigstens pro forma und formlos Kostenübernahme für die Prozesskosten, um den Sachverhalt aktenkundig zu machen.
Drittens: sofort bei H4 Behörde einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB XII-Bewilligungsbescheide und Widerspruch gegen aktuelle Bescheide rückwirkend ab Beginn 2010 stellen (geht leider nicht mehr länger seit der kürzlichen Reform) wegen Neuberechnung der Einkommensanrechnung falls du in diesem Zeitraum irgendein Nebeneinkommen hattest, seit die Klage anhängig ist.
Viertens habe ich Zweifel, ob bei einem über 18jährigen Kind noch einen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Vaters gegeben ist, wenn der Vater selbst bereits amtlich (durch H4-Bescheid ausgewiesen) bedürftig ist. Geht eigentlich nur über fiktives Einkommen. Warum wird überhaupt noch geklagt? Ist ein Titel mit 18 abgelaufen? Privilegiertes volljähriges Kind? Ist von deiner Seite von der Mutter ebenfalls Auskunft verlangt worden?
Vielleicht hilft auch www.umgangskosten.de ein wenig weiter.
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Deutschland verkommt mehr und mehr zum Unrechts- und Sklavenstaat, mal sehen wie es in 20 Jahren ist, wahrscheinlich ist es dann hier 2. oder 3. Welt. Einige Reiche Kolonialherren und sehr viele Arme. Du hast dich verarschen lassen damals, wahrscheinlich hast du als Berater nur Jugend- und Arbeitsamtsmitarbeiter gehabt. Gut dass du jetzt den Weg hierher gefunden hast. Deine Tochter wird nicht hungern, nur weil du nicht zahlen kannst. Auch wenn sie dank der Erziehung von Mami nichts mehr als Hartz4 im Leben erreicht hat. Es ist mir auch ein Rätsel, wie von 350 Euro Hartz4 288 Euro Kindesunterhalt abgezogen werden konnten, da hast du dich richtig schön reinlegen lassen. Verwerfe mal ganz schnell denn Gedanken, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und dann sieh nach vorn. Du musst dich mit Guerillataktik gegen diesen Staat behaupten, weil du in der direkten Konfrontation schlechte Karten hast, wandele deine Schwächen in Stärken um, wenn du arm bist, kann man dir nichts nehmen. Tricksen und Täuschen, du wirst den Dreh noch herausbekommen, je mehr du dich damit jetzt beschäftigst.
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@SaintGerman
Zitat:• Ich brauche dringend kompetente und pro-Väter orientierte juristische Unterstützung in Sachen Kindesunterhalt im Raum Köln! •
Du brauchst doch keinen Anwalt, der pro Väter ist. Du brauchst einen Anwalt, der die Gesetze kennt. Gesetze sind geschlechtsneutral.
Du hättest schon damals den Unterhaltsrückstand nicht zurück zahlen, sondern in Privatinso gehen sollen.
Nun hast Du das gleiche Problem wieder.
Solange Du Dir vom Anwalt und den Gerichten immer wieder auf der Nase rum tanzen lässt, wird sich das auch nicht ändern.
lg
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08-06-2011, 08:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 08:05 von Skipper.)
Saint Germain,
ich rate Dir dringend, mit dem Organisator des Familieninfotreffs in Berlin Kontakt aufzunehmen und Deine Situation mal durchrechnen zu lassen...gegen eine kleine Spende an den Verein vielleicht, denn die machen dort einen verdammt guten Job, wie ich immer wieder feststellen kann.
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08-06-2011, 11:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 11:18 von Saint Germain.)
Hallo Forum - innerhalb von nur einer Nacht derartig viele Rückmeldungen auf mein Posting, das freut mich natürlich schon.
Leider aber keine einzige wirkliche Empfehlung für einen Anwalt dabei.
Statt dessen teilweise sehr weitschweifig ausgebreitete Meinungen, die - versteht mich nicht falsch - in Bezug auf meine Situation sicherlich interessant zu lesen sind, aber mir nicht wirklich weiterhelfen.
Ich werde versuchen, im Folgenden auf die wichtigsten Antworten (inbes. da, wo Fragen aufgeworfen worden sind), einzugehen...
(07-06-2011, 21:07)Entsorg-t-er schrieb: Hm, dein kind möchte ich aber auch nicht sein...
Doch. Möchtest Du.
(07-06-2011, 21:07)Entsorg-t-er schrieb: was meinst du steckt sie gerade in was für Zwickmühle? Sie muss hungern oder dich verklagen! sie hat keine andere WAHL!
Entschuldige bitte, Entsorg-t-er, wenn ich Dich gleich als erstes so hart kritisieren muss, aber: Du weisst nicht, wovon Du redest, schwafelst einfach munter drauf los und am Ende kommt leider nur Blödsinn bei rum.
