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Hallo,
ich bin ganz neu hier und froh, dass ich diese Seite gefunden habe.
Kurz zu meiner Geschichte. Ich bin Freiberufler, zur Zeit leider nicht sehr erfolgreich. Dazu kommt , dass ich einiges in Arbeitsgerät investieren musste. Mein Einkommen liegt so im dritten Jahr schon unter dem Selbstbehalt.
Das JA hat im Rahmen seiner Beistandsschaft Belege über die Einkommenssituation angefordert, welche ich auch hin geschickt habe.
Dann kam ein Schreiben, dass die Berechnungen ergeben haben, dass ich
zum Mindestunterhalt verpflichtet bin und ich diesen Unterhalt urkundlich anerkennen soll.
Daraufhin schrieb ich wieder hin und wollte Auskunft über die Berechnung haben bzw. wissen ob Sie denn einen Selbsbehalt berücksichtigt hätte.
Jetzt kam folgende Antwort, ich fasse das wichtigste zusammen:
"Sie unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass Sie sich ernsthaft und intensiv - auch bundesweit - um eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten zu bemühen haben..... Zumutbar sind grundsätzlich alle Erwerbstätigkeiten,, die von Ihnen ausgeübt werden können.... Nach ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtssprechung können Sie sich nicht darauf zurückziehen, dass das das Einkommen aus Ihrer Selbständigkeit nicht ausreicht, um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten. Da die Entwicklung Ihrer Einkünfte der vergangenen Jahre keine positive Entwicklung erkennen lässt, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur Erfüllung .... zusätzliche Tätigkeiten aufnehmen oder ... eine abhängige Beschäftigung suchen...
Insofern kann Ihnen ei fiktives Einkommen in der Höhe zugerechnet werden, dass Sie zumindest zur Leistung des Mindestunterhalts in der Lage sind.
Wir halten daher die Unterhaltsforderung in vollem Umfang aufrecht und bitten um urkundliche Anerkennung.....
Sollten Sie die o. g. Frist zur Beurkundung nicht einhalten, behalten wir uns vorm die Unterhaltsforderung ohne weiter Ankündigung auf Ihre Kosten festsetzen zu lassen."
So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?
Vielen Dank!!!
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Ja.
Im Rahmen einer Beistandsschaft geht das.
Ob sie wirklich klagen oder nicht und wie das Gericht entscheiden würde ist nicht vorhersehbar.
Im Tenor gibt das JA aber die justizübliche Rechtsbeugung aber korrekt wieder.
Du müsstest dir schon ein paar gute Begründungen zurecht legen, warum du nicht mehr verdienen kannst.
Es bleibt dir überlassen, ob du nun von vornherein aufgeben möchtest oder den Kampf aufnimmst.
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01-09-2011, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2011, 18:42 von sorglos.)
(01-09-2011, 17:15)Calimero schrieb: So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen? Ja, kann es, denn das Einverständnis hat es bereits mit der Einrichtung der Beistandschaft.
Ansonsten ist das ein typischer Stil des JA-Inkasso, das sich im Gewande einer Behörde versteckt. Da für die keine Kosten entstehen - die trägt im Unterhaltsmaximierungsland immer der U-Schuldner - werden sie ohne Rücksicht losklagen. Insbesondere bei Selbständigen.
Es bleiben mehr oder minder 2 Möglichkeiten:
- sofort mehr verdienen
oder
- sofort Hartz4-Antrag stellen und als Aufstocker den Unterhalt von Einkommen abziehen.
Hast du überhaupt die www.Umgangskosten.de angegeben?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(01-09-2011, 17:29)sorglos schrieb: [quote='Calimero' pid='60826' dateline='1314890110']
So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen? Ja, kann es, denn das Einverständnis hat es bereits mit der Einrichtung der Besistandschaft.
Vielen Dank für die Antwort!
D. h., die Mutter kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Klage aussprechen?
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Doch kann sie auch, indem sie Beistandschaft wieder aufkündigt nur aus einem bestimmten Grund wird sie die ja eingerichtet haben.
Ist der entfallen?
Sie kann dann auch nicht beim Staat Kompensation verlangen, bzw. der kommt dann gleich wieder zu dir.
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(01-09-2011, 17:22)beppo schrieb: Ja.
Im Rahmen einer Beistandsschaft geht das.
Ob sie wirklich klagen oder nicht und wie das Gericht entscheiden würde ist nicht vorhersehbar.
Im Tenor gibt das JA aber die justizübliche Rechtsbeugung aber korrekt wieder.
Du müsstest dir schon ein paar gute Begründungen zurecht legen, warum du nicht mehr verdienen kannst.
Es bleibt dir überlassen, ob du nun von vornherein aufgeben möchtest oder den Kampf aufnimmst.
