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Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#51
Sorry. Aber warum es nicht auf eine Klage ankommen?

Begründung. Das Jugendamt rechnet nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten.

Unterhalt zahlt man aber nach den Gesichtpunkunkten des BGB.

Vorrangig ist BAB zu beantragen, wenn er schon keine Vergütung für das Praktikum bekommt.

Und um 300 €, die Du monatlich löhnen sollst, kannst Du Dir auch einen Anwalt leisten.

Es muss nur der richtige Anwalt sein.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#52
sinnlos anwalt ist einfach zu teuer... ich werde NIE erleben,dass das vermögen (zinseinkünfte die sie hat) und ihr wohnvorteil angerechnet werden, das wäre der einzige hebel den ich hätte - an der haftungsquote zu drücken... aber ohne anwalt keine chance!!! du bekommst NULL info, kannst nicht prüfen, nach wie vor musst du alles offenlegen und die exe erfährt von dir ALLES! du erfährst NICHTS... ich glaub ich zieh mir ne tüte über den kopf und werde schön langsam einschlafen..... vielleicht kommt ja dann mal endlich ein licht der freiheit... denn deine ex wirst du NIEMALS wieder los - exen die ein kind von dir haben sind wie eine chronische krankeit, hast sie einmal kommt sie immer wieder und das schmerzhalft!

wie sagte der F... im film "der untergang" so schön: es ist vorbei - der krieg ist verloren....
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#53
Ob du einen Anwalt brauchst oder nicht, koennen dir hier sicher Andere genauer sagen. Das du ein Recht auf Offenlegung der muetterlichen Verhaeltnisse hast, ist wohl unbestritten.

Was ich dir sagen kann ist, dass nach Nichterhalt der Ausbildungsnachweise und der Ablehnung des zur Verfuegungsstellens der Verdienstnachweise der Mutter durch mein 'Kind'(!) ich meine Zahlung sofort auf 1 Euro zurueckgefahren habe, die ich genau bis zum Ende ihrer Ausbildung (oder eher der unvollstaendigen Information darueber, wann das sein wuerde) gezahlt habe. Und dann gar nichts mehr.

Als Laie wuerde ich sagen: Was hat das JA damit zu tun, dein Sohn hat seine Dinge ab 18 selbst in die Hand zu nehmen. Ich selbst wuerde die klagen lassen wenn sie denn wollen, du hast doch a) deine unbeantwortete schriftliche Anfragen (hoffentlich mit Einschreiben, sonst nochmal mit Bezugnahme auf erstes Schreiben nachschieben) und b) die eben nicht offenliegenden Bezuege der Mutter. Das sollte doch reichen fuer ein Aussetzen der Zahlungen. Moeglicherweise sagt dir hier noch jemand ob Letzteres das Kluegste ist, ich wuerde es trotzdem machen und die anderen kommen lassen.


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#54
@Comparso

So wie Du drauf bist...

Lass Dich so schnell wie möglich krank schreiben.

Runter mit der Arbeitskraft und Raum für was Neues.

Das ist wirklich ernst gemeint. Geh zum Hausarzt, lass Dich krank schreiben und zu einem Psychiater üebrweisen.

Und denk nun nicht, geht nicht, weil der Arbeitgeber sich auf mich verläßt.

Wenn Du heute stirbst, muss er auch ohne Dich auskommen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#55
Eine gute Warnung an alle, die meinen, dass am Ende alles gut wird, wenn man nur immer pünktlich und zuverlässig Unterhalt bezahlt.

Haben sich Exe und Kinder erstmal an ein Einkommen ohne Arbeit gewöhnt, dann kommt man aus dem Zahleseldasein nicht mehr raus. Je länger der Geldfluss andauert, umso grösser wird die Energie der Parasiten, diesen Geldfluss zu erhalten. Und irgendwann steht man ausgesaugt vor den Trümmern seines Lebens.

Aus der Unterhaltssklaverei heraus zu einem Neuanfang kommt man nur über furchtlose radikale Veränderungen, mit gut vorbereitetem, entschlossenem Handeln statt Ausharren als Spielball von Exe, Kindern, Behörden und Justiz.

Je früher der liebgewonnene Geldfluss unterbrochen wird, umso schneller gewöhnen sich alle Beteiligten an die neue Situation. Bei fehlender Aussicht auf Erfolg verlieren auch die hartnäckigsten Parasiten rasch die Lust am Wirt.

