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ich möchte in die schweiz auswandern aber...
#1
hallo leute... da mir ein normales leben in de nicht mehr möglich ist habe ich vor auszuwandern um einen finanziellen vorsprung zu bekommen..

ich habe 2 kinder und habe sofern es mir möglich war unterhalt bezahlt..
meinen letzten job habe ich nicht mehr halten können weil ich finanziell einfach nicht mehr in der lage war meinen unterhalt zu bestreiten...
und die belastung nicht mehr ausgehalten habe...

hab binnen 2 wochen wieder einen neuen job gefunden und durfte
meinen neuen arbeitgeber schon bescheid geben das ich gepfändet werde...

ich bat die jugendämter um 4-6 monate das ich wieder auf die beine komme..
und hätte bis dahin nicht den vollen mindestunterhalt bezahlt sondern den teil den die mütter eh von den ämter bekommen.. einfach um mein leben wieder in den griff zu bekommen und meine anderen schulden abzugleichen...

nichts gibts.. kaum angefangen zu arbeiten schon hab ich demnächst den pfänder in der bude.. die nicht mal mir gehört... ich wohne mit 30 jahren bei nen freund in nen kleinen nebenzimmer weil ich mir nicht mal ne wohnung für 300€ warm leisten kann... und selbst wenn ich das könnte bleibt mir kein geld zum essen.

ich möchte nur einen normalen lebensstandard hinbekommen.. ohne das sie mich gleich in der schweiz nochmal/sofort ausnehmen...

meine frage an euch...
1. muss ich mit irgendwelchen folgen rechnen wenn ich auswander und die ersten 2-3 monate nichts bezahle... zumal schon der gerichtsvollzieher bald vor meiner türe steht?

2.wenn ich ich mein wunschland auswander ist es ratsam sich vorher hier abzumelden , in belgien anzumelden und dann von belgien aus das neue wohnland angeben??

3. wie schnell machen mich deutsche behörden ausfindig über den normalen amtsweg??

4. is es sinvoll sich über frankreich danach belgien an und abzumelden damit mann nicht so schnell auffindbar ist??

5.kann mir jemand hilfestellungen/ adresse geben wo ich mich in belgien oder frankreich anmelden kann?! kann ich dort einfach ne wohnadresse abgeben ohne mietnachweiss???

ich habe diesen anwaltsterror satt... ich liebe meine kinder doch ich kann ihnen nicht mehr zerstört gegenüber treten... ich möchte wieder ein humanes leben führen ohne jeweils mehr an option 2 zu denken (komplette selbstaufgabe)

ich bitte um hilfe und ratschläge von väter die das schon hinter sich haben oder gar dabei sind...

danke im vorraus.
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#2
Ich hab immer im Ausland gearbeitet, meinen Wohnsitz z.B. in Polen angemeldet.
Solange ich denen nicht sagte, wo ich bin, wussten die das auch nicht...
Gesucht haben die wohl, aber immer ohne Erfolg.
Ich hab mich dann auch mal in Schweden angemeldet gewohnt und gearbeitet. Dasselbe Spiel.
Aus dieser Distanz hab ich dann immer bezahlt, was ich konnte, wurde auch nach 170 verknackt...
Ich hielt es fuer besser, denen immer mitzuteilen, wo ich bin, dann wurde ich wenigstens nicht gesucht.
Allerdings hab ich dann auch schon mal ein Jahr irgendwo gelebt, gearbeitet ohne mich anzumelden, hauptsaechlichst, wenn ich meine Ruhe haben wollte und mich finanziell erholen wollte.
Nach einigen Jahren, alles irgendwo fuer mich geregelt und abgesichert, hab ich dann auch mal wieder in D vorbeigeschaut. Da sind sie dann wieder ueber mich hergefallen. War aber nackt wie ein Baby. Nix zu holen.

Mir geht es gut, jedoch meine Kinder sind mir auf der Strecke verloren gegangen. Die Motivation war der reine Egoismus, menschenwuerdig leben und arbeiten zu duerfen, ohne irgendwo das Leergut auf den Bahnhoefen einsammeln zu muessen.

In Europa geht das, aber auch in Asien...ganz nach Neigung und Belieben.

Ich bin durch mit Unterhalt fuer meine Kinder, 4 an der Zahl...die juengste 22 Jahre. Und ich bin nicht runtergewirtschaftet, muss nur ein bisschen kaempfen, um den Anschluss in D wieder herzustellen, wenn ich das denn will...