Hallo Beppo,
aufgeben will ich überhaupt nicht, aber wenn man nicht gut Bescheid weiss über diese Materie, kann man sich auch keine Erfolgschancen ausrechnen.
Wenn ich tatsächlich den Mindestunterhalt zahlen müsste, wäre ich ganz schnell insolvent. Schlecht für einen Freiberufler. Hartz 4 ist aber auch nicht die richtige Lösung für mich. Ich habe seit 20 Jahren keine staatliche Leistungen in Anspruch genommen, obwohl sie mir zustünden.
Nein, mir graust´s davor.
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Tja, aber andere - realistische - Möglichkeiten bleiben Dir erstmal nicht.
Du könntest natürlich "alles gegen die Wand setzen" und ins Ausland abhauen. Ist aber nicht jedermanns Sache.
Du könntest auch aus der Freiberuflichkeit nebenher ca 20 - 30 Bewerbungen pro Monat auf mehr oder weniger passende Stellen schreiben und in Kopie für ein Klageverfahren aufheben...
Aber alles in Allem - viele Varianten hast Du wirklich nicht. Beppo hat die wichtigsten Varianten schon genannt.
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Dieses fiktive Einkommen geht mir sowas von auf den Sack! Man müsste dem JA schreiben, dass man gern bereit ist, fiktiven Unterhalt zu titulieren, diesen fiktiv zu zahlen (z.B. per fiktiver Überweisung), damit die KM von den fiktiven Euros fiktive Klamotten für die Kids kaufen kann. Sowas geht echt nur in Dtl.
Mein Rat: lass das JA klagen, werd' krank (durch diesen permanenten Streß, dem Du durch das JA ausgesetzt wirst, bist du psychisch labil geworden), beantrage PKH und HartzIV und nutze die Zeit, die du nun nicht mehr zum arbeiten brauchst, um deine Kinder bei dir zu haben. Der Staat kapiert erst dann, dass seine Gesetze Scheiße sind, wenn er nicht mehr zahlen kann. Verursache Kosten!
(01-09-2011, 17:43)beppo schrieb: Doch kann sie auch, indem sie Beistandschaft wieder aufkündigt... Sicher? Kommt es nicht darauf an, an wen die Aktivlegitimation übergegangen ist? Wenn ARGE oder/und Unterhaltsvorschußkasse in Anspruch genommen wird, kann Muddi meiner Meinung nach nicht mehr so einfach die Beistandschaft aufkündigen.
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doch, eine Beistandschaft kann jederzeit wieder aufgelöst werden.
Das ist aber dann unabhängig von der Frage der übergegangenen Forderungen, z.B. nach UVG. Diese Stellen "verselbständigen" sich dann.
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01-09-2011, 19:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2011, 19:27 von Skipper.)
(01-09-2011, 17:53)Calimero schrieb: (...)Schlecht für einen Freiberufler. Hartz 4 ist aber auch nicht die richtige Lösung für mich. Ich habe seit 20 Jahren keine staatliche Leistungen in Anspruch genommen, obwohl sie mir zustünden.
Nein, mir graust´s davor. Hi.
Ich denke, Stolz ist hier völlig fehl am Platz!
Schnapp Dir Deine Unterlagen und ab zur Arbeitsagentur und beantrage sofort Aufstockung. Was anderes sehe ich nicht.
Zahl einfach den KU und mache diesen Ganoven vom JA 'ne lange Nase. Vorher gehst Du zum Notar und läßt den KU befristet titulieren. Den Titel brauchst Du bei der SGB II-Stelle zum Nachweis 'nicht zur Verfügung stehender Einkommensanteile'.
Was gibt es da noch groß zu überlegen? Hm?
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vergiss bitte nicht die Beratung, was passiert, wenn er in neuer Beziehung zu jemand anderem steht und mit dieser Person Tisch und Bett teilt. Im zweifel darf dann die neue Beziehung für SEINE Forderungen aufkommen und / oder sich einen neuen Job suchen.
Ich halte nix von solchen Ratschlägen ohne detailierte Hintergrundinfos.
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(01-09-2011, 17:15)Calimero schrieb: Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren. Mach das gleich morgen und befriste auf zwei Jahre. Geh aber zum Notar! Kostet nur eine Schreibgebühr von ca. 20-30 Euro.
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jetzt haben sich noch ein paar Fragen aufgetan:
Das JA schreibt, dass ich mit der Zahlung des Mindestunterhalts bereits in Verzug bin. Geht das überhaupt, dass die ein fiktives Einkommen zur Berechnung
zu Grunde legen oder muss das nicht erst durch ein Gericht festgestellt werden? Kann mir das Gericht dann ein fiktives Gehalt auch für die Vergangenheit, also rückwirkend zurechnen? Das wäre doch absurd.
