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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#1
Anwalt Rixe hat´s mal wieder bis vor den Menschengerichtshof gebracht:

Welche Rechte in Bezug auf nichteheliche Kinder haben leibliche Väter? In dieser Frage entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dieser Woche erneut. Ein Mann aus Fulda klagt auf ein Umgangsrecht mit seinem 2004 geborenen Sohn, den er nie getroffen hat, und darauf, dass die leibliche Vaterschaft zweifelsfrei geklärt wird. Nachdem er vor allen deutschen Gerichten scheiterte, hofft der Mittvierziger auf die Entscheidung des EGMR, die für Donnerstag (15. September) angekündigt ist.

http://www.charivari.de/nachrichten/ein-...156dce.php
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#2
Das zielt wieder auf den nach wie vor völlig verkorksten §1600 BGB - Vaterschaft als beliebiges, disponables Rechtsgut, immer an Abhängigkeit von Mutter- und Staatswillen. Mutterschaft hingegen feststehend und klar.
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#3
EGMR hat erneut einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens der leiblichen Väter festgestellt. http://www.tinyurl.com/67by33s

Zu Erläuterungen siehe:
http://www.elterlichesorge.de/modules/ne...toryid=958
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Abgewatscht. Erneut, wie immer. Stück für Stück schneidet die Menschenrechtskonvention die verfaulten schlimmsten Stücke aus dem deutschen Familienrecht heraus.
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#5
Man könnte auch formulieren: "So schnippelt der EuGHMR Stück für Stück der degenerierten Teile aus den Gehirnen von deutschen Familienpolitikern und -rechtlern." Mal schauen, ob es denen auffällt, bevor nicht mehr genug da ist, um überrhaupt noch ´was zu merken...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Ein paar Artikel zur Sachen sind jetzt raus, in denen mehr steht:

http://www.fr-online.de/panorama/gericht...45182.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/pano...25971.html

"Bisher sind die Straßburger Richter entschieden für die Rechte unverheirateter oder leiblicher Väter eingetreten, stärker als deutsche Gerichte.

In Deutschland werden die Familie und die sozialen Beziehungen geschützt, auch wenn ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt. Der leibliche Vater wird da eher als Störfaktor betrachtet und hat faktisch kaum eine wirksame Möglichkeit, seine Ansprüche auf Kontakt zu seinem Kind vor Gericht geltend zu machen. (...)

In anderen Ländern Europas ist man da weiter. So ist es für leibliche Väter in Frankreich, Großbritannien, Irland, Portugal und der Schweiz einfacher, ihre Ansprüche geltend zu machen."


Es freut mich ausserordentlich, dass der Vergleich mit anderen europäischen Ländern sich immer weniger fernhalten lässt, nichts entlarvt die armseligen vorgestrigen Zustände in Deutschland besser. Auch die Permanenz der Missachtung der Menschenrechte durch das deutsche Familienrecht ist nicht mehr so leicht auszublenden.

Eine besondere Rolle spielt der Anwalt des Klägers. Georg Rixe hat mehr bewirkt wie jede andere Person in diesem Land, egal ob aus der Politik, Recht oder sonstwo. Die Liste der Verfahren, die er vor allen Gerichten gewonnen hat, ist fast unglaublich. Wo der auftritt, bewegt sich wirklich etwas. Rixe ist ein Phänomen, einer der ganz wenigen Lichtblicke innerhalb der Rechtspflege.
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#7
Zitat:Der Gerichtshof hat die Beanstandung der deutschen Regierung, dass nur biologische Verwandtschaft zu einem Menschenrechtsanspruch auf Familiengemeinschaften (Siehe Rdn §66 des Urteils) führt, im vollem Umfang zurückgewiesen.

Im Verfahren vor dem Gerichtshof übernahm die Regierung die gleiche Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes, dass ein Wunsch eines mutmaßliches biologisches Vaters nicht zu einer Begründung eines Menschenrechtsschutzes auf väterliche Familiengemeinschaften führt.