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#56
Wie die Anderen schon sagten, ist das von deiner RAtte und dem JA gequirlte Hühnerkacke.
Nicht du musst hinterherbetteln, dass deine Ex ihr Einkommen offen legt sondern dein Kind.
Wenn es dir diese Angaben und Nachweise nicht vorlegt, gibt es keinen Unterhalt.
Und wenn es den trotzdem erklagen will, wird er schon vom Gerichtspförtner zurück gewiesen.
Und das JA hat dir schon mal gar nichts zu sagen. Bestenfalls kannst du tolerieren, dass sie dir guten Morgen sagen, aber selbst das würde ich mir von denen verbitten.

Die einzige Hürde könnte sein, wenn es einen unbefristeten Titel gibt.
Wenn es den gibt, müsstest du erst die Herausgabe fordern, ggf. klagen.
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#57
Nathan ich glaube nicht, dass derart generelle statements viel einbringen. a) bin ich ein direktes Gegenbeispiel - Hahn spaet zugedreht, trotzdem ist die Botschaft angekommen.

b) kann man zu Zahlungen vorher immer noch verschiedene Haltungen einnehmen. Die hier meist Vertretene ist nicht jedermanns Position und das macht auch nichts. Bis zu einem bestimmten Punkt bedaure ich meine geleisteten Unterhaltszahlungen ohne zu blinzeln ueberhaupt nicht. Daran aendern auch weitere Entwicklungen nichts.

Aber das hat mit dem Problem des OP alles nur bedingt zu tun.
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#58
danke für eure beiträge... sehe im moment nur noch schwarz und kein ende trotz 18 jährigem faulpelz.
ja das mit den drei monaten ohne gehalt hat mich auch gewaltig irritiert - steht im praktikumsvertrag dessen kopie habe ich nach mehrmaligem schriftlichem nachfragen vom JA erhalten!

hab heute bei JA angerufen, ich wollte wissen wie hoch und ob der wohnvorteil der exe angerechnet wurde: sie sagte nur ja wurde angerechnet über die höhe darf sie keine auskunft geben das unterliegt dem datenschutz... sehr schön! mein sohn hat ja anspruch auf meine unterlagen und da er bei ihr wohnt bekommen die alle meine unterlagen - ich bekomm ohne anwalt nix - datenschutz. ich hab keine chance auf 66,80% einfluss zu nehmen!

es is vorbei!

ich hab meinem sohn ne SMS geschickt er soll doch bitte das geld persönlich abholen(soll mir dabei in die augen sehen) bei mir ich überweise es nicht - ich will es ihm persönlich aushändigen (mit quittung natürlich), und ich brauche eine kindergeldbescheinigung von ihm diese soll er dann bitte gleich mitbringen, denn laut JA wurde kindergeld miteingerechnet - was sich zumindest ein wenig positiv auf mein gehalt auswirken würde - ist eine tarifliche sache, solange ein kind bei uns kindergeld bezieht, gibts ne kleine zulage nicht viel aber immerhin.

ich werde ihm den dezember zahlen und den januar, den november soll er sich dann erklagen.

bei uns bekommen alle praktikanten mit eintritt ins praktikum ihr gehalt ab dem ersten tag sozusagen... was das für eine dubiose firma ist weiss ich nicht der vertrag ist allg. sehr seltsam steht auch drin dass das praktikumsverhältnis von einen tag auf den anderen ohne begründung seitens der firma gekündigt werden kann... alles seltsam.

das schlimme ist ich hab keinen blassen schimmer was nach dem praktikum passiert! wie erhält man ausbildungsnachweise bzw. die bemühungsversuche um eine ausbildung??

aber wie ich ihn kenne hängt er jetzt ein prakti ans andere weil er sieht das funktioniert so ganz wunderbar und nen praktiplatz bekommt man immer... dann beruft er sich auf die orientierungsphase und das wars.... deshalb ist kein ende in sicht....

exe mit kindern sind wie eine chronische krankheit, schmerzhaft, sporadisch immer wieder auftretend und ausgesprochen schwer behandelbar! kann mich da nur wiederholen...

ein mahnmal an alle die denken mit 18 wird alles besser! wenn "die" nicht wollen wird gar nichts besser - ganz im gegenteil...
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#59
(21-12-2011, 11:32)camparso schrieb: hab heute bei JA angerufen,

Das solltest du mal langsam lassen. Du musst gar nichts von denen wollen.

Zitat:das schlimme ist ich hab keinen blassen schimmer was nach dem praktikum passiert! wie erhält man ausbildungsnachweise bzw. die bemühungsversuche um eine ausbildung??

Auch hier: Das Schoene ist, dass das gar nicht deine Sache ist. Lehn dich zurueck und lass deinen Sohn machen.