Ich habe das JA darum gebeten, mir die Berechnung zu erläutern. Jetzt kamen sie mit diesem fiktiven Einkommen (in welcher Höhe überhaupt?). Die Berechnung wurde mir aber nicht erläutert, ist also nicht nachvollziehbar.
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(01-09-2011, 19:29)vorsichtiger schrieb: vergiss bitte nicht die Beratung, was passiert, wenn er in neuer Beziehung zu jemand anderem steht und mit dieser Person Tisch und Bett teilt. Im zweifel darf dann die neue Beziehung für SEINE Forderungen aufkommen und / oder sich einen neuen Job suchen.
Ich halte nix von solchen Ratschlägen ohne detailierte Hintergrundinfos. Ich bitte Dich.
Deine Tipps oben sind auch recht 'salopp': An die Wand fahren, Ausland...
Natürlich müssen gewisse Dinge beachtet werden. Um einen Titel kommt er nicht herum. Beratung bei de SGB II-Stelle kann nicht schaden, einen Antrag kann er jederzeit zurückziehen, wenn sich das alles nicht rechnen sollte.
Es geht doch auch darum, daß Calimero einen Paradigmenwechsel vollzieht und bestimme Möglichkeiten und Ansprüche überhaupt in Erwägung zieht.
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Noch ein paar andere Fragen:
Wie alt ist das Kind? Hast du Kontakt? Was verdient die Mutter? Wie lief es in der Vergangenheit mit dem Unterhalt? Wenn zum Beispiel die Mutter gut verdient, kann es sein dass ein Teil oder alles des Barunterhalts von ihr zu tragen ist. Hast du pfändbare Werte?
(01-09-2011, 19:44)Calimero schrieb: Das JA schreibt, .... Viel, wenn der Tag lang ist.
(01-09-2011, 19:44)Calimero schrieb: Ich habe das JA darum gebeten, mir die Berechnung zu erläutern. Machen die nicht. Ist aber auch egal, wenn von fiktivem Einkommen ausgegangen wird.
Willkommen in der Welt des deutschen Jugendamtes!
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Das Jugendamt geht grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle und sendet dann Standardschreiben unter Verwendung von Scheuklappen, also ohne Nachdenken und links-rechts-Denken. Oder einfach ausgedrückt: Die sind abgrundtief dämlich, lügen was das Zeugs hält und sind keinesfalls sinnvoller Ansprechpartner ausser für Mütter.
Ich möchte Dir vorschlagen, Dich mal mit der Düsseldorfer Tabelle auseinanderzusetzen. Dann siehst Du was Mindestunterhalt, Selbstbehalt, Mangelfall usw sind.
Fiktivlöhne / -entgelte sind ein Suchen im Forum wert. Es ist ein sehr beliebtes Instrument säumige oder unwillige Verplichtete zu erpressen.
Was Du gerade erlebst sind die Anfänge eines perfiden, perfekt organisierten Ausquetschungsmechanismus.
@profiler: Das gegen die Wand fahren war Sarkasmus pur.
edit: calimero, wenn Dich die Denkweise der Beistände interessiert, such mal im Forum von der-beistand.de *grusel*
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(01-09-2011, 19:48)p schrieb: Noch ein paar andere Fragen:
Wie alt ist das Kind? Hast du Kontakt? Was verdient die Mutter? Wie lief es in der Vergangenheit mit dem Unterhalt? Wenn zum Beispiel die Mutter gut verdient, kann es sein dass ein Teil oder alles des Barunterhalts von ihr zu tragen ist. Hast du pfändbare Werte?
Hallo p!
das Kind ist 4. Habe guten Kontakt, mehr als wahrscheinlich üblich. Mutter ist arbeitslos. Habe ihr zwischen Tür und Angel immer wieder was gegeben, wie es mir möglich war. Habe nach Trennung extra ne Wohnung mit separatem Kinderzimmer gemietet. Klamotten, Schuhe, Spielzeug kaufe ich des öfteren. Aus der Mutter werde ich nicht recht schlau, einerseits hat sie gesagt, sie will nicht gegen mich klagen, andererseits, weiss ich nicht ob sie "nett" ist, weil sie will, dass ich zahle. Mutter ist arbeitslos, will sich gerade selbständig machen.
Pfändbare Werte habe ich glaube ich nicht. Bisschen was in der Rentenversicherung und meine Geschäftsausstattung.
(01-09-2011, 20:00)Calimero schrieb: Aus der Mutter werde ich nicht recht schlau, einerseits hat sie gesagt, sie will nicht gegen mich klagen, andererseits, weiss ich nicht ob sie "nett" ist, weil sie will, dass ich zahle. *ROFL* Mit der Einrichtung der Beistandschaft beim JA wachsen ihr jetzt wahrscheinlich Engelsflügel.