Aber: Das lässt sich ja ändern, deswegen (hoffentlich im Sinne aller interessierten Mitleser) hier ein paar mehr Einzelheiten zu dem von Dir angesprochenen Sachverhalt.
Mein Tochter lebt mit der treibenden Kraft dieser Klage ( = ihrer Mutter) in einem freistehenden Einfamilienhaus mit großem Garten und Mercedes in der Garage. Das Haus ist so groß, dass meine Tochter die Souterrain-Etage (mit eigener Haustüre!) komplett für sich alleine hat.
Entsorg-t-er: HUNGERN sieht für mich anders aus.
Und nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Unterhaltsrecht ist der LETZTE, der sich für die Frage interessiert, warum meine Tochter (bzw. ihre Mutter) es unter diesen Lebensumständen "nötig" haben, jemanden, der mit Hartz-IV auf der gesellschaftlich anerkannt untersten Stufe einer "Einkommenssituation" angekommen ist, auf Unterhalt zu verklagen, der Richter, der hinsichtlich dieser Klage ein Urteil fällen muss.
(07-06-2011, 21:07)Entsorg-t-er schrieb: Er hat halt pech gebaut zu haben (Kredite laufen noch auf vollen TUREN, erst mit 45 Jahren gebaut und Kredite für 30 Jahre aufgenommen)
Entschuldige wiederum, Entsorg-t-er, aber das sind "Probleme", von denen ich nicht mal träumen kann!
Ich kann (mit einem gewissen, bitteren Stolz) von mir sagen, dass ich mich nie vor meiner finanziellen Verantwortung gedrückt und der Unterhaltspflicht gegenüber meiner Tochter bisher zu 100% nachgekommen bin.
Wer sich mit der Materie auskennt (und gehe davon aus, das tun in einem Betroffenen-Forum wie diesem nicht gerade wenige), der weiss, was das für mein eigenes wirtschaftliches Fortkommen in dieser Zeit bedeutet hat: Obwohl ich die meiste Zeit über recht gut verdient habe, habe ich auf einem Niveau gelebt, zu dem im Vergleich der Bezug von Hartz-IV keine wirklich überwältigende Umstellung für mich bedeutet hat.
Die Leute, mit denen ich zusammen Abitur gemacht habe, haben inzwischen zum größten Teil alle Familien gegründet, leben in (ihren Einkommensverhältnissen entsprechenden) Umständen und bauen sich Häuser.
Das alles entspricht einer wirtschaftlichen Properität, von der ich zeitlebens so weit entfernt gewesen bin, dass ich mich nicht mal ansatzweise damit beschäftigen konnte.
Mein größter "wirtschaftlicher" Fortschritt besteht darin, dass ich vor 2 Jahren (zusätzlich zu dem Jobverlust) meine "sehr Hartz-IV konforme" Wohnung im Herzen von Köln verlassen musste, weil das Gebäude abgerissen wurde und auf dem Platz nun ein neuer Glas-Luxus-Palast mit Höchstmieten in Top-Wohnlage errichtet wird (für die Leute, die sich in Köln auskennen: Das gleiche Unternehmen, was die Kranhäuser am neuen Rheinauhafen gebaut hat). Gentrifizierung nennt man sowas wohl.
In dieser Wohnung habe ich zuvor 13 Jahre gelebt - nicht gerade gut, aber es war bezahlbar und liess sich aushalten. In der Zwischenzeit haben sich die Zustände auf dem Kölner Wohnmarkt dermassen geändert, dass an eine vergleichbare Unterkunft nicht mal zu denken war. Die neue Wohnung, die ein für mich einigermaßen erträgliches Preis-Leistungs-Verhältnis hatte, ist mit 52m² nun "etwas größer" als das Hartz-IV-Regelwerk eigentlich zulässt, und (wie in Köln üblich) natürlich auch teurer. Auch was aus dieser Entwicklung noch im Zusammenspiel mit der Kölner ARGE entstehen könnte, bereitet mir nicht geringe Sorgen - aber das gehört nun wirklich nicht mehr hier her.
(07-06-2011, 21:07)Entsorg-t-er schrieb: PS: mach deiner Tochtie keine Vorwürfe! der Ex auch nicht..
Entsorg-te, ich hoffe, ich habe die Umstände hinlänglich dargelegt (was eigentlich nicht meine Absicht war, denn es hat mit der ursprünglichen Intention meines Postings nichts zu tun), warum ich m.E. einen guten Grund dafür habe, von meiner Tochter enttäuscht zu sein, dass sie sich (als mithin nun mal "erwachsener Mensch") dafür hergibt, sich für die billigen kleinen Rachegelüste ihrer Mutter instrumentalisieren zu lassen.