Al Bundy

"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#3
(10-11-2011, 12:22)lostboy schrieb: meine frage an euch...
1. muss ich mit irgendwelchen folgen rechnen wenn ich auswander und die ersten 2-3 monate nichts bezahle... zumal schon der gerichtsvollzieher bald vor meiner türe steht?

2.wenn ich ich mein wunschland auswander ist es ratsam sich vorher hier abzumelden , in belgien anzumelden und dann von belgien aus das neue wohnland angeben??

3. wie schnell machen mich deutsche behörden ausfindig über den normalen amtsweg??

4. is es sinvoll sich über frankreich danach belgien an und abzumelden damit mann nicht so schnell auffindbar ist??

5.kann mir jemand hilfestellungen/ adresse geben wo ich mich in belgien oder frankreich anmelden kann?! kann ich dort einfach ne wohnadresse abgeben ohne mietnachweiss???

ich habe diesen anwaltsterror satt... ich liebe meine kinder doch ich kann ihnen nicht mehr zerstört gegenüber treten... ich möchte wieder ein humanes leben führen ohne jeweils mehr an option 2 zu denken (komplette selbstaufgabe)

zu 1.)
Wenn keiner weiss wo Du bist, dann passiert nichts. Natürlich entstehen satte Unterhaltsschulden. Ist aber nicht weiter schlimm.

zu 2.)
Sich beim Bürgeramt abzumelden ist eine gesetzliche Pflicht. Man muss keine neue Anschrift im Formular angeben. Das ist eine freiwillige Angabe. Also nichts eintragen.

zu 3.)
Wenn niemand weiss wo Du wohnst, dann passiert auch nichts. In Regel fliegen die Flüchtlinge auf, wenn ein Kontakt nach Deutschland besteht. Weltweite Fahndungen sind ein Märchen und ein Wunsch frustrierter Exen.

zu 4.)
Das ist egal

zu 5.)
Wer auswandern will, sollte solche Kleinigkeiten alleine regeln können.

letzter Absatz:
Du musst Dich nicht rechtfertigen.

Ein Hinweis zur Schweiz:

In der Schweiz musst Du zuerst einen Job haben, dann eine Pension (gilt als Wohnsitz) suchen und dann die B-Bewilligung beantragen.

(10-11-2011, 12:22)lostboy schrieb: ich möchte nur einen normalen lebensstandard hinbekommen.. ohne das sie mich gleich in der schweiz nochmal/sofort ausnehmen...

In der Schweiz ist man sehr präzise. Du solltest damit beginnen, dass Du in ganzen Sätzen schreibst und die Rechtschreibung/Grammatik beachtest.

(10-11-2011, 12:50)Al Bundy schrieb: Und ich bin nicht runtergewirtschaftet, muss nur ein bisschen kaempfen

Damit bist Du ein Vorbild für Deine Kinder, dass man sich auch alleine durch das Leben kämpfen kann.

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#4
Arbeite dich in die Materie von ein, einige hier haben ihre Erfahrungen schon genannt.
Ein gute Kombination ist: Arbeiten in der NW-Schweiz, wohnen in F.
Wohnst du evtl. bereits in der Nähe? Falls ja, kannst du es je nach sozialer Überwachung sogar noch krasser bringen...
echtes Wohnen in D, offizieller Wohnsitz (Wohnklo) in F, arbeiten in CH.
Solange du die Klappe hältst und dir niemand hinterher schnüffelt funktioniert das sehr lange.

Ideale Vorbereitung:
Du lässt hier in D alles gegen die Wand rauschen, arbeitslos etc.
Dann Bewerbung in CH, Spätestens zum Job Antritt brauchst du eine Adresse in F, vorher noch nicht.

Selbständigkeit ist immer von Vorteil, weil du dann dein Gehalt selbst so steuern kannst, dass du zuwenig hast um Unterhalt zu zahlen. Bei nichtselbständigem Arbeiten ist das schwieriger... evtl. 1 TZ Stelle und zusätzlich selbständig?

