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BGH XII ZR 131/07: BGH befristet Krankenunterhalt auf 3 Jahre
#1
Urteil vom 26.11.2008

Die Eheleute waren 11 Jahre verheiratet. Der Ehemann klagte gegen seine berufstätigte Ehefrau auf Unterhalt. Seit 1998 war der Ehemann krankheitsbedingt nicht erwerbstätig und erhält seitdem eine Erwerbsminderungsrente. Das Oberlandesgericht verurteilte die Ehefrau auf Zahlung von 285 € nachehelichen Unterhalt. Der Unterhalt wurde auf 3 Jahre ab Rechtskraft der Scheidung befristet. Außerdem wurde im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich zugunsten des Ehemannes durchgeführt und er erhielt 6.000 € im Rahmen des Zugewinnausgleichs zugesprochen. Er wollte aber mehr Unterhalt und keine Befristung.

Der BGH wies die Revision ab und lies eine Befristung zu. Da der Ehemann aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr arbeitete, liegen keine ehebedingte Nachteile vor. Auch die Ehedauer führe nicht dazu, dass der Unterhalt nicht zu befristen sei, denn es gab keine wirtschaftliche Verflechtung der Parteien.

(Nun kommt mir bloß nicht: "Weil es ein Mann war ..." Rolleyes )
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
(06-02-2009, 18:35)borni schrieb: (Nun kommt mir bloß nicht: "Weil es ein Mann war ..." Rolleyes )

Jaja :-)

Das Urteil fiel so aus, weil es nichts oder fast nichts kostet. Der Mann hat seine beiden Renten so oder so. Hätte er ohne Unterhalt Sozialleistungen beziehen müssen, wäre die Geschichte garantiert anders gelaufen. Der BGH fabriziert immer "Recht" nach Finanzministereriumsart. Ausserdem: Keine Kinder, keine ehebedingten Nachteile. Nach dem Trennungsunterhalt hätte eigentlich jeder weitere Unterhalt versagt werden müssen, drei Jahre sind drei Jahre zu viel.
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