Ich bin mir selbstverständlich darüber im Klaren, dass sie von ihrer Mutter (bei der sie ja immerhin noch lebt) vermutlich unter Druck gesetzt wird. Dass sie da vermutlich selber in einem Zwiespielt steckt, dafür spricht in meinen Augen u.a. auch, dass sie mir vor dieser neuerlichen jurisitschen Attacke kein Wort gesagt hat. Daher ist es nicht so, dass ich "meine Tochter jetzt total hasse" und "nie wieder ein Wort mit ihr reden möchte".
Ich würde es allerdings schätzen wissen, wenn nicht nur Du, sondern auch alle anderen innerhalb dieses Threads sich mit "Meinungen" zu meiner Situation zurückhielten, sofern sich diese nicht auf von mir angegebene Fakten beziehen, sondern frei daher fabuliert sind und nicht zumindest den Ansatz eines hilfreichen Hinweises zur Lösung meiner Probleme enthalten - vielen Dank!
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08-06-2011, 11:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 11:29 von Saint Germain.)
(07-06-2011, 21:20)Profiler schrieb: Hi. Du brauchst keinen Anwalt, sondern einen Job.
So rum ginge es natürlich auch, aber mit ca. 10 - 15 Bewerbungen im Monat ist es wirklich nicht meine Schuld, dass dieser mir nicht von selber wie die Sternentaler (oder etwa gar ein Kindesunterhalt?) in den Schoß gepurzelt kommt.
(07-06-2011, 21:20)Profiler schrieb: Wie man dir von H4 noch etwas nehmen konnte, ist mir ein Rätsel. Fiktives Einkommen?
Genaaau. Ganz einfach - und offenbar sehr beliebt, wie hier im TrennungsFAQ ja auch nachzulesen steht.
(08-06-2011, 00:13)Exilierter schrieb: ... in Köln gibts aber keine Jobs. Deswegen hängen die ganzen Afrikaner dort ab. Ich habe in Köln ja auch mal gewohnt und musste halt dann zum Bodensee ziehen.
Exiilierter, ich hoffe sehr, Du kannst auf ein paar persönliche Gründe für Deine rassistische und sehr unangemessene Äußerung zurückblicken. Diese würden sie zwar verständlicher machen, akzeptabel ist sie deswegen aber keineswegs!
Ich bitte alle, die in diesem Thread weitere Antworten posten möchten, sich solcher Ideologien zu enthalten.
Ich bin nicht gewillt, weitere ausländerdiskriminierende Parolen in dem von mir eröffneten Thread zu tolerieren und werde entspr. Postings den Administratoren melden mit der Bitte, sie zu entfernen!
Mein Problem sind nicht "die Afrikaner", sondern das deutsche Unterhaltsrecht!!
(08-06-2011, 00:13)Exilierter schrieb: Ich sag immer: "Wo ein Wille, da ist auch ein Gebüsch!" Und es gibt immer genug ausreden, um es nicht tun zu müssen. Aber diese Begründungen dienen nur dem Selbstbetrug und für andere. Ich gehe ja auch einer schlecht bezahlten Arbeit nach und fühle mich wohl.
Ich nehme an, wer in diesem Beitrag Ironie findet, kann sie behalten...
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(08-06-2011, 11:22)Saint Germain schrieb: (07-06-2011, 21:20)Profiler schrieb: Hi. Du brauchst keinen Anwalt, sondern einen Job.
So rum ginge es natürlich auch, aber mit ca. 10 - 15 Bewerbungen im Monat ist es wirklich nicht meine Schuld, dass dieser mir nicht von selber wie die Sternentaler (oder etwa gar ein Kindesunterhalt?) in den Schoß gepurzelt kommt.
(...)
Mein Problem sind nicht "die Afrikaner", sondern das deutsche Unterhaltsrecht!!
(...) Die Jobbörsen quellen über an Jobs!
Wo liegt Dein Problem?
Ansonsten guckst Du zu sehr auf das Unterhaltsrecht. Im Sozialrecht scheint Deine Lösung zu liegen.
Bist Du den Hinweisen dazu von sorglos und Profiler nachgegangen?
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08-06-2011, 11:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 12:24 von Saint Germain.)
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Inhaltlich werden mir aus deinem Posting einige wichtige Fragen nicht klar. Hast du derzeit gar keinen oder nur einen sehr kleinen Job?
Ich beziehe Voll-Hartz-IV, d.h. ich habe derzeit keine weiteren Einkünfte.
Im Moment besuche ich zudem eine Vollzeit-Weiterbildungsmaßnahme (6 Monate, 5 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag), die mir im Rahmen der wie üblich zu unterschreibenden Eingliederungsvereinbarung auferlegt wurde, um meine "Vermittelbarkeit" zu verbessern.
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob es unter diesen Umständen möglich ist, für diesen Zeitraum vor Gericht weiterhin mit "fiktivem" Einkommen zu rechnen.
Es ist mir doch gewiss ohne weiteres zuzumuten, neben dieser "Vollbeschäftigung" abends im Supermarkt noch ein paar Regale einzuräumen, um meinen "Beitrag" zu leisten... ?
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Zweitens: egal wie, empfiehlt es sich umgehend die H4-Behörde von jedem Schriftstück aus dem KU-Prozess in Kenntnis zu setzen.
Sowieso. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die sich meine zuständige Sachbearbeiterin am liebsten überhaupt nicht mit dieser Thematik belasten möchte. Als ich sie von dieser Entwicklung der Dinge in Kenntnis gesetzt habe, war der "früheste Termin" erst in 3einhalb Wochen möglich (und wenn sie was von mir will, muss ich jedesmal auf Trillerpfeife innerhalb von 48 Stunden antanzen - aber so ist das eben, mit Hartz-IV... ;-6)
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Beantrage wenigstens pro forma und formlos Kostenübernahme für die Prozesskosten, um den Sachverhalt aktenkundig zu machen.
Hatte ich vor - aber die muss ich doch beim Amtsgericht und nicht bei der ARGE beantragen?
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Drittens: sofort bei H4 Behörde einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB XII-Bewilligungsbescheide und Widerspruch gegen aktuelle Bescheide rückwirkend ab Beginn 2010 stellen (geht leider nicht mehr länger seit der kürzlichen Reform)
Klingt, als wüsstest Du, wovon Du redest - kannst Du mir das evt. etwas ausführlicher erläutern, Sorglos?
Wozu ist so ein "Überprüfungsantrag" gut? Und wozu soll ich "Widerspruch" gegen die bestehenden Bescheide einlegen = was hat das mit meiner Unterhaltsveranlagung zu tun?
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: wegen Neuberechnung der Einkommensanrechnung falls du in diesem Zeitraum irgendein Nebeneinkommen hattest, seit die Klage anhängig ist.
Wie gesagt: Nein. Seit Beginn meiner ALG-2-Zeit: Hartz-IV - und keine Nebeneinkünfte.
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Viertens habe ich Zweifel, ob bei einem über 18jährigen Kind noch einen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Vaters gegeben ist, wenn der Vater selbst bereits amtlich (durch H4-Bescheid ausgewiesen) bedürftig ist. Geht eigentlich nur über fiktives Einkommen.
Richtig. Siehe mein vorheriges Posting.
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Warum wird überhaupt noch geklagt?
Gute Frage (siehe ebenfalls meine weiter oben gepostete Antwort an Entsorg-te-r).
Ich vermute, einfach nur mal, weil es eben geht. "Aus Spaß an der Freud'" sozusagen.
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Ist ein Titel mit 18 abgelaufen?
Natürlich nicht - das haben die Jugendämter vor 18 Jahren, als ich noch in meiner jugendlichen Naivität an das Thema herangegangen bin, sehr schön eingestielt, dass der Titel zeitlich unbegrenzt gilt!
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Privilegiertes volljähriges Kind?
Was heisst das?
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Ist von deiner Seite von der Mutter ebenfalls Auskunft verlangt worden?
Natürlich nicht - es wurde sofort geklagt. Aber die Kommunikation mit der Kindesmutter ist natürlich auch auf dem Nullpunkt angekommen.
(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Vielleicht hilft auch www.umgangskosten.de ein wenig weiter.
Leider nicht - der "Umgang" mit meiner Tochter war, solange wie dieses Thema nicht "zwischen uns" stand, auch kein Problem mehr. Wir haben das alles ziemlich cool und ohne uns von der Mutter da rein reden lassen unter uns ausgemacht.
Und wo wir gerade bei dem Thema sind - abgesehen von der wirtschaftlichen Sitation belastet mich das natürlich am meisten. Dass die Rechnung der Kindesmutter jetzt natürlich aufgeht, dass sich das Verhältnis jetzt zwischen uns wieder verschlechtert, wenn sich meine Tochter "unangenehm berührt" fühlt, wenn ich ihr Fragen stelle, wie warum sie das eigentlich gemacht hat, ohne vorher ein Wort mit mir zu reden und ob sie sich überhaupt im Klaren ist, was das für mich bedeutet...
Es ist ein Trauerspiel...
(08-06-2011, 04:41)Armer Tropf schrieb: Deutschland verkommt mehr und mehr zum Unrechts- und Sklavenstaat, mal sehen wie es in 20 Jahren ist, wahrscheinlich ist es dann hier 2. oder 3. Welt. Einige Reiche Kolonialherren und sehr viele Arme.
Entschuldige, Tropf, Du hast zwar im Kern Deiner Aussage Recht, aber die Formulierung klingt wie eine Latrinenparole. Ich werde nicht weiter darauf eingehen.
(08-06-2011, 04:41)Armer Tropf schrieb: Es ist mir auch ein Rätsel, wie von 350 Euro Hartz4 288 Euro Kindesunterhalt abgezogen werden konnten, da hast du dich richtig schön reinlegen lassen.