Außerdem hat der Beschwerdeführer nicht bewiesen, dass er ein biologisches Vater ist (weil die Kindesmutter die Vaterschaftsfeststellung verhinderte) deshalb dürfe er auch keinen Menschenrechtsschutz aus der Konvention genießen.

Regierung argumentierte weiterhin, dass die nationalen Gerichte die Annahme des Beschwerdeführers, als mutmaßlichen biologischen Vater angenommen hat. Danach haben die nationalen Gerichte jedoch festgestellt, dass es keine soziale Beziehung gegeben habe. Deshalb könne auch kein Menschenrechtsschutz existieren.

In die heutige Leitsatzentscheidung hat der Gerichtshof einen komplett neue Akzent in Hinblick auf den Begründungsschutz zum Menschenrecht eines Beschwerdeführers in Rdn §§ 79 - 90 wie folgt beschlossen:

1. das Familienleben nach Art. 8 „family life“ führt zu einem Bestandsschutz von Menschenrechten eines biologischen Vaters,
2. das Privatleben nach Art. 8 „private life“ führt zum Begründungsschutz des Menschenrechts eines biologischen Vaters.

Des weiteren teilte der Gerichtshof mit (§§ 95 - 96), dass der fehlende Begründungsschutz zu einem unverhältnismäßigen Wettbewerb zwischen der mutmaßlichen biologischen Familiengemeinschaft eines leiblichen Vaters gegenüber die bestehenden rechtlichen Familiengemeinschaft in der Ehe führt.
http://www.elterlichesorge.de/modules/ne...toryid=958
Fazit: Das Recht auf Privatleben führt zum Recht den Bestand einer väterlichen Familiengemeinschaft zu begründen
Mal sehen, ob nun die Politik ihre Blockade lockert, von mehr kann man ja nur träumen....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Verstehe ich nicht:
"Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge." (Frankfurter Rundschau)
Wie soll den so eine Prüfung aussehen, wie vom VAM(V) vorgeschlagen, ob er Unterhalt zahlt? Ist doch lächerlich!

Und was ist mit der Vaterschaftsfeststellung, stand die nicht auch im Raum?
Ich habe hierzu bislang keine Aussage finden können.
Hat das Kind nun ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, oder nicht?

Der größte Stuss kam doch, wie schon im Fall Anayo,mit der Vermutung, dass das familiäre Gefüge in Gefahr wäre, würde da ein Vater von außen einwirken. Stuss schon deswegen, weil die meisten der dies bestätigenden Protagonisten die Patchwork-Fahnen in den Wind halten.
Schlimmer können Widersprüche kaum sein, auch wenn man hinzuzieht, dass auch hier die Mutter den Ehegatten andauernd betrogen hatte. Hier wie auch bei Anayo waren es keine ONS, die zu den Schwangerschaften und geborenen, anschließend vorenthaltenen Kindern führten.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#9
(15-09-2011, 13:06)Bluter schrieb: Verstehe ich nicht:
"Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge." (Frankfurter Rundschau)
Ganz einfach: Die deutsche Rechtsprechung hat gegen Kindeswohlinteressen verstossen, indem sie einen Bestand einer "sozial-familären Beziehung" zur Voraussetzung für die Begründung von Menschenrechten und einer sozial-familiären Beziehung machte.
Der lapidare und ungeprüfte Vorrang der "trauten Sozial-Ehe-Familie" vor dem Recht des Kindes sein Familienleben möglicherweise auch mit dem leiblichen Vater zu pflegen, ist menschenrechtswidrig, weil er nicht zwingend im Kindeswohlinteresse liegt.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Schnarre hat schon reagiert:

http://www.zeit.de/news/2011-09/menschen...r-15133017
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#11
Ja, das kommt jetzt immer klarer: In diesen Fällen liegt auch jeweils eine Kindesdiskrimminierung vor. Da darf man(n) sich schon darauf freuen, wenn die Individualklage zur UNKRK möglich wird. Ein Schelm, wer denkt, die Bundesregierung hat schon ihre Gründe, sich gegen die Möglichkeit der Kollektivklage zu stemmen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
@sorglos

woraufich hinaus will: Dem Kindeswohl dienlich und in seinem Interesse ist es, dass es zunächst Kenntnis über seine Abstammung erlangt.
Hierzu aber in zitierter Meldung keine Silbe, sondern vom "mutmaßlichen Vater" und einem "Umgang" mit dem, was eher einen empörten Reflex auslösen dürfte ("da kann ja jeder kommen"), denn aufklärt.
Den ewig gestrigen Gestalten aus der Liga sogenannter AE ist zu viel Informationsgehalt jedoch ein Dorn im Auge, wo doch Familie dort ist, wo sie ihre Deutungshoheit vermuten.
Die zwangsläufige Folge wäre ja, dass die Vaterschafts- somit Familienvermuterei ein Ende hat und das geht gar nicht.
Man stelle sich eine eindeutige Definition des Familienbegriffes, anhand einer nachgewiesenen Abstammungslinie vor...

@lom

gerade musste ich erst mal auf´s Datum schauen, ob der Beitrag noch aus 2009 oder 2010 stammte und war positiv überrascht, als ich das heutige Datum vernahm. Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#13
Abwarten, wie sich das Urteil genau liest. Aus den Pressemeldungen glaube ich zu erkennen, dass auch diesmal wieder den Gerichten indirekt der Kindeswohlbegriff um die Ohren geschlagen wurde. Dessen absichtlich opportunistische Auslegung kommt nun wie ein Bumerang zu den deutschen Roben zurück. Mal wird er -entsprechen hinformuliert- ganz nach vorne gestellt, mal wird komplett und grundsätzlich ignoriert.

Moniert wird die Radikalität, mit der Paragrafen im BGB Totalausschlüsse und Totalverweigerungen proklamieren, ohne sich um Rechte anderer oder tatsächliche Situationen des Kindes zu scheren, so wars auch bei §1626a BGB. Und nun bei §1600 BGB. Und auch im Fall Görgülü. Und und und.
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#14
@bluter
Hast ja recht mit der Abstammungsfrage. Keine Silbe. Jedoch greift das Urteil viel tiefer in den Deutungshoheitssumpf und die Mutter-Vetorechts-Leiter ein: Es kann sogar dem Kindeswohl dienlich sein, dass das Kind mit einem leiblichen Vater Umgang pflegt, der noch nicht mal der rechtliche (Zahl-)vater geworden ist.....

Wenn man das mit europäischer Nachhilfe weiterdenkt, landet man bei einer Neudefinition der Rechtsverhältnisse aus Sicht des Kindes: Mit der Geburt hat das Kind einen Anspruch auf seine Familiengemeinschaft sowohl mit der leiblichen Mutter wie dem leiblichen Vater, wie es z.B. das www.gleichstellungsmodell.de vorschlägt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
Hier ein guter Kommentar von Rixe.

In Deutschland werden die Familie und die sozialen Beziehungen geschützt, auch wenn ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt. Der leibliche Vater wird da eher als Störfaktor betrachtet und hat faktisch kaum eine wirksame Möglichkeit, seine Ansprüche auf Kontakt zu seinem Kind vor Gericht geltend zu machen. Dies sei ein "gesellschaftlich sehr heikles Thema", sagt der Anwalt des Klägers, Georg Rixe aus Bielefeld. "Wer weiß, wie viele Kinder von anderen Vätern stammen als vom angetrauten Ehemann." Statistiken gibt es zu dieser Frage nicht.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/14/0...50,00.html
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#16
(15-09-2011, 14:21)p schrieb: Abwarten, wie sich das Urteil genau liest.
Wieso abwarten? - das Urteil ist seit 11 Uhr öffentlich:
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/search...n=hudoc-en

Dort die Nr. des Falls [17080/07] eingeben.