Zitat:aber wie ich ihn kenne hängt er jetzt ein prakti ans andere weil er sieht das funktioniert so ganz wunderbar und nen praktiplatz bekommt man immer... dann beruft er sich auf die orientierungsphase und das wars.... deshalb ist kein ende in sicht....

Kann er nicht endlos und ohne Nachweise kann er nichtmal damit anfangen, bei dir zu fordern...

Zitat:exe mit kindern sind wie eine chronische krankheit, schmerzhaft, sporadisch immer wieder auftretend und ausgesprochen schwer behandelbar! kann mich da nur wiederholen...

ein mahnmal an alle die denken mit 18 wird alles besser! wenn "die" nicht wollen wird gar nichts besser - ganz im gegenteil...

Jammer nicht weiter, du drehst dich im Kreis.

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#60
sorry fürs gejammere, bin nur noch etwas geschockt und hab nicht wirklich geschlafen heute...

eine frage fällt mir da grad noch ein:
müsste ich das geld überweisen oder darf ich drauf bestehen dass ich es ihm in bar gebe?
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#61
@comparso

Mit Volljährigkeit ist jeder für seinen Unterhalt selbst verantwortlich. Die Befugnisse des Jugendamts erstrecken sich dann nur noch auf ein Beratungsangebot an den jungen Erwachsenen, z.B. die Berechnung des zustehenden Unterhalts.

Einfordern muss der junge Volljährige seinen Unterhalt aber selbst, und genau da würde ich so ansetzen, wie von Ray beschrieben, teilweise oder vollständige Unterhaltsaussetzung bis zur Vorlage und erfolgreichen Prüfung aller benötigten Nachweise von Mutter und Anspruchsteller.

Mit dem Jugendamt würde ich deshalb nicht kommunizieren, sondern nur direkt mit dem Anspruchsteller.
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#62
(21-12-2011, 11:45)camparso schrieb: sorry fürs gejammere, bin nur noch etwas geschockt und hab nicht wirklich geschlafen heute...
Dann wäre es schon mal eine gute Idee, erstmal das zu lesen, was dir heute geschrieben wurde, bevor du dich weiter grämst.
Damit dürftest du in der kommenden Nacht ganz hervorragend schlafen.
Außerdem könntest du mal kund tun, ob es einen gültigen Titel gibt.
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#63
danke beppo, du hast vollkommen recht!
ich bin auch wirklich froh über die vielen hilfreichen beiträge. langsam sortiert sich das ganze thema wieder etwas bei mir:

also ich darf die unterlagen gegenüber dem anspruchsteller einfordern (einkommensnachweise der mutter, seinen praktivertrag hab ich).

solange ich diese nicht in händen habe gibts kein geld oder nur bissal was.

einen titel gibt es KEINEN. also mit "vollstreckung/pfändung" geht NICHTS!

wenn ich ihn dazu bringe dass er vorbeikommt (locken mit - ich gebe ihm das geld persönlich) könnte ich ihm die fakten dass ich die einkommensnachweise der mutter will und seine ausbildungs-bewerbungsbemühungen, mündlich mitteilen und schriftlich in die hand drücken! das wäre mein plan....

noch ne frage: sollte er mit nem anwalt kommen, könnte er mir diese anwaltskosten dann aufdrücken? möchte nur vorbereitet sein...
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#64
Hallo,

dein Sohn muss mit Eintritt der Volljährigkeit seinen Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach darlegen.

Abgesehen davon, dass ein Praktikum nicht unbedingt einen Unterhaltsanspruch begründet, hat er auf jeden Fall folgendes vorzulegen:

a.) Praktikumsvertrag
b.) Auskunft über eigenes Einkommen & Vermögen
c.) Einkommensunterlagen der KM der letzten 12 Monate, wie auch den in diesen Zeitraum fallenden Steuerbescheid, die Höhe des Wohnvorteils gehört hier auch dazu!

Ohne Vorlage dieser Informationen ist es doch gar nicht möglich den Unterhaltsanspruch an sich und den sich daraus ergebenden Haftungsanteil zu berechnen.

Ich hab jetzt nicht alles vorher gelesen.
Besteht denn noch ein Titel aus der Minderjährigenzeit?

Falls nicht, würde ich zwar die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft (schriftlich) signalisieren. Die tatsächliche Zahlung jedoch von der Vorlage der entsprechenden Belege abhängig machen.

Eine Klage deines Sohnes gegen dich wäre in diesem Fall doch wohl [/quote] mutwillig.

Gruß
Eifelaner
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#65
danke für diese aufschlussreichen FAKTEN! TOP! jetzt weiss ich genau was ich fordern darf! ach ja Titel gibt es KEINEN!
DANKE!

ich werd jetzt mal versuchen was zu essen... werde dann später wieder vorbeischauen - aber fürs erste war es wieder sehr aufschlussreich und hilfreich hier! mann oh mann... aber alles ist zu schaffen irgendwie schaff ich des... auch dank euch!
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#66
(21-12-2011, 12:21)camparso schrieb: einen titel gibt es KEINEN. also mit "vollstreckung/pfändung" geht NICHTS!

Sehr gut.

Zitat:wenn ich ihn dazu bringe dass er vorbeikommt (locken mit - ich gebe ihm das geld persönlich) könnte ich ihm die fakten dass ich die einkommensnachweise der mutter will und seine ausbildungs-bewerbungsbemühungen, mündlich mitteilen und schriftlich in die hand drücken! das wäre mein plan....

Hier wuerde mich mal interessieren, warum du die persoenliche Strecke unbedingt willst. Kam ja schon in einem frueheren posting.

Hast du einfach ein Adressproblem? War bei mir so, ich kam immer nur ueber die Mutter an meine Tochter ran. Konto genauso, hat man dir 'angeboten' auf das Konto der Mutter zu ueberweisen oder warum soll das Geld bar in die Hand des Sohnes.
Wenn es so ist, musst du nicht darauf eingehen. Dein Sohn hat dir alles zur Verfuegung zu stellen - auch gescheite Ueberweisungsmoeglichkeiten. Nicht du musst Wege suchen, du musst weder Adressen noch Kontoverbindungen suchen. Du musst gar nichts!

Oder willst du ihn einfach mal sehen? Ich habe den Eindruck, du bist etwas zu anhaenglich und laesst zuviel mit dir machen. Hat dein Sohn jemals etwas per Einschreiben von dir bekommen? Wirkt manchmal Wunder, schick mal deine Meinung zu den Voraussetzungen die er zu erfuellen hat in genau der Form (eigenhaendig mit Rueckschein) zu seiner dir bekannten Adresse. Nix persoenlich mit in die Hand druecken, das kann man spaeter schon mal vergessen... Kommt es unzugestellt zurueck, heftest du es ab und machst gar nichts.

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#67
ja du hast recht - sehr gut - ich mach das mit nem kurzen schreiben per einschreiben - adresse ist bekannt! darin signalisiere ich dass grundsätzlich nichts gegen finanzielle unterstützung spricht, ich jedoch folgende unterlagen benötige um den bedarf ermitteln zu können und dann warte ich ab was passiert... viel kann er ja nicht ausrichten ausser dass er mir die unterlagen zukommen lassen muss ob er will oder nicht.

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#68
(21-12-2011, 12:21)camparso schrieb: einen titel gibt es KEINEN. also mit "vollstreckung/pfändung" geht NICHTS!
Dann kannst Du ruhigen Gewissens jegliche Zahlung sofort bis auf weiteres, einstellen.
(21-12-2011, 12:21)camparso schrieb: also ich darf die unterlagen gegenüber dem anspruchsteller einfordern (einkommensnachweise der mutter, seinen praktivertrag hab ich).
Richtig, er muss diese Unterlagen besorgen. Du verlangst vom Volljährigen die Auskunft über das Einkommen der Mutter, damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Immer daran denken: "Kindchen" ist mit 18 voll geschäftsfähig und muss rein rechtlich die Dinge für sich selbst klären. Hierzu gehört es auch, (Schüler-) Bafög und/oder Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB ) zu beantragen und die jeweiligen Bescheide bei zu bringen! Beides vermindert voll den Unterhaltsanspruch. Selbstverständlich kann er sich vom Jugendamt beraten lassen, aber Dich mögen die Damen doch in Ruhe lassen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei!

Auch wohin das Geld zu gehen hat, bestimmt er. Grundsätzlich steht das Kindergeld und der Unterhalt, den nun beide Elternteile zu leisten haben, in Bar dem Volljährigen zu. Wenn Mutti Kohle für Kost und Logis haben will, muss sie sich an ihn wenden.