Ich habe dieses Urteil hier, schwarz auf weiss, von einem Deutschen Amtsgericht erlassen im Rahmen eines Prozesses, in dem ich von einem Anwalt vertreten wurde.
Was kann ich da noch weiter sagen?
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(08-06-2011, 11:48)Saint Germain schrieb: Ich habe dieses Urteil hier, schwarz auf weiss, von einem Deutschen Amtsgericht erlassen im Rahmen eines Prozesses, in dem ich von einem Anwalt vertreten wurde
Dann hast du den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Tut mir leid, das sagen zu müssen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 12:19 von Saint Germain.)
(08-06-2011, 07:45)Camper1955 schrieb: Du brauchst doch keinen Anwalt, der pro Väter ist. Du brauchst einen Anwalt, der die Gesetze kennt. Gesetze sind geschlechtsneutral.
Camper, ich gehe mal schwer davon aus, dass jemand, der sich in Deutschland ein Kanzlei-Schild an die Haustüre tackern darf, ein JuraStudium absolviert hat und (insbes. innerhalb der Fachrichtung, unter der er firmiert) "die Gesetze kennt".
Das hat den Anwalt, den ich im Rahmen meines letzten Prozesses mit der Wahnehmung meiner Interessen beauftragt habe, nicht davon abgehalten, meine Prozesskostenhilfe einzustreichen und im Gegenzug dafür noch nicht mal selber zur Verhandlung zu erscheinen - er hat gerade mal so viel gemacht, dass man ihm nicht vorwerfen kann, "überhaupt nix" für sein Geld getan zu haben.
Tut mir leid, ich bleibe bei meinem Standpunkt. Ich suche einen Anwalt, der sich meiner juristischen Interessen engagiert annimmt.
Und so, wie ich den Sachverhalt dargelegt habe (d.h. so, wie er auch im TrennungsFAQ bestätigt wird), muss das bei den gegebenen Rahmenbedingungen wohl ein sehr "pro-Väter" orientierter Überzeugungstäter sein.
(08-06-2011, 07:45)Camper1955 schrieb: Du hättest schon damals den Unterhaltsrückstand nicht zurück zahlen, sondern in Privatinso gehen sollen.
Das stand zu dem gegebenen Zeitpunkt in keinster Weise zur Debatte - ich hatte gerade eine neue, gut bezahlte Stelle gefunden und war guter Hoffnung, dass dies auch so bleiben würde (Damit, dass in NewYork ein paar Schlipsträger bei der Lehmann-Bank mit einem Schlag ein paar Milliarden versenken würde, und was das auch für uns hier in Deutschland bedeuten würde, konnte zu diesem Zeitpunkt ja auch wirklich niemand rechnen).
Ich war froh, mich plötzlich wieder in einer Situation zu befinden, wo ich überhaupt dazu in der Lage war, die gegen mich erhobenen Forderungen erfüllen zu können.
Zusätzlich zu den in der Zwischenzeit aufgelaufenen Unterhaltsbeiträgen hing auch noch das Damokles-Schwert über meinem Kopf, dass das Gericht nun, da ich wieder solvent war, meine Prozesskosten von mir wieder zurück haben wollte - das war nicht die Situation (zumal ich damals wie heute nicht wusste, von wem ich mich da vernünftig juristisch verteten lassen kann), in der ich mit der Geschichte in Berufung gehen wollte.
Meine Freundin hat in der Situation zu mir gesagt: Halt's Maul und zahl. Sieh' lieber zu, dass dieses traurige, beschissene Kapitel irgendwann endlich abgehakt ist und Du wieder "in die Zukunft blicken" kannst.
(08-06-2011, 07:45)Camper1955 schrieb: Nun hast Du das gleiche Problem wieder.
Solange Du Dir vom Anwalt und den Gerichten immer wieder auf der Nase rum tanzen lässt, wird sich das auch nicht ändern.
Dass die Gerichte mir auf der Nase herumtanzen, damit ist bei der einseitigen Rechtsauffassung zu diesem Thema in Deutschland wohl leider zu rechnen; aus diesem Grund möchte ich diesmal einen Anwalt auf meiner Seite haben, von dem ich weiss, dass er es wohl nicht tut, sondern sich nach besten Kräften bemühen wird, meinen berechtigten Interessen Geltung zu verschaffen.
Daher meine - nach wie vor offene - Anfrage. Kann mir irgendeiner helfen?
(08-06-2011, 12:07)Camper1955 schrieb: Dann hast du den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Tut mir leid, das sagen zu müssen.
Siehe oben. Ich würde den Rechtsweg gerne voll und ganz ausschöpfen. Einen (weiteren) Anwalt, der mir vorher wunders was erzählt, die Prozesskostenhilfe einstreicht und dann noch nicht mal zum Prozesstermin erscheint, halte ich bei diesem Ansinnen allerdings nicht für eine geeignete Unterstützung.