Du musst dich kundig machen, wie der deutsche Behördenapparat funktioniert.
No go:
Auto von D ins Ausland mitnehmen und dort anmelden. (Meldungen der Zulassungsbehörden)
ausländischer Arbeitgeber und Wohnsitz in D. (Steuerpflicht in D und Wohnsitz dazu)
Wohnsitz im Ausland und deutscher Arbeitgeber. (Sozialversicherungspflichtig in D, Datenbankcheck und die wissen alles)

Deine Kinder fragen nicht woher Muddi das Geld für's essen her bekommt, sondern wer anwesend ist, für sie da ist.








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#5
(10-11-2011, 13:41)MitGlied schrieb: Ein gute Kombination ist: Arbeiten in der NW-Schweiz, wohnen in F.

Das bringt überhaupt nichts, ausser dass man einen höheren Steuersatz in F. hat. In der Schweiz arbeiten und wohnen - fertig! Einen Datenaustausch gibt es nicht und wer seine Klappe hält, kann wieder vernünftig leben.

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#6
ich hab 3 jahre lang in der schweiz gut gelebt und nach dem es mir finanziell wieder besser ging habe ich beschlossen wieder nach de zu gehen... wusste nicht das mann da gewaltig wieder eine aufs maul bekommt... (aus fehler lernt mann)
also ich weiss wie es dort mit den bewilligungen abläuft...

jetzige fragen:

1.kann ich die grenzen passieren ohne das ich angst haben muss eingebuchtet zu werden??
2.welchen mindestunterhalt müsste ich an meine kids aus de bezahlen wenn ich in der schweiz arbeite?? gilt dann immer noch die dd tabelle und wie wird das berechnet (in der schweiz verdient man ja ein bissl mehr)
3. lassen mich die schweine endlich in ruhe wenn ich nach wenigen monaten die unterhaltsvorschuss-leistungen zurück bezahle und den kinder den mindestunterhlat zahle..
oder jagen die mich dann auch noch weil ich geflüchtet bin??
mir klebt so ne anwältin am [Unterschreitung des Mindestniveaus] die mich so richtig aussagen will...( leider an der falschen stelle!!)

danke, bis etz habe ich so einiges gelesen das ich berücksichtigten werde.

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#7
Meinst Du in der Schweiz schaffen, ein bissle Unterhalt zahlen (vom Schweizer Konto aus?) und dann erwarten, dass man die "Schweine" los wird? Vielleicht noch mit einer dicken Kiste mit Schweizer Kennzeichen gepflegt in das deutsche Umfeld vorfahren? Was hat das denn mit "Flucht" zu tun?

Ich bin mit Deiner Taktik überfordert und ich wünsche Dir trotzdem viel Glück.
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#8
Natürlich kannst du in der CH arbeiten... du gewinnst ca 6 Monate Zeit, dann hocken dir JA&Co wieder auf der Pelle.
Wenn du es geschafft hast bis dahin alle Schulden und aktuellen Forderungen zu befriedigen, dann is erst mal gut.

Aber da die dann wissen, dass du in CH arbeitest kommen die auf die Idee noch mehr zu verlangen. Das Spiel geht von vorne los.

Wenn du zur Ruhe kommen willst, dann muss erst der Zusammenbruch kommen, bis die Verfolger merken, da ist nix mehr zu holen. Und dann kannst du neu anfangen.

Das Ausland bietet eins: erst mal bist du weg, unauffindbar oder schwer zu erreichen und nur über Umwege zu belangen. Diesen Vorteil musst du nutzen und nicht durch irgendwelche weiteren Beziehungen zur Heimat sabotieren.
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#9
(10-11-2011, 14:33)MitGlied schrieb: Natürlich kannst du in der CH arbeiten... du gewinnst ca 6 Monate Zeit, dann hocken dir JA&Co wieder auf der Pelle.

Keine Ahnung woher immer diese Informationen und Weisheiten kommen. Ich dachte, dass "goodman" der Vergangenheit angehört.

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#10
@Exilierter
Voraussetzung ist: er arbeitet in der schweiz und lässt es alle wissen
Wenn er es nicht weitererzählt wird es deutlich länger gehen.

Der Vorteil am ins Ausland gehen liegt doch vor allem an der unterbrochenen Informationskette und es ist für die Behördentypen nun mal nicht so einfach die Enden der Kette wieder zu finden und zu verbinden.
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#11
(10-11-2011, 14:45)MitGlied schrieb: Wenn er es nicht weitererzählt wird es deutlich länger gehen.