Wenn Du nett sein willst, kannst Du dem voll geschäftsfähigen die Sachlage per Mail klar machen und Mutti in CC mit drauf nehmen.
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#69
hab mir heute nen "haftungsquotenrechner in excel gebaut" und konnte anhand der knappen informationen des jugendamts rückschlüsse ziehen. also ihr netto das angesetzt wurde liegt bei 1400 eur, ihr wohnvorteil bei 250 euro. mit diesen werten komme ich auf die exakte haftungsquote 66,80 die mir zugesprochen wurde. wohnvorteil stimmt so nicht viel zu niedrig, ihr netto stimmt auch nicht auch zu niedrig. würde es mir gelingen sie hochzudrücken, so kämen wir zwar in die nächste tabellen stufe aber durch erhöhung ihrer haftungsquote wirds für mich günstiger als im geringeren tabellenbetrag - is absolut praktisch das ding... so kann ich kalkulieren ob es sich lohnt all ihre daten anzufordern und ich denke das sollte ich auf jeden fall machen. und wenn ich zeit hab dann bau ich mir noch nen "Gehaltsrechner" der all die pauschalen etc. berücksichtigigt die es so gibt... etc... hab ja hier ne beispielrechnung vom anwalt das kann ich umsetzen... aber das komplizierteste ist ja dieser haftunsquotenmist... sollte jemand das ding mal brauchen weil er die quoten ermitteln will meist mit "fiktiven" zahlen die man so im kopf hat... dann kann ich den gern weitergeben... denn häufig ist es ja so dass man nur grobe angaben hat und gern ungefähr wissen will wo man so landet...

also einfach melden falls interesse besteht - da es ne excel datei ist kann den ja jeder auf seinen bedarf anpassen.... :-)
im aktuellen fall wart ich jetzt einfach mal ab was passiert, denn ich hab keine kontonummer - nix... er soll sich von sich aus melden wenn er das geld eintreiben will - fertig...
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#70
so, hatte heute brief im briefkasten vom sohnemann,
ich soll ihm doch bitte das vom jugendamt ausgerechnete für nov,dez,jan überweisen mit angabe der kontonummer.

ich möchte nun die unterlagen haben die oben erwähnt wurden. hat jemand nen formulierungsvorschlag für mich!???
DANKE!
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#71
Ein Zweizeiler mit Frist ist völlig ausreichend.

"Hiermit fordere ich Dich auf, mir bis zum x.y. folgende Unterlagen zuzusenden."

Da Du großzügig bist, gibst Du eine Frist von vier Wochen. Per Einschreiben an Sohnemann und fertig. Nicht mehr schreiben!
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#72
"Lieber Sohn, ich möchte mich sehr gerne mit dir ganz unbefangen zusammen setzen und über deinen beruflichen Werdegang und inwieweit ich dabei unterstützen kann, unterhalten.

Ich bin sicher, wir so finden einen Weg, der uns beide zufriedenstellt.

Wenn du das allerdings nicht möchtest und lieber über andere etwas von mir fordern willst, wirst du zunächst mal alle Formalien erfüllen und Unterlagen beibringen müssen, die deinen Unterhaltsanspruch gegen mich juristisch rechtfertigen.
Welche das genau sind, werden dir dann sicher auch deine Berater sagen.
Dass ich mich in diesem Falle aber, über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, noch großzügig erweise, solltest du allerdings nicht erwarten.

Da ich glaube, dass auch dir an einer positiven und einvernehmlichen Lösung gelegen ist, freue ich mich auf ein baldiges Treffen mit dir.
Du kannst mir ja mal ein paar Vorschläge schocken, wann und wo wir uns treffen wollen.
Dein Papa."

Natürlich müsstest du es noch auf deinen Duktus eintrimmen und den diplomatischen Status einfließen lassen aber so in der Art mit Zuckerbrot und Peitsche sollte es sein.
Es sollte einfacher und erfreulicher für ihn sein, als wenn er den juristischen Weg einschlägt.
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#73
(31-12-2011, 18:49)beppo schrieb: Es sollte einfacher und erfreulicher für ihn sein, als wenn er den juristischen Weg einschlägt.
Beppo ist ein ewiger Gutgläubiger. Warum reizt es Dich so, immer ans Gute im Menschen zu glauben, obwohl Du Dir doch sicher sein mußt, dass da alle Hoffnung verloren zu sein scheint?
Wink


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#74
zwei ausgesprochen sensationelle vorschläge!!! bin absolut hin und hergerissen... ihr seid schon wirklich die besten :-) auf beppos vorschlag wär ich gar nicht gekommen das kommt subtilem psychoterror gleich und gefällt mir tierisch gut!! ich glaub den nehm ich :-) !!!
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#75
(31-12-2011, 20:01)blue schrieb: Beppo ist ein ewiger Gutgläubiger. Warum reizt es Dich so, immer ans Gute im Menschen zu glauben?
Wahrscheinlich weil ich selbst so ein dufter Typ bin. Angel
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