Daher meine Anfrage hier. Ich warte immer noch auf eine Empfehlung - oder wenigstens konkrete Hinweise, die sich nicht darauf beziehen, "was ich angeblich alles falsch gemacht habe", sondern wie ich diesmal alles richtig machen würde.
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@SaintGerman
Ich kann Dir nur meinen Anwalt empfehlen.
Der hat seinen Sitz aber in Bayern.
Aber schau doch mal auf die Internetseiten des Bundesverfassungsgerichtes. Wenn Du unter "Entscheidungen" das Wort "Kindesunterhalt" eingibst, dann
kommen einige Seiten zusande.
Wenn Du auf diese Entscheidungen nun einzeln klickst, dann steht dort der Name der Kanzlei und Du kannst selber weiter googeln, wo sein Sitz ist.
lg
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Wir versuchen ALLE Dir zu helfen, SaintG.
Du kannst oder willst diese Hilfen aber offenbar nicht sehen und nicht annehmen. DAS erscheint mir momentan Dein größtes Problem zu sein.
Ein Anwalt wird nur seine Interessen verfolgen, Dir kaum helfen können, solange DU Dich über Deine Möglichkeiten nicht ausreichend informierst und vorbereitet zum Anwalt gehst
Dringender Rat:
Suche Dir irgendeinen angenehmen Job. Verdienst spielt kaum eine Rolle, solange der über dem KU liegt, stelle Antrag auf Aufstockung. Dann hast Du zwar noch nicht wesentlich mehr als jetzt auch, bist zumindest aber den laufenden Unterhaltsdruck los. Schritt für Schritt, ein Hindernis nach dem anderen niederreißen, dabei NICHT gegen den Staat arbeiten, sondern sich informiert und geschickt des Staates bedienen.
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(08-06-2011, 11:48)Saint Germain schrieb: (08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Privilegiertes volljähriges Kind?
Was heisst das?
Hallo Saint Germain,
die Antwort auf Deine Frage findest Du hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig
Mach Dich mal ein bisschen locker, die Rolle als Hüter der politischen Korrektheit zum Thema Afrikaner in Köln hilft Dir hier ebensowenig weiter, wie die beleidigte Feststellung, dass Du seit Eröffnung Deines Threads gestern Abend immer noch auf eine Empfehlung wartest.
@Profiler...
Was sind denn das so für Arbeiten, die an besagten Börsen überquellen? Und Du kleiner Schlingel betreibst bisle Eigenwerbung, gelle?
@Saint Germain...
Ich bin mir nicht sicher, ob Nathan tatsächliche weiße ist, aber in diesem DEINEM speziellen Fall (Tread) hat er recht. Du schlugst ruckzuck auf, legtest was dar und ERWARTETEST sofortige Empfehlung. Deine Erwartung dazu wurde nicht UMGEHEND erfüllt und schon schwalbst Du Andere ab.
Hier gibt es Jungs mit Erfahrungen auf so ziemlich allen Gebieten. Verstehe Du diese also als potentielle Helfer mit eigenem bestehenden Hilfebedarf. Gemeinsam können WIR viel erreichen. Und vergiss nicht. Es wird immer so sein, dass welche kommen, Rat suchen und erhalten und sich dann wieder davontrollen. Das fördert denn nicht unbedingt die Gemeinschaft.
Ein Anwalt aus Bayern mit Schmakes kann am Ende billiger sein, als ein Anwalt bezogen auf Dich und deine Sache in Köln und wohnhaft meinetwegen gleich im Nachbarhaus zum Gericht. Aber vielleicht kontaktierst die vielleicht mal die ortsansässige vafk-Kreisgruppe bei Dir da am Wohnort.
Als nächstes wäre gut, Dir noch mal die Anmerkung von Profiler reinzuziehen, ergo die mit seinem Verweis auf den wahrscheinlichen Fakt, dass deine Problemlösung auf der SGB 2 Schiene liegt. Kannste so sehen, musst Du aber nicht. Ist allein diene Entscheidung.
@Profiler...
Mittwoch, 11:39 Uhr, Antwort von Dir an @Saint- Germain-> letzter Satz...bist Du den Hinweisen von sorglos und profiler nachgegangen!
Das sorglos im Sozialrecht ziemlich gut bewandert ist, mir war das aufgefallen. Du bist es ja auch und das macht Dich mir so was von sympathisch. Nicht zu verwechseln mit sympathisantisch. Hätte aber auf Toleranzeben damit null Probleme
@Profiler...
Dann hätte ich gern eine Tüte Industriekauffrau für meine Freundin, eine Dose Hausmeisterprofi für meinen Bruder und für mich armen und gebeutelten Beahhhmmm...tschuldigung, musste eben kurz abhusten, noch ne Packung Aufstockarbeit im Security(VIP)bereich der Hells Angels oder den Banditos. Selbstverständlich nehme ich jede Arbeit an, ergo wäre ich dem Job Bodyguard für Schnarre, sagen wir mal so die nächsten 10 Jahre, äußerst positiv gegenüber eingestellt
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08-06-2011, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 13:43 von Skipper.)
Dzombi,
Suchkriterien bei stepstone oder so eingeben und die Ergebnisse automatisch per E-Mail schicken lassen. Der 'Briefkasten' ist in kurzer Zeit mit Angeboten überfüllt!
Oder mit Vermittlungsgutschein zu 'ner Zeitarbeitsagentur gehen. Die küssen Dir die Füße, Glas Sekt zur Begrüßung oder so.... gegen mieses Image.
Vor- und aber auch Nachteil des SGB II ist, daß Bedürftige
einerseits nicht unter die Existenz (PLUS Freibetrag 0-330 Euro bei Job) fallen können
anderseits aber auch über die Existenz PLUS max. 330 Euro erst jensdeits eines fürstlichen Einkommens steigen können (als Aufstocker!).
Dabei sind Miete (und KU bei Job) bereits bezahlt. Der Wohnungsmarkt hat sich längst auf die ALG II-Mietsätze eingestellt. ALG II-Mieter sind willkommen, weil die Mietzahlungen ziemlich sicher fließen.
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(08-06-2011, 12:27)Camper1955 schrieb: @SaintGerman
Ich kann Dir nur meinen Anwalt empfehlen.
Der hat seinen Sitz aber in Bayern.
...dann glaube ich kaum, dass er eine Zulassung für die Kölner Ecke hat. ;-)
(08-06-2011, 12:27)Camper1955 schrieb: Aber schau doch mal auf die Internetseiten des Bundesverfassungsgerichtes. Wenn Du unter "Entscheidungen" das Wort "Kindesunterhalt" eingibst, dann kommen einige Seiten zusande.
Wenn Du auf diese Entscheidungen nun einzeln klickst, dann steht dort der Name der Kanzlei und Du kannst selber weiter googeln, wo sein Sitz ist.
Klingt danach, als ob es mit einigem Aufwand verbunden wäre (zumal es da sicherlich einiges an Juristen-Fachchinesisch auszuwerten gibt) - ist aber der beste Tip, den ich bis hier hin bekommen habe, also schon mal: Danke!
Werde Dich hier mal informieren, wenn was bei rumgekommen ist.
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(08-06-2011, 12:12)Saint Germain schrieb: aus diesem Grund möchte ich diesmal einen Anwalt auf meiner Seite haben, von dem ich weiss, dass er es wohl nicht tut, sondern sich nach besten Kräften bemühen wird, meinen berechtigten Interessen Geltung zu verschaffen.
Die in der faq empfohlenden Listen wie http://www.vaeternotruf.de/rechtsanwalt.htm hast du schon durch? Für Köln sind darin einige Empfehlungen.
Deine Forderungen an einen Anwalt sind so gut wie unerfüllbar. Für Prozesskostenhilfe zeigt kein Anwalt besonderes Engagement. Diese Leute haben freiwillig einen unehrenhaften Lebensweg gewählt und ihre Motivation ist fast immer Geld. Das meine ich absolut ernst, falls du darin nur Polemik oder Ironie siehst.
Mein Rat ist, sich selbst fachkundig zu machen und einen Anwalt zu suchen, der das nur in eine gerichtsfähige Form bringt. Ja, ich weiss, du hast oft genug geschrieben, dass du zur Sache selbst nichts hören willst, aber du solltest wenigstens wissen, warum du nicht weiterkommst.
Halte dich nicht mit einer Figur wie "Entsorgte-r" auf, ein Blick auf ihre Postings zeigt dass es sinnlos ist, der zu antworten. Indem du dich über solche Problempersonen echauffierst, tust du dir selbst keinen Gefallen.
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08-06-2011, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 14:13 von Skipper.)
Meine Güte!
Die Anwälte, die in den Entscheidungen ab OLG aufwärts genannt werden, die reden erst ab Vorabüberweisung von Minimum 3000 Euronen mit Dir, wenn überhaupt. Mit H4 und PKH/VKH geht da gar nichts.
Es wird schon unten am FG schwer sein, unter diesen Bedingungen einen guten Anwalt zu finden.
Einige Empfehlungen sind hier mE unrealistisch.
Sehr gut finde ich dagegen den Hinweis, sich einer Väter-Ortsgruppe anzuschließen. Da sitzen zT auch engagierte Juristen oder es gibt Hinweise auf bewährte Anwälte. Hinzu kommt, daß es oft große Erfahrungen mit den den örtlichen Nehörden, den FGs und den OLGs gibt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 14:16 von Saint Germain.)
(08-06-2011, 12:30)Profiler schrieb: Wir versuchen ALLE Dir zu helfen, SaintG.