In der Regel sickert sowas eben durch. Meine Bruder würde es sofort dem Jugendamt per Einschreiben mit Rückschein schreiben, damit er ganz sicher geht. Ich selbst könnte nicht in die Schweiz gehen, weil mir das Startkapital fehlt und das Jugendamt mir nichts vorschießt.

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#12
Na klar... eigentlich sollte man in so einer Situation auch gegenüber der Familie verschwiegen sein. Zumindest am Anfang ist volle Konzentration nötig, da sind solche Fremdeinflüsse doch eher schädlich.
Fazit war: nichtselbständiges Arbeiten im Ausland bringt in der Regel nur dann was, wenn die deutschen Behörden nicht wissen wo man steckt und arbeitet. Ansonsten tickt die Uhr.
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#13
Vielleicht schreibt mir das Jugendamt mal, dass ich im Ausland arbeiten soll. Das würde aber so enden, wie die Empfehlung meiner Familienrichterin, denn sie sagte, dass ich die Wohnung zu wechseln habe, weil sie so teuer ist. Das habe ich natürlich prompt gemacht ...
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#14
Richter und Jugendamtsmitarbeiter wissen halt immer noch am besten, was für uns Väter das Beste ist... Wink
der hat bestimmt nicht vorausgesehen, dass du dich für eine deutlich billigere Lösung entscheiden wirst: ein condo in thailand... Smile
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#15
(10-11-2011, 15:07)MitGlied schrieb: Richter und Jugendamtsmitarbeiter wissen halt immer noch am besten, was für uns Väter das Beste ist... Wink
der hat bestimmt nicht vorausgesehen, dass du dich für eine deutlich billigere Lösung entscheiden wirst: ein condo in thailand... Smile

Richtig. Mir hat niemand gesagt, dass die Hundehütte in Deutschland sein muss. Mein Jugendamt schrieb mir vor Monaten gerne, dass ich in Deutschland reich und wohlhabend geworden sei, aber meine schriftlichen Bekundungen nichts zu haben, waren nicht glaubhaft genug. Mit der Insolvenz haben sie es nun endlich verstanden.

Ich will nicht behaupten, dass ich alles wüsste, aber ich erfülle heute gerne die Forderungen der deutschen Behörden. Das musste ich erstmal lernen.

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#16
Insolvenz? Das klingt wie Absolution... Wink
Vielleicht konnte die Bearbeiterin in ihrer Software nur die Eingabebox "Insolvenz" finden um das Programm zu beenden...
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#17
Immerhin stelle ich mich heute der Verantwortung. Mir wurde das ja immer vorgeworfen, dass ich mich dieser entzogen hätte. Aber nun bin "greifbar" und keiner will mich. Das verstehe wer will.
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#18
Wenn man nachweislich eine arme Sau ist, wenden sich plötzlich alle von einem ab... komisch, oder?
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#19
In der Schweiz kann man einiges an Steuern sparen, wenn man Kinder hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, können es auch getrennt lebende Kinder sein.

Was verlangen die schweizer Behörden als Nachweis für die Vaterschaft? Kommt da irgendeine Verbindung zu den deutschen Behörden zustande? Kann man dadurch auffliegen?

Andere Frage: in der Schweiz gibt es ja auch Meldepflicht. Habt Ihr Tipps dazu?
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#20
Ist zwar ein alter thread, aber evtl ist diese Mail von einer befreundeten Anwältin für den ein oder anderen ja interessant! Wink

hi,also ich kann dir nur raten - nachdem ich jetzt die Einzelheiten kenne - keinen Titel zu unterzeichnen. Sag einfach, dass du dich erst rechtlich beraten lassen willst bla bla bla. Die Beistandschaft will natürlich schnell eine Unterschrift, weil die selbst den Unterhalt nicht einklagen werden.
Ich vertrete gerade eine KM, die in der Schweiz vollstrecken will und sie hat bereits einen Titel. Es ist fast nicht möglich dort zu vollstrecken, da die Schweiz nicht zur EU gehört.
Ganz ehrlich ich würde in die Schweiz ziehen, keine Adresse hinterlassen und abwarten. Falls sie dich findet, müsste sie erstmal einen Anwalt in der Schweiz beauftragen und die arbeiten nur mit Vorkasse etc.
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#21
(24-11-2012, 09:22)Der nur zahlende Papa schrieb: Ist zwar ein alter thread, aber evtl ist diese Mail von einer befreundeten Anwältin für den ein oder anderen ja interessant! Wink

Anwältin? Da wäre ich mal vorsichtig und ihre Aussagen sind nichts besonderes, zumal sie die Rechtslage nicht erörtert sondern lediglich ihr Gefühl vermittelt.
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#22
Die beste Sicherheit baut sich dadurch auf, dass keiner weiss, in welchem Land man ist oder noch besser, alle Fingerzeige in ein falsches Land zeigen. Wenn man so vorgeht, dann sind die meisten Länder sicher vor Forderungen aus Deutschland, auch die Schweiz. Wer das tut, bricht restlos mit allen Freunden, Verwandten, Bindungen, denn niemand darf wissen wo er hin ist.