Edit: Link ersetzt - hoffe es funktioniert so

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#17
"Service Temporarily Unavailable

The server is temporarily unable to service your request due to maintenance downtime or capacity problems. Please try again later."

Abwarten ist wohl doch angesagt.
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#18
Hier die deutsche Übersetzung.
http://femokratie.com/wp-content/uploads....09.11.pdf

Wie wohl der anwesende deutsche EMGR-Richter geurteilt hat?

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil? Zwangs-Vaterschaftstest für renitente Mütter?
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#19
Hach, Treffer. Der EGMR rügt wieder einmal die "allgemeine rechtliche Vermutung" im Familienrecht (traditionell zum Nachteil von Vätern und Kindern wirkend). Das könnte das EGMR längst als fertigen Satzbaustein bereitstellen, wenn deutsche Fälle verhandelt werden :-) Schön auch, wie die miesen Tricks der deutschen Gerichte ihnen auf die eigenen Füsse fallen: "Eine gesonderte Anfechtungsklage gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB – die Herr Schneider nach Auffassung der deutschen Regierung hätte anstrengen können – wäre auf Grundlage des geltenden Rechts zum Scheitern verurteilt gewesen."

In der Folge trifft es zu, dass §1600 BGB insoweit geändert werden muss, um biologischen Vätern einen Weg zu eröffnen, ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend zu machen. Ein Öffnungsklausel muss eingefügt werden. Das wird die Exklusivität und das Eheprimat im deutschen Recht schwächen.
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#20
Auch schön darin formuliert:
Zitat:Im Hinblick auf die Frage, ob der Eingriff in Herrn Schneiders Rechte gerechtfertigt war, nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte mit den maßgeblichen Bestimmungen des deutschen BGB in Einklang standen.
(Hervorhebung durch mich)

Das veranlaßt mich zu der Erinnerung daran, dass der gerade tagende Deutsche Familiengerichtstag hier meinte:
Zitat:1. Die Sorgerechtsregelungen im BGB (§§ 1696-1698b) sind gesetzessystematisch hoffnungslos veraltet, zum Teil zusammenhanglos (z.B. thematisch zusammengehörig:§§ 1627 und 1687; 1626a und 1672 BGB) und für den Normalbürger kaum noch lesbar.
(Hervorhebung durch mich)

Warum ist die Politik so untätig? Die FDP – ein nicht eingelöstes Versprechen. Die Justizministerin beschränkt sich tagein, tagaus darauf die "umgehende Prüfung" zu versprechen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#21
So schön es ist, eine Niederlage der Justiz zu feiern, so ist es doch noch lange kein Sieg für Väter.

Wie schon beim §1626a ist zu befürchten, dass Väter zukünftig nicht mehr am Gesetz scheitern, sondern am Richter.
Kostenpflichtig natürlich.
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#22
Zitat:/ Dollar-Schwemme / UBS-Milliardenzocker / Christian Klar / Alice Schwarzer / Blohm+Voss / Entführte Kinder aus Ägypten zurück /

.... das heutige Urteil geht an der öffentlichen Meinung vorbei. Keinerlei nennenswerte Aufmerksamkeit.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#23
@sorglos
Es kam heute ganz groß in der 20 Uhr Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/inland/vaterschaft102.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/vide..._res-.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#24
Und Sigfried Willutzki (DFGT) freute sich in dem Beitrag wie ein junger Bub "Ein weiterer Meilenstein...".
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#25
(15-09-2011, 21:52)Bluter schrieb: Und Sigfried Willutzki (DFGT) freute sich in dem Beitrag wie ein junger Bub "Ein weiterer Meilenstein...".
Ja, das hatten wir früher auch schon mal.

"Eigentlich war ich ja schon immer dagegen!"

Am Ende will keiner mitgemacht haben und eigentlich ein heimlicher Widerständler gewesen sein.
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