Denn "sie" wird Dich nicht vor Gericht zerren.
Dann stell Dich schon mal darauf ein, dass weder JA noch Mutter Dich verklagen werden. Im Urteil steht nämlich, dass Dein Kind Dich verklagt hat!
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Viele Mütter sind solange nett zum Vater, solange sie glauben, sie könnten statt dessen staatliche Kassen anzapfen.
"Lass nur, du brauchst mir keinen Unterhalt zu geben, ich hol mir das vom JA/Arge"
Das machen die nur leider nicht mit, bzw. spannen dann ihrerseits den Vater an.
Sie kann dann ihre Engelsflügel behalten. Ein anderer setzt ihre Hörner auf.
Ich denke auch, du hast im Moment 3 Möglichkeiten:
1. Mehr verdienen.
2. Laufen, so weit du kannst.
3. Aufstockendes H4 beantragen.
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(01-09-2011, 19:52)vorsichtiger schrieb: Das Jugendamt geht grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle und sendet dann Standardschreiben unter Verwendung von Scheuklappen, also ohne Nachdenken und links-rechts-Denken. Oder einfach ausgedrückt: Die sind abgrundtief dämlich, lügen was das Zeugs hält und sind keinesfalls sinnvoller Ansprechpartner ausser für Mütter.
Ich möchte Dir vorschlagen, Dich mal mit der Düsseldorfer Tabelle auseinanderzusetzen. Dann siehst Du was Mindestunterhalt, Selbstbehalt, Mangelfall usw sind.
Fiktivlöhne / -entgelte sind ein Suchen im Forum wert. Es ist ein sehr beliebtes Instrument säumige oder unwillige Verplichtete zu erpressen.
Was Du gerade erlebst sind die Anfänge eines perfiden, perfekt organisierten Ausquetschungsmechanismus.
@profiler: Das gegen die Wand fahren war Sarkasmus pur.
edit: calimero, wenn Dich die Denkweise der Beistände interessiert, such mal im Forum von der-beistand.de *grusel*
Hallo vorsichtiger (lustige Namen hier)!
natürlich habe ich mich schon mit den Basics wie Düsseldorfer Tabelle
usw. beschäftigt. Die Frage nach dem fiktiven Einkommen war aber, ob das auch rückwirkend (weil ich ja angeblich in Verzug bin) vom JA festgesetzt werden kann. Nach der Höhe habe ich deshalb gefragt, weil es natürlich absurd ist, denn sie könnten mir auch ein fiktives Einkommen von 15.000 EUR anrechnen, was manche Berufskollegen durchaus verdienen und in der absurden Folge also auch angesetzt werden könnte. ok, aber die Frage wurde beantwortet - das JA ist nicht
verpflichtet ihre Rechnungsweise transparent zu machen.
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Das Jugendamt setzt gar nix fest. Weder ein fiktives Einkommen noch irgendeinen Zahlbetrag. Den setzt möglicherweise ein Gericht fest. Wenn sie das so formuliert haben, merkst Du schon, dass Du ihnen auf den Leim gehst bei ihren Lügereien.
Sie stellen eine Forderung auf und setzen Dich in Verzug. Somit sind wir im Schuldrecht des BGB und Du bist im Zugzwang.
Bei mir war es so, dass sie einen tatsächlich nicht gezahlten Betrag von tituliertem Unterhalt für meinen Sohn nach dessen Volljährigkeit einfach auf die noch bestehenden Forderungen bei dem nicht volljährigen Kind Nummer 2 aufgeschlagen haben und somit einige Jahre mehr auf angeblich bestehenden Forderungen herumritten.
Einen sachlichen Nachweis der Forderungen haben sie auch nie angetreten - müssen sie auch tatsächlich nicht. Sie müssen nur behaupten. Alles was sie getan haben, war irgendeine absurde Excel-Tabelle vorzulegen, die das Milchbrötchen von Beistand am PC erstellt hatte. Völlig irrelevant.
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01-09-2011, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2011, 20:41 von Skipper.)
Calimero,
nach Steuern und Abgaben, Zahlung von KU und Warmmiete solltest Du überschlagen im Jahresdurchschnitt monatlich ca. 750 Euro für Dich und das Kind zur Verfügung haben.
Und? Gehst Du morgen zur ARGE?
(01-09-2011, 20:26)Calimero schrieb: Nach der Höhe habe ich deshalb gefragt, weil es natürlich absurd ist, denn sie könnten mir auch ein fiktives Einkommen von 15.000 EUR anrechnen, was manche Berufskollegen durchaus verdienen ... Und genau das könnte Dir vor Gericht das Genick brechen!
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