Auf fehlende gegenseitige Abkommen zum Unterhalt, Animosität, angeblich schwierige Vollstreckung in der Praxis oder sonst etwas zu bauen ist auf Sand gebaut. Das kann sich alles ändern. Etwas weniger auf Sand gebaut sind lokale Pluspunkte im Vollstreckungsrecht. Dass sich ein schuldnerfrendliches Rechtssystem (z.B. Spanien) von Grund auf ändert ist ein Risiko, aber ein Überschaubares. Hier bietet die Schweiz von vornherein keinen Vorteil, das Land ist alles andere als Schuldnerfreundlich.

Richtig interessant wäre so ein alter Thread, wenn man hören könnte, wie es weiterging. Zu was die Pläne von vor einem Jahr geführt haben.
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#23
Lol

(24-11-2012, 09:22)Der nur zahlende Papa schrieb: Ich vertrete gerade eine KM, die in der Schweiz vollstrecken will und sie hat bereits einen Titel. Es ist fast nicht möglich dort zu vollstrecken, da die Schweiz nicht zur EU gehört.
Vollkommener Unsinn. Einen bestehenden Titel aus irgendeinem EU-Land in der Schweiz zu vollstrecken ist so einfach, wie Kaffee Kochen. Da gibt es praktisch keine Hürden. - Da ich mich aber nicht mit Frauen gegen Männer solidarisiere, schreib ich hier nicht wie.

(24-11-2012, 09:22)Der nur zahlende Papa schrieb: Ganz ehrlich ich würde in die Schweiz ziehen, keine Adresse hinterlassen und abwarten. Falls sie dich findet, müsste sie erstmal einen Anwalt in der Schweiz beauftragen und die arbeiten nur mit Vorkasse etc.
Das Auswandern in die Schweiz funktioniert tatsächlich, bevorzugt dann, wenn man über ein Drittland reist - Abmelden nach Südafrika, auch dorthin fliegen und dann nach einem Monat von da nach CH. Solange keiner weiss, wo man sich dann aufhält, gibts keine Probleme.

Richtig ist auch, dass Schweizer Anwälte nur bei Vorkasse arbeiten - und die ist immer hoch. Aber man muss nicht gleich einen Schweizer Anwalt einschalten - es geht auch ohne - vorausgesetzt, man hat die polizeiliche Anschrift der Schuldnerin. Ausserdem gibt es Deutsche Anwälte, die für einen Bruchteil des Honorars eines Schweizer Anwalts arbeiten und in der Schweiz eine Zulassung haben.
https://t.me/GenderFukc
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#24
p. bringt es auf den Punkt und genau daran scheitert es auch. Die totale Anonymität ist kaum möglich. Und wer vielleicht eine neue Frau hat, hat einen neuen Feind. Bei einer Trennung wird sie die beste Freundin der Deutschen werden. Meine liebste Nochehefrau hätte diese Möglichkeit genutzt, wenn sie entsprechende Dokumente hätte.

Ich kenne keinen Fall der dies erfolgreich praktiziert hätte.
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#25
Ich kenne zwei Fälle, in denen die Jugendamtsbeistandschaft sich an diverse Bekannte (nicht mal Verwandten!) des Pflichtigen gewendet hat, um rauszukriegen wo er hin ist. Einer davon ist mein Eigener :-) Ich wollte einfach mal sehen, wie die reagieren, wenn ich mich ins Ausland abmelde und habe einen sowieso anstehenden Umzug für einen meldetechnischen "Zwischenstop" in Zürich genutzt. Nach kurzer Zeit hat die Abteilung Beistandschaften hyperventiliert und vieles unternommen, um mich zu greifen. Erste Massnahme waren Briefe an Bekannte, die auf der moralischen Schiene formuliert waren.
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