Du kannst oder willst diese Hilfen aber offenbar nicht sehen und nicht annehmen. DAS erscheint mir momentan Dein größtes Problem zu sein.
Es ist Dein gutes Recht, Dir die Dinge so erscheinen zu lassen, wie es Dir beliebt...
(08-06-2011, 12:30)Profiler schrieb: Ein Anwalt wird nur seine Interessen verfolgen, Dir kaum helfen können, solange DU Dich über Deine Möglichkeiten nicht ausreichend informierst und vorbereitet zum Anwalt gehst
Wie weit muss diese Vorbereitung gehen? Bis ich den Anwalt nicht mehr brauche und meine Verteidigung selber übernehmen kann?
Profiler, ich denke, aus meinen Beiträgen weiter oben kannst Du entnehmen, dass ich nach 18 Jahren Kindesunterhalt von dieser Thematik nicht ganz unbeleckt geblieben bin.
Alles, was darüber hinaus geht, gehört in meinen Augen in die Hände eines kompetenten Fachmannes.
Wenn bei mir die Starkstromleitung im Keller nicht mehr fluppt, google ich mir ja auch nicht ein beliebiges PDF zusammen und packe dann selber die Werkzeugkiste aus - die möglichen Folgen sind einfach zu riskant.
(08-06-2011, 12:30)Profiler schrieb: Dringender Rat:
Suche Dir irgendeinen angenehmen Job. Verdienst spielt kaum eine Rolle, solange der über dem KU liegt, stelle Antrag auf Aufstockung. Dann hast Du zwar noch nicht wesentlich mehr als jetzt auch, bist zumindest aber den laufenden Unterhaltsdruck los. Schritt für Schritt, ein Hindernis nach dem anderen niederreißen, dabei NICHT gegen den Staat arbeiten, sondern sich informiert und geschickt des Staates bedienen.
Wie bereits erwähnt, stecke ich bereits in einer Vollzeit-Maßnahme von der ARGE drin, die meine Vermittelbarkeit in meinem Hauptberuf signifikant erhöhen dürfte.
Muss ich die jetzt abbrechen, um mir einen HiWi-Job als Kistenschlepper, Kartenknipser, Wacheschieber, Regaleinräumer usw. zuzulegen, damit ich weiter auf Hartz-IV Niveau vor mich hin vegetieren, aber mein (eigentlich bestens versorgtes) Töchterlein mit unbenötigten finanziellen Segnungen zu überhäufen?
Wirklich, Profiler, ich weiss Deine Anregungen sehr zu schätzen - aber können wir den Inhalt dieses Threads nicht einfach bei der Beanwortung meiner Frage belassen und die schlussendliche Bewertung der Situation einem kompetenten Paragraphen-Schieber überlassen, anstatt weitschweifig drum herum zu diskutieren, was ich alternativ, statt dessen noch alles machen können?
(08-06-2011, 12:32)Nathan schrieb: Hallo Saint Germain,
die Antwort auf Deine Frage findest Du hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig
Dank Dir! Hatte ich in der Zwischenzeit auch schon selber gefunden (privilegiert = Volljährig, aber noch eine Schule besuchend). :-)
(08-06-2011, 12:32)Nathan schrieb: Mach Dich mal ein bisschen locker, die Rolle als Hüter der politischen Korrektheit zum Thema Afrikaner in Köln hilft Dir hier ebensowenig weiter, wie die beleidigte Feststellung, dass Du seit Eröffnung Deines Threads gestern Abend immer noch auf eine Empfehlung wartest.
Ich bin nicht beleidigt, Nathan. Ich freue mich ja irgendwo auch, dass mein Posting auf eine so große Resonanz stösst.
Ich stelle nur (mit einem gewissen Kopfschütteln fest), dass hier mittlerweile eine 2-seitige Textwüste mit Postings und Kommentaren aufgelaufen ist, die mit meiner ursprünglichen Frage eigentlich nichts zu tun haben.
Und - ich hab' kein Problem damit, wenn ich dafür offenbar nicht "locker" genug bin - abgesehen von den vielen Antworten, denen zu entnehmen ist, dass deren Schreiber sich wirklich mit meiner Problematik beschäftigt zu haben scheinen: Auf so zusammenhanglose Ergüsse wie von "Entsorg-te-r" und "Exilierter" kann ich wirklich gut verzichten.
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08-06-2011, 14:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2011, 14:32 von Skipper.)
SaintG,
Du kannst eine solche Maßnahme jederzeit abbrechen oder zeitlich einschränken, wenn Du einen Job, auch in Teilzeit, annehmen willst.
Du willst Deine Situation offenbar gar nicht verbessern.
Anders vermag ich Dein auf mich zT recht rabiat wirkendes Opponieren nicht deuten.
Aber bitte. Jeder ist SEINES Glückes Schmied, jeder für sein beschixxenes Leben selbst verantwortlich.
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