Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehevertrag, wer hat Muster
#1
Ich moechte mit meiner zukuenftigen Frau einen Ehevertrag abschliessen.
Meine auslaendische Partnerin ist damit einverstanden.

Der Ehevertrag soll vor allen Dingen, finanzielle Angelegenheiten, Aufgaben in der Ehe, Beziehung zu den Kinder(n) (Wechselmodell) und andere wichtige Angelegenheiten im Vertrag geregelt sein.
Nichts utopisches, weil sonst rechtsunwirksam, wenn der Fall der Trennung eintreten sollte.
Wer kann uns dabei unterstuetzen?
Zitieren
#2
Da er sowieso beim Notar gemacht werden muss, lass den Notar formulieren. Was du aufgeführt hast, ist aber ehevertraglich nicht regelbar. "Aufgaben in der Ehe", meinst du das ironisch? Das geht vielleicht in einer US-amerikanisches TV-Schmonzette, aber sonst kaum irgendwo.
Zitieren
#3
(11-06-2011, 10:03)marecello schrieb: Meine auslaendische Partnerin ist damit einverstanden.

Meine Empfehlung: www.leutnant-dino.com/?p=1556 und www.leutnant-dino.com/?p=5956

Im Falle einer Trennung hat die Familienrichterin kein Erbarmen. Und natürlich stirbt die Hoffnung zuletzt.

Zitieren
#4
Sämtliche Eheverträge sind null und nichtig wenn ein Partner
im Trennungsfall ein Sozialfall wird; doof sind die von der
BRD nun auch wieder nicht.
Ihr könnt antworten was ihr wollt; vergeßt das mit dem Ehevertrag
Zitieren
#5
Beziehungen zu den Kindern (Wechselmodell)

Das kannst Du da rein schreiben oder auch nicht, der Richter entscheidet aber nachher ob es dem Kindswohl entspricht ... Ob der Vertrag dann noch Rechtswirksam ist, ist eine andere Frage.

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Zitieren
#6
(11-06-2011, 18:59)PapaParis schrieb: Ob der Vertrag dann noch Rechtswirksam ist, ist eine andere Frage.

Er ist es nicht. Und zwar insgesamt, denn die salvatorische Klausel haben die Richter auch für ungültig erklärt.
Zitieren
#7
Du schreibst mal wieder in Rätseln. Ist die sogenannte Sittenwidrigkeit abgeschafft?
Zitieren
#8
Der Staat sichert sich nur ab; die Sittenwidrigkeit ist wieder
etwas anderes.
Papa; meine Richterin tat was sie wollte; gegen geltendes Recht.

Und wie oben geschrieben; eigentlich ist der Ehevertrag gemacht
für vermögende Paare
Zitieren
#9
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=260
Zitieren
#10
Hasserfüllter,

Achtung Sarkassmuss
Du kannst hier nicht behaupten Richter verstössen gegen geltendes Recht, dann schaffen die eben Richterrecht! Und Recht interessiert die Richter (nicht nur in Familiensachen) eh nicht, vor allem wenn die Schwarzberobten das mit so tollen Sachen wie dem Kindeswohl begründen können. Und da musst selbst Du als Unterlegener Vater einsehen, das es doch nur zum Besten des Kindes ist aus dem Streit der Eltern herausgehalten zu werden, indem Du entsorgt wirst und Mama damit dem Kind immer erklären kann was Du doch wohl für ein ACHTUNG WORTFILTER bist ...

@P
Ist schon der Hammer was sich der BGH bezogen auf Vertragsfreiheit herausnehmen kann...

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Strafantrag wg §§ 235, 171 StGB (Muster) Ibykus 0 3.246 05-04-2012, 18:44
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste